Internationale Willensbildung für ein neues maritimes Arbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation
In: Weltweit geltende Arbeitsstandards trotz Globalisierung: Analysen, Diagnosen und Einblicke, S. 37-48
1998 verabschiedete die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) die Erklärung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Ziel der Erklärung ist es sicherzustellen, dass sozialer Fortschritt Hand in Hand mit wirtschaftlicher Entwicklung geht. Als förderndes Instrument soll die Erklärung dazu beitragen, dass die zentralen Grundsätze der IAO, welche in der Verfassung der Organisation verankert sind und zu deren Achtung sich die Mitgliedstaaten der IAO durch ihre Mitgliedschaft verpflichtet haben, im politischen und ökonomischen Handeln der Organisation und ihrer Mitglieder beständig reflektiert werden. Die Prinzipien und Rechte umfassen (1) die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen, (2) die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit, (3) die effektive Abschaffung von Kinderarbeit und (4) die Beseitigung von Diskriminierung. Am Beispiel der Verhandlungen zu einem 2006 zu verabschiedenden maritimen Arbeitsübereinkommen, welches ein großes Konsolidierungsprojekt der IAO darstellt, untersucht der vorliegende Beitrag, ob und inwieweit die Mitglieder der IAO und die IAO selbst die Achtung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und deren Umsetzung im Seeschifffahrtsbereich vorantreiben. Das geplante maritime Arbeitsübereinkommen, welches seit 2001 verhandelt wird, wird alle derzeit bestehenden 35 maritimen IAO-Übereinkommen und 30 maritimen IAO-Empfehlungen ersetzen. (ICA2)