Kriegerische und kriegsähnliche gewaltsame Auseinandersetzungen haben eine Vielzahl von Folgen, von denen die physischen Verheerungen lediglich einen Teilbereich darstellen. Unter anderem rücken die Auswirkungen auf Verhalten und Psyche mehr und mehr in den Fokus wirtschaftswissenschaftlicher Forschung. Diese Auswirkungen beinträchtigen nicht nur Individuen, sondern sind auch aus gesellschaftlicher Sicht oft schädlicher Natur. Beispielsweise trifft dies auf die Erhöhung der Inzidenz von häuslicher Gewalt zu, die auf mutmaßlich mehrere Wirkungskanäle zurückzuführen ist.
Gegenstand der vorliegenden Bachelorarbeit ist die häusliche Gewalt bei Migrantinnen in der Sozialen Arbeit wahrnehmen und adäquat darauf reagieren. Denn aufgrund von nicht erkennen und agieren auf häusliche Gewalt bei Migrantinnen, können diese multiplen Risikofaktoren ausgesetzt sein. Die Sozialarbeitenden sowie andere Fachpersonen wie Ärzte und Pflegefachpersonal sind in ihrer beruflichen Praxis mit häuslicher Gewalt bei Migrantinnen konfrontiert. Gemäss Berufskodex von AvenirSocial, (2010) Artikel 7.3 sind die Prinzipien der Menschenrechte und der sozialen Gerechtigkeit für die Soziale Arbeit fundamental (S.6). Demzufolge hat die Soziale Arbeit den Auftrag, Migrantinnen welche von häuslicher Gewalt betroffen sind, wahrzunehmen, zu erkennen und zu agieren damit diese Klientinnengruppe bestmöglich unterstützt wird im Sinne ihres Wohles und ohne Stigmatisierung. Um Gewalt bei Migrantinnen zu erkennen und adäquat reagieren zu können, braucht es Fachwissen über deren Entstehung, Dynamik sowie Folgen von häuslicher Gewalt. Aus diesem Grund ist das Fachwissen über häusliche Gewalt und häusliche Gewalt bei Migrantinnen, Theorien und Beratungskompetenzen sowie interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen ein zentrales Thema. Weiter braucht es professionelles Wissen über die bestehenden gesetzlichen Schutzmassnahmen sowie weitere Angebote. Migrantinnen erleben Diskriminierung auf mehreren Ebenen, aus diesem Grund ist entsprechendes Fachwissen aus mehreren Bereichen und Disziplinen notwendig, damit das Klientel nicht zusätzlich gefährdet wird und in seinem Sinne nachhaltig unterstützt und begleitet. ; + Code Diss LU: hslusa basa 2016 + Fussnote: Ausbildungsgang Sozialarbeit
94 Prozent aller mit Waffengewalt ausgetragenen Konflikte sind in den 1990er Jahren innerstaatliche Konflikte. Ein besonderes Merkmal dieser Kriege ist insbesondere in ihrer langen Dauer zu sehen. Mit den Begriffen Staatskollaps, Staatszerfall ("failed state") und fragile Staatlichkeit, hatte man versucht Typisierungsvorschläge für die Gewaltursachen und unterschiedlichen Varianten bzw. Grade von Defiziten staatlicher Ordnung in diesen Regionen zu identifizieren. Und in der Tat scheint es so, dass die zentrale Quelle ursächlicher Eskalationsprozesse bei diesen Kriegen, die mangelnde Durchstaatlichung der Gesellschaften der Entwicklungsländer ist. Wenn man von fragiler Staatlichkeit spricht, dann setzt das allerdings erstens auch ein Konzept von stabiler Staatlichkeit voraus. In der Regel ist dies das Ordnungskonzept des europäischen modernen Nationalstaates. Zweitens muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei dieser Form des "Staates" häufig nicht einfach um einen "failed state", sondern – zunächst – um eine andere Ordnung im Rahmen unterschiedlicher "Ordnungsformen von Gewalt" (Trutz von Trotha) handelt, die allerdings durch ihre inneren Strukturen enorm konfliktanfällig ist. Die Rede vom Scheitern des Staates führt häufig in die Irre, unterstellt sie doch Unfähigkeit wo das Versagen (partiell) interessengeleitet organisiert ist. Die Akkumulationssicherungsmacht des Staates (G. Hauck) kann sehr stark ausgeprägt sein, auch wenn seine Regulationsmacht sehr schwach ist. Drittens ist zu vermerken, dass selbst ein Bürgerkrieg nicht nur als Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung, sondern auch als Nährboden neuer, gewaltgestützter sozialer Ordnungsformen zu beschreiben ist. In dem Text soll es somit darum gehen, einerseits die zentralen Mechanismen dieser Kriege/Gewalteskalationen und unterschiedlichen Ordnungskonfigurationen in aller Kürze zu skizzieren, um zu zeigen wie in den Gewaltdynamiken der Bürgerkriege, die einzelnen Ebenen miteinander zusammenhängen. Andererseits soll sich der Vortrag mit der Entstehung sozialer Ordnungenjenseits des (europäischen) Staates befassen.
Schulische Gewalt wird, mittels der Medien, in erster Linie durch ihr spektakuläres Ausmaß als ein sich ausweitendes Phänomen erkennbar … und es wird dabei ersichtlich, wie das ganz offen gezeigte antisoziale Verhalten zunimmt, das bisweilen durch extreme Brutalität seitens eines immer jüngeren Teiles der Bevölkerung gekennzeichnet ist. Die schulische Gewalt ist auch Gegenstand psychosozialer Studien, die sich bemühen, das Risiko von Panik in dem Bewusstsein abzuwenden, dass das, was man unter Gewalt versteht, immer vom Standpunkt des Beobachters abhängt. Unsere Sensibilität in dieser Hinsicht wächst, dass Gewalt der Schule inhärent ist, zum Beispiel durch die Einengung der Bewegungsfreiheit, und dass die Antwort darauf verstanden werden kann als eine Gegengewalt, die es zunächst einmal zu interpretieren gilt. Das wissenschaftliche Korrektiv, das unumgänglich ist, um nicht dem Druck der Emotionen anheimzufallen, darf indes nicht dazu beitragen, das Faktum in eine Expertenecke abzuschieben, da man es sonst auf ein ausschließlich technisches Problem reduzieren würde. Dann wäre die schulische Gewalt nur mehr Gegenstand der Pädagogen oder Richter. Eine anderer Ansatz rechtfertigt ebenso das Hinterfragen: Die schulische Gewalt ist nicht länger ein ausschließlich schulisches, sondern ein öffentliches Phänomen, und alle, Eltern, Lehrer und Schüler geben ihm einen Sinn gemäß dem Alltag in ihren jeweiligen Lebensräumen. Was dort toleriert und gewagt wird oder gleichgültig lässt, bildet den Rohstoff einer geteilten Verantwortlichkeit. Die Erwartungen und Vorstellungen der Akteure … sind somit Teil dieses soziokulturellen Faktums, das man "schulische Gewalt" nennt. (DIPF/Orig.)
Wolfgang Knöbl zählt zu den Protagonisten der soziologischen Gewaltforschung in Deutschland. Im April 2015 übernahm er die Leitung des Hamburger Instituts für Sozialforschung von dessen Gründer Jan Philipp Reemtsma, der das HIS seit 1984 als international renommiertes Zentrum der Gewaltforschung, Gesellschaftsbeobachtung und Sozialtheorie etabliert hatte. Nach Stationen an der Freien Universität Berlin, in New York City, Toronto und Göttingen lehrt Wolfgang Knöbl neben seiner Hamburger Tätigkeit nun Politische Soziologie und Gewaltforschung an der Leuphana Universität Lüneburg. Seine Arbeiten verbinden historische Forschungsinteressen (Polizei und Herrschaft im Modernisierungsprozeß. Staatsbildung und innere Sicherheit in Preußen, England und Amerika 1700–1914, Frankfurt a.M. 1998) mit sozialtheoretischen Leitfragen (Spielräume der Modernisierung. Das Ende der Eindeutigkeit, Weilerswist 2001; zusammen mit Hans Joas: Kriegsverdrängung. Ein Problem in der Geschichte der Sozialtheorie, Frankfurt a.M. 2008). Das Gespräch führten Thomas Schaarschmidt, Winfried Süß, Peter Ulrich Weiß und Jan-Holger Kirsch am 21. Juni 2018 im Hamburger Institut für Sozialforschung.
Jun Po Son, 76 Jahre alt und bisher Südkoreas einziger demokratischer Staatspräsident zwischen den Diktatoren Syngman Rhee (bis 1960) und Park Tschung Hie (ab 1963), antwortete auf die Frage, ob er einer Vorladung des militärischen Sondergerichts Folge leisten werde: "Ich gehe vor das Tribunal, nicht weil ich dazu von den Militärrichtern aufgefordert wurde, sondern in dem Wunsch, die inhaftierten Studenten und christlichen Pfarrer zu verteidigen. Wie kann ich ruhig bleiben, wenn Patrioten mit reinem Herzen und hoher Wertschätzung für die Demokratie .Kommunisten1 genannt und zum Tode oder lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt werden?"
Buchbesprechung von:Aurel Croissant, Beate Martin und Sascha Kneip (Eds.), The Politics of Death. Political Violence in Southeast Asia, Southeast Asian Modernities, Vol.4, Berlin (Lit-Verlag) 2006.
Rainer Fromm: Digital spielen - real morden? Shooter, Clans und Fragger. Computerspiele in der Jugendszene; Hartmut Gieselmann: Der virtuelle Krieg. Zwischen Schein und Wirklichkeit im Computerspiel
Rainer Fromm: Digital spielen - real morden? Shooter, Clans und Fragger. Computerspiele in der JugendszeneHartmut Gieselmann: Der virtuelle Krieg. Zwischen Schein und Wirklichkeit im Computerspiel
GRAND THEFT AUTO, BATTLEFIELD, COUNTER-STRIKE – Gewalt in Computerspielen wird immer wieder kontrovers diskutiert. Doch welche emotionalen Erfahrungen ermöglicht der spielerische Umgang mit virtueller Gewalt? Durch teilnehmende Beobachtungen in Online-Games und auf LAN-Partys sowie mithilfe von Interview-, Zeitschriften- und Videoanalysen arbeitet Christoph Bareither heraus, wie Millionen von Menschen etwas als vergnüglich erleben können, was andere schockiert. Ohne wertende Klischees zu bedienen, leistet die ethnografische Studie damit einen entscheidenden Beitrag zu einer Debatte am Schnittfeld von Populärkultur, Politik und Öffentlichkeit.
VON DER VOLLZIEHENDEN GEWALT IN GROSSEN STAATEN Von der vollziehenden Gewalt in großen Staaten Von der vollziehenden Gewalt in großen Staaten (Erster Theil) Von der vollziehenden Gewalt in großen Staaten (Zweiter Theil)
VON DER VOLLZIEHENDEN GEWALT IN GROSSEN STAATEN Von der vollziehenden Gewalt in großen Staaten (-) Von der vollziehenden Gewalt in großen Staaten (Erster Theil) ([I]) Einband ( - ) Titelseite ([I]) Einleitung ([III]) Erstes Kapitel, Allgemeine Betrachtungen über die vollziehende Gewalt. ([1]) Zweytes Kapitel. Wie ist die vollziehende Gewalt einzurichten? - Bemerkungen über das Benehmen der französischen Volksversamlung bey diesem Gegenstand. (7) Drittes Kapitel. Auf welche Art hätte die Frage über die vollziehende Gewalt von der Volksversammlung abgehandelt werden sollen? (26) Viertes Kapitel. Von der Einrichtung der gesezgebenden Gewalt. (33) Fünftes Kapitel. Von der Theilnahme des Monarchen an der gesezgebenden Gewalt. (55) Sechstes Kapitel. Welche Gränzlinien hat die Gewalt des gesezgebenden Corps. Ein Wort über die Revision der constitutionellen Artikel? (66) Siebentes Kapitel. Bemerkungen über die Zusammenberuffung und Dauer des gesezgebenden Corps. (87) Achtes Kapitel. Von der richterlichen Gewalt (98) Neuntes Kapitel. Von hohem Nationalgericht (haute cour nationale.) (114) Zehentes Kapitel. Von dem Begnadigungsrecht. (127) Eilftes Kapitel. Von der Einrichtung des Ministeriums. (138) Zwölftes Kapitel. Von Gnadenertheilungen und Aemterbesezungen. (150) Dreyzehendes Kapitel. Beobachtetes Formale gegen den Monarchen. (176) Vierzehentes Kapitel. Von dem Rechte Krieg und Frieden zu schließen. (193) Funfzehentes Kapitel. Innere Verwaltung. (207) Sechszehendes Kapitel. Kriegsmacht. (223) Siebzehntes Kapitel. Von der vollziehenden Gewalt, in ihren Verhältnißen mit der Freiheit. (234) Achtzehendes Kapitel. Ist die unbedingte Gleichheit eine nothwendige Bedingniß der Freiheit? (261) Neunzehentes Kapitel. Die französische Constitution hat die gröste Ungleichheit eingeführt. (282) Zwanzigstes Kapitel. Schlußbemerkung über die Parallele der beeden Constitutionen, der französischen und englischen. (288) Verzeichniß der in diesem ersten Theil enthaltenen Kapitel. ( - ) Einband ( - )
VON DER VOLLZIEHENDEN GEWALT IN GROSSEN STAATEN Von der vollziehenden Gewalt in großen Staaten (-) Von der vollziehenden Gewalt in großen Staaten (Zweiter Theil) ([1]) Einband ( - ) Titelseite ([1]) Erstes Kapitel. Ueber die Constitution der vereinigten Staaten in Amerika, in so ferne sie über den Gegenstand dieses Werks Licht verbreiten kann. In Amerika ist keine so große vollziehende Gewalt nothwendig als in Frankreich. ([3]) Zweites Kapitel. Fortsezung des nemlichen Gegenstands, von der Beschaffenheit der Regierung der vereinigten Staaten. (19) Drittes Kapitel. Die vollziehende Gewalt in Amerika hat mehr Stärke als die vollziehende Gewalt in Frankreich. (26) Viertes Kapitel. Von der vollziehenden Gewalt in den besondern Staaten von Amerika. (45) Fünftes Kapitel. Von der vollziehenden Gewalt in den kleinsten Republiken Europens. (57) Sechstes Kapitel. Wie die Schwächung der vollziehenden Gewalt die republikanischen Systeme begünstiget hat. (62) Siebentes Kapitel. Bemerkungen über republikanische Systeme in ihren mit Frankreich habenden Verhältnißen. (66) Achtes Kapitel. Fortsezung des nemlichen Inhalts. (87) Neuntes Kapitel. Schlußbemerkungen über den nemlichen Gegenstand. (97) Zehntes Kapitel. Von der verbandmäßigen Regierung. (110) Eilftes Kapitel. Von der moralischen Wirkung der französischen Constitution. (132) Zwölftes Kapitel. Ueber den nemlichen Gegenstand. (161) Dreizehentes Kapitel. Warum konnte die Nationalversammlung keine gute Constitution verfertigen? (175) Vierzehentes Kapitel. Von der öffentlichen Genehmigung der Constitution, und den Schlußfolgen, die man daraus ziehen kann. (201) Funfzehentes Kapitel. Von den Schlußfolgen, welche sich zu Gunsten der französischen Constitution, aus der vom König den 4 Febr. 1790 gehaltenen Rede machen lassen. (227) Sechszehentes Kapitel. Von dem Betragen, das die zweite Nationalversammlung bei der Annahme der Constitution hätte beobachten sollen. (235) Siebzehentes Kapitel. Schlußgedanken. (247) Note als Nachtrag. (274) Verzeichniß der in diesem zweiten Theil enthaltenen Kapitel. ( - ) Einband ( - )
Anhand einer ausführlichen Exegese der Kap. 1+2 des Buches Habakuk wird aufgezeigt, dass der Verfasser Prophet der Opfer der Gewalt ist, dass die Gewalt Gegenstand seiner Kritik ist und die Opfer der Gewalt diejenigen sind, für die er sich einsetzt. Hier klingen Ansätze einer Wirtschaftsethik bzw. politischen Ethik an. Der Idolatrie des Marktes, die zu einem Gegenevangelium geworden ist, gilt es zu widersagen. Dazu liefert Habakuk einen wichtigen Beitrag.
Auch nach dem Sturz der Marcos Diktatur 1986 haben sich Formen politischer Gewalt und Unterdrückung als ein Mittel des Machterhaltes der elitären Familienclans in den Philippinen etabliert. Die deutsche Nichtregierungsorganisation International Peace Observers Network (IPON) adressiert seit 2005 mit dem Ansatz der internationalen Menschenrechtsbeobachtung diese Art der politischen Gewalt und Repression in verschiedenen Konfliktregionen der Philippinen, derzeit in Negros Occidental und Bukidnon, Mindanao. IPON dokumentiert die Menschenrechtssituation in den Projektgebieten, arbeitet mit lokalen Menschenrechtsaktivist/innen zusammen und versucht diese durch Präsenz, Begleitung und internationalen Druck in ihrer Arbeit zu schützen.