Die Transformation des Völkerrechts in innerstaatliches Recht
In: Deutsche Aussenpolitik, Volume 26, Issue 8, p. 76-90
ISSN: 0011-9881
Aus juristischer Sicht
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In: Deutsche Aussenpolitik, Volume 26, Issue 8, p. 76-90
ISSN: 0011-9881
Aus juristischer Sicht
World Affairs Online
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, p. 489
ISSN: 0029-859X
World Affairs Online
In: Deutsche Aussenpolitik, Volume 27, Issue 12, p. 73-86
ISSN: 0011-9881
World Affairs Online
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Volume 47, Issue 12, p. 489-496
ISSN: 0029-859X
In: Recht und Staat in Geschichte und Gegenwart 396
In: Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder); Selbstbestimmungsrecht und Minderheitenschutz in Estland, p. 173-177
In: Sowjetwissenschaft: Zeitschrift der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft. Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge, Volume 37, Issue 2, p. 130-137
ISSN: 0038-6006
Aus sowjetischer Sicht
World Affairs Online
In: Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht und Atomenergierecht 44
In: Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht und Atomenergierecht 44
In: Forschungen aus Staat und Recht 142
Natura 2000 basiert auf zwei EU-Richtlinien: der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Die Umsetzung dieser beiden EU-Richtlinien betrifft zahlreiche österreichische Gesetzesmaterien, allen voran die Naturschutzgesetze. Die vorliegende Arbeit befasst sich umfassend mit der Einführung von Natura 2000 ins innerstaatliche Recht. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt bei den Gebietsschutzbestimmungen und den Regelungen über den Artenschutz. Erstmals werden die komplexen rechtlichen Fragestellungen, die sich vor allem materienübergreifend für die Landesgesetzgeber, aber auch für die Bundesgesetzgeber stellen und zum Teil sehr heikel zu handhaben sind, strukturiert aufgearbeitet. Ein praktischer Leitfaden nicht nur für alle Landesgesetzgeber, den Bundesgesetzgeber sowie alle Vollziehungsbehörden, sondern auch für Umweltorganisationen, Grundeigentümer oder Bewilligungswerber. Geschrieben für: Landes- und Bundesgesetzgeber, Vollziehungsbehörden, Umweltorganisationen, Grundeigentümer, Bewilligungswerber Schlagworte: Europarecht, Flora-Fauna-Habitat Richtlinie, Schutzgebiete, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Vogelschutzrichtlinie
In: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 234
In: Schriften zum europäischen Recht 40
In: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 234
In: SpringerLink
In: Bücher
In: Marburger Schriften zur genossenschaftlichen Kooperation 109
Abstract: Vorgesellschaften zu supranationalen Gesellschaftsrechtsformen werden in Deutschland dem nationalen Vorgesellschaftsrecht folgend überwiegend als rechtsfähige, dem Recht der angestrebten Körperschaft angenäherte Vorvereinigungen qualifiziert. Die pauschale Übertragung nationalen Rechts auf einen europäischen Sachverhalt schließt aber eine Auseinandersetzung mit europäischem Gesellschaftsrecht aus. Vielmehr muss sich auch die Rechtsnatur der Vorgesellschaft zu europäischen Gesellschaftsformen zunächst nach dem europäischen Gesellschaftsrecht bestimmen. Eine Übertragung nationaler Grundsätze ist nur zulässig, wenn und soweit das Gemeinschaftsrecht Handlungsspielräume für die Anwendung nationalen Rechts eröffnet.
In: Forschungen aus Staat und Recht 142