Karolina Widerström (1846-1949) var Sveriges första kvinnliga läkare och kirurg. Hennes mottagning i Stockholms Klarakvarter blev en stor framgång och hon arbetade oavbrutet för kvinnors hälsa och rättigheter. Sex författare ger en unik inblick i hennes liv, gärning, relationer och roll i samhällsdebatten
Die Initiative "Pro Quote" feiert pünktlich zum Frauentag am 8. März ihren ersten Geburtstag. Kein Außenseiter-Projekt, wie ein kurzer Blick auf die Unterstützerseite zeigt mit namhaften Medizinerinnen wie der Thoraxchirurgin Gunda Leschber, der Gynäkologin Marion Kiechle und Ursula von der Leyen.
So viele Lust-Wegweiser für Frauen es inzwischen auch gibt, es wächst immer neues Publikum nach, entsprechend sind weitere gute nicht überflüssig. Verena Breitenbach ist Gynäkologin mit eigener Praxis und "bekannt als Expertin in TV-Sendungen sowie für Lifestyle-Magazine", nebenbei auch als Autorin (zuletzt "Endlich gut drauf", BA 1/07). Sie schreibt angenehm sachlich, ab und zu ein bisschen schlüpfrig, doch nie obszön. Ihre Tipps sollen Frauen "ermutigen, ihr ganz persönliches 'Lustprinzip' zu entdecken und es auch im Alltag zu leben". Entsprechend bodenständig, frisch, ermunternd, befreiend und umsetzbar lesen sie sich, mit robustem Humor, gelassenem Umgang mit heiklen Fragen und Erfahrungssicherheit, nicht zuletzt aus ihrer telefonischen Sexualsprechstunde. Ihr Blick gilt nicht den Extremen, sondern dem erotischen Alltagserleben und einer Beziehungskultur, die stärkt und befriedigt. Das dürfte in jeder Bibliotheksgröe︢ auf Nachfrage stossen. (2)
Nach dem von MEDICA MONDIALE herausgegebenen Handbuch zur Arbeit mit traumatisierten Frauen ("Sexualisierte Kriegsgewalt und ihre Folgen", ID 30/04) nun die Geschichte der Hilfsorganisation. In jedem Krieg leiden Frauen unter Vergewaltigung als Kriegsstrategie, so auch im Jugoslawienkrieg, ins öffentliche Bewusstsein geraten mit dem preisgekrönten Film "Esmas Geheimnis". 1992 gründete die Gynäkologin Monika Hauser ein 1. Therapiezentrum für vergewaltigte Frauen im bosnischen Kriegsgebiet, 1993 wurde sie für ihre Arbeit von den Tagesthemen zur "Frau des Jahres" gekürt. Sie entwickelte eine spezielle Traumatherapie, bildete Fachfrauen vor Ort aus und weitete ihre Arbeit aus. In Afghanistan gründet MEDICA MONDIALE u.a. eine Frauenfahrschule, kämpft gegen Kinderheirat, verschafft (aus für uns unfassbaren Gründen) inhaftierten Frauen Rechtsbeistand. Nicht nur in Tsunamiregionen bekämpft sie Folgen von UN-Einsätzen, boomen doch Prostitution und Mädchenhandel, wo immer Helfer und Blauhelme im Einsatz sind. Ein wichtiger Titel, von der Journalistin Chantal Louis bewegend und mitreißend verfasst. (2) Monika Hauser erhielt 2008 den Alternativen Nobelpreis.
Zusammenfassung: Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte, eine Gynäkologin, behandelte die 1965 geborene Klägerin seit mehreren Jahren im Hinblick auf deren Menstruationsbeschwerden. Im November 1994 verordnete die Beklagte der Klägerin, die – wie in der Patientenkartei vermerkt war – eine Raucherin war, das Antikonzeptionsmittel 'Cyclosa' zur Regulierung der Menstruationsbeschwerden. Die Klägerin wies die Beklagte darauf hin, dass sie ähnliche Medikamente in der Vergangenheit nicht vertragen habe bzw. diese nicht den gewünschten Erfolg gehabt hätten. Dem entgegnete die Beklagte, dass es sich um das modernste Mittel für Regelbeschwerden handele und sie ihr ansonsten nicht helfen könne. Seit Ende 1994 nahm die Klägerin das verordnete Medikament ein. Dessen Gebrauchsinformation enthielt unter dem Punkt 'Nebenwirkungen' folgenden Hinweis: 'Warnhinweis: Bei Raucherinnen, die östrogen-gestagenhaltige Arzneimittel anwenden, besteht ein erhöhtes Risiko, an zum Teil schwerwiegenden Folgen von Gefäßveränderungen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall) zu erkranken. Das Risiko nimmt mit zunehmendem Alter und steigendem Zigarettenkonsum zu. Frauen, die älter als 30 Jahre sind, sollen deshalb nicht rauchen, wenn sie östrogen-gestagenhaltige Arzneimittel einnehmen.'
Ein sehr guter, informativer Titel, der Frauen zu Selbstbewusstheit verhelfen möchte, sich mit der Prämisse "Wissen ist auch Macht" auch gynäkologischen Mythen, "Fake-News", Fehlinformationen widmet. Dies erweitert den Ansatz ähnlicher Titel zum angesagten Thema wie S. Bartens: "Frauensprechstunde" (ID-A 12/18), N. Brochmann: "Viva la vagina!" (ID-A 15/18), S. de Liz: ""Unverschämt" (ID-A 18/19), L. Müller: "Versteh einer die Frauen!" (ID-B 44/19). Die 1966 geborene Autorin ist Gynäkologin und u.a. Kolumnistin der "New York Times". Im nachschlagefreundlichen Titel bietet sie in 46 Kapiteln zu Themenkomplexen zusammengefasst jeweilige grundsätzliche Aufklärung und Erläuterungen. Sie schildert Krankheitsbilder und gibt Antwort auf entsprechende Fragen, die viele Frauen beschäftigen dürften. Im Ton lebhaft und persönlich, vermittelt sie fachlich profund medizinisches Basiswissen, etwa zu Schwangerschaft, Verhütung, Wechseljahren, und ebenso vieles Wissenswerte am Rande ("Das Wichtigste über Unterwäsche", "Vulva-Hygiene: Seifen, Waschlotionen und Reinigungstücher", "Antibiotika und Probiotika" ...). (2-3)
In: Aktuelle Dermatologie: Organ der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie ; Organ der Deutschen Gesellschaft für Lichtforschung, Band 46, Heft 5, S. 208-212
ZusammenfassungEine Patientin mit Hautveränderungen im Bereich der Vulva wurde von einer Dermatologin unter der Diagnose eines Lichen sclerosus et atrophicus behandelt. Zum Ausschluss eines malignen Prozesses erfolgte die Überweisung an eine Gynäkologin zwecks Biopsie, die diese jedoch nicht vornahm. Die Dermatologin behandelte die Patientin über weitere dreieinhalb Jahre antientzündlich, bis durch eine bei einem anderen Gynäkologen durchgeführte Biopsie die Diagnose eines extramammären Morbus Paget gestellt wurde. Aufgrund des zwischenzeitlich ausgedehnten Befundes waren in der Folge wiederholte Vulvektomien mit erheblichen Residualschäden erforderlich.Von der Schlichtungsstelle wurde ein schuldhafter Befunderhebungsfehler bejaht. Die Übertragung der Durchführung der histopathologischen Diagnostik ohne Einforderung des Befundergebnisses bzw. die histologisch unkontrollierte Aufrechterhaltung der Diagnose bei regelmäßiger Befundkontrolle und Therapie über mehr als 3 Jahre waren als Fehler ärztlichen Handelns einzuordnen. Da es sich bei dem Biopsieauftrag um eine bloße Delegation einer genuin dermatologischen Leistung handelte, konnte sich die Dermatologin auch nicht auf den rechtlichen Grundsatz der "horizontalen Arbeitsteilung" berufen. Indem sie die Patientin gleichwohl weiterbehandelte, bestand der Behandlungsvertrag, der sie persönlich zu einer Behandlung nach dermatologischem Facharztstandard verpflichtete, unverändert fort. Dermatologen sollten bei der Delegation diagnostischer Leistungen an andere Fachgebiete sicherstellen, dass diese Leistungen auch tatsächlich erbracht werden.Da Vulvakarzinome klinisch uncharakteristisch sein könnten, sollte bei dem geringsten Verdacht eine bioptische dermatohistologische Befundsicherung angestrebt werden.
Wird die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Österreich im bisherigem Tempo fortgesetzt, so wird es etwa 170 Jahre dauern bis die faktische Gleichstellung erreicht ist, Österreich belegt im internationalen Ranking Platz 57 von 144 Staaten. Ursache für das schlechte Abschneiden sind der Einkommensunterschied, der niedrige Frauenanteil in Fachberufen, Technik und in der Politik. Im Bereich der akademischen Ausbildung liegt der Frauenanteil mit 19% über jenem der Männer mit 16%. Das Studium der Medizin war seit jeher eine männliche Domäne. Seit dem Studienjahr 2006 ist für die Zulassung zum Studium der Medizin ein Eignungstest (EMS) zu absolvieren. Dabei zeigt sich, dass der Anteil der Testteilnehmerinnen im Verhältnis zu jenen, die tatsächlich zugelassen wurden niedriger ist, und seit der Einführung eine anhaltende Diskrepanz aufweist. Die Medizin Universität Wien hat daher im Jahr 2012 eine nach Geschlechtern getrennte Testauswertung vorgenommen, um diese Benachteiligung der Frauen auszugleichen. Obwohl mittlerweile gleich viele Frauen wie Männer das Medizinstudium abschließen , betrug der Anteil an Frauenärztinnen mit Kassenvertrag im Sonderfach Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Jahr 2014 österreichweit nur 23%, in Kärnten gab es keine einzige Gynäkologin mit Kassenvertrag . Der Gesetzgeber erkannte den Wunsch der Patientinnen nach einer Versorgung mit weiblichen Kassenärztinnen und erließ in der Reihungskriterien-V eine entsprechende Bestimmung, wobei mittels eines Punktezuschlages von 10% für das weibliche Geschlecht der Anteil an Ärztinnen ausschließlich im Fach Frauenheilkunde und Geburtshilfe erhöht werden sollte. Sowohl die Bestimmung zur geschlechtergetrennten Testauswertung des EMS als auch die Bestimmung zur zusätzlichen Punktevergabe für das weibliche Geschlecht wurden vom VfGH einem Normprüfungsverfahren unterzogen. ; eingereicht von Hiltraud Körbler ; Universität Linz, Diplomarbeit, 2019 ; (VLID)3533187