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In: Die Friedens-Warte: journal of international peace and organization, Band 93, Heft 1-2, S. 44
ISSN: 2366-6714
ISSN: 1864-6492
ISSN: 2749-4845
In: Documents of modern history
World Affairs Online
In: Psychologie und Gesellschaftskritik, Band 19, Heft 2/3, S. 83-90
'Historisch betrachtet kann in den letzten zwei Jahrhunderten in Europa ein veränderter Umgang und eine Verschiebung der Sichtweisen von stimulierenden Substanzen - von der Arznei zur Droge - konstatiert werden, woraus sich, stark beeinflußt durch die USA auch in Europa, politische Konsequenzen, z.B. Kriminalisierung durch Betäubungsmittelgesetze, ergeben haben. Diese Rechtsprechung und Prohibition widerspricht nach Ansicht des Autors den Menschenrechten. Drogenkonsum - gemessen an den Menschenrechten der Freiheit des Einzelnen, die nur einzuschränken ist, wenn die Freiheit der anderen Bürger gefährdet ist - ist nicht undemokratisch und sollte nicht bestraft und verfolgt werden. Prohibition oder Kriminalisierung von Drogenkonsum sind unter diesem Gesichtspunkt jedoch Verstöße gegen demokratische Grundsätze.' (Autorenreferat)
In: Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag: Rechtswissenschaften Band 137
Intro -- Geleitwort von Prof. Dr. Alexander Lenz -- 1. Einleitung -- 1.1. Problemstellung -- 1.2. Zielsetzung -- 1.3. Vorgehensweise -- 2. Begriffe -- 2.1. Governance Risk Compliance (GRC) Management -- 2.1.1. Corporate Governance -- 2.1.2. Risiken, Chancen und Corporate Social Entrepreneurship -- 2.1.3. Compliance & -- Compliance Management System -- 2.2. Human Rights Due Diligence -- 2.2.1. Human Rights -- 2.2.2. Human Rights Due Diligence -- 2.3. Wertschöpfung & -- Lieferkette -- 3. Analyse der Ist-Situation (Regulatorik) -- 3.1. Europarecht -- 3.1.1. Die CSR-Richtlinie -- 3.1.2. Die Konfliktmineralien-Verordnung -- 3.2. Verfassung der BRD - Grundrechte -- 3.3. Völkerrecht -- 3.3.1. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte -- 3.3.2. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen -- 3.3.3. Die internationalen Arbeitsstandards der ILO -- 3.4. Bundesgesetze -- 4. Konzeptionierung der Soll-Situation (Empfehlungen) -- 4.1. Die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte -- 4.2. Das Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen -- 4.2.1. Die Risikoidentifikation -- 4.2.2. Die Risikoanalyse und -bewertung -- 4.2.3. Die Risikoaggregation -- 4.2.4. Die Risikokommunikation -- 4.2.5. Die Risikosteuerung -- 4.2.5.1. Die Risikovermeidung -- 4.2.5.2. Die Risikoverminderung -- 4.2.5.3. Die Risikoüberwälzung -- 4.2.5.4. Die Risikokompensation -- 4.2.6. Die Risikoüberwachung -- 4.3. Die Maßnahmen zur Abwendung -- 4.4. Die Berichterstattung -- 4.4.1. Interne Unternehmenskommunikation (Richtlinien und Policies) -- 4.4.2. Externe Unternehmenskommunikation (Nichtfinanzieller Bericht) -- 4.4.2.1. Formeller Rahmen des nichtfinanziellen Berichts -- 4.4.2.2. Materieller Rahmen des nichtfinanziellen Berichts -- 4.5. Der Beschwerdemechanismus -- 5. Monitoring -- 5.1. Monitoring durch das Unternehmen.
In: Sicherheit und Frieden: S + F = Security and Peace, Band 28, Heft 3, S. 161-168
ISSN: 0175-274X
World Affairs Online
In: GIGA Focus Global, Band 4
'Am 15. März 2006 votierte die UNO-Vollversammlung mit überwältigender Mehrheit für die Gründung des UNO-Menschenrechtsrates, mit dem die 1946 geschaffene UNO-Menschenrechtskommission abgelöst wurde. Der neue UNO-Menschenrechtsrat, Teil der parallel angestrebten umfassenderen UNO-Reform, soll den universalen Menschenrechtsschutz verbessern. Ziel war es vor allem, Staaten, die für massive Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, den Zugang in die Institution zu verwehren. Aus diesem Grunde wurde der Wahlmodus modifiziert und eine Peer-Review-Funktion geschaffen. Desgleichen wurde zur Verbesserung der Reaktionsfähigkeit die bisherige einmalige sechswöchige Tagungsperiode zugunsten regelmäßiger Treffen während des gesamten Jahres aufgehoben. Trotz der Abstriche gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen des UNO-Generalsekretärs Annan ist der am 15. März 2006 erzielte Kompromiss besser als der Statusquo oder eine politisch in der UNO nicht durchsetzbare Maximalagenda. Das hohe Votum zugunsten des neuen Rates bei nur vier Gegenstimmen (seitens der USA, Israels, der Marshall-Inseln und Palau) beweist das Vertrauen in die neue UNO-Institution.' (Autorenreferat)