HARTZ IV: Jeder elfte Bundesbürger ist von Hartz IV abhängig
In: Kommunalpolitische Blätter: KOPO ; Wissen, was vor Ort passiert! ; Stimme der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU, Band 60, Heft 9, S. 24
ISSN: 0177-9184, 0177-9184
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In: Kommunalpolitische Blätter: KOPO ; Wissen, was vor Ort passiert! ; Stimme der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU, Band 60, Heft 9, S. 24
ISSN: 0177-9184, 0177-9184
In: Kommunalpolitische Blätter: KOPO ; Wissen, was vor Ort passiert! ; Stimme der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU, Band 59, Heft 11, S. 8-11
ISSN: 0177-9184, 0177-9184
In: Aus Politik und Zeitgeschichte 69. Jahrgang, 44/45 (28. Oktober 2019)
In: Kommunalpolitische Blätter: KOPO ; Wissen, was vor Ort passiert! ; Stimme der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU, Band 56, Heft 10, S. 27
ISSN: 0177-9184, 0177-9184
In: Der Städtetag: Zeitschrift für kommunale Politik und Praxis, Band 57, Heft 2, S. 50
ISSN: 0038-9048, 0038-9048
Mit dem Inkrafttreten der Hartz-IV Reformen werden ab 1. Januar 2005 die bisherigen getrennten Systeme Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Langzeitarbeitslose in ein einheitliches Leistungssystem überführt. Hauptakteure in diesem Leistungssystem sind die Bundesagentur für Arbeit, die Kommunen, die Beschäftigungsgesellschaften und die Träger der freien Wohlfahrtspflege. Konflikte zwischen dem zentralistischen System der Bundesagentur und der dezentralen, praxisnahen und flexiblen Arbeitsweise der Kommunen sind vorprogrammiert. Hinzu kommt, dass 69 Kommunen die gesamten Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit in Eigenregie übernommen haben, was wiederum eine neue eigenständige Organisationsform erfordert. Die Beiträge schildern die Vorbereitungsund Umsetzungsschritte von Hartz IV aus der Sicht der Kommunen und geben eine Bestandsaufnahme zu den wichtigsten Problembereichen zum Jahresende 2004. Dabei stehen Erfahrungen einzelner Kommunen mit Arbeitsgemeinschaft bzw. Optionsmodell im Mittelpunkt. (IAB) Inhaltsverzeichnis: Städtetag: Vorbereitungen zu Hartz IV kommen voran (5); Heinrich Alt: Die Zusammenarbeit zwischen Agenturen und Kommunen (6-9); Friedrich Graffe; Herausforderung Hartz IV in München (10-13); Beate Bröcker: Umsetzung von Hartz IV in Magdeburg (13-15); Siegfried Balleis, Elisabeth Preuß: Das Optionsmodell am Beispiel Erlangen (15-17); Gesine Kort-Weiher: Hartz IV und die Konsequenzen für die Wohnraumversorgung (17-19).
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 53, Heft 4, S. 14-16
ISSN: 0006-4416
Ein halbes Jahr nach Einführung der Hartz IV-Reformen werden angesichts von Umsetzungsproblemen und nicht erfüllten Beschäftigungserwartungen erste Änderungen diskutiert. Wie sollte Hartz IV reformiert werden? Ist eine grundlegend andere Arbeitsmarktpolitik zum Abbau der Arbeitslosigkeit notwendig?
BASE
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Heft 5, S. 524-527
ISSN: 0006-4416
Der Beitrag setzt sich kritisch mit den Bestimmungen der Reform des SBG II (Hartz IV) auseinander, die regeln, ob und in welcher Höhe für Empfänger des Arbeitslosengeldes II auch in Zukunft die Mietkosten übernommen werden. 16 Monate nach Inkrafttreten der Reform sind, trotz der Versicherung der Politik, 'niemand würde wegen Hartz IV umziehen müssen', deutlich mehr als doppelt so viele Menschen wie zur Geltungszeit des Bundessozialhilfegesetzes davon betroffen, dass die Kosten für ihre Wohnung nur bis zur 'Mietobergrenze' übernommen werden. Zwar gibt es bei einer nachweisbaren besonderen Bedarfslage nach Paragraph 22 Abs. 1, Satz 2 SGB II Ausnahmeregelungen, langfristig erwartet der Autor jedoch, dass sich Langzeitarbeitslose und ihre Familien in bestimmten Stadtteilen konzentrieren werden, 'in denen man schon allein der Adresse wegen weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat.' Eine Mehrheit der Bundesbürger sieht die Verhältnisse im Land als ungerecht an. 'In der sozialpolitischen Diskussion wird es entscheidend darauf ankommen, dieser deutlichen Mehrheit in den Medien und in der Politik Gehör zu verschaffen.' (IAB)
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 53, Heft 10, S. 17-20
ISSN: 0006-4416
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Heft 7/8, S. 11-14
Der Autor beschreibt die im Vermittlungsausschuss beschlossene Version von "Hartz IV". Im einzelnen geht er auf den Grundsatz "Fördern und Fordern" ein, auf die Organisation der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zu "Arbeitslosengeld II" sowie auf die Frage, ob Hartz IV sozial gerecht sei. (IAB)
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Band 7, S. 11-14
ISSN: 0007-5868
Der Autor beschreibt die im Vermittlungsausschuss beschlossene Version von "Hartz IV". Im einzelnen geht er auf den Grundsatz "Fördern und Fordern" ein, auf die Organisation der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zu "Arbeitslosengeld II" sowie auf die Frage, ob Hartz IV sozial gerecht sei. (IAB)
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 55, Heft 3, S. 9-12
ISSN: 0006-4416
"Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts über Hartz IV kam zur richtigen Zeit - mitten in einem erneut anschwellenden Bocksgesang über die angeblich zu hohen Hartz-IV-Leistungen.... Das Bundesverfassungsgericht hat dem Diffamieren von auf sozialstaatliche Leistungen angewiesenen Menschen eine Grenze aufgezeigt. Und es hat als Begründung nichts weniger als das kostbarste Grundrecht, die Würde des Menschen, ins Feld geführt." (Textauszug, IAB-Doku)
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 2, S. 217-226
ISSN: 0006-4416
Seit Beginn der aktuellen Sozialstaatsreformen und insbesondere seit Verabschiedung des Hartz-IV-Gesetzes mehren sich die Stimmen, die den deutschen Sozialstaat in Gefahr sehen. Die europäische und transnationale Dimension dieser Sozialstaatsreform wird weithin übersehen, obgleich nationalstaatliches Regieren in den Politikfeldern der EU-Koordinierungspolitiken, insbesondere in der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, nur mehr im europäischen Mehrebenensystem zu begreifen ist. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Beitrag die europäische Dimension der aktuell stattfindenden bundesdeutschen Sozialstaatsreformen am Beispiel des Hartz-IV-Gesetzes. Zunächst wird das europäische Sozialmodell zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgestellt, um dann die europäische Koordinierungspolitik nachzuzeichnen, die im Gipfel von Nizza im Jahr 2000 mit 'gemeinsame Ziele zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung' erarbeitet wurde und in das bundesdeutsche Hartz-IV-Gesetz eingeflossen ist. Ziele, Inhalt und Aufgaben des europäischen Rates zur Konkretisierung dieser Politik werden dargelegt sowie die neu erarbeiteten Ideen der Europäischen Kommission für die EU-Koordinierungspolitik beschrieben. Es folgt eine Analyse der europäischen Politik zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Es wird deutlich, dass sich die beschriebenen europäischen Vorstellungen zur Ausgestaltung des neuen europäischen Sozialmodells in der bundesdeutschen Reformpolitik widerspiegeln und diese maßgeblich beeinflusst haben. Erst nachdem 2002 auf europäischer Ebene beschlossen wurde, dass die Mitgliedsstaaten Sozialstaatsreformen einleiten sollen, beauftragte die Bundesregierung die Hartz-Kommission und kündigte 2003 die Agenda 2010 an. Die Agenda 2010 und der bundesdeutsche Aktionsplan spiegeln die neue europäische Philosophie - 'Arbeit, die sich lohnt' - wider, die zur Zeit die Grundidee des nationalstaatlich zu etablierenden neuen europäischen Sozialmodells in der EU darstellt. (IAB)
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 5, S. 524-527
ISSN: 0006-4416
Der Beitrag setzt sich kritisch mit den Bestimmungen der Reform des SBG II (Hartz IV) auseinander, die regeln, ob und in welcher Höhe für Empfänger des Arbeitslosengeldes II auch in Zukunft die Mietkosten übernommen werden. 16 Monate nach Inkrafttreten der Reform sind, trotz der Versicherung der Politik, 'niemand würde wegen Hartz IV umziehen müssen', deutlich mehr als doppelt so viele Menschen wie zur Geltungszeit des Bundessozialhilfegesetzes davon betroffen, dass die Kosten für ihre Wohnung nur bis zur 'Mietobergrenze' übernommen werden. Zwar gibt es bei einer nachweisbaren besonderen Bedarfslage nach Paragraph 22 Abs. 1, Satz 2 SGB II Ausnahmeregelungen, langfristig erwartet der Autor jedoch, dass sich Langzeitarbeitslose und ihre Familien in bestimmten Stadtteilen konzentrieren werden, 'in denen man schon allein der Adresse wegen weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat.' Eine Mehrheit der Bundesbürger sieht die Verhältnisse im Land als ungerecht an. 'In der sozialpolitischen Diskussion wird es entscheidend darauf ankommen, dieser deutlichen Mehrheit in den Medien und in der Politik Gehör zu verschaffen.' (IAB)