Gegen Kommunisten und Terroristen: Repression und eingeschränkte Bürgerrechte in Malaysia und Singapur vor und nach dem 11. September
In: Sicherheit kontra Menschenrechte: Antiterrorpolitik in Asien, S. 127-143
Die systematische Einschränkung von Bürger- und Menschenrechten gehört zu den wesentlichen Merkmalen politischer Herrschaft in Malaysia und Singapur - und dies nicht erst seit dem "War on Terror", den die USA und ihre Verbündeten seit den Anschlägen vom 11. September 2001 weltweit führen. Wenn im vorliegenden Beitrag der Frage nachgegangen wird, ob und in welchem Maße dieser Kampf gegen den Terrorismus zu einer Veränderung der Menschenrechtssituation in Malaysia und Singapur geführt hat, so geschieht dies unter der Prämisse, dass es sich hierbei nur um graduelle Veränderungen einer Menschenrechtssituation handelt, die bereits zuvor als kritisch zu betrachten war. Am Anfang steht eine Darstellung wesentlicher Elemente des in beiden Ländern bestehenden "Internal Security Act", dessen Anwendung die weitreichendsten Auswirkungen auf die Menschenrechtslage hat. Daran schließt sich eine Diskussion des Problems von Menschenrechtsverletzungen innerhalb des Strafvollzugs und der anhaltenden Gewalt gegenüber Inhaftierten vor allem in Malaysia an. Den Abschluss bildet eine Diskussion der wichtigsten Beschränkungen zivilgesellschaftlicher Organisation und ihrer politischen Artikulation sowie zentraler rechtlicher Bestimmungen, mit denen in beiden Ländern die Arbeit sowohl parlamentarischer wie auch außerparlamentarischer Opposition behindert wird. (ICI2)