VON DER VOLLZIEHENDEN GEWALT IN GROSSEN STAATEN Von der vollziehenden Gewalt in großen Staaten Von der vollziehenden Gewalt in großen Staaten (Erster Theil) Von der vollziehenden Gewalt in großen Staaten (Zweiter Theil)
VON DER VOLLZIEHENDEN GEWALT IN GROSSEN STAATEN Von der vollziehenden Gewalt in großen Staaten (-) Von der vollziehenden Gewalt in großen Staaten (Erster Theil) ([I]) Einband ( - ) Titelseite ([I]) Einleitung ([III]) Erstes Kapitel, Allgemeine Betrachtungen über die vollziehende Gewalt. ([1]) Zweytes Kapitel. Wie ist die vollziehende Gewalt einzurichten? - Bemerkungen über das Benehmen der französischen Volksversamlung bey diesem Gegenstand. (7) Drittes Kapitel. Auf welche Art hätte die Frage über die vollziehende Gewalt von der Volksversammlung abgehandelt werden sollen? (26) Viertes Kapitel. Von der Einrichtung der gesezgebenden Gewalt. (33) Fünftes Kapitel. Von der Theilnahme des Monarchen an der gesezgebenden Gewalt. (55) Sechstes Kapitel. Welche Gränzlinien hat die Gewalt des gesezgebenden Corps. Ein Wort über die Revision der constitutionellen Artikel? (66) Siebentes Kapitel. Bemerkungen über die Zusammenberuffung und Dauer des gesezgebenden Corps. (87) Achtes Kapitel. Von der richterlichen Gewalt (98) Neuntes Kapitel. Von hohem Nationalgericht (haute cour nationale.) (114) Zehentes Kapitel. Von dem Begnadigungsrecht. (127) Eilftes Kapitel. Von der Einrichtung des Ministeriums. (138) Zwölftes Kapitel. Von Gnadenertheilungen und Aemterbesezungen. (150) Dreyzehendes Kapitel. Beobachtetes Formale gegen den Monarchen. (176) Vierzehentes Kapitel. Von dem Rechte Krieg und Frieden zu schließen. (193) Funfzehentes Kapitel. Innere Verwaltung. (207) Sechszehendes Kapitel. Kriegsmacht. (223) Siebzehntes Kapitel. Von der vollziehenden Gewalt, in ihren Verhältnißen mit der Freiheit. (234) Achtzehendes Kapitel. Ist die unbedingte Gleichheit eine nothwendige Bedingniß der Freiheit? (261) Neunzehentes Kapitel. Die französische Constitution hat die gröste Ungleichheit eingeführt. (282) Zwanzigstes Kapitel. Schlußbemerkung über die Parallele der beeden Constitutionen, der französischen und englischen. (288) Verzeichniß der in diesem ersten Theil enthaltenen Kapitel. ( - ) Einband ( - )
VON DER VOLLZIEHENDEN GEWALT IN GROSSEN STAATEN Von der vollziehenden Gewalt in großen Staaten (-) Von der vollziehenden Gewalt in großen Staaten (Zweiter Theil) ([1]) Einband ( - ) Titelseite ([1]) Erstes Kapitel. Ueber die Constitution der vereinigten Staaten in Amerika, in so ferne sie über den Gegenstand dieses Werks Licht verbreiten kann. In Amerika ist keine so große vollziehende Gewalt nothwendig als in Frankreich. ([3]) Zweites Kapitel. Fortsezung des nemlichen Gegenstands, von der Beschaffenheit der Regierung der vereinigten Staaten. (19) Drittes Kapitel. Die vollziehende Gewalt in Amerika hat mehr Stärke als die vollziehende Gewalt in Frankreich. (26) Viertes Kapitel. Von der vollziehenden Gewalt in den besondern Staaten von Amerika. (45) Fünftes Kapitel. Von der vollziehenden Gewalt in den kleinsten Republiken Europens. (57) Sechstes Kapitel. Wie die Schwächung der vollziehenden Gewalt die republikanischen Systeme begünstiget hat. (62) Siebentes Kapitel. Bemerkungen über republikanische Systeme in ihren mit Frankreich habenden Verhältnißen. (66) Achtes Kapitel. Fortsezung des nemlichen Inhalts. (87) Neuntes Kapitel. Schlußbemerkungen über den nemlichen Gegenstand. (97) Zehntes Kapitel. Von der verbandmäßigen Regierung. (110) Eilftes Kapitel. Von der moralischen Wirkung der französischen Constitution. (132) Zwölftes Kapitel. Ueber den nemlichen Gegenstand. (161) Dreizehentes Kapitel. Warum konnte die Nationalversammlung keine gute Constitution verfertigen? (175) Vierzehentes Kapitel. Von der öffentlichen Genehmigung der Constitution, und den Schlußfolgen, die man daraus ziehen kann. (201) Funfzehentes Kapitel. Von den Schlußfolgen, welche sich zu Gunsten der französischen Constitution, aus der vom König den 4 Febr. 1790 gehaltenen Rede machen lassen. (227) Sechszehentes Kapitel. Von dem Betragen, das die zweite Nationalversammlung bei der Annahme der Constitution hätte beobachten sollen. (235) Siebzehentes Kapitel. Schlußgedanken. (247) Note als Nachtrag. (274) Verzeichniß der in diesem zweiten Theil enthaltenen Kapitel. ( - ) Einband ( - )
Maximilian Joseph von Gottes Gnaden König von Baiern . ; Freiherr von Montgelas ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek -- 2 HV 106 -1,12
PHILIPP MELANCHTHONS UNTERSCHIED DER EVANGELISCHEN UND PAPISTISCHEN LEHRE Philipp Melanchthons Unterschied der Evangelischen und Papistischen Lehre ([1]) Einband ( - ) Titelseite ([1]) Einleitung. ([3]) Die fürnehmisten Untersch zwischen reiner Christlicher Lere des Eu und der Abgöttlichen Papistischen Lere. [Synopsis breuis et erudita utriusque partis doctrinam contin] ([29]) Inhaltsverzeichnis (30) I. Vom Herrn Christo und dem Glauben. [I. De Christo et fide.] (32) II. Von der Anruffung. [II. De Inuocatione.] (32) III. Von guten Werken. [III. De bonis operibus.] (34) IV. Wie gute Werke Gott gefallen. [IV. Quomodo opera Deo placent.] (36) V. Von der Anruffung der Heiligen. [V. De inuocatione Sanctorum.] (36) VI. Vom Brauch des h. Sacraments des Leibs und Bluts Christi. [VI. De usu Sacramenti corporis ac sanguinis Christi.] (38) VII. Von der Buß. [VII. De Poenitentia.] (42) VIII. Von Gewalt der Schlüssel. [VIII. De potestate clauium.] (46) IX. Von Menschensatzungen. [IX. De traditionibus humanis.] (48) X. Vom Ehestand der Priester. [X. De coniugio Sacerdorum.] (52) XI. Von Müncherey und Klostergelübden. [XI. De Monachatu.] (54) XII. Von der Sünde. [XII. De Peccato.] (56) XIII. Vom Unterschied des Gesetzes und Evangelii. [XIII. De discrimine legis et Euangelii.] (56) XIV. Von den Wallfahrten. [XIV. De Peregrinationibus.] (58) XV. Vom Fegfeuer. [XV. De Purgatorio.] (60) XVI. Von der weltlichen Obrigkeit. [XVI. De Magistratu Politico.] (60) Articulus XVII. De Missa. (63) Expositio παράλληλος Capitum doctrinae Evangelicae et Papisticae, teutonice aliquando edita et nunc interpretatione Latina propagata. (65) Einband ( - ) Abschnitt ( - )
ZWEY HISTORISCHE ABHANDLUNGEN NEBST EINEM ANHANGE VON URKUNDEN Beiträge zur Geschichte des Landes Oesterreich ob der Enns (-) Zwey historische Abhandlungen nebst einem Anhange von Urkunden (2 / 1808) ( - ) Einband ( - ) [Abb.]: Heinrich Wilh. v. Starhemberg. ( - ) Titelseite ([I]) Titelseite ([III]) Vorrede. ([V]) Um alle Mißverstande vorzubauen, setze ich hier die auffallendsten Druckfehler an, die den Sinn der Erzählung verwirren könnten; die übrigen wird der gütige Leser selbst verbessern. (XIII) Inhalt. ([XVII]) Erste historische Abhandlung. ([XVII]) Erstes Hauptstück. ([XVII]) Zweytes Hauptstück. (XVIII) Drittes Hauptstück. (XVIII) Viertes Hauptstück. (XIX) Zweyte historische Abhandlung. (XX) Anhang. (XX) Einleitung. ([I]) Geschichte des Aufruhrs im Hausruckviertel. ([45]) Erstes Hauptstück. Der Präsident Jakob Greimbl zettelt in mehreren Pfarren einen Aufruhr an. Ecklehner begiebt sich nach Nürnberg zum Könige Gustav, der den Bauern in Oesterreich seinen Beistand zusagt. Ausbruch der Empörung. Die Rebellen erobern Peurbach, und ermorden den dortigen Pfleger. Berathschlagungen in Linz, wie man sich gegen die Rebellen verhalten solle. Die getreuen Bauern werden gegen die Rebellen bewaffnet, und beziehen ein Lager: Heinrich Willhelm von Starhemberg wird ihr Kommandant. In Wels wird eine Kommission niedergesetzt, die mit den Bauern unterhandeln sollte. Die Bauern nehmen Lambach ein, werden aber durch die getreuen Bauern am weiteren Vorrücken verhindert. Wallensteins Schreiben an den Landeshauptmann. ([45]) Zweytes Hauptstück. Kommission in Wels. Die Kommissäre erlassen ein Patent an die Rebellen, welche in ihrer Antwort friedliche Gesinnungen äußern. Schutzbrief, welchen die Bauern dem Pfarrer zu Schwannenstadt ertheilet haben. Mehrere Pfarrer schicken Ausschüsse nach Wels. Greimbl läßt ein Aufgeboth ergehen. Neue Feindseligkeiten der Bauern. Bericht aus dem Mühlviertel. Die Rebellen kommen nach Neukirchen am Wald. Die Rebellen übergeben den Kommissären in Wels ihre Beschwerden. Zwey kaiserliche Patente an die Bauern. Unterhandlung der Kommissäre mit den Bauern. Die Herrschaften müssen eine bestimmte Anzahl Leute in das Lager der Getreuen stellen. Die Mühlviertler zeigen sich aufrührerisch. Graf Khevenhiller kommt nach Oberösterreich. Die Rebellen verlassen Lambach. Mehrere Pfarren stellen in Wels Reverse aus, zum Gehorsam zurück zu kehren. Der Landeshauptmann erlaubt den Kommissaren, Wels zu verlassen. (97) Drittes Hauptstück. Die Bauern nehmen ganz unvermuthet Aschau ein, und zünden die Vorstadt zu Eferding an. Sie besetzen Wolfseck und Schwannenstadt, und eine Abtheilung derselben bezieht ein Lager auf der Hagleithen bey Eferding. Der Anmarsch der Truppen wird befördert. Vöcklabruck ergiebt sich an die Bauern. Man wünscht wieder eine Unterhandlung mit den Bauern, die aber nicht zu Stande kommt. Heinrich Wilhelm von Starhemberg wird den Exekutions-Kommissären beygegeben. Starhemberg unterhandelt mit den Bauern. Anstalten, die Bauern mit Gewalt zur Ruhe zu bringen. In allen vier Vierteln werden Kommissäre aufgestellt. Khevenhiller schlägt die Rebellen, und erobert Vöcklabruck und Wolfseck. Aktion bey Lambach. Tilly wird bey Eferding zurückgetrieben. Die Rebellen suchen das Mühlviertel aufzuwiegeln, und finden dort Anhänger. Oberst Traun kommt mit 2 Regimentern im Mühlviertel an, und zertrennt die Bauern. Verhandlungen mit den Kommissären zu Perg, welche die Entfernung des Militärs aus dem Mühlviertel für gefährlich halten. (134) Viertes Hauptstück. Khevenhiller schlägt die Rebellen bey Köppach zurück. Starhemberg wird abgeschickt, um mit ihnen zu verhandeln. Aktion bey Eferding, nach welcher sich die Bauern von einander begeben. Die Bauern versprechen Treue und Gehorsam. Die Truppen werden im Lande einquartiert. Der Prädikant Greimbl wird gefangen genommen. Der Kaiser ordnet eine Exekutions-Kommission an. Gutachten der Kommissäre. Die Soldaten betragen sich übel, besonders ab der Neugeworbenen aus dem Bauernstande, welche das Militär wieder ausliefern mußte. Ursachen der letzten Empörung. Die Reformation wird neuerdings befohlen. Strafe der Rädlsführer. (207) Ergänzungen zu Seite 262. Hubert Fuchs ( - ) Beylagen zur Geschichte des Aufruhrs im Hausruckviertel. ([267]) Beylage Nro I. ([269]) Beylage Nro II. (295) Der Kaiser an die Stände. (309) Verzaichnus [Verzeichnis]. (311) Prälatenstand. (311) Herrnstand. (312) Ritterstand. (312) Die sieben Städte. (313) Vollmacht der Bairischen Kommissäre. (313) Die kaiserlichen Kommissäre zeigen den Ständen an, daß die Abtretung des Landes an den Kaiser am ersten May nicht geschehen könne. (320) Det Statthalter kündigt den Ständen die Uebergabe des Landes an. (322) Beylage Nro III. Herberstorf wird Landeshauptmann. (330) Beylage Nro IV. Wallenstein weiset einer Truppenabtheilung das Quartier in Oberösterreich an. (335) Beylage Nro V. Schreiben des Königs von Schweden, Gustav, an Friederich, welchen sich die rebellischen Böhmen zu ihrem Könige erwählet haben. Eine Abschrift davon theilet Friedrich seinen Verbündeten Oesterreichern mit. (344) Beylage Nro VI. Aufruf der Rebellen an die Pfarr Offenhausen. (349) Beylage Nro VII. P. Amand Krenner, Kapitular des Klosters Lambach, erzählt in seinen noch ungedruckten Annalen Lambachs Eroberung durch die Bauern auf folgende Weise: (350) Beylage Nro VIII. Patent des Landeshauptmannes an die Herrschaften. (352) Beylage Nro IX. Die Kommissäre zu Wels an die rebellischen Bauern. (354) Beylage Nro X. Der Prädikant Greimbl, der sich immer selbst den Herrn Pfarrer am Ecklehen nennt, weil er sich bey dem Ecklehner aufhielt, schreibt an den Hauptmann der Rebellen von Peurbach. (357) Beylage Nro XI. Patent des Kaisers an die rebellischen Bauern. (358) Beylage Nro XII. Starhemberg fordert die Pfarr Prambachkirchen auf, Ausschüsse zu schicken. (362) Beylage Nro XIII. Patent des Landeshauptmannes wegen Stellung der Artillerie-Pferde, sammt dem Verzeichnisse, wie viele Pferde eine jede Herrschaft zu stellen hatte. (364) Verzaichniß der vonnöthen habenden Roß und Wägen. (365) Specifikation der Wägen, Roß und Knecht. (366) Beylage Nro XIV. Der Kaiser an Kufstein. (367) Beylage Nro XV. Starhembergs Plan, die Bauern aus ihrem Lager bey Eferding zu vertreiben. (369) Beylage Nro XVI. Starhembergs Relation an die Stände über seine vollendete Kommission. (372) Beylage Nro XVII. Kufsteins Patent an die Herrschaften im Hausruckviertel. (376) Beylage Nro XVIII. Kaiserliches Eitations-Patent an Bartholomäus von Dietrichstein. (380) Beylage Nro XIX. Der Propst von Schlegl erhält seiner Verdienste wegen die Würde eines kaiserlichen Rathes. (382) Beylage Nro XX. (386) [Abb.]: Caspar von Starhemberg. ( - ) II. Geschichte der Unruhen welche Martin Laimbauer im Jahre 1636 im Machlandviertel erregt hat. ([391]) III. Anhang. Sammlung der vorzüglichsten Urkunden der Klöster Lambach und Garsten. ([421]) Vorerinnerung. ([423]) Sammlung der vorzüglicheren Urkunden des Klosters Lambach. ([429]) Nro. I. Compositio litis inter episcopum Passaviensem Christianum, et Comitem Arnoldum de Lambach. Ex copia Saec. XI. descripta. (432) Nro. II. Henricus Rex confirmant possessiones ecclesiae Lambacensis. 1061. Ex autographo. (434) Nro. III. Born, homo ingenuus, tradit episcopo Herbipolensi Emehardo, quiet Eginhardus vel Ainhardus dicebatur, Udalricum quemdam. 1096. Ex copia Saec XII. (436) Nro. IV. Eginhardus episcopus, Herbipolensis ecclesiae Lambacensis servos, predia, silvas, et piscationes dorat. 1103. Ex autographo. (438) Nro. V. Hubertus episcopus tradit monasterio familiam Berwini clerici. Sine nota anni, sed certo 1106. Ex autographo. (440) Nro. VI. Conradus episcopus Passav. monasterio liberam sepulturam concedit. 1155. Ex autographo. (441) Nro. VII. Henricus episcopus Herbipol. donat monasterio plura praedia, et silvam Grünau. 1160. Ex autographo. (442) Nro. VIII. Fridericus Imperator confirmat diploma Henrici IV. 1162. Ex autographo. (444) Nro. IX. Conradus episcopus Passav. donat monasterio praedium in Selling. 1163. Ex autographo. (446) Nro. X. Heroldus episcopus Herbipol. declarat Truihildem et liberos ejus ministeriales ecclesiae Lambacensis. 1166. Ex autographo. (448) Nro. XI. Reinhardus episcopus Herbipol. confirmat donationem praedii, ab Erchenberto de Urtal monasterio factam. 1180. Ex autographo. (449) Nro. XII. Leopoldus Dux Austriae eximit monasterium ab onere advocatiae; abbas e contra illi omnia iura cedit, quae monasterium in civitatem Wels habuit 1222. Ex autographo. (450) Nro. XIII. Fridericus Dux confirmat exemptionem monasterii ab aduocatia. 1232. Ex autographo. (453) Nro. XIV. Fridericus Imperator monasterium in suam protectionem recipit. 1237. Ex autographo. (454) Nro. XV. Ottocarus Rex confirmat monasterio exemptionem ab aduacatia, quam sibi Gundacarus de Starhemberg vendicare voluit. 1251. Ex autographo. (455) Nro. XVI. (457) Nro. XVII. Henricus Supan, Marschalcus Austriae, spondet, se nullum porro damnum monasterio illaturum. 1255. Ex autographo. (459) Nro. XVIII. Henricus Dux Bavariae monasterio privilegia confirmat. 1276. Ex autographo. (461) Nro. XIX. Henricus Dux Bavariae componit litem, inter Gundacartum de Starhemberg et abbatem Lambacensem denuo de iuribus advocatiae ortam. 1277. Ex autographo. (462) Nro. XX. Wichardus de Arnstein spondet, se nil citra jus a monasterio postulaturum. Sine nota anni, sed certo saec. XIII. Ex autographo. (464) Nro. XXI. Der Herzog Rudolph befreyet das Kloster auf sechs Jahre von der Gastfreyheit. 1359. Aus einer alten Abschrift. (465) Sammlung der vorzüglicheren Urkunden des Klosters Garsten. ([467]) Nro. I. Der Bischof Altmann von Passau übergibt 1082 dem Markgrafen Ottokar von Steyrmark die Pfarr Garsten, und erhält dafür die Pfarr Behemsberg. Diese Urkunde hat Frölich ziemlich genau abgeschrieben geliefert; nur ist folgende Stelle in Rücksicht der eigenen Namen zu verbessern, welche im Original also lautet: (472) Nro. II. Ottocarus III. Sine nota anni. Ex codice traditionum. (473) Nro. III. Adalbero, frater Ottocari III., marchionis Styriae. Sine nota anni. Ex codice traditionum. (474) Nro. IV. Udalricus, episcopus Passaviensis, confirmat concambium preadecessoris sui, episcopi Altmani. Sine nota anni. Ex autographo. (475) Nro. V. Ottocarus IV. donat monasterio capellam in Haselpach, hodie ad S. Magdalenae nuncupatam. Sine nota anni. Ex autographo. (477) Nro. VI. Bernhardus ad S. Floriani decidit litem inter abbatem Garstensem et parochum in Tauersheim de capella in Haselbach ortam. 1234. Ex autographo. (480) Nro. VII. Propter capellam in Haselpach, 1255. Ex autographo. (482) Nro. VIII. Eberhards von Reichenau Revers wegen St. Magdalena, 1523. Aus dem Oroginal. (483) Nro. IX. (484) Nro. X. (485) Nro. XI. (485) Nro. XII. Nro. XIII. (486) Nro. XIV. (486) Nro. XV. (487) Nro. XVI. (487) Nro. XVII. (488) Nro. XVIII. (488) Nro. XIX. (489) Nro. XX. (490) Nro. XXI. Nro. XXII. (491) Nro. XXIII. (491) Nro. XXIV. Bischof Reginbert weiht die Kirche zu Gaflenz, und erhebt sie zu einer Pfarrkirche. 1140. Aus dem Original. (492) Nro. XXV. (493) Nro. XXVI. König Konrad schenkt dem Kloster Garsten eine Strecke Waldes in der Riedmarch. 1142. Aus dem Original. (495) Nro. XXVII. (498) Nro. XXVIII. (507) Nro. XXIX. (508) Nro. XXX. (508) Nro. XXXI. (510) Nro. XXXII. Konrad von Retz schenkte dem Kloster Garsten einen Wald. Ich habe keine darüber ausgestellte Urkunde gefunden; das Urkundenbuch enthält aber Folgendes: (510) Nro. XXXIII. (512) Nro. XXXIV. (512) Nro. XXXV. Epistola Conradi, Archiepiscopi Moguntini, ad papam. (514) Nro. XXXVI. Epistola Conradi, abbatis garstiensis, ad papam. (516) Nro. XXXVII. Papst Alexander erfüllte die Bitten der zwey Erzbischöfe und des Abbtes Konrad, und bestätigte die Stiftung und die Besitzungen des Klosters Garsten im Jahre 1179. Bey Frölich ist eine Abschrift dieser Bulle p. 51 zu finden, die bis auf eine einzige Stelle mit dem Original gut übereinstimmt; sie lautet also: (518) Nro. XXXVIII. Herzog Leopold von Oesterreich befreyet das Kloster Garsten von aller Mauthabgabe auf der Donau, beyläufig um das Jahr 1182. Aus dem Original. (519) Nro. XXXIX. Ottokar bestätigt die Schenkung, welche Heinrich von Tonchenstein und dessen Ehefrau Linkhard dem Kloster Garsten gemacht haben. Aus dem Original ohne Jahresangabe. (520) Nro. XL. (523) Nro. XLI. Nro. XLII. (524) Nro. XLIII. Nro. XLIV. (525) Nro. XLV. Nro. XLVI. (526) Nro. XLVII. (526) Nro. XLVIII. Nro. XLIX. (527) Nro. L. (528) Nro. LI. (528) Nro. LII. Nro. LIII. (529) Nro. LIV. (529) Nro. LV. (530) Nro. LVI. (530) Nro. LVII. (531) Nro. LVIII. (531) Nro. LIX. (532) Nro. LX. (533) Nro. LXI. (534) Nro. LXII. (534) Nro. LXIII. (535) Nro. LXIV. (539) Nro. LXV. Herzog Leopold bestätigt dem Kloster den Besitz des Gutes Tern. 1205. Aus dem Original. (542) Nro. LXVI. Revers des Herzoges Leopold 1213. Aus dem Original. (544) Nro. LXVII. Brief des Bischofes Gebhard von Passau an den Herzog Friedrich von Oesterreich. Aus dem Original. (545) Nro. LXVIII. Herzog Friedrich befreyet das Kloster von allen Anmassungen der Kirchenvögte. 1235. Aus dem Original. (546) Nro. LXIX. Herzog Friedrich nimmt das Kloster Garsten gegen die Kirchenvögte in seinen Schutz. 1240. Aus dem Original. (548) Nro. LXX. Kaiser Friederich bestätigt das Privilegium des Herzoges wegen der Kirchenvögte. 1248. Aus dem Original. (550) Nro. LXXI. Heinrich von Chunring sichert dem Meinhard Tröstel einen Schaden-Ersatz zu. 1255. Aus dem Original. (553) Nro. LXXII. König Ottokar schenkt dem Kloster Garsten einige Güter. 1255. Aus dem Original. (555) Nro. LXXIII. Die Aebte von Admont und St. Lambert schreiben an den Papst Urban IV., und bitten ihn um die Bestätigung der Besitzungen des Klosters Garsten. Zwischen den Jahren 1261 und 1264. Aus dem Original. (557) Nro. LXXIV. Urtheil über das Gut Speke, welches der Landeshauptmann Konrad von Summerau dem Kloster Garsten zuerkannt hat. 1264. Aus dem Original. (558) Nro. LXXV. König Ottokar bestätigte dem Kloster im allgemeinen alle Privilegien, die demselben von den Steyrischen Markgrafen sind verliehen worden, und dann besonders den Besitz von Gaflenz. Das Datum ist folgendes. (559) Nro. LXXVI. In einem anderen sehr weitläufigen Diplom bestätigt Ottokar dem Kloster alle alten Privilegien, besonders die Befreyung von aller Vogtey, die ihnen schon der Herzog Friederich bestätigt hat, und die Befreyung von dem Landgerichte. Einige Lateinische Worte werden zugleich in Deutscher Sprache beygefügt; so heißen z. B. die doli nocturni vulgariter Heimsuch sive Schach - vielleicht soll letzteres Schlach heißen; und die raptus, deflorationes, et oppressiones vulgo notnumph. In einer alten Deutschen Uebersetzung wird letzteres Wort notnuft geschrieben. (560) Nro. LXXVII. Kaiser Rudolph bestätigt dem Kloster die Befreyung vom Landgerichte, so wie auch den Inhalt der Urkunde des Herzogs Leopold von 1213, die unter Nro LXVI. ist angeführt worden. (561) Nro. LXXVIII. Heinrich, Herzog in Baiern, macht einen Tausch mit dem Kloster. 1277. Aus dem Original. (561) Nro. LXXIX. Kaiser Rudolph bestätigt dem Kloster das Diplom Kaiser Friederichs II. von 1248, welches oben Nro. LXX. vorkam, und wiederholte wörtlich. (562) Nro. LXXX. Herzog Albert befreyet das Kloster auf drey Jahre von der Gastfreyheit. 1380. Aus dem Original. (563) Druckfehler. (464) Einband ( - ) Einband ( - )