In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 67, Heft 4, S. 699
Globale Krisen setzen nationale und völkerrechtliche konstitutionelle Errungenschaften unter Druck. Wie verändern sie die Rolle der Gerichte und von Politik bzw. Governance im und jenseits des Staates? Führen globale Krisen nur zu einer Erosion der konstitutionellen Idee oder können sie auch als Katalysator für (neue) konstitutionelle Ordnungen begriffen werden? Die Beiträge des Bandes geben interdisziplinäre Antworten auf diese Fragen. Sie beleuchten die Dynamik im europäischen Verfassungsrecht ebenso wie bestimmte demokratische und rechtsstaatliche Krisenphänomene und Lösungsstrategien. Zudem nehmen sie zu unterschiedlichen Aspekten der Krisenprävention und -bewältigung durch ein konstitutionalisiertes Völkerrecht Stellung. Mit Beiträgen von: Jonathan Bauerschmidt, Tatjana Chionos, Julia Domnick, Constance Grewe, Sué González Hauck, Daniel Kuchler, Michael Wolfgang Müller, Jan Hauke Plaßmann, Bettina Rentsch, David Roth-Isigkeit und Christopher Unseld. Global crises challenge the achievements of both domestic and international constitutionalism: To what extent do they lead to changes in the role of courts, politics and governance in and beyond the nation state? Is constitutional thought eroding in times of crises or can global crises also serve as a catalyst for a (new) constitutional order? The contributions in this volume address these questions from an interdisciplinary perspective. They discuss dynamics in European constitutional law as well as specific challenges for democracy and the rule of law posed by recent crises. Moreover, they deal with crisis prevention and management in a constitutionalized international law. With contributions by: Jonathan Bauerschmidt, Tatjana Chionos, Julia Domnick, Constance Grewe, Sué González Hauck, Daniel Kuchler, Michael Wolfgang Müller, Jan Hauke Plaßmann, Bettina Rentsch, David Roth-Isigkeit and
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In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 73, Heft 2, S. 269
Diese Arbeit untersucht verschiedene konkrete Situationen, in denen voelkerrechtliche Bestimmungen zum Kulturgueterschutz verletzt sind. Verletzungen des Kulturgueterschutzes loesen voelkerrechtliche Haftungsansprueche aus. Dies gilt insbesondere fuer die Raub- und Beutekunstproblematik aus dem Zweiten Weltkrieg. Hier folgt aus den Grundsaetzen zur Staatenverantwortlichkeit, dass die Staaten untereinander zur Rueckgabe verschleppter Kulturgueter verpflichtet sind. In Friedenszeiten loesen vor allem Verletzungen der UNESCO-Welterbekonvention Haftungsansprueche aus. Dies gilt beispielsweise fuer
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In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 87, Heft 1, S. 163
Die jährliche Veranstaltungsreihe zu aktuellen Entwicklungen im japanischen Recht, die das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Zusammenarbeit mit der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung ausrichtet, fand am 25.März 2019 unter der Moderation von Harald Baum und Moritz Bälz in den Räumlichkeiten des Instituts ihre Fortsetzung. Themen des halbtägigen Symposiums waren (unter anderem) die nachfolgend abgedruckten beiden Vorträge. Als erstes gab Professor Souichirou Kozuka (Gakushūin Universität, Tōkyō) einen Überblick über die Erklärung der japanischen Regierung in ihrer Wachstumsstrategie 2018, "business rules" für digitale Plattformen als Reaktion auf deren stetig wachsende Rolle in der Digital Economy einzuführen. Dabei soll in erster Linie das Antimonopolgesetz eingesetzt werden, um das Verhältnis zwischen dem Plattformbetreiber und den Einzelhändlern (geschäftlichen Nutzern) zu regeln und zu überwachen, inwiefern die freiwilligen Vereinbarungen zum Schutz der Verbraucherinteressen gegenüber den Plattformen funktionieren. Der anschließende Vortrag von Professor Akira Tokutsu (Tōhoku Universität, Sendai) befasste sich mit den grundlegenden rechtspolitischen Zielen, die der Reform des Gesellschaftsgesetzes und der Schaffung des Corporate Governance Code und des Stewardship Code in Japan zugrunde liegen. Die derzeitige japanische Regierung hat die Effizienz, insbesondere in Form einer Profitabilitätssteigerung und Innovationsförderung, zum Ziel der Corporate Governance Reformen erklärt, was zu der umstrittenen Frage führt, ob die jüngsten Reformen selbiger tatsächlich die Profitabilität japanischer Unternehmen steigern konnten. Die beiden Vorträge werden nachfolgend in leicht überarbeiteter Fassung wiedergegeben. ; On 25 March 2019 the Hamburg Max Planck Institute for Comparative and International Private Law hosted a further installment of its annual lecture program "Current Developments in Japanese Law", in cooperation with the German-Japanese Association of Jurists. The half-day symposium under the moderation of Harald Baum and Moritz Bälz featured (among other elements) the following two lectures: Professor Souichirou Kozuka (Gakushūin University, Tōkyō) started the conference with a comprehensive analysis of the Japanese government's introduction of business rules concerning digital platforms in its Growth Strategy 2018. This initiative was a response to the ever-greater role these platforms play in the digital economy. Japan has decided to employ primarily the Antimonopoly Act for the purpose of regulating the relationship between platform operators and retailers (business users), and also to monitor how well the voluntary arrangements work in protecting consumers' interests vis-à-vis platforms. Thereafter, the lecture presented by Professor Akira Tokutsu (Tōhoku University, Sendai) surveyed the fundamental goals behind the Japanese Companies Act Reform as well as two new soft laws, the Corporate Governance Code and the Stewardship Code. Japan's present government has set efficiency – particularly increasing corporate income and fostering innovation – as the goal of corporate governance reforms, which raises the question whether the recent corporate governance reforms actually did increase profitability. The lectures are presented here in slightly revised versions.
Die Frage nach der Staatshaftung für judikatives Unrecht betrifft eine besonders komplexe Thematik. Einerseits besteht offenkundig die Gefahr, durch Zulassung der Haftung des Staates (nicht des Richters als Individuum) für behauptete richterliche Fehlentscheidungen den regulären Instanzenzug zu unterlaufen und einen 'regressus ad infinitum'zu eröffnen. Andererseits sehen sowohl die deutsche als auch die meisten europäischen Rechtsordnungen in gewissen Fallkonstellationen eine Haftung für judikatives Unrecht vor. Erforderlich ist daher ein dogmatisches Modell, das Grund und Grenzen der Staatshaftung für judikatives Unrecht zu bestimmen vermag. Marten Breuer entwirft dieses Modell zunächst für die deutsche Rechtsordnung und untersucht anschließend dessen Übertragbarkeit auf das Europa- und Völkerrecht. Hierdurch erfährt die Thematik erstmals eine rechtsordnungsübergreifenden Analyse.
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Hauptbeschreibung Zunehmende Auslandseinsätze der Bundeswehr werfen neue zu beantwortende Fragen auf. So beispielsweise, ob Deutschland ausländischen Zivilisten (bzw. deren Angehörigen) zum Schadensersatz verpflichtet ist, die bei militärischen Handlungen von Bundeswehrsoldaten - wie etwa der Bombardierung eines Tanklastzugs in Afghanistan im September 2009 - zu Schaden kommen oder getötet werden. Auf völkerrechtlicher Ebene resümiert Niclas von Woedtke, dass die einschlägigen völkervertraglichen Rechtsgrundlagen (z.B. Art. 91 des Ersten Zusatzprotokolls) kein individualgerichtetes Recht auf Schadensersatz vorsehen. Zudem lassen die jüngeren Entwicklungen im Völkerrecht wie z.B. die Basic Principles der UN-Menschenrechtskommission noch nicht den Schluss auf ein völkergewohnheitsrechtlich verfestigtes Individualrecht zu. Allerdings können diese völkerrechtlichen Entwicklungen im Rahmen des nationalen Amtshaftungsrechts aufgegriffen werden: Über die Fallgruppe des Amtsmissbrauchs erlangt die Verletzung von an sich nicht-drittschützenden Bestimmungen des humanitären Völkerrechts wie den Art. 48 ff. des Ersten Zusatzprotokolls amtshaftungsrechtliche Relevanz und führt zu einem Schadensersatzanspruch geschädigter Individuen nach 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG. Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einleitung, politische Rahmenbedingungen und Abgrenzung der Thematik 2. Teil: Völkerrechtliche Ansprüche A. Völkerrechtliche Verantwortlichkeit von Staaten für Verletzungen des Völkerrechts B. Völkerrechtliche Rechte des Individuums bei Kriegsschäden 3. Teil: Ansprüche nach innerstaatlichem Recht A. Anwendbarkeit des deutschen Amtshaftungsrechts bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr: Kollisionsrechtliche Anknüpfungen - Verdrängung durch das Völkerrecht - Anwendbarkeit des Amtshaftungsrechts in Zeiten bewaffneter Konflikte - Ergebnis zur Anwendbarkeit des
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Inhalt der Arbeit ist es, einen Überblick über die historische Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung in Deutschland vom 18. Jahrhundert bis heute zu geben sowie ihre praktische Bedeutung zu analysieren. Dabei wird zwischen den unterschiedlichen Gesetzgebungen, Rechtsprechungen und den theoretischen Lösungsansätzen der öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung unterschieden und insbesondere letzteres problematisiert. Ferner wird auf das Verhältnis zu den grundrechtlichen Schutzpflichten, den sozialen Risikotatbeständen, dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch und den Tumultschäden eingegangen. ; The content of this work provides an overview of the historical development of strict public liability in Germany from the 18th century to the present day and analyses its practical significance. A comparison is made between the different legislations, case laws and the theoretical approaches of strict public liability throughout this time and in particular the latter is explored. This work highlights the relationship of the strict public liability to protection obligations of fundamental rights, the social risk factors of an individual such as one´s health or the inability to work due to injury, the claim to remedial action in social matters, and the damages caused by a tumult.
The issue of the military order is a very complex one. When giving or executing an order, one should always take into account the necessity to make choices. The decisions taken may in the future imply criminal liability as a consequence of the order that is contrary to legal norms, or executing it. The purpose of the article is to present the problem of giving an order from the perspective of the crimes committed in the former Yugoslavia, with a detailed account of the R. Krstic's case. The author tried to answer the questions: What is the scope of the commander's liability? Is he liable only for the orders he has given? Does this liability extend to the behavior of his subordinates as well? In the presented article an analysis of selected court cases important from the point of view of the problem of giving an order was carried out. For this purpose, the regulations of International Military Tribunal at Nuremberg were analyzed. Subsequently, an analysis of selected court cases being investigated under the jurisdiction of the International Criminal Tribunal for the Former Yugoslavia. In conclusion are indicated the regulations of International Criminal Tribunal for Rwanda and the regulations of the Rome Statute of the International Criminal Court.
Die Rom II-Verordnung behandelt die Schädigermehrheit im internationalen Deliktsrecht nur unzureichend. Dies betrifft die abweichende objektive und subjektive Anknüpfung in einer von mehreren Schädiger-Geschädigten-Beziehungen, die Zurechnung bei mehreren Tatorten und den Regress. Das Ergebnis sind Statutenspaltungen und gemeinsame Anknüpfungen ohne klares System. Zur Entwicklung einer kohärenten Auslegung werden die relevanten Fallgruppen innerhalb der Verordnung systematisch aufgearbeitet, Zurechnungskriterien im Internationalen Zivilverfahrens- und materiellen EU-Recht (wie dem Verkehrsunfall-, Produkthaftungs- und Kartellschadensersatzrecht, öffentlichen Umwelt- und Strafrecht) aufgezeigt und rechtsvergleichende Ansätze herangezogen.
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In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 79, Heft 1, S. 72