In nationalen Innovationssystemen verhindert oft Markt- und Staatsversagen die volle Entfaltung des vorhandenen Innovationspotenzials. Der Autor enttarnt theoretisch und empirisch die zugrunde liegenden Informationsprobleme, Anreizmechanismen und Mitnahmeeffekte. Ein für Österreich erstmaliges und international wenig untersuchtes Datenmaterial dient dabei der empirischen Schätzung von Input- und Outputadditionalitäten. Dem Autor gelingt der Beleg der zuvor theoretisch abgeleiteten Hypothese: selbstselektive Förderinstrumente sind von höherer Wirksamkeit als besonders häufig eingesetzte Standardinstrumente wie zum Beispiel einfache F&E-Förderzuschüsse. Das Bild wird komplettiert mit zahlreichen praktischen Vorschlägen an den Innovationsförderer zur Anreizoptimierung des Innovationssystems.
In nationalen Innovationssystemen verhindert oft Markt- und Staatsversagen die volle Entfaltung des vorhandenen Innovationspotenzials. Der Autor enttarnt theoretisch und empirisch die zugrunde liegenden Informationsprobleme, Anreizmechanismen und Mitnahmeeffekte. Ein für Österreich erstmaliges und international wenig untersuchtes Datenmaterial dient dabei der empirischen Schätzung von Input- und Outputadditionalitäten. Dem Autor gelingt der Beleg der zuvor theoretisch abgeleiteten Hypothese: selbstselektive Förderinstrumente sind von höherer Wirksamkeit als besonders häufig eingesetzte Standardinstrumente wie zum Beispiel einfache F&E-Förderzuschüsse. Das Bild wird komplettiert mit zahlreichen praktischen Vorschlägen an den Innovationsförderer zur Anreizoptimierung des Innovationssystems.
Nachhaltige technologische Veränderungen, insbesondere der Einsatz leistungsfähiger Informations- und Steuerungstechnologien in den Fertigungsprozessen einerseits und gravierende Veränderungen der Wettbewerbsparameter im Inland selbst und in den Auslandsmärkten andererseits, haben zu einer nicht mehr zu übersehenden Aufwertung der Bereiche Materialwirtschaft, Beschaffung und Logistik geführt. In nicht wenigen Unternehmensleitungen hat sich die Einsicht durchgesetzt, daß die eigene Wettbewerbsfähigkeit direkt und nachhaltig über den Kostenfaktor Material beeinflußt werden kann. Es leuchtet unmittelbar ein, daß bei einem Anteil der direkten Materialkosten von ca. 50% an den Gesamtkosten beispielsweise in den Bereichen der mechanisch-synthetischen Fertigung (Zusammenbau-Industrien) schon geringere Kostensenkungen einen spürbaren Hebeleffekt haben und direkt zur Ergebnisverbesserung beitragen bzw.preispolitische Spielräume auf der Absatzseite eröffnen.
* Im deutschen Pflegesektor ist in den vergangenen Jahren ein neuer Akteurstyp aktiv geworden. Private-Equity-Gesellschaften (PEG) investieren temporär, branchen- und länderübergreifend und unterscheiden sich damit von vielen anderen privaten Trägern. * Das wachsende Engagement von PEG ist u.a. auf das Nachfragewachstum, auf berechenbare Marktrisiken bei gesicherten Renditechancen sowie auf marktliche Konzentrations- und Konsolidierungsprozesse zurückzuführen. * Die PEG wenden vorranging die sogenannte Buy-and-Build-Strategie an, d.h. sie erwerben mehrere kleinere Unternehmen und fügen diese zu einer größeren Unternehmenseinheit zusammen. Damit zielen sie vor allem auf Skalenvorteile durch ihre wachsende Unternehmensgröße. * Die im Pflegesektor aktiven PEG unterscheiden sich hinsichtlich ihres Leistungsprofils, der angebotenen Versorgungsformen, ihrer Gründungs- und Entstehungskontexte sowie ihrer Eigentümerstrukturen. Die Leistungen in der Versorgung sind somit differenziert zu betrachten. * Notwendig ist mehr Transparenz über die tatsächlichen Eigentümerstrukturen im Pflegesektor. Anlagestrategien, mögliche Hebeleffekte sowie die Vergütungs- und Unternehmenspolitik sind hier wichtige Ansatzpunkte. Dies wäre durch verbindliche versorgungs- und arbeitspolitische Standards zu flankieren.
Intro -- Inhaltsübersicht -- Einleitung: Wirtschaften und Wirtschaftswissenschaften -- 1 Der Begriff des Wirtschaftens -- 2 Das ökonomische Prinzip -- 3 Disziplinäre Arbeitsteilung in den Wirtschaftswissenschaften -- Erster Teil: Betrieb und Unternehmung -- Erstes Kapitel: Betriebe und Haushalte als Träger des arbeitsteiligen Wirtschaftsprozesses -- 1.1 Hauptmerkmale moderner marktwirtschaftlicher Systeme -- 1.2 Schema der gesamtwirtschaftlichen Güter- und Geldströme -- 1.3 Die Unternehmungen im Brennpunkt des Wirtschaftskreislaufs -- Zweites Kapitel: Typologie der Unternehmungen -- 2.1 Wesen und Sinn der Typenbildung -- 2.2 Rechtsformen der Unternehmung -- 2.3 Gliederung der Unternehmungen nach Branchen und Größenklassen -- 2.4 Merkmale der technisch-ökonomischen Struktur von Industriebetrieben -- 2.5 Räumliche Strukturmerkmale der Unternehmenstätigkeit -- 2.6 Unternehmensverbindungen und verbundene Unternehmen -- Zweiter Teil: Der Wirtschaftsprozess der Unternehmung -- Einführung -- Drittes Kapitel: Unternehmungsziele -- 3.1 Entstehung von Unternehmungszielen -- 3.2 Ökonomische, soziale und ökologische Dimensionen von Unternehmungszielen -- 3.3 Berücksichtigung von ökonomischen Hebeleffekten in Zielsystemen -- 3.4 Systematische Kennzahlenverknüpfung zur Generierung integrierter Zielsysteme -- 3.5 Die formale Struktur des Zielplanungsprozesses -- Viertes Kapitel: Unternehmungsführung -- 4.1 Hauptfunktionen des Managements -- 4.2 Elemente und Strukturen von Managementsystemen -- 4.3 Management-Techniken -- Fünftes Kapitel: Betriebliche Leistungsprozesse -- 5.1 Güterwirtschaftliches Gleichgewicht im Leistungsprozess -- 5.2 Bereitstellungsplanung -- 5.3 Produktionsplanung -- 5.4 Marketingplanung -- Sechstes Kapitel: Betriebliche Finanzprozesse -- 6.1 Komponenten und Grundmaximen betrieblicher Finanzprozesse -- 6.2 Investitionskalküle.
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Cover -- Titel -- Impressum -- Der Autor / Der Übersetzer -- Inhaltsverzeichnis -- 1 Einleitung - Weshalb ist Ethik in der Finanzwirtschaft erforderlich? -- 1.1 Die strukturellen Gründe -- 1.2 Die konjunkturellen Gründe -- 2 Finanzwirtschaft und Ethik: eine doppelte Aktualisierung -- 2.1 Kann man die Finanzwirtschaft definieren? -- 2.2 Finanzwirtschaft und Geld: die Macht der Versprechen -- 2.3 Der Werkzeugkasten der multimodalen Kausalität -- 2.4 Gründe für die Ausdehnung der Finanzwirtschaft -- 2.5 Wie definiert man Ethik? -- 2.6 Verantwortung -- 2.7 Das Dilemma: der Ort, wo die Ethik sich ausdrückt -- 2.8 Die vier Achsen der ethischen Beurteilung -- 3 Die ethischen Dilemmas des Kapitaleigentümers: der Sparer und der Rentier -- 3.1 Vom Nicht-Konsum zu den Ersparnissen -- 3.2 Das Vermögen -- 3.3 Die nachhaltige Finanzwirtschaft -- 3.4 Zwangssparen: Lebensversicherung und Pensionskasse -- 3.5 Die Rente: (verbotene) Frucht des Sparens -- 3.6 Wetten oder finanzieren -- 3.7 Finanzinstitute für die Verwaltung der Vermögen und Risiken -- 3.8 Die Rolle der Ersparnisse auf makroökonomischer Ebene -- 4 Die ethischen Dilemmas der Kapitalabnehmer: Schuldner und öffentliche oder private Investoren -- 4.1 Die Grundlage der Versprechen und Verpflichtungen der Haushalte -- 4.2 Risiko und Finanzierung von Unternehmen -- 4.3 Die Finanzierung der Unternehmen: das Dilemma des Hebeleffektes -- 4.4 Das Dilemma des Abzinsungssatzes -- 4.5 Die öffentliche Hand als Kapitalnehmer -- 4.6 Ethische Aspekte der Informationsasymmetrie -- 4.7 Rechnungslegungsnormen und die Bedeutung des Urteilsvermögens -- 4.8 Zur Frage des Wucherzinses -- 4.9 Ausstiegswege im Fall eines Misserfolgs: die Makroebene -- 4.10 Das Projekt eines Schuldenerlassjahres: die Unterordnung der Fälligkeiten -- 5 Die ethischen Dilemmas der Finanzintermediation
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Inhaltsangabe: In der Finanzierungstheorie nimmt die Frage, wie man unsichere Zahlungsströme (Cashflows) theoretisch fundiert bewertet, einen großen Stellenwert ein. Im Rahmen von Unternehmensbewertungen wird dabei den sog. Discounted-Cash-Flow-Verfahren in Deutschland eine zunehmende Bedeutung zugesprochen. Der Unternehmenswert wird demnach durch Diskontierung der prognostizierten Cashflows mit den dazugehörigen Kapitalkosten ermittelt. Die Kapitalkosten stellen die erwartete Rendite einer Alternativanlage des Investors dar. Der Grundgedanke bei derartiger Bewertung basiert auf dem Prinzip des Alternativenvergleichs, weshalb die Literatur die Einhaltung einiger wichtiger Äquivalenzprinzipien, die Zähler (Bewertungsobjekt) und Nenner (Alternativanlage) der Bewertungsgleichung erfüllen sollen, fordert. Um etwa die Risikoäquivalenz objektivierbar herstellen zu können, greift man in letzter Zeit verstärkt auf Kapitalmarktmodelle zurück. Das wichtigste und populärste Kapitalmarktmodell ist das Capital Asset Pricing Modell (im Nachfolgenden Standard-CAPM), das in seiner Grundversion trotz der stark vereinfachenden Annahmen weltweit als Bewertungsmodell akzeptiert ist, nicht zuletzt wegen seiner leichten Handhabung. Ein weiteres Äquivalenzprinzip, die Verfügbarkeits- bzw. Steueräquivalenz, fordert weiterhin die entsprechende Berücksichtigung der Besteuerung bei dem Bewertungsobjekt und der Alternativanlage. Das Standard-CAPM sieht indes von der Berücksichtigung der persönlichen Besteuerung der Investoren ab, was in der Vergangenheit häufig mit einer nachträglichen pauschalen Berücksichtigung der Einkommensteuer kompensiert wurde. Diese Vorgehensweise wurde lautstark kritisiert. Die logische Konsequenz aus der Existenz dieses Schwachpunktes des Standard-CAPM ist die analytische Integration der differenzierten Besteuerung in das Modell. Das Ergebnis ist in die Literatur als das sog. Tax-CAPM oder Nachsteuer-CAPM eingegangen und stellt den Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit dar. Die Bedeutung dieses Modells für die Unternehmensbewertung ist unverkennbar groß: Der Kapitalisierungszinsfuß ist eine sehr sensible Stelle und hat somit gravierende Auswirkungen auf die Höhe des Unternehmenswertes (Hebeleffekt). Nur eine theoretisch begründbare Vorgehensweise bei seiner Bestimmung erscheint deshalb konsequent. Demzufolge nimmt ein großer Teil dieser Arbeit die praktische Umsetzung des Tax-CAPM für die Bestimmung der Kapitalkosten ein. Dabei ist die Thematik besonders aktuell: Durch die Steuerreform 2008/09 und die Einführung der Abgeltungssteuer wird eine erneute Anpassung des deutschen Tax-CAPM notwendig, nachdem erst 2001 mit der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens ein grundlegender Wechsel des Besteuerungssystem stattgefunden hat. Die vorliegende Arbeit beleuchtet beide Steuerregime im Hinblick auf ihren Einfluss bei der Modellierung des Tax-CAPM. Der Werteinfluss der Fremdfinanzierung wird indes aus Vereinfachungsgründen vollständig ausgeblendet: Wenn im Folgenden Bewertungsgleichungen aufgestellt werden, basieren sie auf der Annahme eines vollständig eigenfinanzierten Bewertungsobjekts. Das Tax-CAPM steht in einer Reihe mit weiteren Standard-CAPM-Verfeinerungen, die allesamt bestimmte wirklichkeitsfremde Prämissen des ursprünglichen Standard-CAPM aufheben. Ein weiteres Ziel dieser Arbeit ist somit auch die Hervorhebung des Tax-CAPM als ein theoretisches Modell, das dem Verständnis des realen Preisbildungsprozesses auf den Kapitalmärkten mit differenzierter Besteuerung dient. Deshalb werden neben der Tax-CAPM-Grundversion, die 1970 von dem amerikanischen Universitätsprofessor Brennan entwickelt wurde, auch Modellvarianten vorgestellt, die weitergehende (steuerlich relevante) Annahmen fallen lassen und somit einen wichtigen theoretischen Beitrag für die Kapitalmarktforschung leisten. Gang der Untersuchung: Die Arbeit gliedert sich wie folgt: Teil 2 beleuchtet die theoretische Entwicklungsgeschichte des Tax-CAPM, die mit dem Standard-CAPM beginnt und mit den Arbeiten von Brennan (Grundversion mit proportionaler Besteuerung) und Litzenberger/Ramaswamy (progressive Besteuerung, Kredit- und Leerverkaufsrestriktionen) fortgesetzt wird. Teil 3 beschäftigt sich darauf aufbauend mit der Integration des auslaufenden deutschen Steuerrechts (Halbeinkünfteverfahren) in das Modell sowie mit der praktischen Implementierung bei der Kapitalkostenbestimmung. Es wird sowohl auf den Einperioden- als auch auf den praktisch wichtigeren Mehrperiodenfall eingegangen. Die Auswirkungen der Einführung der Abgeltungssteuer durch die Steuerreform 2008/09 sowie die daraus resultierenden Schwierigkeiten für das Modell und deren Verwendung werden im 4. Teil diskutiert. Dabei bringt insbesondere die Kursgewinnbesteuerung im Mehrperiodenfall gleichermaßen für Theoretiker und Praktiker einen großen Diskussionsbedarf. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse sowie einem Ausblick auf noch zu lösende Probleme.
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Das BMBF-Papier hängt die Latte für eine schnelle Einigung beim geplanten neuen Milliardenprogramm hoch – zu hoch?
Foto: Luisella Planeta / Pixabay.
NORMALERWEISE betont das BMBF bei Nachfragen zu den Digitalpakt-Verhandlungen stets, dass diese vertraulich seien. Nachdem jedoch das Ministerium von Bettina Stark-Watzinger (FDP) am Freitagnachmittag seinen neuen Vorschlag an die Länder versandt hatte, dauerte es nur wenige Stunden, bis in der Welt am Sonntag ein Bericht zu dem Konzept erschien, der als Entwurf einer "Gesamtvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Digitalpakt 2.0 (2025-2030)" tituliert ist. Dieser, prophezeite die Welt am Sonntag, dürfte "für harte Diskussionen sorgen" – was noch untertrieben sein könnte.
Denn bei der Lektüre der acht Seiten wird klar: Hier ist ein – durchaus mutiges – Papier entstanden, das allerdings an vielen Stellen den Bildungsföderalismus so sehr herausfordert und die Latte dabei so hochlegt, dass nur eine Interpretation möglich ist: Im BMBF ist man, um seine Ziele zu erreichen, sogar bereit, das komplette Scheitern der Verhandlungen zu riskieren. Weil Stark-Watzinger von der Richtigkeit der eigenen Mission derart überzeugt ist? Weil sie weiß, wie unbeliebt der Bildungsföderalismus und die Kultusministerkonferenz in der Öffentlichkeit sind – und dass die Kultusminister das auch wissen? Weil sie deshalb darauf setzt, dass die Kultusminister am Ende einlenken werden, weil für sie der Imageschaden noch größer wäre als für den Bund?
Dass da etwas auf sie zukommt, hatten die Kultusminister spätestens seit Februar (also nach Abschluss der Startchancen-Vereinbarung) verschiedenen Interviews Stark-Watzingers entnehmen können und, allerdings immer nur in Teilen, auch in Staatssekretärsrunden erfahren: spürbar andere Akzente als in den zuvor bereits gelaufenen Bund-Länder-Verhandlungsrunden zur Fortsetzung des 2019 gestarteten Milliardenprogramms. Im März kam es fast zu einem Eklat, dann zu einem Krisengespräch in der KMK – und vorübergehend zu einer gewissen Beruhigung. Doch zuletzt warfen die Kultusminister der Ministerin erneut vor, auf Zeit zu spielen. Womöglich, so die Vermutung, weil sie gar nicht das Geld für einen Digitalpakt 2.0 von Finanzminister Christian Lindner (ebenfalls FDP) bekomme. Stark-Watzinger selbst betonte stets, sich für die Fortsetzung einzusetzen und sich in den Verhandlungen an alle, auch die terminlichen, Abmachungen zu halten. Doch, schrieb sie beispielsweise vor einer Woche an die KMK, müsse der "Sorgfaltsmaßstab" berücksichtigt werden, der an die Erstellung eines solchen Dokuments, des angekündigten "ausformulierten Gesamtkonzepts", anzulegen sei. In dem die Länder jetzt erstmals in der Gesamtschau präsentiert bekommen, was Stark-Watzinger als Gegenleistung für einen Digitalpakt 2.0 will.
Den Bildungsföderalismus in seinen Beschränkungen vorführen
Dass das BMBF von den Ländern eine 50-50-Finanzierung des neuen Programms erwartet, während die Länder beim Vorgänger nur zehn Prozent drauflegen mussten, entspricht dem seit langem Kommunizierten. Ebenso dass der Bund zum 1. Januar 2025 starten will und nicht, worauf die Kultusminister anfangs, aber vergeblich gedrängt hatten, schon zum Ende des Digitalpakts 1.0. im Mai/Juni.
Auf die Palme bringen wird die Kultusminister allerdings, dass die Länder laut Vereinbarungsentwurf des Bundes nichts von dem, was sie bislang für digitale Bildung ausgeben, anrechnen dürfen sollen auf ihre 50 Prozent. Auch dass die Kommunen, die eigentlichen Schulträger, für die Finanzierung des Länderanteils nicht mit in die Pflicht genommen werden dürfen, klingt erstmal gut – widerspricht aber völlig den bisherigen Gepflogenheiten und wäre wohl vor allem für ärmere Länder kaum finanzierbar. Als krassen Eingriff in ihre inneren Angelegenheiten werden die Länder schließlich die Forderung werten, dass sie mit den Kommunen das Kompetenzverhältnis bei den inneren und äußeren Schulangelegenheiten neu bestimmen sollen. So sinnvoll das tatsächlich sein könnte.
Vorschläge wie diese sind geeignet, den Bildungsföderalismus in seinen Beschränkungen vorzuführen. Aber erhöhen sie tatsächlich die Erfolgsaussichten der Digitalpakt-Verhandlungen?
Ähnlich verhält es sich, wenn das BMBF in seinem Konzept ankündigt, dass die Pakt-Mittel nur zum jährlichen Abruf bereitstehen sollen, eine Überjährigkeit, die bei der Realisierung großer Investitionsvorhaben im Grunde eine Voraussetzung darstellt, soll also nicht vorgesehen sein. Was aber passt zu der ebenfalls im Papier enthaltenen Ansage, die Länder seien für eine Beschleunigung und Entbürokratisierung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens verantwortlich – als habe es beim Digitalpakt 1.0 nicht auch deshalb mit der Mittelvergabe so lange gedauert, weil die Vorgaben des Bundes so detailliert waren. "Die Länder bekennen sich zu dieser Zielsetzung, indem sie eine Verbesserung der Beratungs- und Bewilligungsstrukturen, einschließlich deren Digitalisierung, sowie Fristen zur Antragsbearbeitung vorsehen", so formuliert es jedenfalls der BMBF-Entwurf.
Druck macht der Bund auch, was eine Fortbildungsverpflichtung für Lehrkräfte angeht: 30 Stunden pro Jahr und Person "insbesondere im Bereich digitales Lehren und Lernen", dazu höhere Fortbildungs- und Qualitätsbudgets an den Schulen. Außerdem sollen die Länder die digitale Bildung in die Curricula aller Schulformen aufnehmen, und an allen Hochschulen sollen Inhalte zur digitalen Bildung zum verpflichtenden Bestandteil des Lehramtsstudiums werden, inklusive einer Verständigung auf "ambitionierte, verpflichtende gemeinsame Standards bei den Digital- und Medienkompetenzen zwischen allen Ländern". So nachvollziehbar all das ist (und übrigens bei den Curricula zum Teil schon umgesetzt), den Ländern wird es kaum gefallen, dass der Bund mit solchen Forderungen impliziert, ohne sein Mittun seien sie zu solchen Schritten nicht in der Lage gewesen.
Und wenn Stark-Watzingers Ministerium für die Verteilung der Digitalpakt-Gelder wie schon im März berichtet einen programmspezifischen Verteilschlüssel fordert, "der die aktuellen Schüler und Schülerinnen-Zahlen bezogen auf die grundsätzlich antragsberechtigten Schulen widerspiegelt", wird es dafür ebenfalls den Applaus vieler Bildungsexperten erhalten und fordert die Länder doch bewusst heraus. Weil ein solcher Mechanismus im Gegensatz um Königsteiner Schlüssel nicht einfach mal kurz festzulegen ist, sondern zu einem Feilschen zwischen kinderstarken und kinderärmeren Bundesländern führen wird.
"Bis zu X Mrd. zu gleichen Teilen"
Auf jeden Fall dürfte auch das dauern und die Erwartung der Länder, spätestens bis zum KMK-Ministertreffen im Juni durch zu sein, weiter in Frage stellen. Was aber wiederum, nachdem Stark-Watzinger aus Sicht der Kultusminister bereits ihren Konzeptvorschlag verspätet eingereicht hatte (was diese bestreitet), die nächste Etappe in dem von den Ländern vermuteten Zeitspiel des BMBF wäre. Weil sie, so die Kultusminister, sich ja erst noch das Geld sichern muss und offen sei, ob ihr das überhaupt gelinge.
Der Bundesparteitag am Wochenende bescherte neue Nahrung für die diesbezüglichen Zweifel der Länder. Er lehnte, wie TableBildung berichtete, einen Antrag der Jungen Liberalen für den Digitalpakt 2.0 ab. Bemerkenswert war, dass sich mit Florian Toncar, dem Parlamentarischen Staatssekretär im Finanzministerium, ausgerechnet ein Vertrauter für die Ablehnung eingesetzt hatte: "Wir können nicht lauter Sachen beschließen, die es uns nachher immer schwerer machen, die Schuldenbremse einzuhalten."
Auch im Entwurfstext, den Stark-Watzinger am Freitag vorgelegt hat, fehlte immer noch jede Angabe, wieviele Milliarden der Digitalpakt 2.0 umfassen soll. Bund und Länder investierten "über die Laufzeit dieser Vereinbarung insgesamt bis zu X Mrd. zu gleichen Teilen", heißt es da. Geradezu dreist sei das von der Bundesbildungsministerin, ereifern sich einige Kultusminister: ein Papier mit Maximalforderungen abzuliefern und gleichzeitig die entscheidende Frage, wieviel Geld der Bund überhaupt auf den Tisch legen will, immer noch schuldig zu bleiben. Bis Freitag sollen alle Bundesministerien ihre Budgetvorstellungen für 2025 bei Finanzminister Lindner anmelden, damit naht auch der Moment der Wahrheit für das finanzielle Commitment des Bundes.
Nur an einer Stelle ist der BMBF-Text schon jetzt haushalterisch gesehen erstaunlich konkret: wenn das BMBF eine neue, von Bund und Ländern ebenfalls hälftig finanzierte "Forschungs- und Transferinitiative digitales Lehren und Lernen" anregt, als Nachfolge der "Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung". Die bezahlt der Bund bislang allein, aber ausschließlich mit EU-Geldern, die sehr kurzfristig schon 2025/2026 auslaufen. Insgesamt 500 Millionen Euro sollen Bund und Länder hier für die Jahre 2025 bis 2030 investieren, womit Stark-Watzinger den Digitalpakt als Vehikel einsetzen würde, um ihr kurzfristiges Geldproblem mit den Kompetenzzentren zu lösen. Allerdings müsste sie dafür auch die für die Kompetenzzentren zuständigen Wissenschaftsminister an den Verhandlungstisch holen, wie realistisch ist das bis Juni?
Und was die Länder wohl davon halten, wenn das BMBF den Digitalpakt 2.0 zur definitiv "letztmaligen Unterstützung des Bundes" deklarieren will – mit der klaren Ansage, dass Ende 2029 Schluss ist? "Es ist daher alleinige Pflicht der Länder, für die nachhaltige Finanzierung des digitalen Wandels in den Schulen Sorge zu tragen", steht im Entwurf – in Form einer in jedem Land bis Ende 2029 mit den Schulträgern abgestimmten verbindlichen Planung "zur dauerhaften Finanzierung der genuinen Länderaufgabe digitaler Bildung". Und wenn gute digitale Bildung wirklich allein Ländersache wäre, warum hätte sich der Bund dann all die Jahre engagieren sollen? Und wieso sollten sich jetzige Regierungen in Bund und Ländern binden in Bezug auf mögliche Vereinbarungen, die ihre Amtsnachfolger in etlichen Jahren zu schließen oder nicht zu schließen bereit sind?
Erste Reaktionen aus den Ländern
Die ersten offiziellen Reaktionen der Kultusminister fallen parteiübergreifend einheitlich aus – und deutlich. KMK-Präsidentin Christine Streichert-Clivot (SPD) sagte auf Anfrage, das BMBF-Papier spiegele den bisherigen Verhandlungsstand zum Digitalpakt 2.0 nicht wider". Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien, die die Bildungspolitik der CDU-regierten Länder koordiniert, kommentierte, das das vorgelegte Konzept enthalte "manchen neuen Vorschlag, über den man reden kann. Viele andere Stellen jedoch widersprechen so grundsätzlich dem bisherigen Verhandlungsstand zum Digitalpakt 2.0 und auch den etablierten Bund-Länder-Kommunal-Beziehungen, dass sie nicht verhandelbar sind."
War's das also? Nein, denn die Länder wissen, siehe oben, dass der Bund mit etlichen Vorschlägen die öffentliche Meinung auf seiner Seite hat und dass sie auf das Geld des Bundes angewiesen sind. Aber worauf genau ist eigentlich der Bund angewiesen? Und was von den Vorschlägen im Papier ginge verfassungs- und finanzrechtlich überhaupt?
Prien sagt: "Dennoch verhandeln wir weiter, denn Bund und Länder stehen in einer gemeinsamen Verantwortung, den Schulen Perspektiven und Planungssicherheit bei der digitalen Bildung zu geben. Auch wenn angesichts des Papiers Zweifel angebracht sind, hoffen wir, dass der Bund ebenfalls die ernsthafte Absicht hat, mit den Ländern zu einer zeitnahen Verständigung zu kommen."
Streichert-Clivot, im Hauptberuf Bildungsministerin im Saarland, fordert "jetzt verlässliche Leitplanken. Dazu gehören die finanziellen Mittel und ein klarer Zeitplan." Strukturen zugunsten der digitalen Bildung einer ganzen Generation nachhaltig zu unterstützen, "das ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Unter Pakt verstehe ich ein gemeinsames Bündnis. Da müssen wir jetzt hinkommen."
Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig, die die SPD-Bildungsministerien koordiniert, sagte, es sei gut, dass der Bund nun endlich ein Vorschlag zu seiner Vorstellung eines Digitalpaktes 2.0 vorgelegt habe. Das am Freitagnachmittag übermittelte Papier des Bundes werde eingehend und zügig durch die Länder geprüft. "Wir halten an dem Verhandlungstermin am kommenden Dienstag fest und wollen dort auch zu Kompromissen finden, damit wir jetzt in dieser wichtigen Frage weiterkommen". Allerdings sagt auch Hubig, das Papier enthalte Punkte, "die unter den Ländern in dieser Form keine Zustimmung finden werden können".
Was die Forderung des Bundes nach weniger Bürokratie und Berichtswesen angehe, fügt Hubig hinzu, "sind wir sicherlich auf einer Linie". Zur Absicht im BMBF, nach dem Digitalpakt 2.0 auszusteigen, sagt die SPD-Politikerin hingegen: "Das Grundgesetz wurde in der vergangenen Legislatur geändert, um die Zusammenarbeit in der Bildung zu erleichtern. Bildung ist von wesentlicher und gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, für alle: Bund, Länder und Kommunen."
Anmerkung: Ich habe diesen Beitrag am 29. April um 8.30 Uhr um eine Stellungnahme von KMK-Präsidentin Streichert-Clivot ergänzt sowie um einen Hinweis auf einen Parteitagsbeschluss der FDP am Wochenende.
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Die drei "Handlungsstränge" im BMBF-Konzept
"Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern eng mit den Bereichen Schul- und Unterrichtsentwicklung verknüpft", führt das BMBF-Konzept aus. Digitale Bildung könne daher nur in Verbindung von Ausstattung, Qualifizierung und Konzept gelingen. Der Digitalpakt 2.0 beinhaltet laut Entwurf deshalb "drei prioritäre Handlungsstränge". Erstens: "Digitale Ausstattung und Infrastruktur", wobei der Begriff Infrastruktur im digitalen Zusammenhang weiter gefasst werden soll, "da Hardware und IT-Infrastruktur nur mittels Werkzeugen, Software und Bildungsmedien nutzbar gemacht werden können." Alle Schulen sollen gleichermaßen zum Zuge kommen, digitale Vorreiter wie Nachzügler. Auch die länderübergreifenden Vorhaben des bisherigen Digitalpakts, gepriesen als "Erfolgsmodell", sollen weitergehen, denn "die Entwicklung gemeinschaftlicher Lösung hat den größten Hebeleffekt für systematische Veränderung und muss nur einmal (für alle) finanziert werden".
Zweiter Handlungsstrang: "Qualifizierung". Unter diesem Punkt führt das BMBF das von ihm geforderte Nachfolgeprogramm zu den digitalen
Kompetenzzentren aus, außerdem seine Anforderungen an eine Fortbildungsverpflichtung und digitale Inhalte in den Curricula.
Im dritten Handlungsstrang ("Strategie, Unterstützung und Nachhaltigkeit") pocht der Bund vor allem darauf, dass die Länder sich auf die Zeit nach dem Digitalpakt 2.0 auf ihre alleinige (finanzielle) Verantwortung für digitale Bildung vorbereiten sollen, ebenso auf eine effektive Steuerung und Evaluation und einen "Monitoring"-Prozess, der für jeden Handlungsstrang jährliche Berichte über Mitteleinsatz und umgesetzte Maßnahmen umfassen soll, veröffentlicht in einem öffentlich zugänglichen digitalen "Dashboard".
Das BMBF betont: "Die Verzahnung und das effiziente Zusammenwirken aller Maßnahmen, die diese drei Handlungsstränge unterlegen, ist die zentrale Gelingensbedingung für den digitalen Wandel in den Schulen." Die Vereinbarung solle sicherstellen, dass die im Digitalpakt 2.0 getätigten Investitionen ineinandergriffen "und eine sichtbare und nachhaltige Wirkung für das Bildungssystem haben".
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