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Sitzblockaden gelten gemeinhin als Form des friedlichen Protests. Die Strafgerichte sehen in der Störung der freien Fahrt der Autofahrer:innen jedoch eine Nötigung durch "Gewalt" nach § 240 StGB. Aus unserer Sicht setzt Gewalt dagegen eine Einwirkung auf den Körper des Opfers voraus. Der Gewaltbegriff der Zweite-Reihe-Rechtsprechung verstößt gegen Art. 103 Abs. 2 GG und führt auch strafrechtsintern zu gravierenden Unstimmigkeiten.
Angesichts der sich in jüngster Zeit immer häufiger ereignenden religiös motivierten Gewalttaten erscheint es unverzichtbar zu untersuchen, wie die verschiedenen Weltreligionen zur Gewalt stehen; insbesondere deswegen, weil nicht nur die so genannten monotheistischen Religionen, einen Hang zur Gewalt erkennen lassen, sondern z.T. auch die als sehr viel toleranter geltenden beiden großen östlichen Weltreligionen. Gerade im Hinduismus macht sich seit einigen Jahren eine fundamentalistische Strömung bemerkbar, die mit dem Gedanken von religiöser Toleranz sehr wenig anzufangen weiß. Entscheidend fü
Zusammenfassung Wie gewaltsam sind Staat-Gesellschaftsbeziehungen in repressiven Kontexten? Dieser Beitrag illustriert dies anhand des Irans in Form periodisch wechselnder Beziehungsverhältnisse. Autoritäre Macht ist grundsätzlich charakterisiert durch ihren exklusiven Charakter, der durch Repressionen aufrechterhalten wird. Dennoch ist sie, um Output-Legitimität zu generieren, auf effektive Politikgestaltung angewiesen. Aufgrund dieser pragmatischen Überlegungen greift sie auf begrenzte gesellschaftliche Teilhabe in Form autoritärer Partizipation zurück. Wo aus dieser Responsivität eine signifikante Machtverschiebung zugunsten gesellschaftlicher Konkurrent*innen hervorgeht, sichern Machthabende ihre Position durch den Einsatz massiver Gewalt ab. Dies kann, wie derzeit im Iran, kurzzeitig den Machterhalt sichern, nimmt aber langfristig beschädigte Staat-Gesellschaftsbeziehungen in Kauf. Damit sichert Gewalt zwar den Machterhalt, schwächt aber die Institutionen, auf denen der eigene Machtapparat aufbaut. Dermaßen polarisierte Staat-Gesellschaftsbeziehungen lassen sich schließlich immer schwerer in friedliche Formen des Machterhalts zurückführen, womit eine staatlich beförderte Eskalationsspirale droht.