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In: Spätmittelalterstudien 5
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 134, Heft 1, S. 498-500
ISSN: 2304-4861
In: Reihe: Rechtswissenschaft 8
Der Europäische Binnenmarkt für einen Hypothekarkredit steht vor schwer lösbaren strukturellen Verwirklichungsproblemen juristischer Art. Sie liegen heute primär in den unterschiedlichen Grundpfandrechtssystemen der Mitgliedstaaten. Wegen des im Internationalen Sachenrecht geltenden Grundsatzes der "lex rei sitae" ist es beispielsweise nicht möglich, eine Grundschuld deutschen Rechts in einem anderen Mitgliedstaat zu begründen. Dies stellt die Kreditwirtschaft vor zum Teil erhebliche praktische Schwierigkeiten und Risiken, sobald die grundpfandrechtliche Kreditsicherung Bezüge zu mehr als einem Mitgliedstaat aufweist. Angesichts dessen verwundern die seit langem vorhandenen Bestrebungen nicht, ein so weit wie möglich einheitlich geregeltes Grundpfandrecht in die Rechtsordnungen aller Mitgliedstaaten zu integrieren und neben den bereits vorhandenen nationalen Sicherungsrechten zur Verfügung zu stellen. Dabei steht die Einführung eines neuen Grundpfandrechtstypus zunächst vor der Entscheidung über seine akzessorische oder nicht-akzessorische Ausgestaltung. Bei einer Entscheidung für Letztere stellt sich die Aufgabe, die Integration der obligatorischen Grundlage - des Sicherungsvertrages - in die unterschiedlichen Zivilrechtssysteme der Mitgliedstaaten, die durch Trennungs- und Abstraktionsprinzip einerseits und durch Kausal- resp. Konsensprinzip andererseits geprägt sind, zu leisten. Die Schaffung einer Eurohypothek zielt auf die Verwirklichung eines Binnenmarktes für den Hypothekarkredit ab. Wie eine nähere Betrachtung der zulässigen Ausgestaltung des Sicherungsvertrages namentlich im Hinblick auf die Bestimmung des Sicherungszwecks sowie den Rückgewähranspruch im deutschen, französischen und italienischen Recht zeigt, kann dieses Ziel nur erreicht werden, wenn der Sicherungsvertrag einer - teilweise auch Detailfragen behandelnden - gesetzlichen Regelung zugeführt wird. Die vorliegende Arbeit beschränkt sich jedoch nicht darauf, diese These zu unterlegen. Sie bietet durch konkrete Vorschläge, wie eine gesetzliche Regelung des Sicherungsvertrages gestaltet werden könnte, ein schlüssiges Gesamtkonzept an, das den Bedürfnissen von Sicherungsgebern und Sicherungsnehmern Rechnung trägt und die widerstreitenden Interessen einem angemessenen Ausgleich zuführt
In: Europäische Hochschulschriften
In: 5, Volks- und Betriebswirtschaft 3392
In: Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen
In: Abteilung B, Rechtswissenschaft 76
Zur Verbesserung ihrer Ertragslage haben US-Banken Hypothekarkredite durch sog. Zweckgesellschaften aus den eigenen Bilanzen entfernt und durch Verbriefung in strukturierte Anleihen mit sehr attraktiver Verzinsung transformiert. Um das Kaufinteresse nationaler und internationaler Investoren an strukturierten Hypothekarkrediten zu befriedigen, mussten auch Hypotheken schlechterer (Subprime) Bonität verbrieft werden. Die als logische Konsequenz sich daraus ergebenden Zahlungsausfälle haben eine globale Finanzkrise mit verheerenden Folgen hervorgerufen. Da solche Verbriefungstitel normalerweise einer marktnahen Fair Value-Bewertung unterzogen werden, wurden die Verluste der Finanzinstitute durch den Zusammenbruch des aktiven Marktes noch verstärkt. Zur Reduzierung der Verluste hat das Institut of International Finance (IIF) als Interessenvertreter der Finanzbranche zu einer Reform der Internationalen Rechnungslegungsvorschriften aufgerufen.
In: Arbeiten der Landwirtschaftskammer für die Provinz Posen / Landwirtschaftskammer Für die Provinz Posen 13
In: Schriften zum europäischen und internationalen Privat-, Bank- und Wirtschaftsrecht 31
Das vorliegende Handbuch zum neuen Pfandbriefrecht beschäftigt sich rechtsvergleichend mit dem UK covered bond. Neben der Vertiefung des Verständnisses von strukturiert gedeckten Schuldverschreibungen und der Fortbildung des nationalen Rechts soll mit dem vorliegenden Werk ein Beitrag zur Bewertung der Sicherheit und Vorteilhaftigkeit von gedeckten Schuldverschreibungen und zur Diskussion der Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte und insbesondere zur Refinanzierung des Hypothekarkredits mittels gedeckter Schuldverschreibungen geleistet werden.