Das Verhaltensmodell der interdisziplinären Institutionenanalyse in der Gesetzesfolgenabschätzung
In: Menschenbilder und Verhaltensmodelle in der wissenschaftlichen Politikberatung: Möglichkeiten und Grenzen interdisziplinärer Verständigung, S. 37-51
Ausgangspunkt des Beitrags ist, dass es für den Brückenschlag zwischen der normativen Rechtswissenschaft und positiv-analytischen Erklärungsmodellen der Sozialwissenschaft einer gemeinsamen Basis für die Folgenabschätzung bedarf, auf der eine disziplinübergreifende Politikberatung fußen kann. Ein Verhaltensmodell ist dann geeignet, wenn es für das Problem des "regulatory choice" einen Ansatz für die Erklärung des Verhaltens bietet und interdisziplinär konsensfähig ist. Als solches Modell wird hier der "homo oeconomicus institutionalis" vorgeschlagen. Die Verfasser erläutern das Problem des "regulatory choice" im Kontext responsiver Regulierung und zeigen anhand der Dependenz von Politikempfehlungen und zugrunde liegenden Verhaltensannahmen, wie wichtig die Verständigung über ein Verhaltensmodell ist. Im Folgenden wird die Institutionenanalyse nach dem Verhaltensmodell des "homo oeconomicus institutionalis" in sechs Schritten dargestellt: Ermittlung der normativen Zielsetzung, Identifizierung der relevanten Akteure, deren normativ erwartbaren Verhaltensbeiträge, Anreiz- und Hemmnisanalyse, Delta-Analyse, responsive Regulierung. Auf diese Weise wird der verhaltenswissenschaftliche Ansatz umsetzbar gestaltet und Ökonomie, Politologie und Recht bleiben füreinander anschlussfähig. (ICE2)