Die Inhalte der verlinkten Blogs und Blog Beiträge unterliegen in vielen Fällen keiner redaktionellen Kontrolle.
Warnung zur Verfügbarkeit
Eine dauerhafte Verfügbarkeit ist nicht garantiert und liegt vollumfänglich in den Händen der Blogbetreiber:innen. Bitte erstellen Sie sich selbständig eine Kopie falls Sie einen Blog Beitrag zitieren möchten.
Am heutigen Internationalen Flüchtlingstag ist die Situation für Geflüchtete so düster wie wohl seit Einführung des Gedenktages im Jahr 2001 noch nie. Während 2022 mehr als 100 Millionen Menschen auf der Flucht waren, lassen sich weltweit, insbesondere im Globalen Norden, Bestrebungen zur Aushöhlung des Flüchtlingsrechts beobachten. Die EU plant eine umfassende Reform des europäischen Asylrechts, doch auch dieser wird keine Harmonisierung gelingen, da Kernprobleme des bisherigen Systems nicht angegangen werden. Menschenrechtliche und rechtsstaatliche Grundsätze werden zum Bauernopfer. Author information
Helena Hirschler
Helena Hirschler ist wissenschaftliche Referentin der Geschäftsführung der HSFK. Auf dem PRIF-Blog schreibt sie über das europäische und internationale Flüchtlings- und Migrationsrecht. // Helena Hirschler is Advisor to the Executive Director of PRIF. On the PRIF blog she writes about European and international refugee and migration law | Twitter: @h_lenahirschler
|
Der Beitrag Harmonisierung um jeden Preis erschien zuerst auf PRIF BLOG.
SUMMARIUMDie vorliegende Arbeit behandelt das Thema ?Harmonisierung der Pensionen?.Die letzte und auch einer der bedeutendsten Pensionsreformen wurde mit 1.1.2005 durch das Pensionsharmonisierungsgesetz, BGBl I 2004/142 bewirkt. So werden die neuen leistungsrechtlichen Bestimmungen im APG und die hiefür notwendigen versicherungs- und beitragsrechtlichen Gegenbestimmungen weiterhin in den Sozialversicherungsgesetzen, wie ASVG, GSVG/FSVG, BSVG und für die Bundesbeamten im PG, BDG 1979 und GehG 1956 geregelt.Die Frage, ob nun die Pensionsharmonisierung eine Leistungsgleichstellung und Beitragsgleichstellung herbeigeführt hat ist damit zu beantworten, dass es nach wie vor noch wesentlichen Unterschiede innerhalb und zwischen den beiden Pensionssystemen gibt. Diese finden sich sowohl in deren systemtragenden Prinzipien und Merkmalen erstrecken sich über die unterschiedlichen Finanzierungsmodellen bis hin zu unterschiedlicher Ausgestaltung der Bestimmungen und die damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfolgen. Als Beurteilungsmaßstab dient in erster Linie der Gleichheitssatz nach Art 7 B-VG. So konnte die Pensionsharmonisierung im Bereich der Frauenpensionen eine Weiterentwicklung bewirken jedoch konnte festgestellt werden, dass zur Zielerreichung einer ausreichenden eigenständigen Alterssicherung von Frauen noch ein großer Regelungsbedarf besteht. Das Ziel jedoch ua nur dann erreicht werden kann, wenn typische frauenspezifische Erwerbsläufe dementsprechend ausreichend im Pensionsrecht honoriert werden. Abschließend führen die verfassungsrechtlichen Überlegungen zur Pensionsharmonisierung dazu, dass einerseits die ins Auge gefassten Systemmerkmale an deren wesentlichen Bedeutung verlieren und zum anderen, dass der Vertrauensschutz im Sozialversicherungsrecht einer gewissen Dynamik unterliegt. ; SUMMARIUM The present work deals with the theme "Harmonization of Pensions". The last and also one of the most important pension reforms was 1.1.2005 by the Pension Harmonization Act, BGBl I 2004/142 causes. Thus, the new power law in the APG and the need for this insurance and contributory legal counterpart provisions in the social security laws, such as ASVG, GSVG / FSVG, BSVG and the federal officials in the PG, BDG 1979 and regulated GehG 1956. The question of whether the pension harmonization performance and gender equality has brought contribution is likely to respond that it is still substantial differences within and between the two pension systems. These are both in their systemtragenden principles and features are spread across the different funding models to different forms of the rules and the associated legal consequences. As the scale of assessment is primarily intended to equality under Art 7 B-VG.For example, the Pension Harmonization in the field of women's pensions a development lead, however it was found that the achievement of a satisfactory independent retirement of women is still a great need for regulation exists. The goal, however, and others can only be achieved if typical women-specific acquisition runs thus sufficient for the repurchase right will be rewarded. Finally, the constitutional review of pension harmonization mean that the one envisaged system whose main characteristics lose significance and, secondly, that the trust in the social security legislation of a certain dynamics. ; von Renate Ehmig ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Diss., 2010 ; OeBB ; (VLID)207262
Nach einer kurzen Schilderung des derzeitigen Stands der Harmonisierung des Asylrechts in Europa listet Uihlein die wichtigsten Punkte auf, die einer Klärung bedürfen, um eine einheitliche Asylgewährung in Europa zu erreichen. ** Neben einheitlichem Zugang zum Asylverfahren, einheitlichen Kriterien für die Ausgestaltung der Asylverfahren und für die Anerkennung von Asylbewerbern, stellt er Anforderungen an den sozialen Status der Flüchtlinge und fordert eine europäische Institution für Flüchtlingsfragen. Schließlich betont er, daß die Bekämpfung der Fluchtursachen und die Schaffung stabiler Verhältnisse in den Herkunftsländern dazu beiträgt, daß weniger Menschen ihr Land verlassen.
Gegenstand dieser Arbeit ist die Darstellung und Analyse der Harmonisierung des Geschäftsgeheimnisschutzes durch den europäischen Gesetzgeber anhand der Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäisches Parlaments und des Rates über den Schutz vertraulichen Know-How und vertraulicher Geschäftsinformation (Geschäftsgeheimnis) vor rechtswidrigen Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung. Nach einem Überblick über die österreichische, rechtliche Historie des Geschäftsgeheimnisschutzes, wird die nationale Umsetzungsarbeit des österreichischen Gesetzgebers, sowie das aktuell gültige Geschäftsgeheimnisschutzregime erläutert. Darüber hinaus wird die Sonderstellung von Geschäftsgeheimnissen im Vergleich zu den übrigen materiellen Schutzrechten herausgearbeitet und auch der Kontext zwischen Geschäftsgeheimnis und Datenschutz bzw Geschäftsgeheimnis und Arbeitsrecht analysiert und abgegrenzt. Abgerundet wird die gegenständliche Diplomarbeit mit einem Ausblick über den rechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen auf europäischer Ebene. ; eingereicht von Johanna Rettenwender ; Universität Linz, Diplomarbeit, 2020 ; (VLID)4870306
Dieser Beitrag untersucht die Möglichkeit der Anwendung und Nachahmung ökologischer Regelmechanismen zur Selbststeuerung der Wirtschaft bzw. die Möglichkeit der ökologischen Modernisierung der Wirtschaftspolitik. Gezeigt wird, daß die Umweltprobleme nicht nur eine Folge der etablierten Wirtschaftsstrukturen, der prekären Abhängigkeit der Wirtschaft von nicht erneuerbaren Rohstoffen und der Herstellung nicht abbaufähiger Abfallstoffe sind, sondern auch die Folge einer sozialen Innovationsschwäche in Bezug auf die Anwendung von bzw. Anlehnung an ökologische Prinzipien. Es werden einige Beispiele der Anwendung ökologischer Regelmechanismen dargestellt. In der Harmonisierung von Ökologie und Ökonomie wird die einzige Chance gesehen, die Interessen von Mensch und Natur in Übereinstimmung zu bringen. (GF)
In: Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung: UWSF ; Zeitschrift für Umweltchemie und Ökotoxikologie ; Organ des Verbandes für Geoökologie in Deutschland (VGöD) und der Eco-Informa, Band 1, Heft 1, S. 6-6