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In: Krankenhausmärkte zwischen Regulierung und Wettbewerb, S. 107-109
In: Heidegger studies: Heidegger Studien = Etudes Heideggeriennes = Studi Heideggeriani, Band 2, S. 1-3
ISSN: 2153-9170
Wirtschaftspolitik verständlich erklärt.""Wer eine kompakte und verständliche Einführung in die Wirtschaftspolitik sucht, ist mit diesem schon seit langem erfolgreichen und weitverbreiteten Lehrbuch bestens bedient.""in: Studium 90/2012Alles zur WirtschaftspolitikDieses Lehrbuch befasst sich mit den Grundfragen und den aktuellen, zentralen Aufgabenfeldern der Wirtschaftspolitik: Sicherung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und Gewährleistung einer nachhaltigen ökologischen Entwicklung. Die Neuauflage geht jetzt noch ausführlicher auf die Problematik des demografischen Wandels sowie die
In: GPR: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union ; European Union private law review ; revuè de droit privé de l'Union européenne, Band 12, Heft 1
ISSN: 2364-7213, 2193-9519
In: Reclams Universal-Bibliothek Nr. 19583
Maschinen werden immer selbständiger, autonomer, intelligenter. Ihr Vormarsch ist kaum mehr zu stoppen. Dabei geraten sie in Situationen, die moralische Entscheidungen verlangen. Doch können Maschinen überhaupt moralisch handeln? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Philosophin Catrin Misselhorn. Sie erläutert die Grundlagen einer neuen Disziplin an der Schnittstelle von Philosophie, Informatik und Robotik am Beispiel von autonomen Waffensystemen, Pflegerobotern und autonomem Fahren: Doch was unterscheidet uns Menschen am Ende noch von solchen moralischen Maschinen? Mit einem ausführlichen Glossar der Fachbegriffe präsentiert sich hier das Grundlagenwerk zur Maschinenethik.
In: UTB 3494
In: UTB basics
In: UTB basics
Diese Einführung des Professors an der Uni Hildesheim will Studierenden einen 1. Zugang zur Soziologie vermitteln. In 5 Kapiteln werden typische Problemstellungen des Faches vorgestellt: die Einordnung der Soziologie als Lehre von der Gesellschaft, ausgewählte Grundbegriffe wie Soziales Handeln, Begriffsfelder wie Sozialisation, Ungleichheit oder Kultur und Begriffspaare wie Gemeinschaft und Gesellschaft, Kapital und Arbeit. Reihenüblich (s. auch Hartmut Rosa: "Soziologische Theorien", BA 2/08) ist der übersichtliche didaktische Aufbau mit Grafiken, Definitionen, Zusammenfassungen, Lernkontrollfragen, weiterführenden Literaturangaben und Register. Neben den zahlreichen Einführungen in die Soziologie wie A. Nassehi (BA 6/08), A. Eder (BA 9/08), "Gesellschaft begreifen" (BA 2/09) und zuletzt dem mehr theoriebezogenen O. Dimbath (ID-A 34/11). Das Lehrbuch eignet sich als Begleitlektüre für Studienanfänger und sozialwissenschaftlich Interessierte und kann auch zur Prüfungsvorbereitung genutzt werden. (2)
In: Schriften zum Umweltrecht Band 113
Die Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung ist derzeit eines der umstrittensten Problemfelder des Abfallrechts. Dadurch drohen andere Themen aus dem Blick zu geraten, die gleichfalls von hoher praktischer Relevanz sind. Ein sehr bedeutsames ist die Ausgestaltung der Verwertung. Das gilt insbesondere für die nähere Bestimmung der Begriffe "ordnungsgemäß", "schadlos" und "hochwertig" nach § 5 Abs. 2, 3 KrW-/AbfG sowie die Präzisierung der Verordnungsermächtigungen nach §§ 7 und 8 KrW-/AbfG. -- Geht die Schadlosigkeit in der Ordnungsgemäßheit auf? Wird sie bereits durch die Einhaltung von Produktstandards gewährleistet? Nach welchen Kriterien richtet sie sich darüber hinaus? Wie lange ist sie zu gewährleisten? Muß nicht nur die Verwendung, sondern auch die spätere Entsorgung des Produkts schadlos sein? Sind auch die Gefahren- und die Risikovorsorge umfaßt? Ist die Hochwertigkeit der Abfallverwertung ohne konkrete rechtliche Bedeutung? Ohne eindeutige Kontur ist auch die Schnittstelle zwischen Anlagenzulassungs- und Abfallrecht nach § 9 KrW-/AbfG sowie die Abgrenzung zwischen Erzeuger und Besitzer nach § 3 Abs. 5 KrW-/AbfG. Wer ist konkret etwa für die Entsorgung von Bauabfällen verantwortlich, der Hauseigentümer, der Abrißunternehmer oder dessen Subauftragnehmer? Gibt es Regreßansprüche? Die Ausgestaltung der Verwertung anhand der angeschnittenen Fragen hat letztlich auch Rückwirkungen auf die Abgrenzung zur Beseitigung. Existiert für die Verwertung ein hohe Standards sicherstellendes Entsorgungsregime, besteht keine umweltpolitische Rechtfertigung, Abfälle dem Beseitigungsregime zuzuordnen.
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 5, Volks- und Betriebswirtschaft 2206