Die Gesetzgebung zum Abgeordnetenrecht in den Bundesländern seit 2006: Tendenzen und steuerrechtliche Aspekte
In: Wahlperiode Brandenburg, Band 4/27
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In: Wahlperiode Brandenburg, Band 4/27
In: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 42
Frontmatter -- Inhalt -- 1. Recht zur Entziehung des Pflichtteils -- 2. Außervertragliche Haftung der preußischen Eisenbahn gegenüber den Eigentümern von Postpaketen -- 3. C. & k.-Geschäft, Verzicht auf Übersendung. Anspruch auf Lagergeld. Berechnung der ersparten Fracht -- 4. Anordnung einer Zwangsverwaltung durch einstweilige Verfügung. Klage des Eigentümers von Zubehörstücken gegen den betreib. Gläubiger auf Bewilligung der Herausgabe durch den Zwangsverwalter? -- 5. Zum Begriffe der Störung im Sinne des § 1004 BGB. Der einzelne Genosse einer Preußischen Wassergenossenschaft als Störer -- 6. Mündliche Erklärung, daß die übergebene Schrift den letzten Willen enthalte, durch Genehmigung des Protokolls -- 7. BRB. vom 24. Juni 1915 über Sicherstellung von Kriegsbedarf § 4. Eigentumsübertragung auf Grund eines vor der Beschlagnahme abgeschlossenen Kaufes -- 8. "Jede nach dm Umständen des Falles gebotene Sorgfalt" (§ 8 Abs. 2 KFG.). Verhältnis zwischen § 7 und § 9 KFG -- 9. Zur Ausschlußfrist des § 30 Abs 1 Preuß. EntG -- 10. Recht am Luftraum über Wasserläufe. Entschädigung bei Polizeiverfügungen -- 11. Zur Frage der Haftung aus verfälschten Schecks. Mitwirkendes Verschulden des Bezogenen. -- 12. Reichshaftpflichtgesetz. Entschädigung für den Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b. H., der zugleich Gesellschafter ist -- 13. Minderung des Schadensersatzanspruchs eines Kindes nach § 844 Abs. 2 BGB., wenn es von einem Dritten Unterhalt aus Wohltätigkeit erhält? -- 14. Feuerversicherung. Umfang des Schadensersatzes; Bewertung der Gebäudereste -- 15. Bremer Seeversicherungsbedingungen von 1875. § 76; "Kriegsgefahr", "feindselige Behandlung" -- 16. Gegenbeweis gegen das Testamentsvollstreckerzeugnis. Erbe als "Dritter" i. S. von § 2198 BGB -- 17. Zur Rechtsfähigkeit der Gothaischen sog. Kaufgewerkschaften -- 18. Liquidation einer Gesellschaft m. b. H. Wann ist ein Gläubiger bekannt i. S. von § 73 Abs. 2 GmbHG.? Kann der Gläubiger dessen Forderung unberücksichtigt blieb, Befriedigung von dem Alleingesellschafter fordern, an den der Liquidationsüberschuß gelangt ist? -- 19. Vereinbarte Hinausschiebung der Lieferzeit bei Eintritt bestimmter Hindernisse. Trotzdem gegebenenfalls befreiende dauernde Unmöglichkeit? -- 20. Fälligkeit der Enteignungsentschädigung (§ 24 Preuß. EntG., § 13 Abs. 1 Nr. 1 Preuß. FiLG.) -- 21. Zulässigkeit des Rechtswegs für eine Klage auS § 7 Abs. 1 KriegsLG -- 22. Zur Auslegung von Kriegsklauseln in Versicherungsverträgen -- 23. Eigentums-Verfallklausel, Hingabe an Zahlungsstatt. Vereinbarung eines bestimmten Preises und der Herauszahlung des Überschusses -- 24. Vertrag über Sicherheitsabtretung, in dem sich der Abtretende die Einziehung der Forderung vorbehält -- 25. Unlauterer Wettbewerb. Ausnutzung der Reklamehandlungen eines anderen durch den Wettbewerber -- 26. Beginn der Frist zur Klageanbringung bei Ansprüchen von Beamten aus ihrem Dienstverhältnis. Klagerweiterung -- 27. Miete, Überlassung an Dritte. Maßgeblichkeit der für die Erlaubnisverweigerung vom Vermieter angegebenen Gründe -- 28. Kann sich der Bürge dem Gläubiger gegenüber auf einen Konkursabwendungsvergleich berufen, durch den ein Teil der Hauptschuld erlassen wurde? -- 29. Inwiefern ist der Vater für den Schaden verantwortlich, den sein geisteskranker volljähriger, nicht entmündigter Sohn einem Dritten zufügt? -- 30. Zur Individualisierung der Gattungsschuld bei Abladegeschäften -- 31. Zulässigkeit der Befragung von Angestellten in gewerblichen Unternehmungen über geschäftliche Verhältnisse durch eine Organisation von Privatangestellten -- 32. Vorbehaltsgut. Erwerb eines Grundstücks durch die im gesetzlichen Güterstande lebende Ehefrau unter Verwendung von Vorbehaltsgut und in der Absicht, solches zu erwerben. Muß die Absicht erklärt sein? -- 33. Verhältnis der Ausgleichung zwischen Gesamtschuldnern nach § 426 Abs. 1 Satz 2 BGB. zur Hauptausgleichung nach Satz 1. Hauptausgleichung nach § 17 KFG. Einbeziehung von Prozeßkosten in die Ausgleichung? Sittenwidriges Verhalten eines Gesamtschuldners, wenn er den Verletzten mit seinem Schadenserfaßanspruch an einen der übrigen Gesamtschuldner verweist -- 34. Hat die Zustimmung der Frau zur Prozeßführung des Mannes über ihr eingebrachtes Gut (§ 1880 BGB.) die Folge, daß das Urteil auch für und gegen sie wirkt -- 35. Steht bei einem Dienstvertrag im Falle des Verzugs des einen Teiles dem anderen das Rücktrittsrecht nach § 326 BGB. zu -- 36. Übernimmt die Stadtgemeinde durch Gewährung eines Nachtzinsnachlasses eine Verpflichtung? -- 37. Kann einem Teilhaber der offenen Handelsgesellschaft im Gesellschaftsverträge das Recht eingeräumt werden, die Anteile der übrigen Gesellschafter zu erwerben? Schutz gegen rücksichtslose Ausübung dieses Rechtes. Abtretbarkeit -- 38. Preuß. Schuldverschreibungsstempel. Einheitliches Rechtsgeschäft. Zum Begriffe Werkvertrag -- 39. Kann der Anspruch auf Kriegsleistungsvergütung als ein Anspruch "gegen den Staat wegen Verfügungen der Verwaltungsbehörde" oder "in betreff öffentlicher Abgaben" angesehen werden -- 40. Ist § 323 BGB. auf Dienstverträge anwendbar? -- 41. Anwendbarkeit der Vorschriften der §§ 149 flg. RBeamtG. wegen Zulässigkeit des Rechtswegs auch auf Schadensersatzansprüche der Reichsbeamten, die aus dem Dienstverhältnis abgeleitet werden? -- 42. Zwangsvergleich im Konkurse. Wird die persönliche Forderung eines Absonderungsberechtigten auf die Vergleichsquote herabgesetzt? Zinsen für die Zeit nach dem Zwangsvergleiche -- 43. Vitalitienvertrag Recht des Unterhaltspflichtigen zur Vertragsaufhebung, wenn ihm der Berechtigte durch sein Verhalten das Zusammenleben unerträglich macht -- 44. Polizeiliche Zwangsheilung geschlechtskranker Mitglieder einer Krankenkasse. Kann die Polizeibehörde von der Krankenkasse Kostenersatz nach den Vorschriften der Geschäftsführung o. A. verlangen? Begriff der Pflicht in § 679 BGB -- 45. Anspruch des "Generalvertreters" auf Auskunfterteilung über Geschäfte, die die Fabrik vertragswidrig in seinem Bezirk unmittelbar abgeschlossen hat -- 46. Sind die Genesungsheime der Landesversicherungsanstalten öffentliche Krankenanstalten i. S. von § 5 Abs. 1 d Preuß. StempStG.? -- 47. Handelskauf. Einhaltung von Fristen. Abrede, die Bank habe dem Verkäufer die Akkreditierung binnen bestimmter Frist zu bestätigen -- 48. Verpflichtung des Verkäufers, einem vom Käufer zwecks Bebauung des Kaufgrundstücks aufzunehmenden Pfandbriefdarlehen vor der Restkaufgeldhypothek den Vorrang einzuräumen. Einwendungen des Verkäufers wegen Sicherstellung des Darlehnszweckes. Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer wegen Leistungsverzugs -- 49. Einrede der Vorausklage. Auslegung von § 773 Nr. 4 BGB. -- 50. Ist der Vorlegungseid aus § 426 ZPO. schon dann unzulässig, wenn der sonst Schwurpflichtige das Vorhandensein der Urkunde bestritten hat -- 51. Erlischt die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Kaufpreise-, wenn der vereinbarte Bankrembours ohne sein Verschulden unmöglich wird -- 52. Unentgeltliche Verfügung i. S. von § 32 Nr. 1 KO. Beweislast im Falle des § 37 -- 53. Mißbräuchliche Ausübung des Rechtes auf Ablehnung von Schiedsrichtern -- 54. Annahme eines Vertragsantrags unter Abänderungen. Nichterfüllung einer für den Abschluß gestellten erschwerenden Bedingung -- 55. Inwieweit finden auf die Ersatzansprüche des Reichs gegen Reichsbeamte wegen Amtspflichtverletzungen die Vorschriften des Preuß. Allg. Landrechts Anwendung -- 56. Abtretung künftiger Forderungen. Unbestimmte Bezeichnung der Forderungen. Vorbehalt des Einziehungsrechts -- 57. Verantwortlichkeit des Militärbefehlshabers für die Verhängung der Schutzhaft -- 58. Preuß. StempStG. Tarifft. 58. Erhöhung des Stammkapitals einer Gesellschaft m. b. H. Urkundliche Übernahme der neuen Stammanteile durch der Gesellschaft noch nicht angehörige Personen -- 59. Zur Auslegung der Hamburger Kriegsklausel. Welche Kosten sind von der Versicherung ausgeschlossen -- 60. Ist eine vorzeitige Abandonerklärung stets unwirksam? Zu den Begriffen der Anhaltung und der Bedrohung als Voraussetzungen des Abandons -- 61. Erwerb einer künftigen Hypothek.
Durch die historisch-gesellschaftlichen Ereignisse nach 1918 - Zerfall der Monarchie, kommunistische, dann faschistische und schließlich sozialistische Regimes - konnte Freuds Plan, das Zentrum der psychoanalytischen Bewegung nach Budapest zu verlegen, nie verwirklicht werden. Die ungarische Psychoanalyse geriet durch ihre Isolation aus dem Hauptstrom der Entwicklung heraus. Insbesondere durch die ungarischen Emigranten Melanie Klein, Sándor Radó und Franz Alexander erfuhr das 1920 gegründete Berliner Psychoanalytische Institut einen großen Auftrieb und konnte sich auch durch diese Hilfe zur international angesehenen Ausbildungsstätte entwickeln. Beiträge von: Ulrike May: Ein ungarischer Baron in Analyse bei Freud Georg László Kruppa: Die ungarischen Psychoanalytiker und der Galilei-Kreis Ferenc Erös: "Ein Erfolg, von dem wir nicht einmal zu träumen wagten" Michael Schröter: Ein Memorandum Freuds für Budapest Ernst Falzeder: Karl Abraham und Sándor Ferenczi Claudia Frank: "... feeling very strongly that what Ferenczi would not do might be done" Peter Vogelsänger: Zwischen analytischer Chemie und Psychoanalyse László F. Földényi: Géza Csáth: Ein Leben gelebt im Spiegel des Todes Ágnes Berger, Diplompsychologin, Studium der Politischen Psychologie in Hamburg, Kulturmanagerin künstlerischer und wissenschaftlicher Programme im Collegium Hungaricum Berlin, Initiatorin und Leiterin des Erinnerungsprojekt "Stolpersteine in Ungarn". Géza Csáth (1887-1919), geb. als József Brenner in Szabadka, Neurologe und Psychiater, später vor allem als Schriftsteller und zeitweise als Komponist bekannt geworden, einer der ersten ungarischen Freud-Anhänger, erster Novellenband 1909, Lehrbuch Über den psychischen Mechanismus der Geisteskrankheiten (1911), in der Übersetzung von Hans Skirecki sind im Berliner Verlag Brinkmann Bose drei Bücher von ihm erschienen: Muttermord. Novellen (1989), Tagebuch 1912-1913 (1990), Erzählungen (1999). Ferenc Erös, Dr., Ph.D., DSc., Sozialpsychologe, Hochschullehrer, Stellvertretender Direktor des Instituts für Psychologie-Forschung der Ungarischen Akademie der Wissenschaften, Professor am Lehrstuhl für Sozialpsychologie der Universität Pécs, zahlreiche Publikationen auf Ungarisch, Englisch und Deutsch, Herausgeber des Briefwechsels zwischen Sándor Ferenczi und Sigmund Freud, Ernest Jones und Georg Groddeck in ungarischer Sprache. Ernst Falzeder, Dr., Lehrbeauftragter an der Universität Innsbruck, Senior Scholar Editor bei der Philemon Foundation, Ehemaliger Research Scholar an der Foundation Louis Jeantet (Genf), Woodrow Wilson International Center Washington DC, Cornell University - Medical School New York City, Harvard University Cambridge, MA, ca. 200 Veröffentlichungen als Autor, Herausgeber und Übersetzer auf dem Gebiet der Geschichte, Theorie und Technik der Psychoanalyse und Analytischen Psychologie, zuletzt Mitherausgeber des Briefwechsels Sigmund Freud/Karl Abraham (2009). László F. Földényi, Professor an der Akademie für Theater und Film, Budapest, Kunsttheoretiker, Literaturwissenschaftler und Essayist, Mitherausgeber der ungarischen Kleist-Ausgabe, erhielt 2002 den Blauen-Salon-Preis des Literaturhauses Frankfurt, 2005 den Friedrich-Gundolf-Preis der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, seit 2009 Mitglied der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, Bücher in deutscher Sprache (Auswahl): Heinrich von Kleist. Im Netz der Wörter (1999), Dostojewski liest in Sibirien Hegel und bricht in Tränen aus (2008), Schicksallosigkeit: Ein Imre Kertesz-Wörterbuch (2009), Claudia Frank, Priv.-Doz. Dr. med., Nervenärztin, Psychoanalytikerin in eigener Praxis in Stuttgart, Lehranalytikerin der DPV/IPA, Guest member der British Psychoanalytical Society, Veröffentlichungen zur Theorie, Technik, Geschichte der Psychoanalyse sowie zur angewandten Psychoanalyse, zusammen mit L. Hermanns und E. Löchel Herausgeberin des Jahrbuchs der Psychoanalyse, zusammen mit Heinz Weiß Herausgeberin verschiedener Bücher zur kleinianischen Psychoanalyse. Franziska Henningsen, Dr. phil., Diplompsychologin, Psychoanalytikerin, Lehranalytikerin (DPV/IPV) in Berlin, Leiterin der Osteuropakommission der DPV, Mitglied der Kommission Öffentlichkeit und interdisziplinärer Dialog der DPV, zahlreiche Veröffentlichungen zur klinischen Psychoanalyse. Ludger M. Hermanns, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychoanalytiker (DPV/IPV) in Berlin, Herausgeber des Jahrbuchs der Psychoanalyse (zus. m. C. Frank und E. Löchel), Vorsitzender des "Archivs zur Geschichte der Psychoanalyse", Herausgeber der achtbändigen Buchreihe "Psychoanalyse in Selbstdarstellungen" (1992-2010). Georg László Kruppa, Studien der Soziologie, Psychologie und Medizin in Budapest, München, London, Bremen, Paris und Berlin, Diplom in Sozialwissenschaft in Bremen, Diplom in Psychologie in Paris, Staatsexamen in Medizin an der FU Berlin, als Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychoanalytiker in Kreuzberg tätig. Ulrike May, Dr. phil., Psychoanalytikerin (DPV) in freier Praxis in Berlin, zahlreiche Veröffentlichungen zur Geschichte der psychoanalytischen Theorie und Praxis, zuletzt hauptsächlich über Freuds Patienten und Freuds Praxis, letzte Buchveröffentlichung, zusammen mit Elke Mühlleitner: Edith Jacobson. Sie selbst und die Welt ihrer Objekte. Leben, Werk, Erinnerungen (2005). Michael Schröter, Jg. 1944, Dr. phil. (Soziologie), freier Autor, zahlreiche Arbeiten zur historischen Soziologie, zur Freud-Biographik und zur Geschichte der Psychoanalyse, seit 2004 Herausgeber von Luzifer-Amor. Zeitschrift zur Geschichte der Psychoanalyse (Brandes Apsel), letzte Buchveröffentlichungen: Der willkommene Verrat. Beträge zur Denunziationsforschung (2007); als Herausgeber S. Freud, "Unterdeß halten wir zusammen ...". Briefe an die Kinder (2010). Martin Teising, Prof. Dr. phil., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychosomatische Medizin, Psychoanalytiker, Lehranalytiker der DPV/IPA, lehrt am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit an der Fachhochschule Frankfurt a. M., wissenschaftliche Arbeiten zu Suizidalität und Narzissmus im Alter. János Can Togay, ungarischer Drehbuchautor, Filmregisseur und Schauspieler, seit 2008 Direktor des ungarischen Kulturinstituts, des Collegium Hungaricum in Berlin, Initiator vieler kultureller Projekte, unter anderem der Tagungsreihe zu den Wechselbeziehungen zwischen Budapest - Berlin in der Geschichte der Psychoanalyse. Peter Vogelsänger, Kinderarzt, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie/Psychoanalyse, Studium der Medizin in Magdeburg, psychotherapeutische-psychoanalytische Weiterbildung an der Arbeitsgemeinschaft für Psychoanalyse und Psychotherapie Berlin (APB), letzte Veröffentlichung: Psychopolis Berlin 1900-1933: Orte, Lebenswege, Konzepte ... (Ein illustrierter Stadtführer) (2006).
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Es ist nicht jeder Achte, der die Schule abbricht, wie in diesen Tagen behauptet wurde. Dennoch lässt die Bildungspolitik von Bund und Ländern viele junge Menschen ohne Perspektive allein.
Foto: Ali Ahmad Danesh, Pexels, CCO.
DIE BUNDESBILDUNGSMINISTERIN zeigte sich alarmiert. "Dass Deutschland erneut die vierthöchste Schulabbrecherquote in Europa hat, muss Bund und Länder umtreiben", sagte Bettina Stark-Watzinger
(FDP) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe – und verwies auf das gerade beschlossene Startchancen-Programm als Einstieg in die nötige "bildungspolitische Trendwende". "Jeder Achte in
Deutschland bricht die Schule ab", titelte derweil das Hamburger Abendblatt, "Jung und abgehängt", die Berliner Morgenpost.
Die Nachricht, die da angeblich aus der Europäischen Statistikbehörde Eurostat kam und von fast allen großen Medien aufgegriffen wurde, passte zur aktuellen Krisenstimmung im föderalen
Bildungssystem. "Erst vor Kurzem schnitt Deutschland in der PISA-Studie im internationalen Vergleich so schlecht ab wie noch nie", schrieb die Online-Ausgabe der FAZ. "Nun folgt der
nächste Schlag."
Vom Unterschied zwischen
Schulabgängern und Schulabbrechern
Nur dass die
Statistik aus Luxemburg bei näherem Hinsehen etwas Anderes besagte. Sie verglich den Anteil der sogenannten "frühen Schulabgänger" in den EU-Mitgliedsstaaten. Das sind alle Menschen
zwischen 18 und 24, die sich zum Zeitpunkt der Erhebung die vergangenen vier Wochen nicht in Schule, Studium oder Ausbildung befanden und höchstens einen – mittleren – Schulabschluss auf dem
Niveau der Sekundarstufe I hatten. Das waren 2022 in Deutschland 12,2 Prozent, im EU-Schnitt 9,6. Ja, da stecken auch die Schulabbrecher drin, aber eben längst nicht nur. Der tatsächliche Anteil
von Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss lag laut Statistischem Bundesamt 2022
bei 6,6 Prozent. Nicht jeder Achte. Jeder Sechzehnte.
Ist das von Bedeutung? Ja. Macht es das besser? Nein.
Ja: Die Unterscheidung zwischen "frühen Schulabgängern" und "Schulabbrechern" ist wichtig, weil in ersterer Gruppe auch viele sind, die nach ihrem Schulabschluss arbeitslos sind. Oder
eine Pause eingelegt haben, weil sie erkrankt sind, ein freiwilliges soziales Jahr machen oder – warum auch immer erwerbstätig sind. Womöglich, jedoch nicht zwangsläufig, befinden sie sich in
einer schwierigen Lebensphase. Auch ihre Bildungsbiographie steckt nicht in jedem Fall in der Sackgasse.
Nein: Auch die tatsächliche Abbrecherquote ist viel zu hoch. Das Versprechen der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Ministerpräsidenten beim Dresdner Bildungsgipfel 2008 lautete, sie
von damals acht innerhalb von sieben Jahren auf vier Prozent zu halbieren. Daran sind Bund und Länder gescheitert, mehr noch: Nach ihrem zwischenzeitlichen
Absinken auf 5,2 Prozent 2013 steigt die Abbrecherquote seitdem fast durchgängig wieder an. Aber, auch das gehört zur Wahrheit, sie liegt immer noch deutlich unter den Werten der
Nullerjahre.
Eine Zukunft, ohne lesen,
schreiben, rechnen zu können?
Und während Deutschland bei den "frühen Schulabgängern" zwischen 2018 und 2022 von 10,3 auf 12,2 Prozent über den EU-Durchschnitt schnellte, gab es bei der tatsächlichen Abbrecherquote keine
vergleichbare Dynamik. 2018: 6,6 Prozent. 2022, siehe oben, ebenfalls 6,6 Prozent. Mit einem interessanten zwischenzeitlichen Absinken im Corona-Jahr 2020, als die Schulen versuchten, möglichst
viele Jugendliche durchzubekommen.
Was im Übrigen schon zeigt, dass man die Aussagekraft solcher Quoten allein nicht zu hoch ansetzen sollte, zumal sie je nach Bundesland und bildungspolitischer Großwetterlage auch Konjunkturen
von Strenge oder Großzügigkeit bei der Vergabe von Bildungsabschlüssen unterliegen.
So gab es laut Nationalem Bildungsbericht zum Beispiel im Jahr 2015 zwar nur 5,6 Prozent Schulabbrecher, aber rund neun Prozent der Jugendlichen am Ende der Sekundarstufe I, die nicht die
Mindeststandards der Kultusministerkonferenz für den Hauptschulabschluss erreichten. Und trotzdem zu einem guten Teil ihr Abgangszeugnis bekamen.
Und während in den meisten Bundesländern der Anteil der Schulabbrecher unter dem Anteil der Mindeststandard-Verfehler lag, war es in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig-Holstein
andersherum. Was darauf hindeutet, dass hier auch zahlreiche Schüler keinen Hauptschulabschluss erhalten haben, die die KMK-Mindeststandards erfüllten.
Weshalb uns in unserem zertifikatsfixierten Land eine andere Quote mindestens genauso interessieren sollte: Wie groß ist der Anteil der Risikoschüler, die in der Schule durchs Raster fallen, weil
sie, ob mit Schulabschluss oder ohne, nicht ausreichend lesen, schreiben oder rechnen lernen? Die deshalb kaum die Chance haben auf ein Leben in wirtschaftlicher Unabhängigkeit, persönlicher
Erfüllung und politischer Teilhabe? Die Antwort: Dieser Anteil ist dramatisch gewachsen. Seit 2018 laut der jüngsten PISA-Studie in Mathematik um mehr als ein
Drittel, beim Lesen um ein Viertel.
Und was die schwer fassbare Statistik der "frühen Schulabgänger" angeht, da hat der Bildungsökonom Dieter Dohmen Recht. "Es braucht dazu eine bessere Datenlage, um die grundlegenderen,
möglicherweise gesellschaftlichen Veränderungen zu verstehen." Der Druck auf junge Menschen werde zweifelsfrei größer, schrieb Dohmen bei LinkedIn. Aber, auch da hat Dohmen Recht: Wenn dann der Anteil der "frühen Schulabgänger" steigt, ist das nicht allein ein Problem der
Schulen, sondern auch des Übergangs in eine Ausbildung oder andere Qualifizierungsmaßnahmen.
Alles ein bisschen komplizierter als das mit der Schlagzeile von der vierthöchsten Schulabbrecherquote in der EU? Ja – aber das Gleiche gilt eben leider auch für die Antworten.
Dieser Kommentar erschien zuerst in meiner Kolumne "Wiarda will's wissen" im
Tagesspiegel.
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Am Mittwoch soll es weitergehen mit den Startchancen-Verhandlungen. Die Zeit drängt, und die Gereiztheit nimmt wieder zu.
AM MITTWOCHNACHMITTAG ist wieder die Bund-Länder-Verhandlungsgruppe von fünf Staatssekretären verabredet, um über das "Startchancen"-Programm für benachteiligte Schüler und Schulen
weiterzuverhandeln, voraussichtlich per Videokonferenz. Es soll eigentlich eine richtungsweisende Runde werden, denn die Zeit drängt: In zwei Wochen treffen sich die Amtschefs der 16
Kultusministerien, dann müssten sie die Eckpunkte einer Einigung fixieren, damit die Minister von Bund und Länder sie im Oktober offiziell beschließen können.
Über die Sommerpause hatte sich die zuvor öffentlich
ausgetragene Gereiztheit zwischen Bund und Ländern beruhigt. Doch jetzt dämpfen Signale, die KMK-Präsidentin Katharina Günther-Wünsch am Vortrag der Sitzung per Tagesspiegel-Interview in Richtung BMBF sendete, erneut den Optimismus. Die CDU-Politikerin, im Hauptjob Bildungssenatorin in Berlin, wirft dem von Bettina-Stark-Watzinger
(FDP) geführten Bundesbildungsministerium im Finanzstreit mit den Ländern eine "Hinhaltetaktik" vor.
Ihrer Meinung nach sei das Angebot der Länder, fünf Prozent der Bundesgelder nicht über den Königsteiner Schlüssel zu verteilen, das letzte Wort, betont Günther-Wünsch. Auf dieses Modell hätten
sich die 16 Länder geeinigt, außerdem gebe es nur minimale Unterschiede zu dem vom Bund gelegten Modell, die noch dazu nur einzelne Länder beträfen. "Es wäre nicht zielführend, deshalb mit 16
Bundesländern noch einmal in die Debatte zu gehen." Stattdessen wollten die Länder über Inhalte sprechen, "darüber, wie das Geld auf die drei Säulen aufgeteilt wird, und über das Thema
Kofinanzierung. Damit wir gemeinsam das, was die Ampel im Koalitionsvertrag versprochen hat, 2024 endlich ins Laufen bekommen."
Was Günther-Wünsch nicht sagt: Die einzelnen Länder, die mit dem Bundesmodell ein großes Problem hätten, sind zuvorderst Bayern und Sachsen, weil sie wegen ihrer vergleichsweise niedrigen
Armutsquoten dann mehr abgeben müssten. Die vier auf Länderseite verhandelnden Staatssekretäre stehen aber vor der Herausforderung, Anfang September alle 16 Amtschefs ins Boot zu holen. Vor dem
Hintergrund erregt man sich vor allem auf CDU-Seite, es sei nicht hilfreich, dass der Bund versprochene Vorlagen und Finanzberechnungen bislang schuldig geblieben sei.
BMBF: Äußerungen von Günther-Wünsch
nicht mit der Verhandlungsgruppe abgestimmt
Auf Nachfrage heißt es aus dem BMBF, man befinde sich "in guten und konstruktiven Verhandlungen" mit den Ländern. Es gebe den gemeinsamen Willen, dass das Startchancen-Programm pünktlich zum
Schuljahr 2024/25 starten könne. "Die Äußerungen von Frau Günther-Wünsch sind weder mit der Verhandlungsgruppe der Länder abgestimmt noch geben sie den Verhandlungsstand wieder."
Eine endgültige Einigung steht derweil nicht nur beim Verteil-Mechanismus aus, sondern (damit verbunden) auch bei der finanziellen Gewichtung der drei geplanten Programmsäulen – und ebenso
bei der Frage der vom Bund gewollten Befristung der Mittelauszahlung auf zunächst drei Jahre, um nach einer Zwischenevaluation Änderungen vornehmen zu können. Auch muss final geklärt
werden, wie die Förderung zwischen Grundschulen und weiterführende Schularten aufgestellt wird. Gesprochen wird zudem noch über die vom Bund geforderte 50-Prozent-Kofinanzierung durch die
Länder – und was sie hierfür geltend machen können. Mehrere Länder, darunter Schleswig-Holstein, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, bereits mit den "Startchancen" vergleichbare eigene
Förderprogramme, während andere Länder sich in dem Bereich bislang nicht engagiert haben.
Schließlich müssen BMBF und KMK sich auf die rechtliche Umsetzung des Programms einigen. Zur Diskussion stehen eine Verwaltungsvereinbarung oder ein sogenanntes Artikelgesetz. Wobei letzteres vom
Bund offenbar bevorzugt, von vielen Ländern aber abgelehnt wird aus Furcht, seine Verabschiedung könnte weitere Monate kosten und zudem die Augenhöhe in einem hälftig vom Bund und den
Ländern finanzierten Programm beseitigen. Weil dann die Zustimmung des Bundestages zur Voraussetzung werde, aber nicht die der einzelnen Länderparlamente.
Stimmungsunterschiede
auf der Länderseite
Hört man genau hin, stellt man freilich im Länderlager Stimmungsunterschiede fest zwischen SPD- und unionsgeführten Kultusministern. Grundsätzlich ist auf der sogenannten A- (der SPD-)
Seite der Optimismus größer, dass die Eckpunkte bis zur Amtschefskonferenz Anfang September vorbereitet und dann dort beschlossen werden könnten. Allerdings gehören Bayern und Sachsen auch zur
B-Seite, und in Bayern wird noch dazu demnächst gewählt.
Entsprechend warf der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Oliver Kaczmarek, den CDU-geführten Kultusministerien im Tagesspiegel vor, sie wollten "ihre subjektiven
Interessen gegenüber dem Bund durchsetzen", statt an einem fairen Miteinander von Bund und Ländern zu arbeiten. "Das stört die Verhandlungen über gemeinsame Bund-Länder-Programme und gefährdet
letztlich weiter die Akzeptanz des Bildungsföderalismus."
Offizielles aus der Fünfer-Verhandlungsgruppe von Bund und Ländern hört man derweil nichts. Man hat Vertraulichkeit vereinbart. Zu viel stehe auf dem Spiel, heißt es.
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Inhaltsangabe: Real Estate Investment Trusts (REITs) sind börsennotierte Immobilienaktiengesellschaften, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, mindestens 90 Prozent der gesamten Erträge an ihre Anteilseigner auszuschütten, mindestens 75 Prozent ihrer Einkünfte aus Immobilien zu erzielen sowie mindestens 75 Prozent ihres Vermögens in Immobilien anzulegen. Werden alle Voraussetzungen zur Qualifikation als eine REIT-Gesellschaft erfüllt, so ist die Erlangung des REIT-Status verbunden mit einer Körperschaft- und Gewerbesteuerbefreiung. Eine weitere Besonderheit der REITs ist, dass neben den steuerfreien Gewinnen auf Ebene der Gesellschaft, die Anteilseigner durch die gesetzliche Ausschüttungsverpflichtung der Unternehmen ihre erhaltene Dividende erst im Folgejahr zu versteuern haben. Diese Ausschüttungsverpflichtung stellt für den Gesetzgeber somit sicher, dass es zu einem Besteuerungssubstrat kommt. Folglich findet hier lediglich eine Verlagerung der Besteuerung von der Gesellschaft zum Anleger statt. Auf Aktionärsebene werden dann die Erträge mit dem vollen Kapitalertragssteuersatz von 25 Prozent versteuert. Eine Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren scheidet demnach an dieser Stelle aus. Am 02.11.2006 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilienaktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (German-Real Estate Investment Trusts, G-REITs) im Bundeskabinett verabschiedet. Nachdem der Finanzausschuss des Bundestages den Entwurf in geänderter Fassung zum 21.03.2007 beschlossen und am 23.03.2007 der Bundestag dem Gesetzesentwurf zugestimmt hatte, wurde am 30.03.2007 durch den Bundesrat die Einführung des Gesetzes festgelegt. Mit der Verkündung am 01.06.2007 im Bundesgesetzblatt (BGBl 2007, Teil 1 Nr.23, S. 914, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag) ist nun das Gesetz rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft getreten. Daher bestand für den Gesetzgeber der Bedarf, neue gesetzliche Rahmenbedingungen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu schaffen, in der die bestehende Lücke im Bereich der indirekten Immobilienanlage durch eine neue Anlageklasse, und zwar in Form eines Real Estate Investment Trust (REIT), geschlossen wird. Ziel war es, eine Wettbewerbsgleichheit gegenüber europäischen Finanz- und Immobilienstandorten zu erreichen sowie die Professionalisierung der Immobilienwirtschaft voranzutreiben. Zudem würde damit in Deutschland das wirtschaftliche Wachstum gefördert werden und es könnten hochqualifizierte neue Arbeitsplätze entstehen. Mit Einführung des REITs ist damit auf ein bereits international bewährtes, konkurrenzfähiges Instrument zur indirekten und steuertransparenten Immobilienanlage zurückgegriffen worden, das eine Sonderform einer Aktiengesellschaft darstellt. Zudem soll Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, ihre stillen Reserven, die oftmals in ihren nicht betriebsnotwendigen Immobilien stecken, aufzudecken. Ein Anreiz zur Aufdeckung der stillen Reserven soll für die Unternehmen durch die 'Exit-Tax' geschaffen werden, die in der Übergangsphase vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2009 nur eine hälftige Besteuerung der Gewinne seitens der Finanzbehörden bei einer Veräußerung an einen REIT vorsieht. Mit dieser Maßnahme wird durch den Gesetzgeber versucht, eine Art Anschubfinanzierung zu schaffen, um den REIT-Sektor in Deutschland zu beleben. Durch diese Maßnahme wird bisher gebundenes Eigenkapital freigesetzt und die Liquidität und damit der Cash-Flow des Unternehmens verbessert. Somit erhalten die veräußernden Unternehmen die Möglichkeit, Investitionen in ihrem Kerngeschäft durchzuführen und ihre Marktposition zu stärken und auszubauen. Problemstellung: Deutschland befindet sich bei der Entwicklung eines Immobilienkapitalmarktes im internationalen Vergleich im Rückstand. Mit der Einführung deutscher REITs will Deutschland den nötigen Anschluss finden und erstmals ein marktgängiges Kapitalmarktprodukt für die Immobilienanlage schaffen, durch das die Attraktivität des deutschen Immobilienmarktes für ausländische Anleger nachhaltig verbessert wird. Die bisher eher gering ausgeprägte Transparenz in der deutschen Immobilienbranche gewinnt international zunehmend an Vertrauen bei den Investoren. Durch die mit der Börsenzulassung verbundenen Pflichten einer einheitlichen Rechnungslegung wie der International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie der Bekanntgabe von Ad-hoc Meldungen und Director Dealings wird eine internationale Vergleichbarkeit gewährleistet. Der Vor-REIT wurde vom Gesetzgeber geschaffen, um Unternehmen nicht zu benachteiligen, die noch nicht vollständig alle Kriterien zur Erlangung eines REIT-Status erfüllen, diesen Status aber unmittelbar anstreben. Vielmehr sollen die bereits als Vor-REIT registrierten Unternehmen die Möglichkeit erhalten, beim Aufbau ihres Immobilienportfolios den veräußernden Unternehmen eine 'Exit-Tax' gewähren zu können, die den entscheidenden Anreiz geben soll, sich von den nicht zum Kerngeschäft gehörenden Immobilien zu trennen. Aktuell gibt es in Deutschland mit dem Hamburger Unternehmen Alstria Office REIT AG und der aus München stammenden Fair Value AG erst zwei an der Börse zugelassene und registrierte REIT-Gesellschaften, die alle Voraussetzungen erfolgreich erfüllt haben (Alstria Office REIT AG am 11.10.2007 und die Fair Value AG am 06.12.2007) und damit rückwirkend zum 01.01.2007 den steuertransparenten REIT-Status erlangt haben. Zur Ergänzung des REIT-Sektors stehen aber bereits einige andere Gesellschaften in den Startlöchern, die noch in den kommenden Monaten diesen beiden Gesellschaften folgen werden. Zurzeit gibt es sieben weitere erfolgreich registrierte Vor-REIT Gesellschaften, die ebenfalls eine Umwandlung bzw. eine Neugründung und Börsenzulassung planen und den REIT-Status anstreben. Die Pläne der registrierten Vor-REIT Gesellschaften reichen dabei vom Börsengang einer neuen Gesellschaft (Helaba/Hannover Leasing), der Bündelung verschiedener bestehender geschlossener Immobilienfonds (DCM AG bzw. Prime Office REIT), der Umwandlung in einen REIT (wie bereits durch die Alstria Office vollzogen) bis zur Abspaltung eines bestehenden Portfolios in einen neuen REIT (IVG Immobilien AG). Der REIT-Status wird also nur durch die Umwandlung einer bestehenden Immobiliengesellschaft bzw. durch eine Neugründung in eine AG erlangt, sofern die Voraussetzungen nach dem REITG für den REIT-Status erfüllt werden. Eine Gefahr, die sich bei einer Umwandlung bspw. eines schlecht performenden Geschlossenen Fonds in einen REIT ergeben könnte ist, dass diese ein großes Interesse daran hätten, ihre 'Schrott'-Immobilie in einen REIT zu überführen, um über diese Option ihre 'Alt-Lasten' steuergünstig liquidieren zu können. Im Verlauf dieser Arbeit wird auf die einzelnen gesellschaftsrechtlichen Unterschiede zwischen REIT und Vor-REIT noch explizit eingegangen. Dabei werden auch haftungsrechtliche Problemstellungen des REITG hinterfragt werden und mögliche Lösungsalternativen aufgezeigt, die in der Satzungsgestaltung entsprechend berücksichtigt werden. Gang der Untersuchung: Ziel dieser Diplomarbeit ist eine allgemeine Einführung in das Themengebiet des Real Estate Investment Trusts (REIT) und insbesondere die Ausarbeitung der Funktion eines Vor-REITs sowie die Voraussetzungen zur Erlangung eines steuerprivilegierten REIT- bzw. Vor-REIT Status. Die vorliegende Arbeit gliedert sich dafür in 7 Kapitel. Nachdem in Kapitel 1 in die Problemstellung des REIT eingeführt wurde, wird in Kapitel 2 zunächst einmal die Entstehungsgeschichte des REIT sowie der Aufbau des Gesetzes über deutsche Immobilienaktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz) erläutert. Danach wird in Kapitel 3 die gesellschaftsrechtliche Grundstruktur einer REIT-AG dargelegt. In Kapitel 4 wird auf die Voraussetzungen zur Erlangung eines Vor-REIT Status und dabei auf die Exit-Tax Problematik eingegangen. Zudem wird der Prozess zur Erlangung eines Vor-REIT bzw. REIT-Status dargestellt und eine umfassende Stellungnahme dazu abgegeben. Im Kapitel 5 wird ein Mustergesellschaftsvertrag für eine Vor-REIT Gesellschaft entworfen und ausgestaltet, der die vom Aktienrecht abweichenden Spezialregeln und Besonderheiten einer Vor-REIT Gesellschaft berücksichtigt. In Kapitel 6 soll der 'Mustervertrag' dann kommentiert werden und in erster Linie Unterschiede aufzeigen, die zwischen einer Vor-REIT Gesellschaft und einer REIT-Gesellschaft herrschen. Kapitel 7 schließt diese Arbeit mit einem Fazit ab, in dem noch auf die durch das REITG in der Praxis entstandenen offenen und kritischen Problemfelder eingegangen wird und diese entsprechend kritisch gewürdigt werden.
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Stehen die Startchancen-Verhandlungen vor dem Durchbruch oder auf der Kippe? Wer hat welche Interessen? Und wie geht es jetzt weiter? Eine Analyse.
DIE VERGANGENEN TAGE ging es wieder einmal hoch her in Sachen Startchancen-Verhandlungen. Während BMBF-Staatsekretärin Sabine Döring und ihre vier Länderkollegen in der gemeinsamen
Verhandlungs-AG pragmatisch an Lösungen arbeiteten, warf FDP-Fraktionschef Christian Dürr den Kultusministern im Bundestag "Mimimi" in Sachen Startchancen vor. Einige Kultusminister wiederum
machten intern ihrem Ärger Luft, dass Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (ebenfalls FDP) ihre verhandelnde Staatssekretärin mit so wenig Prokura ausgestattet habe, dass diese
bei allem guten Willen oft nur vorläufig-unverbindliche Aussagen habe machen können. Was wiederum die Gespräche deutlich verlangsamt habe.
Für Irritationen sorgte, als das BMBF am Dienstagabend kurzfristig zu einem Presse-Hintergrundgespräch über die Startchancen unter Beteiligung (aber offenbar nicht auf Betreiben) von
Döring einlud, obwohl mit den Ländern Stillschweigen über den Gesprächsverlauf vereinbart worden war. Mit dem Ergebnis, dass das BMBF den Termin wenige Stunden später wieder absagte, für den Tag
darauf erneut einlud, nochmal verschob – und der Termin schließlich am Donnerstagabend gemeinsam mit den Ländern stattfand.
Doch was bedeutet das nun alles? Bei der Bewertung des erreichten Verhandlungsstands gehen die Meinungen auseinander – und zwar auch zwischen den Ländern.
"Die Gespräche mit dem BMBF in den vergangenen Tagen, die unsere Staatssekretäre geführt haben, waren nicht immer ermutigend", bilanziert Hessens Kultusminister Alexander Lorz, der die
Bildungspolitik der CDU-regierten Länder koordiniert.
Sein Konterpart von der SPD, Hamburgs Bildungssenator Ties Rabe, lobt dagegen, die Verhandlungs-AG habe in der parlamentarischen Sommerpause "sehr gut zusammengearbeitet und zahlreiche
Vereinbarungen erzielt. Ich bin deshalb sehr zuversichtlich, dass die letzten offenen Fragen in den nächsten Tagen geklärt werden können. Ich freue mich sehr über diese positiven Verhandlungen."
Bestimmt das Sein das
Startchancen-Bewusstsein?
Das Sein – die Partei des einen in der Bundestags-Opposition, die des anderen Teil der Ampelkoalition – bestimmt das Bewusstsein, sprich die Wahrnehmung des Erreichten?
Fest steht: Genau in dieser Gemengelage müssen die Länder und Bund bis zur nächsten Sitzung Kulturministerkonferenz Mitte Oktober auf die Startchancen-Eckpunkte einigen, damit deren ohnehin schon
später Start im August 2024 nicht in Gefahr gerät. Dass der derzeitige Entwurf trotz vieler Fortschritte noch wichtige Streitpunkte
enthält, scheint dabei das kleinere Hindernis zu sein.
Das größere steht gar nicht in den Eckpunkten. Lange bestand es aus Sicht praktisch aller Länder in der vermeintlichen Weigerung des BMBF, ihnen klare Zusagen zur Zukunft des Digitalpakts zu
machen. So hatte etwa SPD-Politiker Rabe noch im Juli zu Protokoll gegeben: "Wenn die Bundesregierung jetzt aus dem Digitalpakt aussteigt, können mehrere Millionen neu angeschaffte Tablets,
Laptops, digitale Tafeln und Server ab 2024 weder gewartet noch modernisiert und ersetzt werden."
Das Argument der Länder: Eine gleichzeitige Startchancen-Kofinanzierung bei einem gleichzeitigen Wegfall der Bundesmittel für die Digitalisierung wäre angesichts der Haushaltslage vieler Länder
nicht leistbar – zumal sich der Bund auch an anderer Stelle, namentlich bei der Versorgung und Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher, finanziell einen schlanken Fuß mache.
Deshalb hatte die KMK im Juli parteiübergreifend lautstark vor einem Platzen
des Digitalpakts 2.0 gewarnt. Denn obwohl die erste Phase im Frühjahr 2024 ausläuft, ist bislang im Bundeshaushalt 2024 kein einziger Euro für eine Anschlussfinanzierung eingestellt –
und auch nicht für die im Ampel-Koalitionsvertrag versprochene Fortsetzung.
SPD-Senator Rabe ist jetzt viel
optimistischer als noch im Juli
Trotzdem sagt Rabe jetzt auf Anfrage: "Als Sprecher der SPD-Bildungsministerinnen und -minister gehe ich davon aus, dass das Bundesbildungsministerium und die Bundesregierung wie vereinbart
auch den Digitalpakt ab dem Jahr 2025 fortsetzen werden." Und er lobt Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger dafür, dass sie sich "klar für die Fortsetzung des Digitalpaktes einsetzt".
Ein demonstrativer Optimismus, der in einem auffälligem Gegensatz zu den Forderungen steht, die aus der CDU laut werden. Ein Spitzengespräch mit Stark-Watzinger noch vor der KMK-Sitzung im
Oktober sei in dieser entscheidenden Verhandlungsphase dringend nötig. "Wir brauchen jetzt dringend eine starke Bundesbildungsministerin", sagt Schleswig-Holsteins CDU-Bildungsministerin Karin
Prien, "die sich auch im Kabinett nachdrücklich gleichermaßen für mehr Bildungsgerechtigkeit und mehr Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland einsetzt." Das gemeinsame Bekenntnis
von Bund, Ländern und Kommunen zur Digitalisierung der Schulen müsse verlässlichen Bestand haben. Und Prien fügt hinzu: "Frau Stark-Watzinger kann sich nicht mehr wegducken. Wenn sie wirklich
will, dass die Startchancen pünktlich starten, muss sie sich jetzt mit uns zusammensetzen." Nur dann ließen sich die offenen Punkte verlässlich abräumen – und die Irritationen beim Digitalpakt
überwinden.
Die Länder seien dem Bund bei den Verhandlungen "inhaltlich erneut sehr konstruktiv begegnet", sagt auch Hessens Kultusminister Lorz. "Jetzt liegt es in der Hand der Bundesbildungsministerin,
ebenfalls Zeichen zu setzen und die Verhandlungen damit endlich mit substantiellen Vorschlägen voranzubringen."
Einig sind sich die Kultusminister aller Couleur, dass ihnen die Pakt-Neuauflage, und zwar mindestens in gleicher Höhe (=eine Milliarde Euro Bundesgeld pro Jahr) wie bislang, genauso wichtig
ist wie die Startchancen. Einigen, so scheint es, sogar noch wichtiger.
Keine Startchancen-Einigung
ohne formale Digitalpakt-Zusage?
Zumindest einige unionsregierten Länder wollen jetzt offenbar sogar so weit gehen, den Startchancen-Abschluss von einer formalen Digitalpakt-Zusage abhängig zu machen. Das will Lorz' Kollegin
Prien zwar nicht bestätigen, sagt aber: "Die Hinhaltetaktik der Bundesregierung beim Digitalpakt zerstört viel Vertrauen in Ländern, Kommunen und den Schulen. Sie muss vor der endgültigen
Verabredung zum Startchancen-Programm ausgeräumt sein."
Bettina Stark-Watzinger reagierte noch am Freitag auf die Forderungen aus der Union: "Die Verhandlungen über das Startchancen-Programm werden seit Beginn auf Staatssekretärsebene geführt. Hierfür
haben die Länder eine eigene Verhandlungsgruppe gebildet. Angesichts der Fortschritte bei den Verhandlungen gibt es für das BMBF keinerlei Anlass, daran etwas zu ändern", sagte eine
Sprecherin auf Anfrage. Es sei nicht überraschend, dass bei komplexen Vorhaben wie dem Startchancen-Programm die Positionen in der Schlussphase der Verhandlungen in manchen Punkten noch
auseinander lägen. "Gemeinsames Ziel ist, dass das Startchancen-Programm zum Schuljahr 2024/25 starten kann." Die Verhandlungen zum Digitalpakt 2.0 seien davon unabhängig. Das BMBF habe dabei
immer betont, dass dessen Start nicht vor 2025 erfolgen könne. "Die Bundesbildungsministerin hat mehrfach öffentlich betont, dass sie sich mit Nachdruck für den Digitalpakt 2.0 einsetzt."
Rückendeckung erhält Stark-Watzinger von SPD-Senator Rabe. Ein Junktim zwischen dem Startchancen-Programm und dem Digitalpakt mache wenig Sinn, "weil wir mit dem Startchancen-Programm nicht bis
zur Fortsetzung des Digitalpaktes 2025 warten können." Er setze auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern "und verlasse mich daher auf die Zusage, dass der Digitalpakt
fortgesetzt wird. Vor diesem Hintergrund hoffe ich sehr, dass alle Länder dem jetzt ausverhandelten Startchancenprogramm zügig zustimmen."
Was Rabe allerdings auch sagt: dass es "überdies hilfreich" sei, "wenn auch die Bundesregierung sowie die Regierungsfraktionen sich genauso klar für den Digitalpakt aussprechen." Dringen hier bei
aller pragmatischen Ampel-Solidarität doch Zweifel durch?
Schwerer Abschied
von der Gießkanne
In der Parlamentsdebatte zum Haushalt 2024 erwähnte Stark-Watzinger am Donnerstagabend die Digitalpakt-Fortsetzung erwartungsgemäß nicht, verband ihr Bekenntnis zu den Startchancen aber mit dem
Vorwurf an CDU-Parteichef Friedrich Merz, er habe "allen Ernstes" gefordert, "dass der Bund kein Geld mehr für Bildung gibt". Und sie versicherte: "Wir unterstützen die Länder auf jeden Fall.
Denn uns sind die Kinder wichtig in unserem Land."
Unter öffentlichem Erwartungsdruck steht derweil nicht nur Stark-Watzinger, sondern die Länder mindestens genauso stark. Denn während das BMBF im Einklang mit weiten Teilen der Bildungsforschung
eine möglichst vollständige Verteilung der Startchancen-Gelder nach sozioökonomischen Kriterien verlangte, haben sich zahlreiche Kultusminister genau dagegen von Anfang an gesperrt. Und zwar vor
allem diejenigen, die bei einer solchen Verteilung den Kürzeren ziehen würden.
Mühsam hatte man sich dann im März innerhalb der KMK auf einen Kompromiss
geeinigt, der einen Umverteilungseffekt nach Bedarf bringen würde – aber mit föderal angezogener Handbremse beschränkt auf fünf Prozent der Bundesmittel. Bis zuletzt gab es an dem Modell viel
Kritik aus der Wissenschaft: Marcel Helbig vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) etwa rechnete erst neulich vor, dass bei Berücksichtigung der Armutsquote an den Grundschulen Bayern zum Beispiel
nur 1,7 Prozent der Mittel erhalten würde statt 15,6 Prozent bei Anwendung des gewohnten Königsteiner Schlüssels. NRW 37,1 statt 21,1 Prozent, Bremen würde seinen Anteil sogar verdreifachen. Und
die Wübben-Stiftung zeigte, dass an Brennpunktschulen derzeit dramatisch viel
weniger Schüler die Mindeststandards in Lesen, Schreiben oder Rechnen erreichen.
Auch vor diesem Debatten-Hintergrund agiert also die "4+1"-Verhandlungsgruppe der vier Staatssekretäre aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zusammen
mit BMBF-Kollegin Döring. Übrigens eine Auswahl von Ländern, die bereits jetzt mit eigenen (mehr oder weniger) Startchancen-ähnlichen Programmen ihre Brennpunktschulen unterstützen – während
etliche der übrigen zwölf Länder genau das nicht tun. Etwa die Hälfte der Bundesländer hat bislang nicht einmal einen Sozialindex, der für eine bedarfsgerechte Mittelvergabe nötig ist. Gut
denkbar, dass die vier Landesstaatssekretäre persönlich in der Verhandlungs-AG deshalb deutlich stärker Richtung Sozialbasierung zu gehen bereit wären (zumal sie, die WBZ-Maßstäbe
angelegt, bis auf Rheinland-Pfalz alle davon profitieren würden). Aber dann, das wissen sie, dürfte sie das die Unterstützung manch anderer Kultusministerien kosten. Keine dankbare Aufgabe
also.
Ein weiteres Paradoxon
im Bildungsföderalismus
Kann man die Gießkannen-Bewahrer in den Ländern dafür kritisieren? Man kann nicht nur, man muss – sollte zugleich aber realistisch genug sein zu wissen, dass da nicht mehr viel Bewegung
kommen wird. Weil der Blick der betreffenden Kultusminister ins eigene Bundesland geht und sie fürchten, bei zu viel Kompromissbereitschaft von den dortigen Schulen und politischen
Konkurrenten vorgehalten zu bekommen, sie setzten sich nicht genug für die eigenen Schüler ein. Ein weiteres Paradoxon im Bildungsföderalismus.
Und fast schon erstaunlich, dass man sich überhaupt vom reinen Königsteiner Schlüssel wegbewegt hat. Was sicherlich viel mit dem Verhandlungsgespür und der Hartnäckigkeit der fünf
Staatssekretäre zu tun hat.
Sind die Startchancen nun nur wenige Tage vom Klären der letzten offenen Fragen entfernt? Oder befinden sie sich, wenn Stark-Watzinger die Verhandlungen jetzt nicht zur Chefsache macht, in der
Gefahr, noch auf der Zielgerade zu scheitern? Es scheint auf die Perspektive anzukommen. Und die hängt derzeit offenbar stark von Standort und Parteizugehörigkeit ab.
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So weit sind die
Startchancen-Verhandlungen
Worauf sich die Verhandlungsführer von Bund und Ländern
geeinigt haben, welche Streitfragen bleiben und was das alles für den geplanten Programmstart bedeutet. (08. September 2023) >>>
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World Affairs Online
In: OSZE-Jahrbuch, Band 23, S. 25-37
World Affairs Online
In: Zeitschrift für Familienforschung: ZfF = Journal of familiy research, Band 21, Heft 3, S. 310-335
ISSN: 2196-2154
"Elizabeth Bott hat mit ihrem Buch 'Family and social network' zahlreiche Folgestudien angeregt. Sie hat mit ihrer Studie darauf hingewiesen, dass die sozialen Netzwerke - als soziales Umfeld - in das Familien eingebunden sind, eine bedeutende Rolle für die Arbeitsteilung in der Familie spielen. Vor dem Hintergrund der inzwischen weiter entwickelten Methoden der egozentrierten Netzwerkanalyse, wird diese zentrale These von Elisabeth Bott zu Ausgangspunkt des Beitrages genommen. Denn ließe sich die These von Elisabeth Bott stützen, so müssten Familien mit ähnlicher Rollenaufteilung auch übereinstimmende Strukturmerkmale in ihren Netzwerken aufweisen. Im Ergebnis einer dazu in Deutschland 2003 durchgeführten Studie zeigt sich, dass sich seit den Studien von Elisabeth Bott die komplementär angelegten Geschlechterrollen ausdifferenziert haben und dass das Verhältnis der Partner in Bezug auf die Arbeitsteilung egalitärer geworden ist. Zum anderen sind die Netzwerkbeziehungen der Familie funktional organisiert und von den innerfamilialen Beziehungen, insbesondere der Arbeitsteilung, unabhängig. Gegenüber der Familie der sechziger Jahre ist es zu einer funktionalen Ausdifferenzierung der Innen-und Außenbeziehungen der Familien mit Kindern als Ergebnis der veränderten gesellschaftlichen Anforderungen an Familien gekommen." (Autorenreferat)
In: Africa Spectrum, Band 39, Heft 2, S. 277-289
ISSN: 0002-0397
World Affairs Online
Der Autor beschreibt einleitend die Debatte um die Einführung der Ganztagsschule als typisch deutsch, in anderen Ländern Europas existiert sie zumeist als einzige Schulform. Anschließend schildert er die durch die PISA-Studie entfachte Diskussion um Vorteile der Ganztagsschulerziehung. Diese führte im Jahr 2003 dazu, dass Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung 2003-2007" verabschiedeten, deren Eckpunkte er darlegt. In diesen Zusammenhang stellt er die von der KMK getroffene Definition zum Begriff der Ganztagsschule. Da die Ausgestaltung von Ganztagsschulen im wesentlichen den Bundesländern überlassen ist, stellt er anschließend in einem Länderüberblick die derzeitige Situation und geplante Ausbaumaßnahmen vor. In einer Tabelle wird die Verteilung der Finanzhilfen des Bundes an die Länder präsentiert. (DIPF/GS.)
BASE
In: DIW-Wochenbericht, Band 69, Heft 10, S. 163-180
World Affairs Online
In: Soziologie in der Gesellschaft: Referate aus den Veranstaltungen der Sektionen der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, der Ad-hoc-Gruppen und des Berufsverbandes Deutscher Soziologen beim 20. Deutschen Soziologentag in Bremen 1980, S. 686-690
In: Nomos eLibrary
In: Internationales Recht
Der mit dieser Festschrift Geehrte ist emeritierter Professor der Universität Paris Ouest Nanterre La Défense, wo er sich vor allem mit Fragen der Arbeitnehmerpartizipation befasst und zahlreiche internationale Studienprogramme begründet hat, insbesondere den deutsch-französischen Jurastudiengang mit der Universität Potsdam. Der Schwerpunkt der insgesamt 40 Beiträge zu dieser Festschrift liegt daher auf rechtsvergleichenden Abhandlungen zum deutschen und zum französischen Recht. Darüber hinaus finden sich in dem Buch Beiträge zum Recht in Russland, Weißrussland, Polen, Spanien und China. Abgerundet wird das Themenspektrum durch europarechtliche Analysen und Varia.Mit Beiträgen von: Mit Beiträgen von:Dr. Tilman Bezzenberger, Universitätsprofessor, Universität Potsdam, Professur für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Europäisches Zivilrecht | Dr. Ulrike Brandl, Ass.-Professorin, Universität Salzburg | Dr. Raphaël Callsen, Rechtsreferendar im Bezirk des Kammergerichts in Berlin; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Goethe-Universität Frankfurt am Main | Dr. Céline Chassang, Attachée temporaire d'enseignement et de recherche, Université Paris Ouest Nanterre La Défense | Dr. Matthieu Conan, Professeur des universités, Université Paris Ouest Nanterre La Défense, Directeur du Centre de Recherche sur le Droit Publique (CRDP), Directeur de l´UFR de Droit et Science Politique | Dr. Géraldine Demme, Maître de conférences, Université Paris Ouest Nanterre La Défense | Romuald di Noto, Chargé de travaux dirigés à l´Université Paris Ouest Nanterre La Défense; Doctorant au CEDIN (Centre de Droit International de l'Université de Paris Ouest – Nanterre La Défense) et chargé de travaux dirigés en droit privé | Dr. Heinrich Dörner, Universitätsprofessor, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Lehrstuhl für Internationales Privatrecht und Bürgerliches Recht, Direktor des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht | Dr. Karl-Heinz Eggensperger, Universität Potsdam, Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen | Dr. Mounir Fendri, Professeur des universités, Université de la Manouba (Tunisie), Faculté des Lettres, des Arts et des Humanités | Dr. Anne Gazier, Maître de conférences (HDR), Université Paris Ouest Nanterre La Défense | Alix Giraud, LL.M. und Master en droit, Wissenschaftliche Hilfskraft und Promovendin an der Universität Potsdam | Dr. Joachim Gruber, Professor für Wirtschaftsprivatrecht und Arbeitsrecht, Westsächsische Hochschule Zwickau; professeur des universités, Université Paris Ouest Nanterre La Défense | Dr. Ewa M. 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P?ywaczewski, Professeur de droit pénal, Directeur du Département de Droit pénal et de Criminologie, Faculté de Droit, Université de Bia?ystok | Dr. Dr. Stephanie Rohlfing-Dijoux, Professeur des universités, Université Paris Ouest Nanterre La Défense | Dr. Matthias Rossi, Universitätsprofessor, Universität Augsburg, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre | Dr. Elsa Sabater Bayle, Profesora Titular de Derecho civil, Universidad Pública de Navarra | Dr. Wladimir N. 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