Intelligence for human rights?: Private intelligence structures in human rights affairs
In: Sicherheit und Frieden: S + F = Security and Peace, Band 28, Heft 3, S. 161-168
ISSN: 0175-274X
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In: Sicherheit und Frieden: S + F = Security and Peace, Band 28, Heft 3, S. 161-168
ISSN: 0175-274X
World Affairs Online
In: Studie / Deutsches Institut für Menschenrechte
"Die Menschenwürde steht nicht nur am Anfang des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist auch gleichsam das erste Wort der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, mit der die Vereinten Nationen den Prozess der internationalen Normierung von Menschenrechtsstandards einleiten. 60 Jahre später erweist sich eine Rückbesinnung auf die Bedeutung der Menschenwürde nicht nur aus historischen Gründen als sinnvoll. Die Studie zeigt auf, dass die Achtung der Menschenwürde den Stellenwert einer unhintergehbaren Prämisse aller moralischen und rechtlichen Verbindlichkeiten innehat. Sie bildet daher den vernünftigen Grund der Rechtsordnung im Ganzen. Insbesondere fundiert sie die Menschenrechte, in denen die Achtung der gleichen Würde jedes Menschen institutionelle Rückendeckung findet. Ohne Rückbezug auf die Menschenwürde ist ein angemessenes Verständnis der Menschenrechte letztlich nicht möglich." (Autorenreferat)
In: Cultura: international journal of philosophy of culture and axiology, Band 7, Heft 1, S. 208-217
ISSN: 2065-5002
In: Schriften zum Internationalen Recht - Band 161
Hauptbeschreibung: Die US-amerikanische Human Rights Litigation (HRL) ermöglicht es dem Einzelnen, völkerrechtliche Positionen vor US-Gerichten geltend zu machen. Bemerkenswert ist dabei, dass eine Klagemöglichkeit auch dann besteht, wenn ein Fall keine Bezüge zu den USA aufweist, wenn also Streitgegenstand ein im Ausland zwischen Ausländern vorgefallenes Ereignis ist. Entsprechend wird die HRL gleichermaßen als Ausdruck US-amerikanischer Rechtshegemonie sowie als Beitrag zur Verringerung des Vollzugsdefizits des internationalen Menschenrechtsschutzes gewertet. Die Autorin stellt die HRL dar un
In: Archiv des Völkerrechts, Band 50, Heft 1, S. 106
ISSN: 1868-7121
In: GIGA Focus Asien, Band 10
"Am 24. und 25. Oktober 2008 wird das siebte Treffen des Asia-Europe Meeting (ASEM) in Beijing abgehalten. Dass dieses interregionale Dialogforum, das 45 asiatische und europäische Staaten vereint, bei globalen Fragen zu gemeinsamen Positionen gelangen wird, ist eher unwahrscheinlich. Dies ist u.a. auf die unterschiedlichen Kooperationskulturen der Beteiligten zurückzuführen, die insbesondere in der Debatte über Menschenrechte zu Tage treten. Mit dem Asia-Europe Meeting schien 1996 ein geeigneter institutioneller Rahmen geschaffen worden zu sein, der aufgrund seiner Informalität und Mehrdimensionalität über genügend Flexibilität verfügen würde, auch kontroverse Themen zu behandeln. Fragen der Menschenrechte haben diesen Dialog zwar immer wieder ins Wanken, jedoch nie - wie im Falle des Dialogs EU-ASEAN - zum Stillstand gebracht. Der Zusammenprall unterschiedlicher Menschenrechtspositionen ist von verschiedenen Kooperationskulturen geprägt. So ist beispielsweise die Beinahe-Absage des vierten ASEM-Gipfeltreffens auf diesen Konflikt zurückzuführen. Die Informalität des ASEM konnte dabei die negativen Auswirkungen der Menschenrechtsdebatte abmildern. Das ASEM war zwar bisher in der Lage, negativen Ausprägungen der Menschenrechts- und Demokratiedebatten entgegenzuwirken, jedoch nicht, sie zu verhindern. Auf mittlere und längere Sicht kann diese Kooperation daher nur auf der Grundlage eines offenen und institutionalisierten Austausches funktionieren, der zwischen inoffizieller und offizieller ASEM-Ebene vermittelt." (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik, Band 10, Heft 2, S. 164-179
"Eine komplexere Welt verlangt den Individuen hohe Kompetenzen verschiedenster Art ab, nicht zuletzt ethische Kompetenzen. Auch moderne Gesellschaften sind für ihr Funktionieren und ihren Zusammenhalt auf ethisch kompetente Mitglieder angewiesen. Das 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte kodifizierte 'Menschenrecht auf Bildung' impliziert daher auch ein Recht auf ethische Bildung. Der Beitrag schließt mit Hinweisen auf dessen Umsetzung in Aus- und Fortbildung." (Autorenreferat)
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 53, Heft 4, S. 690-692
ISSN: 0032-3470
World Affairs Online
Dass "grün" nicht gleich "grün" und mit dem Konzept von Lebenskraft und Glück überall gleichgesetzt wird, zeigte sich in Israel, als die öffentlichen Busse in diese Farbe umgespritzt wurden. Jüdische Fahrgäste weigerten sich, die grünen Verkehrsmittel zu besteigen – da sie diese mit "Islam" gleichsetzten und politisches oder auch spirituelles Unheil witterten. Im folgenden Text geht es um das prozesshafte von Kultur, um plurale Identitäten und um die daraus folgenden Wahlmöglichkeiten von Menschen zu entscheiden, aus welchem Blickwinkel sie jeweils die Welt sehen und danach handeln wollen. Es geht um die gemeinsamen menschlichen Voraussetzungen die Welt zu erkennen, was eine Basis für Dialoge zum gegenseitigen Respekt und zur Vermeidung von Missverständnissen bilden kann.
BASE
Main description: The idea that there is such a thing as a human right to health has become pervasive. It has not only been acknowledged by a variety of international law documents and thus entered the political realm but is also defended in academic circles. Yet, despite its prominence the human right to health remains something of a mystery - especially with respect to its philosophical underpinnings. Addressing this unfortunate and intellectually dangerous insufficiency, this book critically assesses the stipulation that health is a human right which - as international law holds - derives from the inherent dignity of the human person. Scrutinising the concepts underlying this stipulation (health, rights, dignity), it shall conclude that such right cannot be upheld from a philosophical perspective.