Reinhard K. Sprenger beschreibt die Essenz moderner Führung und konzentriert sie in einem Begriff: Vertrauen. Das klingt überraschend einfach, dennoch steht für Manager einiges auf dem Spiel. Wer Vertrauen zum zentralen Führungsprinzip erklärt, muss Macht abgeben, auf Kontrolle verzichten und - vielleicht am schmerzlichsten - bereit sein, sich von seinen Mitarbeitern abwählen zu lassen. Doch es gibt zu gegenseitigem Vertrauen keine Alternative. Nur wer Vertrauen als Führungsinstrument einsetzt, fördert die entscheidenden Wettbewerbsvorteile: Kostenminimierung, Schnelligkeit, Innovation. Reinhard K. Sprenger hat ein revolutionäres Buch geschrieben, das zu einem neuen Klassiker der Führungsliteratur geworden ist.
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Spätestens, wenn die vermeintlich einwandfreie fristlose Kündigung eines Mitarbeiters vom Arbeitsgericht nicht anerkannt wird, zeigt sich: Grundkenntnisse im Arbeitsrecht sind ein absolutes Muss für jeden, der Führungsverantwortung im Unternehmen zu tragen hat. Gerade junge Führungskräfte sind in vielen Fragen unsicher: o Was ist bei einer Stellenausschreibung zu beachten? o Was muss, was darf ins Arbeitszeugnis? o In welche Prozesse und Entscheidungen muss ich den Betriebsrat einbeziehen? Übersichtlich und informativ zeigen Jan Schultze-Melling und Volker Bartelt, worauf es aus juristischer Sicht bei der Personalführung ankommt.
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Die verheerenden Auswirkungen der Finanzmarktkrise sind seit 2007 infolge der Subprime-Krise global ersichtlich. Nach dem Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers folgte eine internationale Kettenreaktion von Zusammenbrüchen von Unternehmen aller Branchen. Die Stellung der Kreditinstitute wird vor allem in der Bilanzsumme in Höhe von 7.600 Mrd. EUR (Stand: Nov. 2007) deutlich, sie liegt damit bei dem Dreifachen des Bruttoinlandsproduktes (Stand 2007: 2.424 Mrd. EUR). Die Regierungen haben weltweit Bürgschaften für Banken übernommen oder sich direkt an den Banken beteiligt, um die finanzwirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten. Diese Politik scheint derzeit vor dem Hintergrund des Systemrisikos (Risiko für das gesamte Bankensystem) alternativlos zu sein. Des Weiteren führen die negativen Effekte aus der Finanzmarktkrise über sog. Multiplikatoreffekte zu einer Abwärtsspirale in der Weltwirtschaft und in 2008 kam es aufgrund der Spillover-Effekte zu einem massiven Verfall der Börsenkurse. Die derzeitige Finanzkrise ist in der Historie kein einmaliges Phänomen. Frühere Krisen haben wie auch heute Gesetzesänderungen ausgelöst. Die Einführung des Kreditwesengesetzes erfolgte 1934 als Antwort auf die Bankenkrise von 1931. Demnach unterliegen die Kreditinstitute einer Erlaubnispflicht und der laufenden Überwachung durch die Gesetzeshüter, um zukünftige Bankeninsolvenzen zu vermeiden. Jedoch unterscheidet sich die heutige Finanzkrise deutlich von der Asienkrise (1997), der russischen Finanzkrise (1998) und der Krise in Argentinien (2001/2002). Insbesondere geht die aktuelle Krise von den Industrieländern mit entwickelten Finanzsystemen, unabhängigen Zentralbanken und leistungsfähigen Finanzaufsichten aus. Die britische Northern Rock Bank zeigte 2007 eindrucksvoll, dass durch Liquiditätsverknappung am Geldmarkt die Bank ein Refinanzierungsproblem hatte, was wiederum zu einem Vertrauensverlust der Bank geführt hat. Die Forderungen der Gläubiger gegen die Banken werden sequenziell bedient nach dem Prinzip First-come-First-serve. Die Folge war ein aus der Fristentransformation ausgelöstes Bank Run (Entzug von kurzfristig fälligen Einlagen aus den Geschäftsbanken), da die Forderungsinhaber schnellstmöglich ihre Forderungen anmelden mussten. Spätestens hier in der Vertrauenskrise mussten die Regierungen eingreifen und im Fall der Northern Rock hat dies die britische Regierung auch getan, um das Vertrauen in die Finanzwirtschaft wieder herzustellen. Der Wettbewerbsdruck ist durch die Globalisierung stetig gewachsen und börsennotierte Unternehmen müssen international vergleichbare Rendite erwirtschaften. Damit Banken für die Zukunft gerüstet sind, hängt maßgeblich von ihrer Momentum-Strategie ab. Die Informationstechnologien (IT) werden von den Lines of Business dringend benötigt, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Im Gegenzug wird die IT zur Unterstützung bestehender Geschäftsprozesse herangezogen und nimmt die Rolle des Impulsgebers für Rationalisierungen sowie für den Einsatz neuer Technologien ein. Durch die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) sind die Finanzmärkte weltweit transparenter geworden und infolge dessen erfolgte eine stärkere Integration der Weltmärkte. Die Bedeutung der Gesamtbanksteuerung ist erst 1973/74 während der Hochzinsphase und dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems in Deutschland gestiegen, da dies die Volatilität an den Finanzmärkten erhöhte und neue Zins- und Wechselkursrisiken mit sich brachte. Die Gesamtbanksteuerung muss immer zugleich unter Rentabilitäts- und Risikogesichtspunkten erfolgen, da sie unterschiedlichen Risiken ausgesetzt ist. Als Instrumente für die Erreichung ihrer Ziele kann sie kompensatorische Eigengeschäfte mit Hilfe der zentralen Struktursteuerung tätigen, um bspw. die Risiken im Kundengeschäft am Geld- oder Kapitalmarkt zu neutralisieren. Dezentral einwirkenden Instrumente helfen bei der Ausgestaltung von Zielvereinbarungen, Richtkonditionen, Limits und Bonus-Malus-Systeme. Die Bank-IT muss den hohen Anforderungen gerecht werden. Die IT muss steigende Volumina zu sinkenden Stückkosten verarbeiten und gleichzeitig auch die operativen Risiken unter Kontrolle halten. Des Weiteren müssen neue Produkte integriert und zeitnah auf den Markt gebracht werden, ohne die Komplexität der IT-Systeme unverhältnismäßig zu erhöhen. Die zeitnahe Berücksichtigung ergibt sich aus der gestiegenen Kurzlebigkeit der Finanzprodukte. Die IT und die zugehörigen Gesamtbanksteuerungs-Applikation muss standardisiert und eine hohe Skalierung aufweisen bei gleichzeitiger Abbildung neuer Produkte. Die Anzahl der Kreditinstitute in Deutschland reduzierte sich von 13.359 (1957) auf 2.169 (2008). Die zunehmende Konzentration durch Fusionen und Übernahmen auf wenige Institute erzwingt eine Zusammenlegung bzw. Integration verschiedener IT-Systeme, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Ein weiteres Augenmerk ist auf den Automatisierungsgrad der IT in Banken zu richten. Dabei stellt sich die Frage, ob Finanzmarktakteure mit hohem Technisierungsgrad unabhängig vom Marktumfeld höhere und stabilere Renditen erzielen können oder dies zu einer Gleichschaltung des Verhaltens und damit zu einer Zyklusverstärkung mit geringeren Renditen führt. Dabei spielt der Industrialisierungsgrad bzw. Standardisierungsgrad eine bedeutende Rolle in Banken, da moderne Systeme in der Risiko- und Ertragssteuerung ganz oder teilweise menschliche Dispositionsaufgaben ersetzen. Eine risikoadjustierte Gesamtbanksteuerung gilt als Königsdisziplin und sollte aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit auch zugeschaltet werden. Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt die Verbreitung des IT-Einsatzes über mehrere Dekaden. Von 1960 bis 2009 zeigte sich eine enorme Entwicklung der Informationsverarbeitung, welche in fünf Phasen eingeteilt ist, die besonders stark durch die Weiterentwicklung der web-basierten Technik in den 90er Jahren gefördert wurde. Aktuell befinden wir uns in der Phase fünf, in der web-basierte Informationsverarbeitung mit leistungsfähigem Data Warehousing (DWH) eine große Rolle spielt. Diese Arbeit beschreibt die aktuelle Finanzmarktkrise und die sich daraus ergebenden neuen Anforderungen an die bestehende IT-Architektur im Bereich des Bank-Rechnungswesens. Die komplexen IT-Anforderungen werden analysiert und im Hinblick auf die IFRS/Basel II-Rechenkerne der Gesamtbanksteuerung genauer spezifiziert. Ein Vergleich zwischen fünf ausgewählten Softwareanbietern im Bereich der Gesamtbanksteuerung soll die Leistungsfähigkeit der Produkte bezüglich der Umsetzung neuer Anforderungen und Regularien kritisch analysieren und beurteilen. Mit Hilfe der durchgeführten Delphi-Studie sollen aktuelle sowie zusätzliche Schwachstellen der aktuellen IT-Banksysteme und der verwendeten Applikationen lokalisiert, Verbesserungsvorschläge definiert sowie IT-Trends aufgespürt werden. Die Bank-IT soll 'State-of-the-Art' im Bereich ihrer Rechenkern-Leistung sein. Zu Beginn der Untersuchung in Kapitel zwei werden die Grundelemente des Rechnungswesens erläutert. Dabei wird näher auf das Basel II – Regelwerk eingegangen, da sie einen maßgeblichen Einfluss auf die Bankenaufsicht und das erforderliche IT-System ausüben. Im Anschluss daran wird in Kapitel drei die aktuelle Finanzmarktkrise näher analysiert. Dabei wird zunächst die amerikanische Subprime-Krise als Ursache für die aktuelle Krise beschrieben und die sich daraus entwickelnde weltweite Finanzmarktkrise untersucht. Im Anschluss werden die Bedeutung der Transparenz in der Informationslogistik sowie die Rolle der Finanzintermediäre eingehender im Hinblick auf Verbesserungspotenziale analysiert. In Kapitel vier werden Anforderungen an die derzeitig gültigen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften, die Informationslogistik sowie an den IT-Systemen untersucht, um die Komplexität der Finanzmarktkrise zu beherrschen. Ein IT-System ist nur dann wirkungsvoll wenn, wie in Kapitel fünf beschrieben, die geeignete Finanzsoftware in der Gesamtbanksteuerung zum Einsatz kommt. Dabei werden insbesondere die Kosten von Standard- und Individuallösungen gegenübergestellt und die Funktionsweise der analytischen Applikationen exemplarisch am Beispiel des SAP Bank Analyzers erläutert. Die aus Kapitel fünf resultierenden Ergebnisse werden im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie auf ihre Effizienz kritisch gewürdigt. Die Ergebnisse aus der theoretischen Behandlung des Themas werden mit Hilfe einer entsprechenden Experten-Befragung durch eine Delphi-Studie in Kapitel sechs untermauert. Die Zusammenfassung der Einzelergebnisse erfolgt in Kapitel sieben und im Anschluss daran werden zukünftige Entwicklungen auf dem Bankensektor aufgezeigt.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisVI TabellenverzeichnisVII AbkürzungsverzeichnisVIII 1.Einleitung1 2.Grundlagen des Rechnungswesens5 2.1Die interne und externe Berichterstattung im Rechnungswesen6 2.2Vergleichende Analyse von IFRS/IAS und HGB als Grundlage für die Bilanzierung und Bewertung von Jahresabschlüssen7 2.3Zukünftige Bilanzierungsanforderungen: HGB vs. BilMoG11 2.4Die Entwicklung von Basel I zu Basel II14 2.4.1Grundaufbau des Regelwerks Basel II15 2.4.2Begründung der Risikovorsorge durch die Kennzahl Eigenkapitalquote18 2.5Kritische Würdigung des Basel II - Ansatzes und Änderungen in der Rechnungslegung nach IFRS, BilMoG und HGB20 3.Die Entstehung der Finanzmarktkrise23 3.1Von der Subprime - zur Finanzmarktkrise23 3.1.1Finanzinnovationen und Zweckgesellschaften als Auslöser der Finanzkrise27 3.1.2Auswege für Banken aus der Finanzmarktkrise29 3.2Auswirkungen der Krise auf die Transparenz der Informationsversorgung33 3.3Auswirkungen der Krise und Basel II auf die Rechnungslegung35 3.4Die Rolle der Banken, Bankenaufsicht und der Politik37 4.Aktuelle Anforderungen an die Rechnungslegung und IT im Bankenumfeld39 4.1Status Quo der Rechnungslegung im Zuge der Publizität40 4.2Aktuelle regulatorische Anforderungen an das Bewertungssystem der Bilanzierung und an die Risikobetrachtung42 4.3Eine integrierte Informationslogistik als Grundlage zur betriebswirtschaftlichen Effizienzsteigerung44 4.4Informationsintegrität als Herausforderung47 4.5Datenmanagement und IT-Infrastruktur in Banken47 4.5.1Anforderungen an die Informationsqualität von Daten48 4.5.2Datenmodellierung aus banktechnischer Sicht51 4.5.3IT-Architekturen in Banken53 4.5.3.1Anforderungen an eine IT-Bankarchitektur54 4.5.3.2IT-Referenzmodell einer Bank59 4.5.3.3Business Intelligence durch ein effektives Data Warehouse64 4.5.4Die Latenzzeiten als Wettbewerbsfaktor bei Entscheidungen69 4.6Prozessoptimierung und automatisierte Entscheidungsunterstützung71 5.Analytische Applikationen im Finanzwesen77 5.1Marktüberblick: Rechenkerne und Analysesoftware im Bankenwesen77 5.1.1Vergleich zwischen einer Standard- und Individualsoftwarelösung82 5.1.2Anpassungsfähigkeit der Software86 5.1.3Kosten- und Aufwandsvergleich87 5.2Die Gesamtbanksteuerung am Beispiel des SAP-Bank Analyzer als Standardlösung88 5.2.1Operative Systeme88 5.2.2Financial Database89 5.2.3Analyzer90 5.2.4Reporting90 5.3Praktische Anwendbarkeit von neuen Gesetzesanforderungen91 5.4Pro und Contra der Softwarelösungen hinsichtlich der gestellten Anforderungen92 5.5Kritische Würdigung der Softwarelösungen94 6.Delphi-Studie über den praktischen Einsatz von Analyseapplikationen im Finanzwesen94 6.1Vorgehensweise bei der Befragung95 6.2Ergebnisse der Umfrage95 6.3Kritische Würdigung der Ergebnisse96 7.Zusammenfassung und Trends99 AnhangIX LiteraturverzeichnisXIX QuellenverzeichnisXXXTextprobe:Textprobe: Kapitel 4.6, Prozessoptimierung und automatisierte Entscheidungsunterstützung: Die Prozessorganisation stellt die Prozesse in den Mittelpunkt, in dem sie aufeinander abgestimmt und gesamteinheitlichbetrachtet werden. Dabei wird eine Abkehr von der abteilungsspezifischen Einzelverantwortlichkeit und Ressortegoismus hin zur Gesamtverantwortung und -steuerung in der Bank erreicht mit Hilfe des Prozessmanagements (PM). Die originäre Aufgabe des PM ist, die Prozesse zu definieren und zu etablieren, durch kontinuierliche Überprüfung aktuell zu halten und den sich ständig ändernden Rahmenbedingungen (z. B. IT-Weiterentwicklung) anzupassen. Ebenfalls müssen Mess- und Steuerungsgrößen z. B. nach risikorelevanten Gesichtspunkten definiert werden. Banken orientieren sich an die divisionale Struktur der Organisation. Häufigste Erscheinungsform der Divisionalisierung ist die nach Produktgruppen. Die Produktgruppen bilden die Grundlage für entstehende Geschäftsbereiche (Geschäftsbereichsorganisation). Charakteristisch für die divisionale Struktur ist, dass die Divisionen umfassende Zuständigkeiten für das operative Geschäft besitzen und damit weitgehend autonom agieren können. Die Autonomie erlaubt die Übertragung von Gewinnverantwortung an den Divisionsleiter. Die Unterstützung der Divisionen übernehmen zentrale Abteilungen, die die Unternehmensleitung bei der strategischen Steuerung der Gesamtunternehmung unterstützen. Unternehmen, die eine Strategie der Diversifikation verfolgen, werden aufgrund der zunehmenden Komplexität gezwungen sein, eine divisionale Struktur aufzubauen. Chandler hat den Zusammenhang zwischen Diversifikation und Divisionalisierung als 'Structure follows Strategy' bezeichnet. Eine am Prozess ausgerichtete Organisation des IT-Bereiches führt zu einer konzeptionell erfolgreicheren und kostengünstigeren Leistungserstellung. Effiziente Prozesse in Banken sind überlebenswichtig. Der hohe Wettbewerbsdruck, die sinkenden Margen bei zu hohen Kosten und wachsende administrative sowie regulatorische Anforderungen mindern den Ertrag. Durch die Automatisierung von Prozessen lassen sich enorme Einsparungspotenziale generieren, wie z. B. die Reduktion der Gesamtkosten um bis zu 50%, die erheblichen Zeiteinsparungen in der Bearbeitung sowie zukünftige Planungssicherheit. Zu den wichtigsten Herausforderungen der Banken aus Sicht der IT ist an erster Stelle die Effizienzsteigerung durch Prozessautomatisierung zu nennen. An nachfolgender Stelle werden die Umsetzung von Compliance-Themen, die Erhöhung bzw. Erhaltung der Kundenbindung, die Integration der Vertriebskanäle sowie das Aufbrechen der WSK genannt. Die Ausrichtung der IT an den Geschäftsprozessen (IT-Alignment) führt dazu, dass Banken die IT-Lösungen mit der besten Unterstützung der Geschäftsstrategie und Geschäftsprozesse auswählen und realisieren sollen. Zunehmender Kosten- und Wettbewerbsdruck forcieren die Industrialisierung diverser Tätigkeiten in einer Bank. Die Taunus-Sparkasse hat durch das Geschäftsprozessmanagement (BPM) mittelfristig rund 44% ihrer Prozesskosten eingespart und steigerte so die Wertschöpfung innerhalb der Prozesse durch Kostenreduktion. Modernes BPM ermöglicht die Abbildung vieler Prozesse auf der gleichen Plattform. Weitere Vorteile sind u. a. die Reduzierung von menschlichen Fehleranfälligkeiten, die genaue Analyse der Prozessschritte und ihre Kosten, Ressourcenoptimierung sowie Komplexitätsreduktion und Vereinheitlichung von Abläufen. Operationale Risiken stehen im Fokus der Geschäftsprozesse. Je stärker der Geschäftsprozess von der IT-Infrastruktur abhängig ist, desto stärker hängt letztendlich die Bonität von einem aktiven RM ab. Somit übt die Güte der finanzrelevanten Geschäftsprozesse einen unmittelbaren Einfluss auf die Bilanzen der Banken aus. Prozesse sind Treiber für Umsätze, Gewinne und Verluste und ein optimaler Prozess zeigt, ob eine Bank die Marktchancen wahrnimmt und gleichzeitig die Risiken minimiert. Ein effektives BPM umfasst die laufende Aufgabe des Ansatzes beim Design und entsprechender Implementierung der Geschäftsprozesse und ist ein integraler Bestandteil des Wertschöpfungsprozesses. Die Absicherung eines effizienten proaktiven RM nach Basel II ist nur durch die permanente Kontrolle der Güte der Prozesse mit Hilfe von Leistungskennzahlen (KPIs) sichergestellt. Durch die kontinuierliche, automatisierte Überwachung der in den operativen Systemen ablaufenden Prozesse (Closed-Loop Verfahren) lassen sich die ermittelten Werte als Frühwarnindikatoren nutzen und damit liefern sie eine strategische Entscheidungsgrundlage für steuernde Eingriffe in die Geschäftsprozesse. Die Prozessorientierung basiert auf die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bankfachlicher Applikationen, Solutions und dem Sourcing. Zur Bereitstellung der Infrastruktur werden verschiedene Qualitätsverfahren (z. B. ITIL) herangezogen, die den Prozess beschreiben. Das Leistungsziel ist die Gewährleistung einer Vielzahl von Infrastrukturkomponenten (u. a. HW, DB, DWH). Die Bereitstellung bankfachlicher Applikationen orientiert sich an die Ergebnisse der Analyse von fachlichen Anforderungen und der zu unterstützenden Geschäftsprozesse. Daraus resultiert die fachliche sowie technische Spezifizierung der Architektur. Auf dieser Grundlage erfolgt die technische Umsetzung mit nachfolgenden mehrstufigen Testverfahren, ggf. Pilotierung und Roll-out. In der Bereitstellung von Solutions werden vollständige Prozessketten zusammengesetzt und mit einheitlichen Service Levels versehen. Dadurch werden individuelle Lösungen für fachliche Aufgaben bereitgestellt (integraler Bestandteil der WSK). Der Sourcing-Prozess kann zur Verringerung der IT-Komplexität führen. Durch das Sourcing-Konzept erfolgt eine Spezialisierung innerhalb der IT-Bereiche und die Auslagerung von Finanz-Teilfunktionen an externe und/oder interne Dienstleister (Out- oder Insourcing). Im Vergleich zu anderen Branchen dominiert bei Banken immer noch die Eigenerstellung von Unternehmensprozessen aufgrund der strikten gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Das zu erreichende Ziel der Banken ist die Einführung einer hoch integrierten sowie flexiblen IT-Infrastruktur. Denn diese ermöglicht automatisierbare Prozesse auf einem hohen Qualitätsniveau mit Hilfe einer Standardsoftware, die weitgehend ohne manuelle Schnittstellen bestückt ist. Die Folge ist eine gemeinsame Datenbasis und eine einheitliche IT-Infrastruktur. Die Komplexität der IT in Banken ist ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor. Neben der Analyse und den Methoden führen sog. Business Rules (Geschäftsregeln) zur Komplexitätsreduzierung. Durch die strikte Trennung von Geschäftsprozessen und Geschäftsregeln für den Finanzbereich können Prozesse schneller und flexibler angepasst werden. Voraussetzung ist die Identifikation der Business Rules in den Geschäftsprozessen sowie ihre zentrale Dokumentation und Verwaltung. Das Ziel ist eine einheitliche, für die Fach- sowie IT-Seite verständliche und eindeutige Sprache. In Abbildung 16 werden die im Geschäftsprozess integrierten Business Rules extrahiert und in ein zentrales Regel-Repository eingestellt. Die strikte Trennung führt zu einem Prozessmodell, welches aus dem reinen Prozessablauf besteht und Verweise auf die Business Rules im Repository enthält. Dadurch lassen sich die Treiber der Komplexität (z. B. hohe Anzahl und Änderungsrate von Geschäftsregeln, unklare Definitionsanwendungen und redundante Dokumentationen) minimieren bzw. eliminieren und der Prozess wird effizienter.
Aus der Einleitung: Diese Bachelorarbeit befasst sich mit der Einführung und dem Aufbau von Qualitätsmanagementsystemen speziell für Hersteller von Medizinprodukten. Die Arbeit soll all denjenigen, die sich zum ersten Mal mit dieser Materie befassen, helfen, sich einen Überblick über diesen Sachverhalt zu verschaffen. Das deutsche Gesundheitswesen zählt immer noch zu den besten der Welt. Da es aber auch zu den teuersten gehört, werden immer wieder Überlegungen zur Weiterentwicklung, auch unter dem Gesichtspunkt der ökonomischen Effizienz, angestrebt. In den letzten Legislaturperioden haben sich die Regierungen bemüht, mit Kürzungen von öffentlichen Mitteln im Gesundheitswesen die steigenden Kosten einzudämmen. Durch die vielen Reformen, wie z.B. 1989 mit dem entstandenen Gesundheitsreformgesetz, 2004 mit dem gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Modernisierungsgesetz und dem 2007 verabschiedeten GKV - Wettbewerbsstärkungsgesetz ist die Sorge der Versicherten um gleichbleibende hohe Qualität und dessen Finanzierung im Gesundheitswesen immer weiter in die öffentliche Diskussion gekommen. Die genannten Reformen dienten meist der Stabilisierung der Beitragszahlungen, waren jedoch oft mit Einschränkungen der Leistungen und mit der Erhöhung der Zuzahlungen verbunden. Durch die abnehmende Bereitstellung von staatlichen Geldern müssen sich auch die Akteure, die für das Angebot von Produkten und Dienstleistung sorgen, auf dem Gesundheitsmarkt mit dem hohen Kostendruck neu auseinandersetzen. Der auch durch den Kostendruck bedingte steigende Wettbewerb fordert von den Anbietern nicht nur den Einsatz von Fachwissen, sondern auch eine Zunahme der Verkaufskompetenz, um die gleichbleibende Leistung mit dem geringsten Preis auf dem Markt positionieren zu können. Nicht zu selten wird fälschlicherweise dann an der Qualität gespart, wobei eine mangelnde Qualität eher weitere Kosten verursacht, anstatt diese zu senken. Um Qualitätsverluste entgegenzuwirken, werden in vielen Branchen Zertifikate eingeführt. Die Konsumenten sollen sicher davon ausgehen können, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung eine hohe Qualität aufweist, indem es die in Normen, Gesetze oder in Richtlinien festgelegten Anforderungen erfüllt. Daher ist ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (QM-System) in vielen Branchen zu einer zwingenden Voraussetzung geworden, um auf dem Markt bestehen zu können. Die Bachelorarbeit will den Leser in einer logischen Abfolge systematisch durch die Arbeit führen. Zunächst sollen im ersten Teil die relevanten Qualitätsbegriffe, die für sämtliche QM-Systeme gelten, erörtert werden, um anschließend die Aufgabenbereiche des Qualitätsmanagements (QM) aufzuzeigen. Nach der Grundlagenbeschreibung werden im späteren Verlauf der Arbeit zwei essentielle QM-Systeme weiter im Detail bearbeitet. Es werden die Grundsätze und Strukturen der QM-Systeme beschrieben, die die Rahmenbedingungen zur Durchführung eines QM bilden. Dabei wird zum einen auf die Inhalte der Normenreihe der DIN EN ISO 9000 ff. eingegangen, die weltweite Gültigkeit besitzt und für QM-Systeme sämtlicher Unternehmensbranchen anwendbar ist und ferner wird auf eine speziell für die Gesundheitsbranche ausgerichtete Norm, die DIN EN ISO 13485:2003 eingegangen. Diese Norm stellt Anforderungen für ein QM-System dar, welches für Unternehmen Richtlinien vorschreibt, die Ihre Medizinprodukte auf den europäischen Markt anbieten wollen. In dieser Arbeit sollen beide Systeme erörtert werden, im Vordergrund stehen allerdings die Anforderungen, die für die Implementierung der DIN EN ISO 13485:2003 nach der Einführung der DIN EN ISO 9001:2008 von Nöten sind, um ein Zertifikat für ein Medizinprodukt zu bekommen und es dann in der Europäischen Union in Verkehr bringen zu dürfen.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: InhaltII AbbildungsverzeichnisIV TabellenverzeichnisIV AbkürzungsverzeichnisV 1.Einleitung1 1.1Problemstellung1 1.2Aufbau und Zielsetzung der Arbeit2 2.Einführung in das Qualitätsmanagement und dessen System3 2.1Definitionen von Qualität3 2.2Historische Betrachtung des Qualitätsmanagements4 2.3Definition des Qualitätsmanagementsystems6 2.4Verfahren zum Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems8 2.5Vor- und Nachteile eines Qualitätsmanagementsystems12 2.6Zwischenresümee13 3.Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9000 ff.14 3.1Gesetzliche Grundlagen14 3.2Absichten der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems15 3.3DIN EN ISO 9000 ff.17 3.3.1Entwicklung und Zielsetzung17 3.3.2Vier wesentliche Normen der ISO 9000 Familie18 3.3.3Die acht Grundsätze des Qualitätsmanagementsystems19 3.3.4Mindestanforderungen der DIN EN ISO 9001:200821 3.4Zertifizierung des Systems anhand eines beispielgebenden Ablaufs25 3.5Vorteile der Zertifizierung29 3.6Zwischenresümee30 4.Anforderungen für die Zertifizierung von Medizinprodukten31 4.1Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen31 4.2Was ist ein Medizinprodukt32 4.3Gesetzliche Grundlagen für Hersteller von Medizinprodukten35 4.4Entwicklung und Zielsetzung der DIN EN ISO 13485:200336 4.5Zwischenresümee38 5.Unterschiede der DIN EN ISO 13485:2003 zu der DIN EN ISO 9001:200839 5.1Mindestanforderungen der DIN EN ISO 13485:200339 5.1.1Allgemeine Anforderungen39 5.1.2Dokumentationsanforderungen40 5.1.3Risikomanagement45 5.1.3.1Risikoanalyse46 5.1.3.2Risikobewertung46 5.1.3.3Risikobeherrschung49 5.2Zertifizierung von Medizinprodukten51 5.3Vergleich der Systeme54 6.Resümee und Ausblick55 Quellenverzeichnis58Textprobe:Textprobe: Kapitel 3.3, DIN EN ISO 9000 ff.: Die DIN EN ISO 9000 Normenreihe bildet den weltweit gültigen Standard für QM-Systeme und erstreckt sich dabei über Fertigungs-, Branchen- und Produktunabhängigkeit. 3.3.1, Entwicklung und Zielsetzung: In den meisten Fällen, in dem von der DIN EN ISO 9000 gesprochen wird, sind häufig mehrere Normen gemeint, nämlich die DIN EN ISO 9000 Normreihe. Diese wesentlichen Normen wurden entwickelt, damit Unternehmen aus allen Branchen und mit beliebiger Unternehmensgröße beim Arbeiten mit einem wirksamen QM-System geholfen wird. Mitte der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts entstand in Großbritannien ein Vorläufer der Normreihe für die Qualitätssicherung in der Fertigungsindustrie. Seit 1987 ist die Normreihe von internationaler Bedeutung und zur heutigen Zeit '…in über 160 Ländern der Welt gültig.'. Im Jahr 2000 gab es eine komplette Reformierung, da das Normenwerk zu umfangreich wurde und ca. 1000 Seiten füllte. Die Normenreihe wurde daraufhin neben dem Thema Auditierung in drei wesentliche Normen zusammengefasst. Kernstück der ISO 9000 ff. Normreihe ist die Zertifizierungsnorm DIN EN ISO 9001:2008, die Mindestanforderungen für die ersten Schritte eines umfangreichen QM mit festgelegten Anforderungen an ein QM-System darstellt. Ein Zertifikat kann durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft ausgestellt werden und wird im Kapitel 3.4 naher beschrieben. 3.3.2, Vier wesentliche Normen der ISO 9000 Familie: Die ISO 9000 ff. besteht hauptsächlich aus vier Normen, wobei die Zielvorstellung und Inhalte wie folgt definiert werden: I. 'ISO 9000 beschreibt Grundlagen für Qualitätsmanagementsysteme und legt die Terminologie für Qualitätsmanagementsysteme fest.'. Dem Anwender sollen die notwendigen inhaltlichen und begrifflichen Kenntnisse zum Umgang mit der Normreihe vermittelt werden. II. 'ISO 9001 legt die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem für den Fall fest, dass eine Organisation ihre Fähigkeit darlegen muss, Produkte bereitzustellen, die die Anforderungen der Kunden und die behördlichen Anforderungen erfüllen, und anstrebt, die Kundenzufriedenheit zu erhöhen.'. Die Norm baut auf den Grundsätzen der ISO 9000 auf und zielt auf die Prozesse, die notwendig sind, um die Forderungen der Interessengruppen zu erfüllen. Dabei werden jedoch nicht einzelne Unternehmensabläufe vorgeschrieben, sondern auf die Berücksichtigung von wesentlichen Abläufen in einem modernen QM-System hingewiesen. III. 'ISO 9004 stellt einen Leitfaden bereit, der sowohl die Wirksamkeit als auch die Effizienz des Qualitätsmanagementsystems betrachtet. Das Ziel dieser Norm besteht in der Leistungsverbesserung der Organisation sowie der Verbesserung der Zufriedenheit der Kunden und anderer interessierter Parteien.'. Diese Norm gilt als ergänzendes Hilfsmittel zur ISO 9001, da es Anregungen zur Einführung von Verbesserungen von QM-Systemen vorgibt, die über die Voraussetzungen der ISO 9001 hinausgehen. IV. 'ISO 19011 stellt eine Anleitung für das Auditieren von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen bereit.'. Die Umsetzung von Auditprinzipien und das Management von Auditdurchführungen wird im Vergleich zur ISO 9000 in der ISO 19011 noch ergänzt. Diese Norm enthält Anweisungen zur Auditdurchführung und legt die notwendigen Qualifikationen eines Auditors fest. Sie ist sowohl auf interne als auch externe Audits anwendbar. Weitere Erläuterungen zum Thema Audits erfolgen im Kapitel 3.4. 3.3.3, Die acht Grundsätze des Qualitätsmanagementsystems: Wie schon im Kapitel 3.3.2 unter I beschrieben, werden notwendige inhaltliche und begriffliche Kenntnisse zum Umgang mit der Normreihe in der DIN EN ISO 9000:2005 beschrieben. Darunter zählt auch die Definition von acht Grundsätzen, um der obersten Leitung eine Orientierung zu verschaffen, um speziell die Qualitätsziele zu erreichen oder allgemein die Leistungsfähigkeit der Organisation zu erhöhen. 'Das erfolgreiche Führen und Betreiben einer Organisation erfordert, dass sie in systematischer und klarer Weise geleitet und gelenkt wird.'. Um dies zu erfüllen, kann durch ein nach Leistungsverbesserung ausgerichtetes Managementsystem die Voraussetzung geschaffen werden, alle Anforderung jeder Parteien berücksichtigen zu können. Im Folgenden werden die acht Grundsätze eingehend betrachtet. I. Kundenorientierung: Die Kundenorientierung ist für eine Organisation von oberster Wichtigkeit. Jede Organisation ist von seinen Kunden abhängig und daher sollten Bedürfnisse und Anforderungen der Kunden in Erfahrung gebracht werden, um diese dann optimal erfüllen zu können und danach zu streben, die Erwartungen bestmöglich noch zu übertreffen. II. Führung: Führungskräfte übernehmen die Aufgabe die Organisation dahin auszurichten, den Zweck gleichwohl zu erfüllen. Ferner sollte ein internes Umfeld geschaffen und erhalten werden, in dem sich die Personen vollständig auf die Erreichung der Ziele der Organisation konzentrieren können. III. Einbeziehung der Personen: Die Organisation wird von seinen Mitarbeitern geprägt und sollte deswegen diese auch auf allen Ebenen mit einbeziehen. Damit die Mitarbeiter ihre Stärken weiter ausbauen können, um so auch der Organisation ihre vollen Potentiale bieten zu können, sollten sie in Entscheidungsprozessen einbezogen werden, um deren Engagement zu unterstützen und Problemlösungskompetenz zu fördern. IV. Prozessorientierter Ansatz: Das Leiten und die Lenkung von Tätigkeiten und der dazugehörigen Ressourcen sollte in einem prozessorientierten Ansatz geschehen. Die einzelnen Prozessschritte, Verantwortlichkeiten, Inputs und Outputs müssen klar definiert und festgelegt werden, um somit die Schnittstellen transparent zu gestalten. Weitere Erläuterungen zum Thema prozessorientierter Ansatz erfolgen im Kapitel 3.3.4. V. Systemorientierter Managementansatz: Der systemorientierte Ansatz dient dem Verständnis, dass das System als eine Summe von Prozessen zu sehen ist. Diese in Wechselbeziehung zueinander stehenden Prozesse gilt es zu erkennen und zu verstehen. Dabei ist die gesamtheitliche Reflexion der Organisation und das Streben nach den Unternehmenszielen nur durch die kontinuierliche Leitung und Lenkung der Prozesse mit Berücksichtigung ihrer Wechselbeziehungen möglich. VI. Ständige Verbesserung: Ein permanentes Ziel jeder Organisation ist die ständige Leistungsverbesserung. Durch die kontinuierliche Verbesserung der Prozesse und des Informationsaustausches folgt eine sich positiv auswirkende Gesamtleistung des Unternehmens. VII. Sachlicher Ansatz zur Entscheidungsfindung: Basierend auf Analysen von Zahlen, Fakten und Daten können wirksame Entscheidungen gefällt werden. Sie können nur wirkungsvoll und sachlich getroffen werden, wenn die Informationen regelmäßig neu erhoben und überprüft werden. VIII. Lieferantenbeziehungen zum gegenseitigen Nutzen: Organisationen, sowie ihre Lieferanten sind voneinander abhängig. Durch Kooperationen und gemeinschaftliche Zielsetzungen in Hinsicht auf die Kundeninteressen, kann der gegenseitige Nutzen verbessert werden. Die genannten Grundsätze sind Grundlagen für eine erfolgreiche Organisation, die stets die Ziele verfolgt, ihre Prozesse zu verbessern und eine Weiterentwicklung anzustreben.
Aus der Einleitung: Diese Arbeit hat die Darstellung des Fremden in ihrer Entwicklungstendenz durch Beispiele der Chinaforschung in Deutschland mit den Sichtweisen der Forscher, den Diskursen und Methoden in der Vergangenheit und Gegenwart zusammengestellt und diskutiert. Im Rahmen dieser Arbeit wurden Fremdheitsprofile Chinas, der Chinesen und der chinesischen Kultur in der deutschen Forschungsliteratur (im weitesten Sinne) untersucht. In der Forschung über China sind verschiedene kulturrelativistische und kulturalistische Ansätze verbreitet, die zwar fruchtbare Möglichkeiten bieten, sich China als fremder Kultur zu nähern, jedoch sollten nach Meinung der Verfasserin Kultur bezogene Erklärungen gesellschaftlicher (politischer oder ökonomischer) Vorgänge nicht überschätzt werden. Die Darstellungen Chinas als fremdes Land sind meist xenophob oder xenophil motiviert. Während sich die Chinaforschung mit chinesischer Kultur beschäftigt, findet kaum eine theoretische Reflexion über den Begriff Kultur statt. Ebenso wenig, wie über den Begriff der Kultur reflektiert wird, findet in der Forschung eine Reflexion über die Forschungsmethoden statt, besonders den Kulturvergleich und das Kulturverstehen. Traditionell wurde ein Kulturvergleich oft in der Weise vorgenommen, dass das Chinabild als positives oder negatives Gegenbild zum Westen entworfen wurde. Diese Kontrastierung wird der Wirklichkeit Chinas nicht gerecht. Auch wenn diese Kontrastierung des Westens mit einem einseitgen, entweder positiven oder negativen Chinabild heute durch vielfältige andere Chinadarstellungen ergänzt wird, ist es nötig, sich über den Kulturvergleich Gedanken zu machen. Wie dies aussehen könnte, wurde in der vorliegenden Arbeit gezeigt. Das Ziel der Forschung sollte sein, die Möglichkeiten des Kulturverstehens - sowohl der fremden als auch der eigenen - zu erweitern. Zu diesem Zweck sollte in der kulturtheoretischen Fremdheits- bzw. Chinaforschung eine verstärkte Reflexion über Begriff und Konzept des Kulturverstehens stattfinden, aber auch die Reflexion über das Spannungsverhältnis von Eigenem und Fremdem könnte in der Forschung noch vertieft werden.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Inhalt3 Einleitung8 1.Absicht und Methode der Arbeit8 1.1Gegenstand und Ziel der Untersuchung8 1.2Das Textkorpus9 1.3Aufbau und Gliederung der Arbeit11 1.4Zur Methode der Untersuchung13 2.Forschungsbericht: China als fremdes Land und fremde Kultur14 2.1Chinaforscher in der Geschichte16 2.2Chinaforscher in der Gegenwart19 2.3Die Sinologie21 2.4Die außeruniversitäre institutionelle Chinaforschung25 2.5Chinabilder in den Massenmedien27 2.6China-Reiseführer31 2.7Kulturtheoretische Kritik der Forschung33 1.Kapitel: Dokumentation. Fremdheitsprofilierungen Chinas in verschiedenen Diskursen zwischen 1949 und 200537 1.1Historischer Rückblick: Vorstellung über China als Fremde in der Geschichte37 1.2Chinaprofilierungen zwischen 1949 und 200538 1.2.1Zeit übergreifende Profile38 1.2.2Zeitspezifische Profilierungen39 1.2.2.1Von der Gründung der Volksrepublik bis Ende der 1960er Jahre39 1.2.2.21970er bis Anfang der 1980er Jahre40 1.2.2.3Anfang der 1980er Jahre bis 198941 1.2.2.41990 bis 199742 1.2.2.5Nach 199743 1.2.2.6Aktuelle Diskussionen45 1.2.3Profilierung in der gegenwärtigen Chinaforschung: Interessen und Themen47 1.2.3.1Politische China-Profilierung51 1.2.3.1.1Politisch-strategische China-Analysen51 1.2.3.1.2Über das Dilemma zwischen politischen und wirtschaftlichen Interessen53 1.2.3.1.3Über die Situation der Menschenrechte56 1.2.3.1.4Über die Situation der Rechtsstaatlichkeit58 1.2.3.1.5Über die "Angemessenheit" der "westlichen Demokratie" und der Menschenrechte für China61 1.2.3.1.6Über die Möglichkeit und Perspektive einer "chinesischen Demokratie"62 1.2.3.1.7Traditionalismus und Nationalismus in China67 1.2.3.2Ökonomische China-Profilierung69 1.2.3.2.1Wirtschaftliche Interessen an China70 1.2.3.2.2Volkswirtschaftliche Analyse73 1.2.3.2.3Über den Einfluss von Chinas Erfolg auf Deutschland bzw. den Westen75 1.2.3.2.4Regionale Ungleichheit statt Ganzheit76 1.2.3.2.5Wirtschaftspolitische Analyse77 1.2.3.2.6Markterschließung, Investitionsberatung und Management-Training85 1.2.4China in der kulturwissenschaftlichen Forschung94 1.2.5Kulturanthropologische Profilierung: "die Chinesen"96 1.2.5.1Zum chinesischen "Volkscharakter"98 1.2.5.2"Die heutigen Chinesen"101 1.2.5.3"Ethnische Chinesen" - ein neuer Diskurs gewinnt an Bedeutung104 2.Kapitel: Xenologische Kritik an den Vorstellungen von China als kultureller Fremde107 2.1Grundlegende xenologische Annahmen107 2.2China als das "Fremde" und das "Eigene" in den Fremdheitsprofilen111 2.2.1Rätselhafte Fremde und xenophobe Profilierungen111 2.2.2"Schöne Fremde"112 2.2.3"Das Fremde als das aufgefasste Andere"114 2.2.4Das Fremde und das Eigene116 3.Kapitel: Kritik an den kulturtheoretischen Vorstellungen von China als fremder Kultur123 3.1Vorstellungen von chinesischer Kultur in den Fremdheitsprofilen123 3.2Umarbeitung chinesischer Kultur in konsistente Orientierungsmuster für die interkulturelle Wirtschaftskommunikation125 3.3Eindeutige und widerspruchsfreie Entitäten und "kultureller Kern"128 3.4Traditionalistische Klischees statt Dynamik und Wandel129 3.5Chinesische Kultur: Selbstgärung ohne Umwelt?136 3.6Einheit statt Vielfalt der chinesischen Kulturen137 3.7Universalität versus Partikularität der kulturellen Merkmale138 4.Kapitel: Kulturrelativistische und kulturalistische Ansätze in den Fremdheitsprofilierungen141 4.1Kulturrelativismus141 4.2Kulturalismus148 4.3Überlegungen zum Kultur vergleichenden Profilieren der Fremde154 4.3.1Analyse konkreter Beispiele: "Gesicht", "Beziehung" etc.154 4.3.2Theoretische Überlegungen zum Kulturvergleich167 4.3.2.1Übersetzbarkeit und kontextuelle Rekonstruktion169 4.3.2.2Stereotypenforschung170 4.3.2.3"Interkulturalität" statt "Interkollektivität"172 4.3.2.4Gegenstand des Kulturvergleichs: Differenzen, Gemeinsamkeiten und "Kulturbegegnungen"174 4.3.2.5"Kulturthemen" - Phänomenologie des Kulturvergleichs178 4.3.2.6Motive, Zielsetzung und Anspruch183 5.Kapitel: Kulturverstehen - Erkenntnisse über fremde Kulturen und Länder aus Fremdheitsprofilierungen186 5.1Epistemisches aus der Fremdkulturfoschung186 5.2Interkulturelle Hermeneutik187 5.2.1Hermeneutische Forschung187 5.2.2Hermeneutik und Xenologie: Verstehen und Interpretation der Fremde188 5.2.3Hermeneutik der Interkulturalität194 6.Kapitel: Ergebnisse und Zusammenfassung206 7.Quellen- und Literaturverzeichnis211Textprobe:Textprobe: Kapitel 1.2.3.2.5, Wirtschaftspolitische Analyse: Ein wichtiges Stichwort zur Analyse der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist die 'sozialistische Marktwirtschaft'. Sie ist zugleich ein wichtiges Stichwort der wirtschaftspolitischen Profilierung Chinas. Eine vergleichende Darstellung der deutschen und der chinesischen Wirtschaftsordnung wurde 1995 bei einer gemeinsamen Tagung der Chinesischen Akademie der Sozialwissenschaften Beijing und dem Forschungsinstitut für Philosophie Hannover von Wissenschaftlern aus beiden Ländern begonnen. Die Ergebnisse mündeten in dem Buch Sozialistische Marktwirtschaft - soziale Marktwirtschaft: Theorie und Ethik der Wirtschaftsordnung in China und Deutschland. Vor einer Rekonstruktion der vergleichenden Profilierung chinesischer Wirtschaftsordnung in dem oben genannten Buch ist eine Betrachtung der zentralen Begriffe geboten, um die Vergleichbarkeit beider Wirtschaftsordnungen zu durchleuchten. Dabei auf die Anwendung jener klassisch-politisch definierten Begriffe "Sozialismus" und "Kapitalismus" zu verzichten, ist sicherlich ratsam, da die wirtschaftliche Ordnung in der Praxis schon längst nicht mehr so zu kategorisieren ist, wie sie von der marxistischen Theorie dargestellt wurde - falls sie es überhaupt jemals gewesen ist. Aus der Perspektive der modernen wirtschaftspolitischen Analyse sind die Wirtschaftsordnungen in zwei Hauptkriterien einzuteilen: Koordinationsverfahren und Eigentumsordnung. In Bezug auf die Eigentumsordnung fächert sich die abnehmende marktwirtschaftliche Ordnung auf der Skala vom Priorität-Gewähren des Privateigentums über das Priorität-Gewähren privaten und öffentlichen Eigentums bis zum Priorität-Gewähren öffentlichen Eigentums. In Bezug auf das Koordinationsverfahren nehmen marktwirtschaftliche Elemente ab: von der marktmäßigen Vereinbarung über die Kombination der marktmäßigen Mechanismen mit Lenkungsmaßen bis zur Verwaltungswirtschaft. Die Koexistenz der Prioritäten des öffentlichen und privaten Eigentums bzw. der marktmäßigen bzw. planungsmäßigen Lenkungsmaßnahmen sind in beiden Systemen, der deutschen und chinesischen Wirtschaftsordnung, präsent. Trotz quantitativer Unterschiede in der gegenwärtigen Setzung der verschiedenen Prioritäten verlaufen die Entwicklungen in beiden Systemen in die gleiche Richtung: Es gibt immer mehr Privatisierung und mehr marktmäßige Koordination. Der entscheidende qualitative Unterschied liegt in der rechtsstaatlichen Ausgangsbasis. So markiert nach Peter Koslowski der Begriff "Soziale Marktwirtschaft" in China den Versuch, die Wandlung von einer Zentralverwaltungswirtschaft zur Marktwirtschaft zu vollziehen und dabei "Elemente des Sozialismus weiterhin gültig sein zu lassen", z. B. autoritäre Elemente. Der Begriff "Soziale Marktwirtschaft" markierte und markiert in der Bundesrepublik Deutschland den Versuch, eine freiheitliche Ordnung von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft zu verwirklichen, die dem Leitbild der Marktwirtschaft und ihrem Gedanken der liberalistischen Privatrechtsautonomie verpflichtet ist, aber auf soziale Elemente insofern zurückgreift, als sie eine Sozialversicherung und gewisse Elemente der Umverteilung, etwa durch die Besteuerung und Transferzahlung, für die Sicherung einer freiheitlichen Ordnung für unabdingbar hält. In Bezug auf die wirtschaftspolitische Lage Chinas spricht Barbara Krug von einer "Koexistenz von plan- und marktwirtschaftlichen Strukturen" und einer "Situation 'institutioneller Schwäche', indem keines der Wirtschaftssysteme seine jeweiligen Sanktionen oder Anreize voll entfalten kann". Gemeinsam hat China laut Krug mit allen sozialistischen Ländern am Anfang der Reformen das "Fehlen von privater Ersparnis, handelbaren Produktionsfaktoren, Vertragssicherheit und Durchsetzbarkeit von privaten Eigentumsrechten". Speziell an China sei die institutionelle Schwäche auch in Bereichen, wo private Unternehmen zugelassen und erwünscht seien: Das Fehlen von Mittlerinstitutionen, z. B. "Banken, die Informationen potentieller Handelspartner generieren sowie Ersparnis poolen", "Anwälte, die die Vertrauenswürdigkeit potentieller Partner garantieren oder bindende Verträge aushandeln" sowie Dienstleistungen wie z. B. die Werbewirtschaft. Aus diesen Gründen schätzt Krug die Situation in China als "Situation der Unsicherheit und des Risikos" ein, was Unternehmensgründer ihrer Meinung nach einkalkulieren müssen. Dass die klassische Bezeichnung und das Verständnis von 'Sozialismus' oder 'Kapitalismus' immer mehr an ihrer ursprünglichen Bedeutung in Interdependenz zum gesamten politischen System verliert, zeigt auch der Wandel in der Bezeichnung der chinesischen Wirtschaftsordnung: Man verabschiedet sich von der "sozialistischen Marktwirtschaft" und spricht nun vom "Kapitalismus" als einem Merkmal der chinesischen Wirtschaft. Dieter Kuhn, Professor für Sinologie in Würzburg, fasst diese marktwirtschaftliche Entwicklung in China wie folgt auf: "Wenn wir die jüngsten Erklärungen und Planungen zu weiteren Reformen der Wirtschaft (vor allem im Kreditwesen, bei Investmentfonds und für Hightech-Unternehmen) in der Volksrepublik China betrachten, dann kann kaum ein Zweifel daran bestehen, dass der chinesische Premierminister Zhu Rongji um eine privatwirtschaftliche Anpassung an internationale Gegebenheiten bemüht ist. Da dies nicht um jeden Preis geschehen kann, bleibt abzuwarten, wie sich der Wettbewerb zwischen den chinesischen und dem amerikanischen Kapitalismus, der auch in den Vereinigten Staaten selbst und in British Columbia in Kanada bereits begonnen hat, entwickeln wird." Kuhn spricht vom "chinesischen Kapitalismus und seinen Besonderheiten". Die Grenzen der Demokratisierung, "bis zu denen sich der chinesische Kapitalismus auf den Kapitalismus des freien Marktes nach amerikanischem Modell politisch und wirtschaftlich einlassen kann", liegen nach Kuhn wegen den demographischen Bedingungen in der begrenzten Demokratisierung Chinas und im traditionalistischen chinesischen "Netzwerk", einer Art Wirtschaftsstruktur und –Kultur der "ethnischen Chinesen" mit Bezug auf die zwischenmenschliche Beziehung und mit "Familienbetrieben" als "Kern". Hier ist eine starke kulturalistische Argumentationsweise zur Unterstützung der These der institutionellen Rahmenbedingung der Wirtschaft zu erkennen. Verstärkt wird diese Argumentationsweise durch die Idee des chinesischen Sonderweges, der sich notwendigerweise aus kulturellen und gesellschaftlichen Gründen ergeben hat. Für das demographische Problem auf dem Arbeitsmarkt, dem Wohnungsmarkt, in der Verkehrspolitik und auch in der Sozialversicherung sieht Kuhn für den chinesischen Kapitalismus den Ausweg darin, Lösungen zu suchen, "die für China tauglich sind": "Die Regierung Chinas muss (...) eigene, auf China bezogene Strategien entwickeln, um das wirtschaftliche und demographische Problem des Landes zu lösen. (...) Es gibt bereits viele Indikatoren, die nahe legen, dass eine kapitalistische Struktur in der zukünftigen Wirtschaft in
Aus der Einleitung: Die Gewährleistung von Liquidität, Rentabilität und Sicherheit gehört zu den Oberzielen jeder Bank. Dabei ist die Liquidität eine notwendige Bedingung für das Erreichen der Rentabilitäts- und Sicherheitsziele. Denn die "Gewinnerzielung im Bankbetrieb setzt die Existenz des Bankbetriebs voraus. Diese Existenz ist aber nur solange gewährleistet, wie die Liquidität gesichert ist. Während mangelnde Rentabilität eine Gefahr für die Bank bedeutet, führt Illiquidität mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Ruin". Bis Ende der neunziger Jahre hatten die Kreditinstitute ausreichende Möglichkeiten sich am Geld- und Kapitalmarkt zu refinanzieren, denn die Liquidität stand relativ kostengünstig und unabhängig von der Bonität der Bank zur Verfügung. Somit war die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsbereitschaft unproblematisch. Demzufolge hatte das Liquiditätsrisiko eine eher untergeordnete Rolle im Risikomanagement der Banken gespielt. Die Rahmenbedingungen haben sich im Laufe der Zeit verändert. Aufgrund der steigenden Komplexität der Finanzbeziehungen, struktureller Veränderungen der Finanzmärkte bzw. wegen innovativen Produkten mit hoher Volatilität der Zahlungsströme gewinnt das Liquiditätsrisiko zunehmend an Bedeutung. Internationale Gremien und Aufsichtsbehörden haben in den letzten Jahren diverse Initiativen zur Verbesserung des Liquiditätsrisikomanagements ergriffen. Als der Ausbruch der "Subprime-Krise" im Frühsommer 2007 eine Vielzahl von Banken weltweit vor massive Probleme bei der Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsbereitschaft stellte und in existenzbedrohende Liquiditätsengpässe brachte, hat sich der hohe Stellenwert des Liquiditätsrisikomanagements bewiesen. Heutzutage ist es eine zentrale Managementaufgabe der Banken ein angemessenes Liquiditätsrisikomanagement zu betreiben. Dabei sind geeignete Methoden zur Identifizierung, Analyse, Steuerung, und Kontrolle des Liquiditätsrisikos erforderlich. Gang der Untersuchung: Das Ziel dieser Arbeit ist es, aktuelle Methoden des Liquiditätsrisikomanagements zu untersuchen und zu beurteilen bzw. die Herausforderungen an ein Liquiditätsrisikocontrolling darzustellen. Dabei stehen sowohl die regulatorischen Anforderungen und deren Verfahren als auch bankinterne Instrumente im Fokus. Im Anschluss an diese Einleitung wird im zweiten Kapitel ausgehend von der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des Bankensektors die Notwendigkeit von dessen Regulierung abgeleitet. Darauf folgend werden wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen und Begriffsabgrenzungen vorgestellt, mit dem Ziel einen Überblick über die derzeitigen Regelungen zu geben. Den Schwerpunkt dieser Arbeit bildet das dritte Kapitel. In diesem Abschnitt werden zunächst die verschiedenen Ausprägungen des Liquiditätsbegriffes und der Liquiditätsrisiken definiert und erläutert. Im Anschluss daran werden in Kapitel 3.2 die Anforderungen an die Liquidität untersucht. Dabei werden neben den früh entwickelten liquiditätstheoretischen Ansätzen die aktuellen bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen und Verfahren im Liquiditätsrisikomanagement vorgestellt. In Kapitel 3.3 wird der Liquiditätsrisikomanagementprozess betrachtet. Darauf aufbauend werden Liquiditätsrisikomanagementinstrumente dargestellt. Ein Einblick in die Praxis wird anhand öffentlicher Quellen, wie z. B. der Geschäftsberichte deutscher Banken, verschafft. Abschließend werden im vierten Kapitel die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst und wird ein Ausblick gegeben.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: AbkürzungsverzeichnisII AbbildungsverzeichnisIV TabellenverzeichnisV 1.Einleitung1 1.1Einführung in die Thematik1 1.2Zielsetzung und Aufbau der Arbeit2 2.Rechtliche Grundlagen für das Kreditwesen in der Bundesrepublik Deutschland3 2.1Notwendigkeit der Regulierung des Bankensektors3 2.2Gesetzliche Rahmenbedingungen und Begriffsabgrenzungen4 3.Liquiditätsrisikomanagement12 3.1Begriffsdefinitionen der Liquidität und der Liquiditätsrisiken12 3.2Anforderungen an die Liquidität17 3.2.1Klassische Theorien17 3.2.2Bankenaufsichtsrechtliche Anforderungen20 3.2.2.1Quantitative Anforderungen20 3.2.2.2Qualitative Anforderungen28 3.3Der Liquiditätsrisikomanagementprozess34 3.4Liquiditätsablaufbilanz40 3.4.1Normalfall40 3.4.2Szenarioanalysen, Stresstests und Notfallplanung47 3.5Risikostrukturkennzahlen50 3.6Liquidity at Risk54 4.Fazit und Ausblick59 Literaturverzeichnis62 Anhangverzeichnis73Textprobe:Textprobe: Kapitel 3.3, Der Liquiditätsrisikomanagementprozess: Das Risikomanagement kann als die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur systematischen und zielgerichteten Identifikation und zum Umgang mit Risiken definiert werden. Es handelt sich dabei um einen aus mehreren Phasen bestehenden, in regelmäßigen Abständen durchzuführenden Prozess. Die einzelnen Prozessphasen bilden einen Kreislauf. In der Literatur existieren verschiedene Ansätze zur Darstellung des Risikomanagementprozesses. Dabei sind die Anzahl, die Bezeichnung und die Inhalte der einzelnen Phasen je nach Verfasser teilweise unterschiedlich. Grundsätzlich beinhaltet der Risikomanagementprozess folgende vier Phasen: Identifikation, Analyse, Steuerung und Kontrolle. Das Risikomanagement ist ein Bestandteil der Gesamtunternehmenssteuerung und ist in die einzelnen Geschäftsprozesse integriert. Ferner kann zwischen dem Management der Gesamtrisikoposition und dem Management einzelner Risiken unterschieden werden. Der Liquiditätsrisikomanagementprozess erfolgt durch die Umsetzung des Risikomanagementregelkreises. Dieser ist in der nachfolgenden Abb. 2 dargestellt (siehe Abb. 2: Kreislauf des Risikomanagementprozesses). Die Risikostrategie gibt die Vorgaben zum Umgang mit Risiken. Ausgehend von dieser Strategie sind Maßnahmen zur Identifikation, Analyse, Steuerung und Kontrolle der Risiken festzulegen. Die Gesamtrisikostrategie kann in Teilstrategien der einzelnen Risikobereiche unterteilt werden. In der Liquiditätsrisikostrategie sind die Ziele, die Aufbauorganisation und die Prozessabläufe des Liquiditätsrisikomanagements schriftlich festgelegt. Im Rahmen der Risikoidentifikation werden alle wesentlichen bestehenden und potentiellen Risiken vollständig erfasst. Des Weiteren erfolgt eine Systematisierung der Risiken nach Risikokategorien, z. B. nach originären und derivativen Liquiditätsrisiken, innerhalb derer weitere Risikoarten zu klassifizieren sind, z. B. Termin-, Abruf- und Refinanzierungsrisiko. Die Risikoidentifikation muss kontinuierlich erfolgen, d. h., dass die Gefahrenquellen hinsichtlich Veränderungen bzw. neu hinzukommender Risiken fortlaufend beobachtet werden müssen. Darüber hinaus ist eine möglichst rechtzeitige Erkennung der Risiken erforderlich. Die Vorstände von amtlich notierten Aktiengesellschaften sind nach § 91 Abs. 2 AktG verpflichtet geeignete Maßnahmen zu treffen, um bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Zur Risikofrüherkennung können Frühwarn- und Früherkennungssysteme eingesetzt werden. Ein Frühwarnsystem ist ein Informationssystem, das frühzeitig auf Gefahren hinweist, so dass rechtzeitig Abwehrmaßnahmen ergriffen werden können. Hierfür werden für zuvor definierte unternehmensinterne und -externe Beobachtungsbereiche Frühwarnindikatoren festgelegt. Für messbare Indikatoren können Sollwerte und Toleranzgrenzen vorgegeben werden. Die Unter- bzw. Überschreitung dieser Limite soll mit einem zeitlichen Vorlauf ungünstige Entwicklungen signalisieren. Eine Gefahr kann sich auch durch das Verpassen einer Chance ergeben. Deshalb wurden die Frühwarnsysteme zu Früherkennungssystemen weiterentwickelt, indem sie neben den Risiken auch die Chancen wahrnehmen. Zur Identifizierung der Liquiditätsrisikopositionen werden die zu erwartenden Zahlungsmittelzu- und -abflüsse ermittelt und in einer Liquiditätsübersicht erfasst. Diese Methode wird in Kapitel 3.4 näher erläutert. Die Risikoidentifikation bildet die Grundlage für den gesamten weiteren Prozessablauf. Die identifizierten Risiken werden im Rahmen der Risikoanalyse gemessen und beurteilt. Dies erfolgt zunächst anhand des Standardverfahrens der LiqV. Darüber hinaus werden verschiedene Risikostrukturkennzahlen sowie Szenariobetrachtungen und Stresstests verwendet. Diese Instrumente werden in den Kapiteln 3.4 bis 3.6 näher erläutert. In der Phase der Risikosteuerung wird die tatsächliche Risikoposition an die gewünschte Risikoposition angepasst. Dies erfolgt, indem unter der Berücksichtigung der Risikostrategie Maßnahmen zur gezielten Beeinflussung der identifizierten und analysierten Risiken eingeleitet werden. Generell lassen sich folgende Steuerungsmaßnahmen unterscheiden: Risikovermeidung, Risikobegrenzung, Risikodiversifikation, Risikokompensation, Risikoabwälzung, Risikovorsorge. Bei der Risikovermeidung geht es darum Risiken von vornherein abzulehnen, indem bestimmte risikobehaftete Geschäfte oder Risikogruppen nicht akzeptiert werden. Ein Liquiditätsrisiko kann vermieden werden, indem z. B. hoch volatile Einlagen ausschließlich fristenkongruent angelegt werden oder deren Hereinnahme unterlassen wird. Des Weiteren kann mit den Kunden vereinbart werden, dass eine Kreditüberziehung bzw. ein vorzeitiger Einlagenabzug nicht möglich ist. Die Kunden, die diese Beschränkungen nicht akzeptieren, sind dann abzulehnen. Bei diesen Maßnahmen muss berücksichtigt werden, dass die Risikoübernahme eine notwendige Bedingung für die Gewinnerzielung ist. Durch den Verzicht auf risikobehaftete Geschäfte werden eventuelle Erfolgschancen verpasst. Durch die Risikobegrenzung soll die Höhe oder die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos verringert werden. Hierzu wird das Liquiditätsrisiko anhand der Kennziffern der LiqV sowie weiterer Risikostrukturkennzahlen limitiert. Die Risikodiversifikation erfolgt durch eine vielseitige Streuung z. B. hinsichtlich Kunden- und Produktgruppen, Regionen oder Branchen. Dadurch wird die Konzentration von großvolumigen Einlagen und Krediten reduziert und werden Abhängigkeiten von bestimmten Segmenten vermieden. Im Rahmen der Risikokompensation wird versucht bereits übernommene Risiken zu reduzieren. Hierzu besteht die Möglichkeit zur internen Verrechnung, z. B. durch "Cash-Pooling" bzw. "Konzernclearing". Dabei führen Zahlungsmittelabflüsse auf einigen Konten des Instituts zu Zahlungsmittelzuflüssen auf anderen Konten, wobei die Liquidität des Gesamtinstituts unverändert bleibt. Bei der Risikoabwälzung wird das Risiko auf einen Dritten übertragen. Durch den Abschluss von Derivatgeschäften z. B. lässt sich die Gefahr einer ungünstigen Entwicklung wie bspw. ein Kreditausfall oder negative Änderungen des Wechsel-, des Aktienkurses, des Zinsniveaus, der Rohstoffpreise etc. auf den Vertragspartner übertragen. Dieser übernimmt das Risiko gegen Erhalt einer Prämie und leistet einen Ausgleichsbetrag im Fall des Risikoeintritts. Im Rahmen der Risikovorsorge halten die Institute Liquiditätsreserven, um bei einem Risikoeintritt den entstehenden Liquiditätsbedarf zu decken. Die letzte Prozessphase, die Risikokontrolle, liefert Informationen über die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Prozesses. Dabei wird zunächst überprüft, ob alle relevanten Risiken identifiziert wurden. Neu erkannte Risiken sind in den Prozess zu integrieren. Die Genauigkeit der Risikoanalysemethoden ist ebenfalls zu überprüfen und ggf. anzupassen. Ferner wird kontrolliert, ob mit den eingeleiteten Risikosteuerungsmaßnahmen die gewünschten Ergebnisse erzielt wurden. Des Weiteren ist auch die organisatorische Umsetzung hinsichtlich ihrer Effizienz zu überprüfen. Die Risikokontrolle wird durch eine Überwachung und eine Kommunikation der Risiken durchgeführt. Die Überwachung erfolgt durch ein Überwachungssystem, dessen Implementierung in amtlich notierten Aktiengesellschaften, gemäß § 91 Abs. 2 AktG, verlangt wird. Das interne Überwachungssystem besteht aus organisatorischen Sicherungsmaßnahmen, interner Kontrolle und interner Revision. Die organisatorischen Sicherungsmaßnahmen sind Überwachungsmaßnahmen, die Fehler verhindern sollen und damit der Erreichung der vorgegebenen Sicherheit dienen. Im Rahmen der internen Kontrolle werden die Überwachungsmaßnahmen durch diejenigen Personen durchgeführt, die für das Ergebnis des überwachten Prozesses verantwortlich sind. Im Rahmen der internen Revision werden die Überwachungsmaßnahmen durch Personen durchgeführt, die nicht in den Arbeitsablauf einbezogen sind und die keine Verantwortung für das Ergebnis des überwachten Prozesses tragen. Die Risikokommunikation erfolgt durch eine regelmäßige Berichterstattung. Im Rahmen des Liquiditätsberichtswesens sind die für das Liquiditätsrisikomanagement verantwortlichen Vorstände und Mitarbeiter zeitnah über die Liquiditätslage anhand einer präzisen und aussagekräftigen Darstellung der Liquiditätsrisikosituation zu informieren. Ein Liquiditätsbericht kann bspw. folgende Themen beinhalten: die Liquiditätskennzahlen und deren historische Entwicklung, die Auswirkungen verschiedener Szenariobetrachtungen auf die Liquiditätssituation, die Diversifikation der Aktiv- und der Passivseite, eine Übersicht über die verfügbaren Kreditlinien, die Höhe und die Zusammensetzung der Liquiditätsreserve, den Liquidierbarkeitsgrad der Aktiva, die Kommentierung der Liquiditätssituation ergänzt um Handlungsempfehlungen usw. Je nach Institutsgröße, Risikoausmaß und Komplexität der Geschäftstätigkeit sind die Berichte hinsichtlich ihrer inhaltlichen Schwerpunkte, Detaillierungsgrade und ihres Berichtsturnus unterschiedlich zu gestalten. Das Liquiditätsrisikomanagement kann in die zwei Funktionsbereiche Liquiditätssteuerung und Liquiditätsrisikocontrolling unterteilt werden. Eine genaue Abgrenzung der beiden Funktionen ist aus aufsichtsrechtlichen Gründen nicht zwingend erforderlich, kann aber vorgenommen werden. Grundsätzlich erfolgt das Liquiditätsrisikomanagement zentral durch ein Konzerntreasury und ein Risikocontrolling. Der Aufsichtsrat wird in die grundlegenden Entscheidungen, insbesondere bei der vom Vorstand festzulegende Liquiditätsrisikostrategie, eingebunden. Die einzelnen Aufgaben des Liquiditätsrisikomanagements sind auf das Treasury und auf das Risikocontrolling in den verschiedenen Instituten unterschiedlich verteilt.
Führungskräfte haben es nicht leicht – in ihrer Position müssen sie nicht nur fachliche Verantwortung tragen, sondern auch Antworten auf brennende Führungsfragen finden, zum Beispiel: • Wie baue ich ein neues Team auf?• Wie gehe ich mit einem Mitarbeiter um, der mich anlügt?• Wie werde ich endlich einmal rechtzeitig mit meiner Arbeit fertig?Führungskräftetrainer Jürgen W. Goldfuß zeigt in übersichtlicher und anschaulicher Form, wie Manager typische Konfliktsituationen schnell und erfolgreich bewältigen – auch erfahrene Chefs können hier noch etwas lernen.
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Aus der Einleitung: Die Dienstleistungsbranche ist großen wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen ausgesetzt. Die Globalisierung, die Liberalisierung und der technische Fortschritt bieten Chancen und Risiken zugleich. Während sich den einen Dienstleistungsunternehmen neue Marktchancen eröffnen, müssen sich andere Unternehmen grundsätzlich neu orientieren. Der Wettbewerb hat sich verschärft, mit unmittelbaren Auswirkungen auf das einzelne Unternehmen. Die beiden Autoren dieser Diplomarbeit haben anhand des Geschäftsmodells «Werbeagentur» untersucht, wie ein ganz spezifischer Wirtschaftszweig mit dem Wandel in der Dienstleistungsbranche konkret umgeht. Die Schweizer Werbeagenturen bewegen sich in einem komplexen Marktumfeld und sind zahlreichen Wettbewerbskräften ausgesetzt, die sie nur zum Teil aus eigener Kraft beeinflussen können. Die steigenden Bedürfnisse ihrer Auftraggeber auf der einen Seite, der zunehmende Wettbewerbsdruck auf der anderen Seite, sowie die immer rascheren und vielschichtigeren Entwicklungen im Bereich der Werbung, der Medien, der Konsumenten, der Konkurrenz wie auch im Bereich der Gesetzgebung, drängen die klassischen Werbeagenturen immer häufiger an ihre eigenen Grenzen. Werden die heutigen Agenturmodelle den veränderten Ansprüchen noch gerecht? Sind tiefer greifende strategische und strukturelle Veränderungen nötig? Was sind mögliche Ansätze für eine erfolgreiche Zukunft? Unsere Untersuchung hat gezeigt, dass die verschiedenen Problemstellungen für die Schweizer Werbeagenturen in der Branche akut diskutiert werden. Während im vergleichbaren Nachbarland Deutschland bereits intensive, öffentliche Debatten über die Zukunft der Werbeagenturen geführt werden, finden die Diskussionen in der Schweiz, mit wenigen Ausnahmen, aber mehrheitlich immer noch hinter verschlossenen Türen statt. Die ganzheitliche Betrachtung und Komplexität der Werbebranche erfordert eine umfassende Analysearbeit. In einem ersten Schritt wurde bereits vorhandenes Material aus der Fach- und Wirtschaftspresse, wie auch von den verschiedenen Branchenverbänden aus der Schweiz und dem vergleichbaren Nachbarland Deutschland zusammen getragen und analysiert. In einem zweiten Schritt wurden mittels einer Online-Umfrage rund 140 Marketing- und Kommunikationsverantwortliche zur Marktsituation der Schweizer Werbeagenturen befragt. Um diesen quantitativen Aussagen auch eine qualitative Tiefe zu verschaffen, wurden mit namhaften Experten seitens Werbeagenturen, Auftraggebern und der Wissenschaft umfassende Interviews geführt. Die Resultate zeigen, dass die akuten Diskussionen über die verschärfte Wettbewerbssituation der Schweizer Werbeagenturen durchaus berechtigt sind. In einzelnen Bereichen ist bei vielen Werbeagenturen tatsächlich akuter Handlungsbedarf vorhanden. Signifikant in der Kritik sind die Leistungserbringung im Bereich integrierter Kommunikationslösungen, das Know-how der Mitarbeiter und die Zusammenarbeit mit den Auftraggebern. Eine Herausforderung stellen für die Werbeagenturen auch die verstärkte Konkurrenzsituation, die Veränderungen in der Medienlandschaft, sowie die politischen Diskussionen rund um die Werbeverbote dar. Die Autoren dieser Arbeit haben sich aber nicht nur zum Ziel gesetzt, die Marktsituation und mögliche Herausforderungen darzustellen, sondern haben auch mögliche Szenarien skizziert, wie die Werbeagenturen den vielen Herausforderungen zukünftig entgegentreten könnten. Dabei konnten Beispiele von Unternehmen beigefügt werden, welche die vorgeschlagenen Konzepte bereits umgesetzt und teils auch schon erfolgreich anwenden.Inhaltsverzeichnis:INHALTSVERZEICHNIS 1.MANAGEMENT SUMMARY5 2.EINLEITUNG6 2.1Ausgangslage6 2.2Problemstellung6 2.3Ziel und Zweck der Arbeit6 2.4Aufbau der Arbeit7 2.5Methodik8 2.6Themenabgrenzung10 4.EMPIRISCHER TEIL:DIE WERBEAGENTUR UND IHRE HERAUSFORDERUNGEN11 4.1Definition Werbeagentur12 4.2Das Marktumfeld der Werbeagentur13 4.3Der Werbemarkt14 4.3.1Die Schweizer Werbewirtschaft14 4.3.2Werbemedien und Werbemittel15 4.3.3Werbeformen17 4.3.4Werbewirksamkeit20 4.3.5Die Herausforderungen für die Werbeagentur in der Dimension Werbemarkt21 4.4Dimension Medien22 4.4.1Technologische Entwicklung22 4.4.2Mediennutzung23 4.4.3Medieninhalte24 4.4.4Die Herausforderungen für die Werbeagentur in der Dimension Medien25 4.5Dimension Konsumenten26 4.5.1Gesellschaftliche Entwicklung26 4.5.2Konsumverhalten27 4.5.3Zielgruppensegmentierung28 4.5.4Herausforderungen für die Werbeagentur in der Dimension Konsumenten29 4.6Dimension Auftraggeber30 4.6.1Rolle der Unternehmen im wandelnden Markt30 4.6.2Werbeausgaben und Werbecontrolling31 4.6.3Werbeagenturen als Partner32 4.6.4Auswahl einer Werbeagentur33 4.6.5Auftrag an die Werbeagentur34 4.6.6Auftragserfüllung der Werbeagentur34 4.6.7Vertrag und Vergütung36 4.6.8Herausforderungen für die Werbeagentur in der Dimension Auftraggeber38 4.7Dimension Konkurrenz39 4.7.1Aktuelle Konkurrenz39 4.7.2Neue Konkurrenz40 4.7.3Herausforderungen für die Werbeagentur in der Dimension Konkurrenz42 4.8Dimension Umwelt43 4.8.1Globalisierung43 4.8.2Gesetzliche Rahmenbedingungen43 4.8.3Die Herausforderungen für die Werbeagentur in der Dimension Umwelt44 4.9Die Werbeagentur45 4.9.1Die Werbeagentur im Wandel der Zeit45 4.9.2Funktion und Leistung46 4.9.3Organisation48 4.9.4Prozesse51 4.9.5Mitarbeiter und Management52 4.9.6Finanzielle Entwicklung55 4.9.7Die unternehmensinterne Herausforderung für die Werbeagenturen55 5.ERSTE KONKLUSION EXPERTENINTERVIEWS56 5.1Erste Verdichtung der Ergebnisse56 5.2Experteninterviews58 6.LÖSUNGSANSÄTZE UND SZENARIEN64 6.1Mögliche Ansätze und Modelle64 6.1.1Die vier meistgenannten Agenturmodelle aus Sicht der Umfrageteilnehmer64 6.1.2Das zukünftige Agenturmodell aus Sicht der Trendforschung64 6.1.3Die vier möglichen Szenarien64 6.2Szenario 1: Das Generalunternehmen65 6.3Szenario 2: Die Modularorganisation67 6.4Szenario 3: Die Spezialisten69 6.5Szenario 4: Die kreative Unternehmensberatung71 7.SCHLUSSFAZIT73 8.BEGRIFFSERLÄUTERUNG74 9.QUELLENVERZEICHNIS75Textprobe:Textprobe: Kapitel 4.7, Dimension Konkurrenz: Die Schweizer Werbeagenturen befinden sich heute noch in einer vergleichsweise bequemen Situation. Die Werbeausgaben steigen und damit hergehend füllen sich auch die Auftragsbücher der Agenturen. Anstrengende Kundenakquisitionen sind für die etablierten Agenturen weiterhin nicht nötig, immer wieder werden sie zu Pitches eingeladen. Und auch wenn hier und dort ein viel ausgezeichneter Kreativer die Agentur wechselt, haben sich die großen Agenturen ihre Position im Schweizer Werbemarkt mehrheitlich gefestigt. Wie die Untersuchung der Marktumfelddimension Konkurrenz nachfolgend zeigen wird, könnte es mit dieser vornehmen Situation aber vielleicht schon bald einmal vorbei sein. Aktuelle Konkurrenz: Durch die vereinten Kernkompetenzen Beratung und Kreation besteht das Konkurrenzfeld der Werbeagenturen zumindest heute noch vor allem aus den übrigen Werbeagenturen in der Schweiz, welche ein vergleichbares Dienstleistungsangebot vorweisen können. Differenzierungsmöglichkeiten bestehen demzufolge weniger durch das Angebot selber, als vielmehr durch das Humankapital. Der Erfolg einer Werbeagentur steigt und fällt mit den Mitarbeitern. Je kreativer die Mitarbeiter der Gestaltungsabteilung oder je strategisch fähiger die Mitarbeiter der Beratungsabteilung, umso erfolgreicher die Agentur, lautet das Motto in der Branche. Der Schweizer Werbemarkt spürt aber zunehmend die Auswirkungen der Globalisierung. Einerseits profitieren die Schweizer Werbeagenturen vom zunehmenden internationalen Wettbewerb, sei es, weil sie die lokalen Gegebenheiten besser kennen als die ausländischen Agenturen oder weil sie durch ihre überragende kreative Leistung aufgefallen sind und deshalb neu auch vom Ausland Aufträge erhalten. Andererseits zeigt unsere Umfrage bei den Werbeauftraggebern aber, dass inzwischen bereits 10% der in der Schweiz ansässigen Unternehmen von ausländischen Werbeagenturen betreut werden. Zynisch äußerte sich deshalb kürzlich Frank Bodin, Charmain der Werbeagentur EURO RSCG zu diesem Trend: «Ist es so sexy, nach London zu fliegen?». Aber auch die Produktion verlagert sich vermehrt ins Ausland. Gerade im Bereich Onlinewerbung werden aufwändige Programmierungsarbeiten zunehmend in Billiglohnländer ausgelagert. Agenturen, welche auf diese kostengünstigen Ressourcen zurückgreifen, können damit bis zu 50 Prozent einsparen. Ein Wettbewerbsvorteil, auf den die Agenturen im steigenden Preiskampf sicher immer weniger verzichten können. Neben den genannten Konkurrenzfeldern stellen sich auch immer mehr Freischaffende Werber (Freelancer) oder kleine spezialisierte Agenturen in den Dienst der Unternehmen. Sie profitieren davon, dass die Marketingabteilungen der Kunden immer professioneller werden, zunehmend selber die Konzeption und Projektarbeit übernehmen und sich ein eigenes Netzwerk an Spezialisten halten. Gerade die Flexibilität und/oder die Spezialisierung verschaffen den Freischaffenden und Kleinstagenturen im komplexen Marktumfeld einen Wettbewerbsvorteil und machen sie zu ernst zu nehmenden Konkurrenten für die Werbeagenturen. Das sehen auch die Teilnehmer der Umfrage so. Nicht zuletzt verschaffen sich zunehmend auch Agenturen einen Wettbewerbsvorteil, die ihre Geschäftsmodelle grundsätzlich neu interpretiert haben. Eine Möglichkeit sind beispielsweise neue Zusammenarbeitsmodelle. Ein viel diskutierter und teils bereits erfolgreich angewandeter Ansatz ist die Erfolgsbeteiligung. Dabei wird die Werbeagentur intensiver in den gesamten Marketingprozess integriert und am Erfolg beteiligt, trägt aber gleichzeitig auch das Risiko finanziell mit, in dem sie ihre eigenen Leistungen vorfinanzieren muss. Neue Konkurrenz: Wie die Resultate aus dem Desk Research zeigen, droht den Werbeagenturen in Zukunft neue Konkurrenz aus ganz unterschiedlichen Lagern. Der deutsche Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA zum Beispiel, kündigte zum Jahrehundertwechsel eine Veranstaltung unter dem Titel «Werbeagenturen in der Sandwichposition: Toast oder Füllung?» an, die sich mit der Thematik befasst hatte, dass Unternehmensberatungsfirmen zunehmend das Beratungsfeld der Werbeagenturen streitig machen. Nebst Strategie und Konzeption, bieten spezialisierte Marketingberatungsunternehmen zunehmend auch Hand bei der Umsetzung. Die steigende Bedeutung kann sicher auch darauf zurückgeführt werden, dass den Beratungsunternehmen ein höheres Know-how im Bereich Markenführung attestiert wird, wie eine deutsche Studie zur Markenführungskompetenz vor einigen Jahren bewiesen hat. Auch die Schweizer PR-Agenturen schließen ihr starkes Wachstum im Jahr 2007 unter anderem auch darauf zurück, dass sich Aufträge und Budgets von den Werbeagenturen auf die PR-Agenturen verlagert hätten. Nebst den Beratungsunternehmen öffnet sich für die Werbeagenturen ein weiteres Konkurrenzfeld: die Medien. Der Umbruch der Medienwirtschaft ist voll im Gange, das Geschäft der Medien und Agenturen wird durch die technischen und sozialen Fortschritte laufend verändert. Längst haben die Medien ihre Rolle als reine Informationstransporteure niedergelegt, stärken ihre Medienmarkendurch professionelle Selbstvermarktung und versuchen mit zusätzlichen Angeboten, ihr Publikum ganz für sich zu gewinnen. Diese Entwicklung öffnet auch in der kommerziellen Vermarktung neue Möglichkeiten. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Grenzen zwischen Werbung und Inhalt zunehmend schwinden, wird zukünftig niemand besser, als die Medien selbst, den Werbeauftraggebern direkten Zugang zu Inhalt und Publikum verschaffen können. Wie das Mediensponsoring bereits heute beweist, kann der Realisationsprozess zwischen Kommunikation und Inhalt nicht mehr getrennt werden. Zudem vereinen die Medienunternehmen immer mehr on- und offline-Medien unter einem Dach und werden damit zu mächtigen Konglomeraten, die den Werbeauftraggebern gesamtheitliche Lösungen anbieten können – Marktforschung, Adressdaten, Produktion, Channelplanning und Distribution inklusive. Auch im Bereich der Onlinekommunikation droht den Werbeagenturen durch Konzerne wie Microsoft und Google weiteres Ungemach. Die beiden Technologiegiganten haben im Jahr 2007 je ein führendes Vermarktungsunternehmen im Bereich der Onlinewerbung übernommen. Damit signalisieren Microsoft und Google, dass sie jenseits von Suchanzeigen (bsp. AdWords) verstärkt auch auf die Markenwerbung setzen werden. Eine mögliche Plattform wäre zum Beispiel das bisher kaum rentable Videonetzwerk «Youtube», die Google im Jahr 2006 ebenfalls übernommen hatte. Wenn die beiden Internetdienste ihre Kompetenzen im Bereich Onlinewerbung stärken, erobern sie zunehmend die Domäne von Werbeagenturen. Dies bestätigt auch Martin Sorell, Vorstandschef des globalen Agenturnetzwerkes WPP, zu welchen Werbeagenturen wie Ogilvy und Mather oder Young Rubicam gehören. Der große Vorteil der Technologiekonzerne gegenüber den Agenturen ist das Wissen um die Bedürfnisse und das Verhalten ihrer Nutzer. Google zum Beispiel, sammelt sämtliche Datenspuren, welche die Nutzer auf den Suchmaschinen oder in den sozialen Netzwerken hinterlassen. Damit können Google und Microsoft den Werbeauftraggebern auf die Zielgruppen zugeschnittene Lösungen bereithalten. Doch nicht nur das zielgenaue Channelplanning (Mediaplanung) machen die Internetdienstleister den Agenturen streitig, Google dringt mit einer neuen eigenen Kreativabteilung, dem «Creative Lab», auch ins Kerngeschäft der Werbeagenturen ein. Dass Google damit grosse Pläne verfolgt, beweist die Tatsache, dass der Technologiekonzern für sein «Creative Lab» Top-Kreative der weltweit führenden Werbeagenturen wie Ogilvy Mater, Wieden Kennedy oder TBWA/Chiat/Day abgeworben hat. Als letztes Konkurrenzfeld für die Werbeagenturen, welches die beiden Autoren dieser Arbeit noch speziell hervorheben wollen, sind die Werbekonsumenten selbst. Sollte in Zukunft Strategie, Konzeption und Projektmanagement vermehrt durch spezialisierte Marketingberatungsfirmen oder durch die unternehmenseigenen Marketingabteilungen selbst erfolgen, verbleibt den Werbeagenturen das Kreativgeschäft, also die Werbeidee selbst. Doch die Ideenfindung selbst ist keine unternehmerische Fähigkeit, die eine Werbeagentur alleine für sich in Anspruch nehmen könnte. Selbstverständlich verlangt die auf ein Unternehmensgedanken und ein Kampagnenziel zugeschnittene Werbeidee das nötige Marketingverständnis und methodische Fertigkeiten. Doch beweisen aktuelle Beispiele, dass erfolgreiche Werbeideen durchaus bewusst oder unbewusst auch aus der breiten Bevölkerung hervorgehen können. Experten sprechen dabei gerne vom «Open Source Marketing» oder auf die Werbung bezogen vom «User Generated Advertising». Die Vorteile liegen auf der Hand: Erstens ist der Fundus an potentiell erfolgreichen Werbeideen, nicht zuletzt dank dem Internet, um ein Vielfaches größer, als innerhalb einer einzigen Werbeagentur. Zweitens geben die zahlreichen Ideeneingaben den Unternehmen wertvolle Informationen über ihr Ist-Image sowie die Möglichkeit der direkten Interaktion mit den Ideeneingeber. Drittens kosten die Ideen im Vergleich zu den professionell agierenden Werbeagenturen bedeutend weniger.
From the introduction: 'The more you know about the Olympics, the less it is about sport'. (Bob Perry, Design director of Olympic Projects at Scott Carver Pty. Ltd, http://www.infolink.com.au). The Olympic Games as a mega sports event attracts millions of people from all over the world. New records, fascinating performances, scandals or gigantic celebrations are just some of the attractions provided by this event. One attraction for urban planners is the fact that the Games imply opportunities to promote urban development. From an urban planning perspective, the Olympic Summer Games in Barcelona 1992 set a new standard in defining success of an event of this scale. The city used the Games to promote urban development and planning strategies, profiting from the event in a long-term perspective. Furthermore, the city took another opportunity to find again a place on the 'global map" through the Olympic Games. The case of Barcelona is one of the mostly cited successful urban development initiatives connected with a mega sports event. Olympic Cities have taken the opportunity to promote urban development with the event very differently in the history of the Olympics. The International Olympic Committee (IOC) as the event-owner sets some requirements giving only a few cities the right to stage the event. These requirements are checked in the bidding process ending with the decision which city succeeds in getting the right of staging the event. Integrating the success of an Olympic City in terms of urban development and in terms of the bidding process, the main question from an urban planning perspective is: What is the relevance of Urban Development in the Bidding Process for Olympic Games? To answer the definition of the city's success in terms of urban development and the Olympic Games bidding process, it is helpful to investigate the role of Olympic Infrastructure with a view towards urban sustainability. As such, it is believed that respecting specific planning principles in the bidding process can help to (1) ensure sustainable urban development and (2) enhance the quality of the bid. - The first aspect is relevant for the success of the city in terms of urban development to benefit from the Games in a long time perspective. - The second aspect is relevant for the city's success in the bidding process to acquire the right for staging the Games. The aim of this thesis is to examine how the quality of the bid may respond to principles of sustainable urban development. Two main objectives are identified to reach the aim: 1. Identifying opportunities and threats connected to Olympic Infrastructure in the history of the Olympics in order to formulate six main principles of sustainable urban development for the Olympic Games. 2. Analyzing official bidding documents of the IOC connected with these principles in order to understand how sustainable urban development can be considered in the bidding process. The thesis will conclude with recommendations which can be realized in the bidding process striving to ensure the defined success for the city. Abstract: This thesis is structured in four major parts. Part I consists of chapter 2 and 3 and includes the theoretical framework and methodology of the thesis. Chapter 2 describes the character of mega-events and mega sports events in specific. Based on a concept of sustainable urban development, it will place mega sports events in the context of such a development, forming a theoretical approach for the thesis. Chapter 3 presents the methodology used. Part II consists of chapter 4 and 5 and provides an overall understanding of the Olympic Games in the context of urban development. Chapter 4 gives an overview of the characteristics of the Olympic Games in order to understand the event and its background. Chapter 5 examines the relationship between urban development and the Olympic Games. A model will be presented in order to define 'Olympic Urban Development" for the following sections of the chapter. The chapter will then continue with an historical overview of Olympic Urban Development and present the decisions determining the scale of development. Finally, chapter 5 concludes with the summary of opportunities and threats identified in a literature review of the Olympic Games. The research questions of Part II can be defined as follows: - What are the significant characteristics of the Olympics in terms of mega-event factors? - How can Olympic Urban Development be defined and modelled? - Which are the opportunities and threats for the built, natural, economic and social environment related to Olympic Urban Infrastructure? An intermediate result re-structures the identified opportunities and threats putting them in connection with the concepts presented in the theoretical part. Chapter 6 will conclude with a definition of six principles of sustainable urban development for planning the Olympic Games. The research question leading to the intermediate result can be defined as follows: - Which kind of principles may respond to a sustainable Olympic Urban Development? The second part ends with Chapter 7 in which relevant IOC documents about sustainable urban development will be presented. Part III sets the bidding process in connection with sustainable urban development. Chapter 8 provides relevant information to understand the bidding process, its different phases and the selection procedure. Chapter 9 finally analyses the official bidding documents of the IOC for the defined principles of sustainable urban development. Summaries and recommendations will introduce the main findings for each principle and respond to three main research questions: - Which parts in the bidding documents deal with the principle? - How relevant is the principle in the evaluation of the bid? - Which strategies support the quality of the bid and contribute to meet the objectives of the principle? Part IV includes the conclusion of the thesis and summarizes the main findings of the analysis.Inhaltsverzeichnis:Table of Contents: Preface0 Index1 List of Figures and Tables4 1.INTRODUCTION5 1.1Aim and purpose of the thesis5 1.2Structure of the thesis6 PART I: THEORETICAL FRAMEWORK AND METHODOLOGY 2.THEORETICAL FRAMEWORK9 2.1Mega Events9 2.2Factors of mega-events11 2.3Mega Sports Events12 2.3.1Phases of Mega Sports Events13 2.3.2Bidding14 2.3.3Impacts of Mega Sports Events14 2.4Physical Impact: Mega sports event Infrastructure18 2.5Sustainable Urban Development20 2.6Sustainable Urban Development in the context of a mega sports event22 2.7Definitions and Limitations23 3.METHODOLOGY25 PART II: UNDERSTANDING THE OLYMPIC GAMES IN THE CONTEXT OF URBAN DEVELOPMENT 4.Olympic Games Characteristics29 4.1History of the Olympic Games29 4.2The Olympic Movement30 4.3Olympic Games Factors31 4.4Olympic Games Phases35 5.Olympic Urban Development37 5.1Definition37 5.1.1Olympic Infrastructure38 5.1.2Urban Infrastructure38 5.1.3Modelling an Olympic City40 5.2History of Olympic Urban Development42 5.3Decisions determining Olympic Urban Development47 5.3.1Local distribution of Olympic Infrastructure48 5.3.2Funding Model50 5.3.3Expenditure on Olympic Infrastructure51 5.3.4Use of existing Olympic Infrastructure53 5.4Opportunities and Threats54 5.4.1Built environment54 5.4.2Natural Environment57 5.4.3Economic Environment60 5.4.4Social Environment61 5.4.5Summary64 6.Intermediate Result: Defining Principles of Sustainable Urban Development for Planning Olympic Infrastructure66 6.1Principles66 6.2Objectives68 7.Relevant IOC Documents on Sustainable Urban Development70 7.1Olympic Charter70 7.2Olympic Agenda 2170 7.3IOC Manual on Sports and the Environment72 7.4Olympic Games Study Commission73 PART III: THE BIDDING PROCESS IN THE CONTEXT OF SUSTAINABLE URBAN DEVELOPMENT 8.Olympic Games Bidding Process74 8.1History of the Olympic Games Bidding Process74 8.2The process78 8.2.1Phase 1: Candidature Acceptance Procedure (CAP)78 8.2.2Evaluation of the Working Group Report79 8.2.3Phase 2: Candidature Procedure83 8.3Selection of the Host City85 8.3.1Election Procedure85 8.3.2Decision Making in the Electing Procedure for a host city86 8.4Summary88 9.Analysing Principles of Sustainable Urban Development in the Bidding Process90 9.1Principle 1: Integrate Olympic Infrastructure in urban development plans92 9.1.1Phase 1: Candidature Acceptance Procedure92 9.1.2Evaluation in the Working Group Report92 9.1.3Phase 2: Candidature Procedure94 9.1.4Summary95 9.1.5Recommendations96 9.2Principle 2: Ensure Post-Event Use for Olympic Infrastructure97 9.2.1Phase 1: Candidature Acceptance Procedure97 9.2.2Evaluation in the Working Group Report98 9.2.3Phase 2: Candidature Procedure99 9.2.4Summary100 9.2.5Recommendations101 9.3Principle 3: Maximise the use of existing infrastructure by respecting the city's budget104 9.3.1Phase 1: Candidature Acceptance Procedure104 9.3.2Evaluation in the Working Group Report105 9.3.3Phase 2: Candidature Procedure107 9.3.4Summary107 9.3.5Recommendations108 9.4Principle 4: Ensure environmental standards for Olympic Infrastructure and accessibility to environmental goods109 9.4.1Phase 1: Candidature Acceptance Procedure109 9.4.2Evaluation in the Working Group Report109 9.4.3Phase 2: Candidature Procedure111 9.4.4Summary112 9.4.5Recommendations113 9.5Principle 5: Integration of citizens in the planning process of Olympic Infrastructure114 9.5.1Phase 1: Candidature Acceptance Procedure114 9.5.2Evaluation in the Working Group Report114 9.5.3Phase 2: Candidature Procedure115 9.5.4Summary116 9.5.5Recommendations117 9.6Principle 6: Stimulate improvement of Urban Infrastructure through Olympic Infrastructure118 9.6.1Phase 1: Candidature Acceptance Procedure118 9.6.2Evaluation in the Working Group Report119 9.6.3Phase 2: Candidature Procedure120 9.6.4Summary121 9.6.5Recommendations122 PART IV: CONCLUSION126 10.Conclusion126 10.1Conclusion of the analysis126 10.1.1Relevance of Sustainable Urban Development in the Bidding Process126 10.1.2How to respond to principles of sustainable urban development in the bid127 10.2General Conclusions130 10.2.1The interest of the IOC in Sustainable Urban Development130 10.2.2The real winner of a bidding process130 10.2.3Outlook on the future of the Games131 11.Appendix133 11.1References133 11.2Abbreviations137 11.3Extracts from Bidding Documents138 11.3.1Phase 1: Candidature Acceptance Procedure (CAP)138 11.3.2Evaluation: Working Group Report140 11.3.3Phase 2: Candidature Procedure142Textprobe:Text Sample: Chapter 5.4, Opportunities and Threats: This section study provides a discussion on opportunities and threats related to Olympic Infrastructure. Potential effects are presented and ordered according to the different environments of a city (section 2.4). The IOC officially uses the term 'Legacy' for potential post-event effects preferably underlining positive ones. The sources used in this literature review (Cashman, 2002; Essex Chalkley, 2003; Furrer, 2002; Matos, 2006; Liao Pitts, 2006; Preuss, 2006; Centre On Housing Rights and Evictions (COHRE), 2007; Ward, 2007; WWF, 2004) reflect the potential effects of the Olympics critically from different perspectives (researchers, NGOs, IOC related person). If applicable, the opportunities and threats are illustrated with examples. A summary is given in the end of this section as a basis for developing principles of sustainable urban development. As the potential effects have a multidimensional character, two selection criteria limit their number: - Time: The potential effect might occur at any period of the event but must have a relevance for the city in a long-time perspective. - Space: The potential effect might occur at a micro (e.g. dislocation) or macro (e.g. polycentric development) level but is relevant mainly for a city (not a region or nation). 5.4.1, Built environment: - Boost for urban development projects and urban renewal. Locational decision on Olympic Infrastructure opens the opportunity for a city to boost its urban development projects in favour of the city. There is a chance to connect a city's urban development strategy with Olympic Infrastructure projects. History of the Olympics shows that cities have dealt very differently with this opportunity (see section 4.1). Some have used the Olympics to reinvent the city while others have concentrated solely on the successful organization of the event itself. In many cases, Olympic Infrastructure is also used to trigger massive urban regeneration projects and the idea to create new centralities within the city. Development corridors can be focused through Olympic Infrastructure and stimulate urban development nearby. Strategic positioning of Olympic Infrastructure in specific urban areas may contribute to a polycentric development. This is especially true for the positioning of key Olympic Infrastructure represented by the Olympic Main Stadium, the main indoor halls and the aquatic centre. Barcelona 1992 is probably the most successful Olympics regarded to large-scale urban development. Urban planners of the city saw the Olympic Games as an useful instrument to achieve the objectives of development plans which had been the improvement of transport system, creation of new facilities, definition of central space and balancing the city. The initial authorized to make the first draft of the Olympic from an urban perspective was part of the Olympic Bidding Team and later entered into the Organizing Committee. The changes of the entire urban fabric connected to Olympic Infrastructure based on what was already existing in Barcelona became a best practice in terms of mega-event related urban development. - Changes of Urban Development plans in favour of the event/bid. Potential changes of existing urban development plans can occur in the preparation phase of the event due to tight time constraints. To speed up land acquisition for Olympic Infrastructure some cities approve special legislative acts and give power to Organizing Committees. Special building permits are created in the area where Olympic Infrastructure has to be built and can contribute to long-lasting procedural changes in the city. A special law for the Athens 2004 Games recognized the strategic significance of the Olympic Games to the evolution of the metropolitan area. The location of Olympic Infrastructure was determined as to be in accordance with the regional, environmental and urban development guidelines of the master plan of Athens. Through this legislation and the installation of special agencies it was possible to accelerate permits of Olympic Works. - Modernization and Upgrading of existing facilities. In terms of existing infrastructure, the Olympics bring the opportunity to upgrade and modernize sports facilities. This may also decrease financial risk. The main Olympic Stadium as the centrepiece of Olympic Infrastructure relies traditionally on public funding. Some Olympic Cities have strived to use existing facilities or refurbished ones for this major infrastructure project. Naturally, development of sports facilities had to be faced by almost all Olympic cities. Moscow 1980 and Barcelona 1992 used mainly existing sports facilities and refurbished existing Stadiums to Main Olympic Stadiums. Los Angeles 1984 used existing facilities to a large extent. - Unused large-scale facilities. The history of the Olympic Games shows that many Olympic sports facilities received poor post-Games usage. International Olympic Sports Federations have often pushed host cities to provide over-ambitious state-of-the-art facilities which are not in line with the local popularity of the sport. Furthermore, local agendas have often pushed for grandiose landmark legacies to be built in order to showcase the local economy and engineering ability. These objects might be designed over-sized and turn in a post-event period to 'White elephants'. They may neither integrate a long-term urban planning policy nor relate to the population's need for leisure and culture facilities. It is sometimes difficult to convince leading teams in specific sports to move their home ground to new Olympic Infrastructures. Another problem in this respect is the difficulty to attract large crowds to newly developed parts of the city away from trying to opportunity the citizens habits. The Olympic stadium of Sydney 2000 generated continuing losses at A$38 million/year six years after the event. The competition for sports events with other stadia in Sydney caused limited booking and shows the lack of post-use planning. 'Sydney Jurassic Park' is a symbolic expression used by criticizers of the post-use of Sydney Olympic Park. - Increase of Housing stock through Olympic Village. The Olympic Village is often located close to the sports facilities and represents the accommodation for the Olympic Family. It is an essential part of Olympic Infrastructure and has to be addressed by every hosting city. In many cases, Olympic Villages become residential areas for local people or halls of residences for a local university or college after the Games. Thus, an Olympic Village is a chance to increase the city's housing stock and provide facilities for alternative uses in a post-event period. 'In Barcelona and Sydney the former Olympic Villages now provide a mixture of housing that contributes to the cities' housing stock and adds a valuable source of revenue to cover Games-related expenditure'. - Improvement of transport infrastructure. As we have seen in the previous chapter, Olympic Infrastructure induces also the upgrade of the city's transport infrastructure. For an effective transport of athletes, spectators and officials during the event many host cities tend to expand their transport system Investment of previous Olympic Cities is often focused especially on underground or light rail system. Recent Olympic Cities (Athens and Beijing) invest in tram and overhead urban rail system due to high costs and implementation difficulties of underground transport. This may contribute to a better infrastructure for citizens and decreases traffic pressure in inner city and congestion. Asian Olympic Cities have strongly linked the Games to transport infrastructure. Between 1957 and 1964 Tokyo established 73 km underground, 13.2 km monorail and 500 km Shinkansen connecting Tokyo, Kyoto and Osaka. Seoul added 157.1 km to the length of its underground network from 1978 to 1993 for the preparation of the Games. Finally, Beijing extended its light rail length by 87.1 km before 2008. A strong reliance to public transport can be observed in Seoul and Tokyo through this investment related to Olympic Infrastructure. - Development of other Infrastructure. Furthermore, development of Olympic Infrastructure can be a driver for additional infrastructural improvements in the city, affecting the entire urban fabric. A basic infrastructure is needed serving Olympic facilities. Many cities have used the event as a catalyst to induce such investment and bring other infrastructure to a higher level appropriate for international visitors. Such investments can enhance the Quality of life for citizens, tourists and attract inward investment. Tokyo included the improvement of water supply system, higher public health standards for refuse collection, street cleaning, public toilets and three sewage disposal plants. Barcelona, Atlanta and Sydney invested in telecommunication systems through the staging of the event. Cultural and research facilities (Olympic Studies Centre, Olympic Museum) close to Olympic Infrastructure supporting the Olympic Cultural Programme were realized in many Olympic Cities. - Destruction of cultural heritage. There is a potential risk that Olympic Infrastructure may affect the cultural heritage of a city negatively. The potential risk seems to be higher for Olympic Cities approaching development in the inner city. Consequently, disregarding the laws may lead to the destruction of culturally built environment and displacement of residents. Infrastructure development for the Games of Beijing 2008 negatively affected the cultural heritage of the city. Demolition in Beijing was an ongoing process in the whole city, especially threatening the old 'hutong' and 'siheyuan' areas. According to reports of COHRE the violation of Cultural Heritage Protection laws and regulations effected both irreparably damaged cultural heritage and also violated residents' rights to adequate housing.
Inhaltsangabe: Einleitung: Durch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel kommt der beruflichen Bildung in der Europäischen Union eine nach wie vor wachsende Bedeutung zu. Die stetig zunehmenden Anforderungen an den Einzelnen und die sich ändernden Rahmenbedingungen, wie die Globalisierung der Wirtschaft, die vollständige Realisierung des Binnenmarktes und die technische Weiterentwicklung und Veränderung in der Arbeitswelt, sind die Ursache für die wachsende Bedeutung der beruflichen Bildung in der Europäischen Union. Seit Anfang der 90er Jahre erfuhr die politische Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bildungsbereich, speziell im Bereich der beruflichen Bildung, zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit und zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen eine kontinuierliche Ausweitung. Zielsetzung der Europäischen Kommission war und ist es, die Mobilität und den Erwerb interkultureller Kompetenzen im europäischen Bildungs- und Beschäftigungsraum zu ermöglichen. Durch verstärkte Kooperationen in grenzübergreifenden Bildungsprojekten sollen zunehmend auch Maßnahmen zur Förderung von Anerkennung, Anrechnung und Transparenz von Qualifikationen und Bildungsabschlüssen gefördert werden. Aspekte wie lebenslanges Lernen, ECVET, NQR und EQR und Mobilitätsförderung prägen die Diskussionen in den Politikbereichen der beruflichen Bildung. Die zuvor aufgezählten Aspekte führten dazu, dass sich der Europäische Rat auf seinem Treffen in Lissabon im Mai 2000 erstmals mit Fragen der beruflichen Bildung beschäftigte, als er es sich zur Aufgabe und Zielsetzung machte, 'die Europäische Union bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen – einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen'. Die berufliche Bildung spielt zur Realisierung dieses Ziels eine wichtige, wenn nicht sogar die Hauptrolle wegen des engen Zusammenhangs zur Wirtschaft sowie zum Arbeitsmarkt. Der Rat der Europäischen Union hat für die Umsetzung der Ziele für die berufliche Bildung 2002 ein detailliertes Arbeitsprogramm aufgestellt. Die drei Grundprinzipien dieses Programms sind die Verbesserung der Qualität der beruflichen Bildung, die Erleichterung des Zugangs zur Bildung und die Öffnung der Bildung gegenüber der restlichen Welt, um den Austausch von Informationen durch bessere Koordination zu fördern. Bei seiner Tagung im März 2002 in Barcelona legte der Europäische Rat fest, dass die berufliche Bildung durch Weiterentwicklung und Zusammenarbeit bis zum Jahr 2010 zu einer 'weltweiten Qualitätsreferenz' gestaltet und ausgebaut werden solle. Daher haben sich die Mitgliedsstaaten im Dezember 2002 mit der Kopenhagener Erklärung darauf geeinigt, einen 'Berufsbildungsraum in Europa' durch die gegenseitige Öffnung der Berufsbildungssysteme und eine verstärkte Zusammenarbeit zu schaffen. Der hierdurch entstandene 'Kopenhagen-Prozess' hat zum Ziel, die Mobilität der Arbeitnehmer auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu fördern und praxisgerechte Lösungen für die Transparenz, Anerkennung und Qualität der Bildungssysteme in der Europäischen Union zu finden. Unlängst, am 23. April 2008, haben das Europäische Parlament und der Ministerrat den EQR verabschiedet. Die Planung und Umsetzung der NQR der Mitgliedstaaten der Europäischen Union befinden sich in stetiger Weiterentwicklung, wobei einige Mitgliedsstaaten ihren NQR schon in Kraft gesetzt haben. Die abschließenden Entwicklungen für ein europäisches Leistungspunktesystem in der beruflichen Bildung (ECVET) werden noch debattiert; die Diskussionen sollen im Frühjahr 2009 abgeschlossen werden. Generell sollen die beiden Elemente EQR und ECVET für die Berufsbildung in Europa miteinander verbunden werden. Angesichts dieser großen Herausforderung stehen die Berufsbildungssysteme der einzelnen EU-Mitgliedstaaten unter erheblichen Reform- und Modernisierungsdruck. Die vorliegende Arbeit möchte aus diesem Anlass, mit Blick auf den europäischen Ausbildungsmarkt, eine vergleichende Analyse zwischen den Ausbildungssystemen in Finnland, Polen, Dänemark und Deutschland an Hand der Ausbildungsberufe des KFZ-Mechatronikers und des Friseurs vornehmen und an diesem Beispiel Fragen nach dem Einfluss der Europäischen Berufsbildungspolitik auf die einzelnen Berufsbildungssysteme der EU-Mitgliedstaaten klären. Lösungswege, wie die Transparenz der Systeme im Verhältnis untereinander erfolgen sollte, werden an Hand von zwei klassischen Ausbildungsberufen, des KFZ-Mechatronikers und des Friseurs darzustellen versucht. Zu diesem Zweck sollen zunächst in den ersten Kapiteln der Arbeit Begriffe erklärt und Grundlagen geschaffen werden, um darauf aufbauend die einzelnen Systeme der zu vergleichenden Länder zu analysieren und die nationalen Qualifikationsrahmen sowie den europäischen Qualifikationsrahmen darzustellen und zu erläutern. Im Anschluss daran werden geeignete Schritte auf dem Weg zu einer Angleichung der Ausbildungssysteme erörtert und bewertet. Die Arbeit mündet in bereits entwickelte Instrumente, wie den Europass, Austauschprogramme wie 'Leonardo da Vinci', die Entwicklung von einem Europäischen Qualifikationsrahmen und das Vorantreiben der Entwicklung von nationalen Qualifikationsrahmen, die die Mobilität, Transparenz und Vergleichbarkeit der Ausbildungsberufe des KFZ-Mechatronikers und des Friseurs aufzeigen, und regt zu Diskussionen für Verbesserungen in der beruflichen Bildung an. Dabei werden Schritte auf dem Weg zu einer Angleichung der beiden Ausbildungsberufe an die sich fortschreitende Globalisierung aufgezeigt und es wird ein Ausblick auf die nähere Zukunft gegeben. Es ist faszinierend, wie Europa immer mehr zusammenwächst. Doch ein gemeinsames Europa kann nur funktionieren, wenn die noch zu existierenden Barrieren beseitigt werden.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis2 Abkürzungsverzeichnis9 1.Gegenstand, Aufbau und Problemstellung der Arbeit12 2.Grundlagen15 2.1Ausbildung, Ausbildungssystem, Ausbildungsmarkt15 2.1.1Definitionen15 2.1.2Historie und Entwicklung der Ausbildung17 2.1.3Ziele der Ausbildung22 2.2'Europäischer' Ausbildungsmarkt?23 2.2.1Historie und Entwicklung23 2.2.2Ziele eines europäischen Ausbildungsmarktes26 2.3Zur Wahl der Vergleichsländer27 3.Gestaltung der nationalen Ausbildungssysteme in vier europäischen Staaten29 3.1Das Ausbildungssystem in Deutschland29 3.1.1Gesetzliche Grundlagen29 3.1.2Lernorte im dualen Berufsausbildungssystem34 3.1.3Transparenz der dualen Berufsausbildung38 3.1.4Finanzierung der dualen Berufsausbildung in Deutschland39 3.2Das Ausbildungssystem in Finnland40 3.2.1Entwicklung40 3.2.2Das finnische Bildungssystem im Überblick42 3.2.3Gesetzliche Grundlagen des Ausbildungssystems43 3.2.4Lernorte im Ausbildungssystem Finnland44 3.2.5Finanzierung des Ausbildungssystems Finnlands49 3.2.6Leitlinien des Ausbildungssystems Finnlands50 3.3Das Ausbildungssystem in Polen51 3.3.1Entwicklung und gesetzliche Grundlagen51 3.3.2Lernorte im Ausbildungssystem Polen55 3.3.3Finanzierung des Ausbildungssystems Polens57 3.4Das Ausbildungssystem in Dänemark58 3.4.1Entwicklung des Ausbildungssystems in Dänemark58 3.4.2Gesetzliche Grundlagen des Ausbildungssystems Dänemark59 3.4.3Lernorte im Ausbildungssystem Dänemark59 3.5Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Ausbildungssysteme61 3.5.1Berufsbildungspolitische Zielsetzung61 3.5.2Unterschiede in rechtlichen Grundlagen62 3.5.3Entwicklung der Persönlichkeit in den einzelnen Systemen64 3.6Zwischenergebnis66 4.Nationale Qualifikationsrahmen der Ausbildungssysteme67 4.1Definition eines Nationalen Qualifikationsrahmens67 4.1.1Einführung67 4.1.2Aufbau und Struktur eines Nationalen Qualifikationsrahmens68 4.1.3Neuordnungsverfahren der Ausbildungsberufe im dualen System Deutschlands69 4.1.4Stand der Debatte um die Entwicklung eines Deutschen Qualifikationsrahmens72 4.1.5Formales und informelles Lernen als wichtiger und integrierter Aspekt für die Entwicklung von Nationalen Qualifikationsrahmen75 4.2Die Nationalen Qualifikationsrahmen der analysierten Länder im Vergleich77 4.2.1Stand der Entwicklung der Nationalen Qualifikationsrahmen77 4.2.1.1Finnland77 4.2.1.2Polen78 4.2.1.3Dänemark79 4.2.2Auswirkung der Nationalen Qualifikationsrahmen auf die Berufsausbildung80 4.2.3Förderung der internationalen Dimension der Berufsausbildung82 4.3Zwischenergebnis84 5.Der Europäische Qualifikationsrahmen86 5.1Definition eines Europäischen Qualifikationsrahmens86 5.1.1Die europäische Berufsbildungspolitik und ihre gesetzlichen Grundlagen86 5.1.2Aufbau, Struktur und wesentliche Begriffe eines EQR90 5.1.3Bedeutung und Stellenwert des Europäischen Qualifikationsrahmens und der europäischen Berufsbildungspolitik für die Gesellschaft93 5.1.4Die berufliche Handlungsfähigkeit im Rahmen des EQR98 5.2Politische und gesellschaftliche Aspekte der Europäischen Berufsbildungspolitik103 5.2.1Die Berufswahlfreiheit aus europäischer Sicht103 5.2.2Die Europäische Dimension der Berufsausübung unter dem Aspekt der Europäischen Entsenderichtlinie105 5.2.2.1Überblick105 5.2.2.2Regelungen in den einzelnen Staaten108 5.2.2.2.1Deutschland108 5.2.2.2.2Finnland111 5.2.2.2.3Polen112 5.2.2.2.4Dänemark115 5.2.2.2.5Ergebnis116 5.2.3Europäische Berufsbildungspolitik und transnationale Mobilität118 5.2.4Die europäische Förderung der dualen Berufsausbildung120 5.2.5Die Finanzierung der Berufsbildung in der Europäischen Union122 5.3Der Konnex zwischen dem dualen Ausbildungssystem in Deutschland und den Ausbildungssystemen Finnland und Polen sowie Dänemark am Beispiel der Ausbildungsberufe Kfz-Mechatroniker und Friseur124 5.3.1Grundlagen und Verlauf des Ausbildungsberufs des Kfz-Mechatronikers im dualen System Deutschland zu den Vergleichsländern124 5.3.1.1Deutschland124 5.3.1.2Polen126 5.3.1.3Dänemark128 5.3.1.4Finnland129 5.3.2Grundlagen und Verlauf des Ausbildungsberufes des Friseurs im dualen System Deutschland zu den Vergleichsländern130 5.3.2.1Deutschland130 5.3.2.2Polen133 5.3.2.3Dänemark134 5.3.2.4Finnland135 5.3.3Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Ausbildungsverlauf136 5.3.3.1Finnland136 5.3.3.2Polen137 5.3.3.3Dänemark138 5.3.4Auswirkungen der europäischen Orientierung an den verschiedenen Ausbildungssystemen unter dem Aspekt der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Konsequenzen auf das Entsprechungsverfahren auf die duale Ausbildung in Deutschland138 5.4Förderung der Mobilität und Transparenz der Berufsausbildung140 5.4.1Die berufliche Mobilität in der EU während der Ausbildung140 5.4.2Der Europass als Instrument der Transparenz142 5.4.3Anwendung der Lernergebnisse an Beispielen durchgeführter Projekte in der Berufsausbildung: das Leonardo da Vinci Projekt147 5.4.3.1Vorbemerkung147 5.4.3.2Projekt I – 'EU Teamleader'149 5.4.3.3Projekt II –'interkulturelle Handlungskompetenz in Norwegen'152 5.4.3.4Projekt III – 'Handwerkskammer Potsdam'154 5.4.3.5Projekt IV - 'Lehrlingsaustausch im Friseurhandwerk'156 5.4.4Die Einbindung der Sozialpartner in die europäische Berufsbildungspolitik157 5.4.5Strategien der Modularisierung der Berufsbildung unter dem Aspekt des EQR und ECVET aus deutscher Sicht159 5.4.6Verbesserung der Transparenz zwischen den Bildungsebenen unter dem Aspekt von EQR und ECVET aus deutscher Sicht163 6.Schritte auf dem Weg zu einer Angleichung der Ausbildungssysteme165 6.1Die Arbeit der Mitgliedstaaten in der europäischen Berufsbildungspolitik165 6.1.1Errichtung nationaler Referenzstellen für die Qualität der beruflichen Bildung166 6.1.2Stellungnahmen deutscher Akteure167 6.2Modernisierung der beruflichen Bildung – ein elementarer Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und Wohlstand in Europa169 6.2.1Überblick169 6.2.2Implementierung der Ausbildungsberufe des Kfz-Mechatronikers und des Friseurs in EQR und DQR170 6.2.3Umsetzung der Ziele der Systeme der beruflichen Bildung in Europa171 7.Resümee173 7.1Zusammenfassung173 7.2Ausblick – konkrete zukünftige Ziele der beruflichen Bildung mit Blick auf die Ausbildungsberufe Kfz-Mechatroniker und Friseur175 7.3Entwicklung eines eigenständigen Modells zur Qualitätssicherung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse183 7.4Fazit185 Literatur- und Quellenverzeichnis186 Anhang200 Anhang 1 – DQR Matrix201 Anhang 2 – EQR Niveaustufen205 Anhang 3 – Auszug Schulgesetz Baden-Württemberg207 Anhang 4 – Europäisches Qualitätssicherungsmodell213 Anhang 5 – Auszug Rahmenlehrplan Kfz-Mechatroniker214 Anhang 6 – Grafik Qualifikationsvergleichbarkeit216 Anhang 7 – Europass Lebenslauf217 Anhang 8 – Europass Sprachen219 Anhang 9 – Europass Zeugniserläuterung220 Anhang 10 – Europass Mobilität222 Anhang 11 – Ausbildungskosten 2000225Textprobe:Textprobe: Kapitel 5.2.2, Die Europäische Dimension der Berufsausübung unter dem Aspekt der Europäischen Entsenderichtlinie: Überblick: Mit Blick auf die Mobilitätsförderung während und nach der Berufsausbildung, bildet das Arbeitnehmerentsendegesetz, auch Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, die Grundlage für die Festsetzung eines Branchenmindestlohns, der für alle inländischen und ausländischen Arbeitnehmer der Branche gilt. Da die Entwicklungen der Durchschnittslöhne in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlich sind, kam es in den einzelnen Mitgliedsstaaten und auf europäischer Ebene zu verstärkten Diskussionen über einen europäischen Mindestlohn. Der europäische Wirtschaftsraum kann für die Beschäftigten der Mitgliedsstaaten nur attraktiv gestaltet werden, das Wachstum und die Mobilität fördern, wenn das Lohngefüge innerhalb der EU gerecht gestaltet ist. Es wird kaum eine Mobilitätsbewegung innerhalb der EU geben, wenn zum Beispiel ein Kfz-Mechatroniker in Deutschland 1.600 Euro netto Arbeitslohn verdienen wird und in Polen 1.200 Euro, auch wenn die Lebensbedingungen in beiden Ländern verschieden sind. Die Wissenschaftler des WSI haben 2008 eine Studie über europäische Mindestlöhne erarbeitet und plädieren für eine europaweit koordinierte Mindestlohnpolitik. Für die unteren Lohngruppen soll jedes Mitgliedsland eine konkrete Mindestnormen festlegen, die in einem bestimmten Verhältnis zum nationalen Lohngefüge stehen. In der EU-Sozialcharta würde damit der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 erhobene Forderung verwirklicht, wonach den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein 'gerechtes Arbeitsentgelt' garantiert werden soll. Ursprünglich war das Ziel dieses Gesetzes die Festschreibung zwingender Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, die von im Ausland ansässigen Arbeitgebern zur grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen nach Deutschland entsandt werden. Das AEntG war ein rein protektionistisches Gesetz, das deutsche Unternehmen vor ausländischer Konkurrenz schützen sollte, indem zwingende Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen festgeschrieben wurden, die nach Deutschland entsandt worden sind. Ausländische Unternehmen mussten nach dem Gesetz ihren nach Deutschland entsandten Arbeitern ein Entgelt nach dem deutschen (Mindestlohn-) Tarifvertrag zahlen, wenn dieser Tarifvertrag in Deutschland allgemeinverbindlich erklärt wurde. Allein unter den Voraussetzungen des § 5 TVG konnte die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags im AEntG in der früheren Fassung vom 26.02.1996 herbeigeführt werden: danach müssen u.a. die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber der Allgemeinverbindlichkeit zustimmen. Nachdem die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Mindestlohntarifvertrags, den die Tarifvertragsparteien im Hinblick auf das AEntG geschlossen hatten, am Widerstand der BDA gescheitert war, da einem solchen Vertrag auch nicht tarifgebundene Unternehmen unterliegen würden, wurde das AEntG um die Möglichkeit erweitert, die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags auf einem anderen Weg als nach dem TVG herbeizuführen. Seither kann aufgrund des 1998 in das Gesetz eingefügten § 1 Abs. 3a AEntG auch der Bundesminister für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages herstellen. Die Neufassung lautet: 'Ist ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages nach (§ 1) Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 1 gestellt worden, kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter den dort genannten Voraussetzungen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrages auf alle unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallenden und nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung finden. Vor Erlass der Rechtsverordnung gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den in den Geltungsbereich der Rechtsverordnung fallenden Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie den Parteien des Tarifvertrages Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Die Rechtsverordnung findet auch auf ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber, mit Sitz im Ausland und seinem im Geltungsbereich der Rechtsverordnung beschäftigten Arbeitnehmer zwingend Anwendung'. Im Unterschied zur Allgemeinverbindlichkeit nach dem TVG ist es nicht erforderlich, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte der im Geltungsbereich des Tarifvertrages tätigen Arbeitnehmer beschäftigten. Schließlich muss auch der Bundesrat nicht der Rechtsverordnung und damit der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags zustimmen. Seit dem 16.12.1996 existiert auf EG-Ebene die Entsenderichtlinie 96/71/EG, die bis zum 16.12.1999 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste. Die Entsenderichtlinie bindet die Regierungen der Mitgliedstaaten der EU und verpflichtet diese, deren Regelungsgehalt in nationales Recht zu transferieren. Die Entsenderichtlinie soll der Herstellung des EU-Binnenmarktes dienen und fußt damit auf Artikeln 47 Abs. 2 und 55 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV). Die Richtlinie will gewährleisten, dass die Arbeitnehmer, die tatsächlich längere Zeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat für ihre Arbeitgeber tätig werden, nicht zu schlechteren Konditionen arbeiten müssen als vergleichbare Arbeitnehmer des Ziellandes. Regelungsinhalt ist also die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU, da grundsätzlich gilt, dass das Arbeitsrecht des Mitgliedstaates Anwendung findet, das auf das jeweilige Arbeitsverhältnis Anwendung findet.
"Fake News" bilden seit Menschengedenken ein zentrales Problem für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Dabei wird die Wirkung verbreiteter Desinformation heutzutage durch die technischen Möglichkeiten im Bereich der Online-Kommunikation, etwa durch die Echokammern in sozialen Netzwerken oder den Einsatz künstlicher Meinungsverstärker, mitunter noch verstärkt. Effekte von einmal geäußerter Desinformation lassen sich aus kognitionswissenschaftlicher Perspektive nur noch sehr schwer korrigieren. Die Arbeit beschäftigt sich daher mit dem (kommunikations-)grundrechtlichen Schutz vo...
"Fake News" bilden seit Menschengedenken ein zentrales Problem für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Dabei wird die Wirkung verbreiteter Desinformation heutzutage durch die technischen Möglichkeiten im Bereich der Online-Kommunikation, etwa durch die Echokammern in sozialen Netzwerken oder den Einsatz künstlicher Meinungsverstärker, mitunter noch verstärkt. Effekte von einmal geäußerter Desinformation lassen sich aus kognitionswissenschaftlicher Perspektive nur noch sehr schwer korrigieren. Die Arbeit beschäftigt sich daher mit dem (kommunikations-)grundrechtlichen Schutz vo...
Inhaltsangabe: Einleitung: Anläufe zu einer Währungsunion (WU) auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften (EG) sind nicht neu. Wiederholt wurden solche unternommen, konnten aber nie wie vorgesehen umgesetzt werden. Das weitreichendste Konzept zu einer Europäischen Währungsunion (EWU) stellt der Maastrichter Vertrag dar. Er ist das Ergebnis der einjährigen Regierungskonferenzen zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und zur Politischen Union (PU), die im Dezember 1991 in Maastricht ihren Abschluß fanden. Am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag von Maastricht von den Mitgliedstaaten der EG unterzeichnet. Gegenstand der Untersuchung dieser Arbeit ist diese im Maastrichter Vertrag festgelegte EWU bzw. der dort festgelegte organisatorische und politische Rahmen der EWU. Die korrekte Bezeichnung des weithin als 'Maastrichter Vertrag' bekannten Vertragswerkes ist 'Vertrag über die Europäische Union' (EUV). Der EUV vom 7. Februar 1992 stellt die bisher umfassendste Änderung und Ergänzung der Römischen Verträge dar. Wie bereits die Einheitliche Europäische Akte (EEA) von 1986 ist der EUV als Mantelvertrag angelegt, der die einzelnen Elemente zusammenführt und sie auf eine neue Phase des Integrationsprozesses, die Europäische Union (EU), ausrichtet. In diesem Mantelvertrag sind die einzelnen Bestimmungen zur Änderung und Ergänzung der drei Gründungsverträge der EG, des EWG-Vertrages, des EGKS-Vertrages und des EAG-Vertrages, einschließlich der institutionellen Änderungen enthalten. Der geänderte EWG-Vertrag wird künftig EG-Vertrag (EGV) genannt. Strukturell stellt der EUV die EG auf drei Säulen. Neben dem EGV, der die 'Vergemeinschaftung' der Geld- und Währungspolitik vorsieht und zudem um einige weitere Materien erweitert wurde, sind dies die beiden auf intergouvernementaler Zusammenarbeit basierenden Säulen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Bereiche Justiz und Inneres. Formal ist die Bezeichnung 'EU' nur dann korrekt, wenn auf die drei genannten Säulen insgesamt Bezug genommen wird. Grundlage und unvermindert der mit Abstand wichtigste Teil der EU, die ihrerseits über keine Rechtspersönlichkeit verfügt, ist hingegen nach wie vor die EG. In Orientierung an dieser formalen Bezeichnung ist der Begriff der 'EU' entsprechend nur in den seltensten Fällen zutreffend. So wird auch in dieser Arbeit in erster Linie von der 'EG' die Rede sein. Um jedoch der 'politischen Vision', die sich aus den wirtschaftspolitischen sowie souveränitäts- und demokratietheoretischen Implikationen der EWU ergibt, gerecht zu werden, wird die formal korrekte Bezeichnung aufgegeben und der Begriff der 'EU' anstelle des Begriffes der 'EG' an den Stellen verwandt, an denen es sich um zukünftige, auf eine PU verweisende Entwicklungen bzw. Entwürfe handelt. Gemäß Art. N EUV soll 1996 eine Revisionskonferenz beginnen, bei der die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten diejenigen Vertragsbestimmungen prüfen werden, für die explizit eine Revision vorgesehen ist. Laut Vertrag gehören die Bestimmungen zur WWU nicht zu diesem Bereich. Allerdings ist davon auszugehen, daß es über die für eine Revision vorgesehenen Vertragsbestimmungen hinaus, gerade auch, was die WWU betrifft, zu Änderungen kommen kann. Wie erwähnt, legt der Vertrag das Ziel fest, den Prozeß der europäischen Integration auf eine neue Stufe zu heben und die EG zu einer 'immer engeren Union der Völker Europas' weiterzuentwickeln. Damit ist zwar eine politische Finalität formuliert, diese wird aber nicht näher definiert. Der Vertrag beschränkt sich vielmehr darauf, Ziele dieser Union aufzulisten, ohne eine konkrete Form des Integrationsprozesses festzulegen. Es bleibt offen, ob der Endzustand dieses Integrationsprozesses ein europäischer föderaler Bundesstaat, ein europäischer Zentralstaat, ein europäischer Staatenbund oder eine Form außerhalb dieser Kategorien sein soll. Insgesamt stellt der Vertrag integrationspolitisch keinen qualitativen Sprung dar, sondern beschränkt sich vielmehr auf die Weiterentwicklung bzw. Ergänzung bereits bestehender Grundstrukturen. 'Die Kompetenzen der Gemeinschaft bleiben - jedenfalls im Grundsatz - funktionsgerichtet und funktionsbegrenzt, d.h. bezogen auf Errichtung und Funktionieren des Binnenmarktes und der Europäischen Union.' Die derzeitige Form der Union, wie sie sich im Maastrichter Vertrag darstellt, ist gekennzeichnet durch eine gemischt institutionelle Struktur. Bereiche einheitlicher supranationaler, d.h. gemeinschaftlicher, Politik, wie sie die Agrar- und die Handelspolitik darstellen bzw. für den Geld- und Währungsbereich für die Zukunft vorgesehen sind, stehen neben intergouvernemental beschlossenen Maßnahmen. In anderen Bereichen wiederum gibt es lediglich einen gemeinsamen Rahmen für den Informationsaustausch. Den Kompetenzzuweisungen, die im Rahmen der Regierungskonferenz zur PU zustande gekommen sind, 'liegt erkennbar keine der Kompetenzübertragung eigene Konzeption zugrunde.' Grundsätzlich sind in diesen, die PU berührenden Politikfeldern, die Mitgliedstaaten weiterhin Träger der Zuständigkeit und Verantwortung; auf Gemeinschaftsebene soll lediglich eine gewisse Koordinierung stattfinden. Der Grad der Kompetenzzuweisung in den einzelnen Gebieten ist sehr unterschiedlich. Durch seine Vergemeinschaftung erfährt das Währungswesen eine Sonderbehandlung. Hierdurch hebt es sich von den anderen Bereichen des Vertrages ab, erhält aber keine Einbindung in einen übergeordneten Rahmen. Die Inkonsistenz des Vertrages basiert auf dieser Konstruktion. JOCHIMSEN ist der Ansicht, daß die durch die Trennung in zwei Regierungskonferenzen verursachte Zweigleisigkeit von WWU und PU unglücklich und wenig förderlich für die Realisierung des Projektes der PU war. Die Zuständigkeiten für die WU lagen während der Regierungskonferenz auf deutscher Seite beim Wirtschafts- und Finanzministerium, die Zuständigkeiten für die PU beim Außenministerium. 'Das formale gemeinsame Dach der Initiatoren, nämlich der Staats- und Regierungschefs (...), hat nicht vermocht, die wechselseitige Bedingtheit des Vorhabens zur notwendigen Einheitlichkeit zusammenzufügen. Diese methodisch-institutionelle Weichenstellung hatte allerdings die weitreichendsten Konsequenzen für die Schaffung der erforderlichen politischen Voraussetzungen einer effektiven Stabilitätsausrichtung der EWWU: Der Parallelzug bewirkte, daß einerseits Notenbankfragen materiell und technisch im Brennpunkt standen sowie die Wirtschaftsunion eher negativ denn positiv definiert wurde, wobei die Strukturen der politischen Union außer Blick gerieten, und andererseits die Außen- und Sicherheitspolitik dominierte.' Und ARNOLD urteilt sehr kritisch: 'Der Vertrag von Maastricht ist unter dem Kriterium des Ziels der westeuropäischen Integration hinsichtlich der EG unzureichend, politisch ein Fragment und militärisch ein Nullum. Er hat den Beweis für die Unmöglichkeit geliefert, die 'Finalität' westeuropäischer Integrationspolitik, als einen gemeinsamen Bundesstaat, zu erreichen. Der Grund dafür ist einfach: Es fehlt der gemeinsame politische Wille.' Die dargestellte Grundstruktur der EU nach Maastricht, die durch das Fehlen einer PU in Ergänzung zu der geplanten WU gekennzeichnet ist, bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung. Die fehlende Einbindung der WU über eine PU hat insbesondere von deutscher Seite zu erheblicher Kritik geführt. So verwiesen anläßlich der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages in Bonn am 18. September 1991 diverse Stimmen auf die politische Dimension der EWU und forderten die Parallelität des Zusammenwachsens der EG zu einer WWU und der institutionellen Weiterentwicklung der EG zur PU. Nach Ansicht des BDI gehört, um den Erfolg einer WU zu sichern, zu den unabdingbaren Kriterien für den Übergang in die dritte Stufe der WU neben einer weitgehenden Konvergenz in der Wirtschafts- und insbesondere in der Finanzpolitik auch eine erhebliche Annäherung an das Endziel der PU. Er befürchtet, daß ohne eine Festigung und föderative Weiterentwicklung der politischen Strukturen das Projekt 'WWU' auf halbem Wege steckenbleibe. Auch die Deutsche Bundesbank kritisiert die fehlende Einigung über die künftige PU. Diese sei im Zusammenhang mit der Entwicklung einer 'Kultur der Stabilität', wie sie in der Bundesrepublik vorhanden sei, von zentraler Bedeutung. Der dauerhafte Erfolg der WU hänge von der Existenz eben dieser Kultur ab. Bundesbankpräsident TIETMEYER sieht die Notwendigkeit, 1996 im Rahmen der Revisionskonferenz des Maastrichter Vertrages die Parallelität von WU und PU noch herzustellen. Nur dann habe die WU Aussicht auf Erfolg. Hinsichtlich der Zusammengehörigkeit von WU und PU äußert sich JOCHIMSEN, Landeszentralbankpräsident in Nordrhein-Westfalen, folgendermaßen: 'Die Maastrichter Regelungen zur Währungsunion (schaffen) für sich genommen keineswegs eine funktionsfähige monetäre Ordnung (...), die (...) ohne den Kontext der politischen Integration Europas auskommen könnte. Es erscheint im Gegenteil verhängnisvoll anzunehmen, das europäische Notenbanksystem funktioniere womöglich um so besser, je weniger auf dem Felde der Wirtschafts- und Finanzunion sowie der Politischen Union geregelt werde, solange nur die Unabhängigkeit des ESZB (Europäischen Systems der Zentralbanken, Anm. d. Verf.) gewahrt sei. In Wirklichkeit handelt es sich hier um komplementäre Politikbereiche.' OHR vertritt die Ansicht, daß der mit einer WU verbundene Wegfall der Flexibilität der Währungsbeziehungen zwischen den Partnerländern ohne die konstitutionellen Bedingungen der PU u.U. desintegrierende Effekte haben könnte, so daß der Bestand einer WU ohne eine PU gefährdet wäre. Nur bei einem Höchstmaß an wirtschaftspolitischer Konvergenz, das auch gemeinschaftliches Handeln in den Bereichen Fiskalpolitik, Sozialpolitik und Lohnpolitik sowie anhaltend gleiche wirtschaftspolitische Zielsetzungen einschließe, sei eine Einheitswährung für die Integration förderlich. 'Dies kann letztlich nur eine politische Union garantieren. Solange es aber noch keine politische Union gibt, birgt die Währungsunion eine Vielzahl ökonomischer Risiken, die auch die schon bestehende Integration wieder beeinträchtigen können. (...) Solange die Bereitschaft zu einer politischen Union noch fehlt, sollten die Marktintegration über den Binnenmarkt und die monetäre Integration über eine Währungsunion nicht miteinander vermischt werden'.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Abkürzungsverzeichnis Teil A:Einleitung1 I.Zielsetzung der Dissertation1 1.Gegenstand der Untersuchung1 2.Fragestellung und Erkenntnisinteresse6 3.Aufbau und Methodik der Arbeit8 4.Stand der Forschung11 II.Die Konstruktion der EWU im Maastrichter Vertrag16 1.Die Hauptergebnisse des Maastrichter Vertrages hinsichtlich der EWU16 2.Kritische Beurteilung der die EWU betreffenden Regelungen25 2.1Die Konstruktion des ESZB25 2.2Der Übergang in die 3. Stufe27 2.3Die Konvergenzkriterien im einzelnen29 Teil B: Die Interdependenz von EWU und PU36 Kapitel I: Souveränitäts- und demokratietheoretische Aspekte der EWU36 I.Das Souveränitätskonzept37 1.Theoretische Grundlagen und begriffliche Klärung38 1.1Die Entstehung des Begriffes38 1.2Souveränität und Staatsbegriff41 1.3Innere und äußere Souveränität42 2.Auflösungserscheinungen der Souveränität im 20. Jahrhundert45 2.1Auswirkungen wachsender internationaler Verflechtung auf die Souveränität46 2.2Das Verhältnis der EG zur Souveränität der Mitgliedstaaten vor Maastricht52 3.Souveränität - Attribut des modernen Staates? - Versuch der Definition eines veränderten Souveränitätsbegriffes vor dem Hintergrund der europäischen Integration54 4.Exkurs: Souveränität der Mitgliedstaaten nach Maastricht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten62 4.1Das Souveränitätsverständnis einiger Mitgliedstaaten unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Situation in der Bundesrepublik Deutschland62 4.2Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes67 II.Souveränitäts- und demokratietheoretische Bewertung der geld- und währungspolitischen Regelungen im Maastrichter Vertrag: Das Verhältnis der EG zur Souveränität der Mitgliedstaaten nach Maastricht75 1.Staatlichkeit und Währung75 1.1Bedeutung und Rolle der Währung sowie der geld- und währungspolitischen Kompetenzen für einen Staat76 1.2Souveränitätstheoretische Bewertung der Vergemeinschaftung der Geld- und Währungspolitik im Maastrichter Vertrag81 2.Staatlichkeit und Notenbank84 2.1Die Stellung von Zentralbanken im Staat85 2.2Die Einbettung einer unabhängigen Zentralbank in den staatlichen Rahmen am Beispiel der Deutschen Bundesbank92 2.2.1Demokratische Legitimation der Deutschen Bundesbank als eigener geld- und währungspolitischer Instanz und sachliche Begründung ihrer Unabhängigkeit92 2.2.2Demokratietheoretische Rechtfertigung der Unabhängigkeit einer Zentralbank am Beispiel der Deutschen Bundesbank97 2.3Bedarf eine Europäische Zentralbank einer ihr übergeordneten 'staatsleitenden Kraft'?107 2.3.1Die Frage der demokratischen Rechtfertigung der EZB als unabhängiger Zentralbank108 2.3.2Das Problem der faktischen Realisierbarkeit der Unabhängigkeit der EZB112 2.3.3Die Interdependenz von EWU und PU über die EZB114 3.Zusammenfassung118 Kapitel II: Ökonomische Funktionsbedingungen der EWU121 I.Theoretische Grundlegung123 1.Chancen und Risiken einer WU123 2.Theorie optimaler Währungsräume126 2.1Darstellung der Theorie126 2.2Die EG als optimaler Währungsraum?133 2.3Wirtschaftspolitische Implikationen in einem nicht-optimalen Währungsraum138 2.4Die EG im Lichte der Theorie optimaler Währungsräume: Zusammenfassung und Bewertung141 3.Alternativer Ansatz zur Theorie optimaler Währungsräume: Konvergenz als zentrale Funktionsbedingung der EWU142 3.1Wirtschaftliche Konvergenz in ihren verschiedenen Ausprägungen: Nominale und reale Konvergenz143 3.2Reale und nominale Konvergenz als Funktionsbedingungen der EWU147 II.Analyse und Implikationen der Funktionsbedingungen der EWU154 1.Geldwertstabilität als Funktionsbedingung der EWU155 1.1Funktionale Zusammenhänge zwischen WU und Finanz- und Budgetpolitik155 1.2Verschiedene Varianten der Disziplinierung der Budgetpolitik unter Berücksichtigung der funktionalen Zusammenhänge162 1.2.1Marktmäßige Disziplinierung163 1.2.2Finanzpolitische Selbstbindung durch ein koordinierendes Regelsystem169 1.2.3'Vergemeinschaftung' finanzpolitischer Kompetenzen173 1.3Institutionalisierung eines budgetpolitischen Regelsystems176 1.4Zusammenfassung: Implikationen der Geldwertstabilität als Funktionsbedingung der EWU186 1.5Exkurs: Die wechselkurspolitische Kompetenz in der EWU188 2.Reale Konvergenz als Funktionsbedingung der EWU191 2.1Funktionale Zusammenhänge zwischen WU und Wirtschaftspolitik über die Funktionsbedingung realer Konvergenz192 2.2Konvergenz der Wirtschaftspolitik zur Verbesserung realer Konvergenz194 2.3Finanzausgleich200 2.3.1Strukturpolitisch motivierter Finanzausgleich mit dem Ziel der Verbesserung realer Konvergenz202 2.3.2Finanzausgleich zu Stabilisierungszwecken: Kompensierende Maßnahmen bei wirtschaftlichen Störungen210 2.3.2.1Diskretionäre gegenseitige Versicherung gegenüber länderspezifischen makroökonomischen Schocks211 2.3.2.2Interregionale Haushaltsströme mit automatischen Stabilisatoren213 2.3.3Auswirkungen eines Finanzausgleichs auf den Gemeinschaftshaushalt und die Einnahmenpolitik der Gemeinschaft216 2.4Zusammenfassung: Implikationen realer Konvergenz als Funktionsbedingung der EWU223 3.Exkurs: Geldwertstabilität und reale Konvergenz: Besondere Rolle der Lohnpolitik in der EWU225 3.1Funktionaler Zusammenhang zwischen WU und Lohnpolitik225 3.2'Gemeinsame' Lohnpolitik bei Lohndifferenzierung228 III.Folgen der Implikationen der ökonomischen Funktionsbedingungen der EWU230 1.Staatliche Strukturen zur Gewährleistung der ökonomischen Funktionsbedingungen der EWU?231 2.Souveränitätstheoretische Bewertung der ökonomischen Funktionsbedingungen der EWU234 Teil C: Implikationen der Interdependenz von EWU und PU im Hinblick auf die Gesamtstruktur der Gemeinschaft240 I.Die PU - funktionales System von Zuständigkeiten oder Staatsverband?240 1.Die PU als funktionales System von Zuständigkeiten?240 2.Umstrukturierung der EU in einen Staatsverband als Ausdruck ökonomischer, souveränitäts- und demokratietheoretischer Implikationen der EWU243 II.Strukturmodell eines Europäischen Bundesstaates245 1.Bestehende Verfassungsentwürfe245 1.1'Entwurf eines Vertrages zur Gründung der Europäischen Union' des EP vom 14. Februar 1984246 1.2'Entwurf einer Verfassung der Europäischen Union' des EP vom Februar 1994251 1.3Reformprogramm für die EU der Europäischen Strukturkommission von 1994254 2.Institutionelle und konstitutionelle Strukturen eines Europäischen Bundesstaates256 2.1Institutionelle Anforderungen an einen Europäischen Bundesstaat257 2.1.1Das Europäische Parlament259 2.1.2Der Ministerrat als Staatenkammer262 2.1.3Weiterentwicklung der Kommission zur Europäischen Regierung265 2.2Die konstitutionelle Ebene eines Europäischen Bundesstaates265 2.2.1Grundstrukturen einer Europäischen Verfassung266 2.2.2Verfassungsmäßig zu verankernde staatliche Elemente268 2.2.3Kernkompetenzen eines Europäischen Bundesstaates271 3.Die Europäische Union: Staat, aber nicht Nation273 Teil D: Integrationstheoretische Voraussetzungen der Verwirklichung einer EPU277 I.Die Bedeutung von Integrationstheorien für den zu untersuchenden Zusammenhang277 II.Die relevanten Theorierichtungen in der Übersicht279 1.Funktionalismus280 1.1Funktionalismus im Sinne Mitranys280 1.2Neofunktionalismus281 1.3Rehabilitierung des Neofunktionalismus284 2.Theorie des Föderalismus289 3.Kommunikationstheorie290 4.Bewertung der Integrationstheorien292 III.Darstellung der Eckpunkte der Integrationspolitik unter Bezugnahme auf den integrationstheoretischen Hintergrund294 1.Die Entwicklung der europäischen Integration bis zur Gründung der EWG294 2.Stagnation und Wiederbelebung der europäischen Integration302 3.Zwischenbilanz310 IV.Analyse des funktionalen Ansatzes hinsichtlich seiner Eignung für eine umfassende politische Integration312 1.Integrationstheoretische Analyse des Integrationsschrittes zur EWU312 1.1Die dem Maastrichter Vertrag vorausgehenden Anläufe hin zu einer WU312 1.2Die der EWU zugrunde liegende politische Finalität314 2.Der Integrationsschritt zur PU: Rehabilitierung und Ergänzung der Theorie des Föderalismus319 2.1Die Theorie des Föderalismus als adäquate Integrationsstrategie für den Schritt zu einer PU319 2.2Handlungs- und interessentheoretische Voraussetzungen322 2.3Nationalstaatliche Interessen hinsichtlich einer PU324 3.Zusammenfassung und Bilanz331 Teil E: Abschließender Exkurs: Historische Währungsunionen des 19. Jahrhunderts im Überblick335 I.Zwei Typen von monetären Unionen im 19. Jahrhundert337 1.Monetäre Unionen zwischen souveränen Staaten338 2.Monetäre Unionen als Ergebnis politischer Integration342 II.Die politische, wirtschaftliche und monetäre Entwicklung in Deutschland im 19. Jahrhundert: Vom Zollverein zum Deutschen Reich und zur Reichsbank344 1.Die politische und wirtschaftliche Entwicklung345 2.Die monetäre Integration349 III.Währungsunionen im 19. Jahrhundert: Bilanz und Lehren352 1.Wirtschaftliche Konvergenz und Interdependenz zwischen WU und PU352 2.Determinanten politischer Integration im deutschen Einigungsprozeß im 19. Jahrhundert355 Teil F: Zusammenfassung und Ausblick: Die EWU als Langfristperspektive357 I.Zusammenfassung der Hauptergebnisse357 II.Die Realisierungschancen der Voraussetzungen der Funktions- und Bestandsfähigkeit der EWU362 III.Ausblick367 Bibliographie372 Anhang: Statistische Übersichten zur Konvergenz419 Tabelle 1: Nominale Konvergenzlage der Mitgliedstaaten der EG419 Tabellen 2-5: Die nominalen Konvergenzkriterien im einzelnen420 Tabellen 6a-10: Kriterien realer Konvergenz der Mitglied-staaten der EG424Textprobe:Textprobe: Kapitel 1.2.3, 'Vergemeinschaftung' finanzpolitischer Kompetenzen: Nach Meinung des Frankfurter Instituts für wirtschaftspolitische Forschung sind die Regelungen des Maastrichter Vertrages unter der Voraussetzung ihrer Einhaltung ausreichend: 'Eine weitergehende Bindung der Finanzpolitik ist nicht notwendig. Die Mitgliedsländer sollten autonom über die Höhe und Struktur der Ausgaben und über ihr Abgabensystem bestimmen. Eine gegenseitige Information über die geplanten Maßnahmen ist sicher nützlich, eine strikte Vormundschaft für die nationale Finanzpolitik hingegen nicht.' Grundsätzlich ist eine Gewährleistung der Disziplinierung der Finanzpolitik und die Schaffung von Konvergenz bzgl. der hier in Frage stehenden Größen als Voraussetzung einer funktionsfähigen WU auf der Grundlage eines strengen Regelsystems von Konvergenzkriterien, deren Einhaltung zwangsläufig zu einer stabilitätsorientierten und konvergenten Finanz- bzw. Budgetpolitik führen würde, denkbar. Wie hoch jedoch die Gefahr ist, daß solche Konvergenzkriterien nicht wörtlich eingehalten bzw. ihrer intendierten Wirkung nicht gerecht werden, ist in der kritischen Würdigung der Vereinbarungen des Maastrichter Vertrages in Teil A, insbesondere in der Beurteilung der für eine auf Dauer tragbare Finanzlage entscheidenen Kriterien der Defizitquote und der Schuldenquote gezeigt worden. Die Gefahr der Ausübung von Druck auf die EZB, ebenso wie gewisse, die Stabilität gefährdende externe Effekte, die als Argumente für ein Regelsystem angeführt wurden, sind auch im Rahmen eines Regelsystems nicht völlig auszuschließen. 'Sie (die Konvergenzkriterien, Anm. d. Verf.) können in der praktisch-politischen Umsetzung erheblich abgeschwächt werden und gegebenenfalls dazu beitragen, den fiskalpolitischen Stabilitätsstandard in der WWU zu verwässern.' Sofern die Einhaltung der Regeln in Frage gestellt werden muß, gewänne die Gefährdung der Geldwertstabilität durch Entwicklungen, auf die die EZB keinen Einfluß nehmen kann, bzw. durch eine direkte Gefährdung der Stabilitätspolitik der EZB durch Ausübung von Druck auf diese, an Relevanz. Im Extremfall wäre die Geldwertstabilität den gleichen Gefahren ausgesetzt, wie bei Nichtexistenz eines Regelsystems. Die dargestellten Aspekte sprechen im Hinblick auf die für den dauerhaften Bestand einer WU notwendige finanzpolitische Disziplinierung für eine gemeinschaftliche Finanzpolitik, die durch einen finanzpolitischen Akteur betrieben wird. Die Gegenkräfte gegen eine finanzpolitische Selbstbindung in Form eines Regelsystems sind nicht gering und werden sich bei Fortbestand nationalstaatlicher Souveränität in der Finanzpolitik und einer entsprechenden Zahl finanzpolitischer Akteure erheblich schwerer beherrschen lassen. Sie sprechen für eine einheitliche Akteursebene von Geld- und Finanzpolitik. Eine vollständig vergemeinschaftete Budgetpolitik würde einen gemeinsamen dominanten Haushalt der EG implizieren; die Zahl finanzpolitischer Akteure, die dem geldpolitischen Akteur in Gestalt der EZB gegenüberstünde, reduzierte sich deutlich. Dem aus Stabilitätsgründen zu präferierenden gleichen Zentralisierungsgrad der Geld- und Finanzpolitik würde durch einen dominanten EG-Haushalt Rechnung getragen, der die Voraussetzung dafür bildete, daß die Abstimmung beider Politikbereiche nicht erschwert und die Verantwortlichkeit des budgetären Bereiches nicht verdeckt wäre. Ein dominanter Haushalt der Gemeinschaft implizierte makroökonomisch wirksam werdende wirtschaftspolitische Maßnahmen der zentralen Gemeinschaftsebene implizieren, da die Finanzkraft für selbige von den Nationalstaaten auf diese überginge. Entscheidene Argumente, die ihren Ursprung im wesentlichen in der Tatsache der mangelnden Konvergenz in der EG haben, sprechen jedoch für die Notwendigkeit eines differenzierten Einsatzes makroökonomischer Politiken und damit gegen eine 'Vergemeinschaftung' der Budgetpolitik. Hierauf wird im einzelnen im Rahmen der Ausführungen zur realen Konvergenz als Funktionsbedingung der WU eingegangen. Solange die wirtschaftliche Konvergenz in der Gemeinschaft in dem Maße unzureichend ist, wie sie sich derzeit darstellt, wäre eine gemeinschaftsweite Budgetpolitik im Hinblick auf die Geldwertstabilität zwar förderlich, vorausgesetzt, ein zentraler finanzpolitischer Akteur würde der stabilitätspolitischen Verantwortung gerecht. Im Hinblick auf die Schaffung realer Konvergenz hingegen wäre sie eher kontraproduktiv. Denn solange die EG kein wirtschaftlich homogenes Gebiet darstellt, spielen asymmetrische Schocks eine nicht unerhebliche Rolle, auf die mit einem national bzw. regional differenzierten Einsatz der Wirtschaftspolitik zu reagieren ist. Letztlich ist der entscheidende Aspekt einer stabilitätsorientierten Budgetpolitik auch nicht die Ausübung auf zentraler Ebene, sondern die Schaffung der Voraussetzung dafür, daß weiterhin auf nationalstaatlicher Ebene verantwortete Budgetpolitiken auf ihre Stabilitätsorientierung hin verpflichtet werden. Darüberhinaus ist darauf hinzuweisen, daß große Unterschiede in den Finanzverfassungen der einzelnen EG-Mitgliedstaaten, vor allem historisch bedingte Unterschiede der politischen Entscheidungsprozesse und -ebenen existieren, die die 'Vergemeinschaftung' der nationalen Budgets erheblich erschwerten. Während in Frankreich und Großbritannien die Verantwortung relativ zentralistisch ist, existiert in der Bundesrepublik eine föderative Regelung. Der Großteil der staatlichen Investitionsentscheidungen wird vergleichsweise autonom auf der Ebene vor allem der Länder, aber auch der Städte und Gemeinden getroffen. Regionale Wirtschaftspolitik hat eine nicht unerhebliche Bedeutung. Schließlich existiert in der Bundesrepublik ein beträchtlicher horizontaler und vertikaler Finanzausgleich.
»Der Faktor Mensch bestimmt den Unternehmenserfolg« – die zentrale Managementerkenntnis wird in kaum einem Unternehmen umgesetzt. Jörg Knoblauch spricht Klartext: Wer im Vertrauen auf das Bauchgefühl neue Mitarbeiter auswählt, wer sich darauf verlässt, dass sich die Fehlbesetzung noch zum Performer entwickeln wird, wer unter Personalentwicklung nur das jährliche Mitarbeitergespräch versteht, der darf sich nicht wundern, wenn sein Team in eine Abwärtsspirale gerät. Knoblauch zeigt, warum das Personalmanagement in die Unternehmensführung gehört und warum es ein entscheidender Wettbewerbsvorteil ist, wenn Mitarbeiterauswahl, -förderung und -führung oberste Priorität bekommen.
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