Supplements accompany most issued. ; Mode of access: Internet. ; The newspaper was intentionally identified as an "Organ der Unabhängigen Sozial demokratischen Partei Deutschlands" until Dec. 8, when the name of the merged parties appeared in the masthead as Vereinigte Kommunistische Partei Deutschlands. ; Not the organ of the regular Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands but of its radical left wing, which split from that party to join, under the name of Vereinigte Kommunistische Partei Deutschlands. ; A facsimile reprint of the original edition published in Berlin.
The study describes and analyzes the structures, the procedures and decision making processes of the International Nuclear Fuel Cycle Evaluation (INFCE). INFCE was agreed by the Organizing Conference to be a technical and analytical study and not a negotiation. The results were to be transmitted to governments for their consideration in developing their nuclear energy policies and in international discussions concerning nuclear energy cooperation and related controls and safeguards.Thus INFCE provided a unique example for decision making by consensus in the nuclear world. It was carried through under mutual respect for each country's choices and decisions, without jeopardizing their respective fuel cycle policies or international co-operation agreements and contracts for the peaceful use of nuclear energy, provided that agreed safeguards are applied.
Vergeltungsmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland gegen Subventionen zugunsten einzelner Industriebranchen im Ausland lassen sich aus gesamtwirtschaftlicher Sicht nicht rechtfertigen. Aktion und Reaktion verringern den internationalen Warenaustausch und führen zu Einkommensverlusten bei allen am Welthandel beteiligten Ländern. Subventionen zugunsten einzelner Industriebranchen verursachen Wachstumsverluste, indem sie - eine Fehlspezialisierung auf strukturschwache Branchen oder vermeintliche Zukunftsindustrien fördern, - die Kostenkontrollfunktion des Wettbewerbs teilweise außer Kraft setzen und - Interessengruppen wie Unternehmer und Gewerkschaften ermutigen, reale Ressourcen in die Beeinflussung des politischen Entscheidungsprozesses zu investieren, um Vorteile zu erlangen (rent seeking). Die Verhaltensweise des "rent seeking", die sowohl für inländische als auch für ausländische Interessengruppen charakteristisch ist, hat dazu beigetragen, daß im vergangenen Jahrzehnt immer mehr Länder und immer mehr Produktionsbereiche in das internationale Subventionskarussell einbezogen worden sind. Durch diesen Lawineneffekt kumulieren sich die volkswirtschaftlichen Kosten, die die am Subventionswettlauf beteiligten Länder zu tragen haben. Die beste Lösung dieses Dilemmas wäre ein international vereinbarter Abbau von Branchensubventionen. Erweist sich eine solche Lösung als unerreichbar, so lohnt sich aus gesamtwirtschaftlicher Sicht immer noch ein einseitiger Ausstieg aus dem Subventionskarussell. Eine derartige Revision der bisherigen Wirtschaftspolitik wäre in der Bundesrepublik auch politisch durchsetzbar, wenn über Steuersenkungen das Wählerpotential der Steuerzahler mobilisiert würde.
Häufig wird gefordert, die Wirtschaftspolitik international zu koordinieren; wegen der engen Integration der Weltwirtschaft könnten die wirtschaftlichen Probleme nur durch gemeinsame, aufeinander abgestimmte Maßnahmen bewältigt werden. Die Befürworter dieser Strategie berufen sich dabei verstärkt auf spieltheoretische Argumente: Wenn jedes Land mit seiner Wirtschaftspolitik nur sein eigenes Interesse verfolge, habe dies auch jenseits der eigenen Grenzen Auswirkungen, die wiederum Reaktionen der betroffenen Nachbarn hervorriefen. Im Endergebnis verschlechtere sich die Situation aller Länder. Der spieltheoretische Ansatz zeichnet jedoch den Status quo unseres Weltwirtschaftssystems zu düster; vor allem sind die Annahmen, die Wirtschaftspolitiker würden z.B. nach einem außenwirtschaftlichen Schock weiterhin an ihren alten Zielen festhalten und die Auswirkungen ihrer Maßnahmen in anderen Ländern ignorieren, wohl so nicht zu halten. Außerdem werden wichtige Kosten international koordinierter Wirtschaftspolitik nicht erwähnt: Da Unwissenheit und Uneinigkeit über weltwirtschaftliche Zusammenhänge bestehen, können in gutem Glauben geschnürte Politikpakete Wirkungen haben, die den erwarteten sogar entgegengesetzt sind. Auch können sich Politiker und Zentralbanken bei internationalen Absprachen leichter der Kontrolle von Wählern und Geldhaltern entziehen. Dies hätte dann eine höhere Inflationsrate zur Folge. Das Ende der siebziger Jahre unter dem Schlagwort der "Lokomotiven-Strategie" durchgeführte wirtschaftspolitische Experiment sowie das Europäische Währungssystem werden als Beispiele für eine gelungene internationale Koordination angesehen. Diese Behauptung hält einer näheren Prüfung nicht stand: Die Anwendung der Lokomotiven- Strategie hat zu der weltweiten Beschleunigung der Inflation beigetragen und damit die Stabilisierungsrezession zu Anfang der achtziger Jahre mitverursacht; und die EWSLänder wären bei der Inflationsbekämpfung weniger erfolgreich als andere Länder. Eine Alternative zur Koordination durch Absprachen bietet ein Weltwirtschaftssystem, in dem die Wirtschaftspolitik in den einzelnen Ländern vorangekündigt wird. Koordination könnte in einem solchen Regime darin bestehen, daß sich die Länder über geplante Maßnahmen informieren und Strategien vermeiden, die auf eine bewußte Bereicherung zu Lasten des Nachbarn abzielen. Jedem Land steht es dann frei, seine wirtschaftspolitischen Ziele auf dem Wege zu erreichen, der ihm als adäquat erscheint. Wenn es dabei zu mehr Wettbewerb in der Wirtschaftspolitik kommt, ist das gut; denn es besteht die Chance, aus eigenen Fehlern sowie aus guten und schlechten Beispielen anderer zu lernen.
Den politischen Instanzen in den Industrieländern fällt es immer schwerer, die Freizügigkeit im internationalen Warenaustausch aufrechtzuerhalten. Die seit den siebziger Jahren auftretende allgemeine Wachstumsschwäche und der — verglichen mit früher — ausgeprägtere interne Verteilungskampf haben in vielen Branchen das Verlangen nach Protektion erheblich verstärkt. ) Die Bereitschaft, den Protektionswünschen nachzukommen, steigt in dem Maße, wie es gelingt, die Kosten von Protektionsmaßnahmen zu verschleiern. Hierzu erweisen sich die subtilen Formen des "Neuen Protektionismus' als besonders geeignet. Seine Varianten reichen von offenen und versteckten Einkommenstransfers über "freiwillige" Exportselbstbeschränkungsabkommen und Marktordnungen bis hin zum Grenzausgleich für Agrarerzeugnisse. ) In der Tokio-Runde wurde versucht, die nicht-tarifären Handelshemmnisse einzugrenzen und eine bislang offene Flanke der internationalen Handelspolitik zu sichern. Dabei wurden die internationalen Regeln für den Welthandel revidiert und neue Kodizes über die Vergabe von Staatsaufträgen und Einfuhrlizenzen sowie über die Festsetzung von technischen Standards und Zollwerten vereinbart. ) Die in der Tokio-Runde geschaffenen Kodizes haben jedoch weder bestehende nichttarifäre Handelshemmnisse abgeschafft, noch können sie einem weiteren Umsichgreifen solcher Hemmnisse einen Riegel vorschieben. ) Die Tokio-Runde ist handelspolitisch relevanten Problemen aber auch ausgewichen, — weil das Verhandlungsergebnis die besonders aktuellen Bestrebungen, Märkte durch Regierungsvereinbarungen quasi hoheitlich zu "ordnen", überhaupt nicht erfaßt und die vielfach praktizierten Schutzklauseln ganz ausklammert; — weil der Agrarprotektionismus weitgehend ausgespart worden ist; — weil die neuen Kodizes kaum Spielraum für die erforderliche Sonderbehandlung von Entwicklungsländern lassen. ) Das internationale handelspolitische Klima ist gegenwärtig wohl zu ungünstig, um im Rahmen des GATT eine Liberalisierungsstrategie des "großen Sprunges" einzuleiten. Erfolgversprechender ist es, in einem ersten Schritt durch eine Strategie des Nachbesserns wenigstens jenes Liberalisierungspotential zu sichern, das mit den neuen Kodizes erschlossen werden könnte. Erst in einem zweiten Schritt sollte dann versucht werden, die als besonders heikel angesehenen Schutzklauseln in Angriff zu nehmen.
Regierungen verhängen wirtschaftliche Sanktionen gegen andere Länder, um bestimmte außenpolitische Ziele zu erreichen. Der gegnerische Staat soll wirtschaftlich diskriminiert werden, auch wenn dies mit Nachteilen für die eigene Volkswirtschaft und die Wirtschaft dritter, unbeteiligter Staaten erkauft werden muß. Ein wirksames Handelsembargo verursacht im gegnerischen Land Wohlfahrtsverluste, die um so größer sind, je preisunelastischer die Importnachfrage dort ist. Entweder entstehen Versorgungsengpässe, so daß das Produktionsniveau und der Beschäftigungsgrad sinken; oder es kommt zu einer Handelsumlenkung, durch die sich die Einfuhren verteuern und die Terms of Trade verschlechtern; oder das Land weicht stärker in die Importsubstitution aus, als es mit einem optimalen Einsatz der Produktivkräfte vereinbar ist. Der Staat, dessen Regierung wirksame Handelssanktionen verhängt, erleidet ebenfalls Wohlfahrtseinbußen. Handels- und Spezialisierungsgewinne, die sonst der Volkswirtschaft zufließen würden, bleiben aus. Eine Unterauslastung bestehender Produktionskapazitäten ist wahrscheinlich. In der Regel lassen sich außenpolitische Ziele mit Hilfe von Handelssanktionen nicht erreichen. Zum Teil unterlaufen die einheimischen Unternehmen das Embargo; zum Teil besteht für Drittländer ein nahezu unwiderstehlicher Anreiz, zum Vorteil der eigenen Exportbranchen die ausfallenden Lieferungen zu tätigen; zum Teil reagiert der Embargo- Gegner auf die Handelssanktionen, indem er die Importsubstitution forciert und für seinen Export neue Märkte sucht. Nichts spricht dafür, daß künftig die Erfolgsbedingungen internationaler Handelssanktionen günstiger sein werden. Regierungen sollten auf dieses Instrument daher verzichten. Gesamtwirtschaftliche Fehlentwicklungen in den beteiligten Staaten ließen sich vermeiden; die internationale Arbeitsteilung bliebe von zusätzlichen Verzerrungen verschont; und der Welthandel sowie der internationale Kapitalverkehr und Technologietransfer würden mit weniger Unsicherheiten befrachtet.
In: Soziologische Analysen: Referate aus den Veranstaltungen der Sektionen der Deutschen Gesellschaft für Soziologie und der ad-hoc-Gruppen beim 19. Deutschen Soziologentag (Berlin, 17.-20. April 1979), S. 723-728
In dem Beitrag werden die Ergebnisse der internationalen Cologne Conference on Emerging Data Protection and the Social Sciences' Need for Access to Data (Köln, August 1978) zusammengefaßt. Es geht vor allem um die Einbeziehung der Forschung in die gesetzlichen Datenschutzregelungen. Ausgehend von der Feststellung, daß in fast allen westlichen Ländern inzwischen die gesetzliche Ausformung der Datenschutzvorstellungen zu finden ist, werden die Veränderungen in den Regelungen der Datenerhebung beschrieben. Es wird die Bedeutung der Abstellung der Datenschutzregelungen im Bereich der Datenübermittlung auf die Erfordernisse rein administrativer Funktionen für die Sozialwissenschaften herausgearbeitet. Es wird gezeigt, daß es dadurch, daß die gesetzlichen Regelungen nur auf Verwaltungshandeln zugeschnitten sind und nicht auf die besonderen Verwendungsformen in der sozialwissenschaftlichen Forschung Rücksicht nehmen, zu Behinderungen der Forschung kommt. Auf die Probleme der Verwendung personenbezogener Daten für Sozialforschung wird außerdem eingegangen. Insgesamt werden die Erfahrungen der Sozialforschung in elf Ländern miteinander verglichen. Neben den charakteristischen Unterschieden wird auf die Einigkeit verwiesen, die darin besteht, daß zur Verdeutlichung des Unterschieds in der Verwendung personenbezogener Daten für Verwaltungs- versus Forschungszwecke die Sozialwissenschaften aufgerufen sind, ihre bisher mehr oder minder kodifizierten Standards beim Umgang mit personenbezogenen Daten deutlicher zu machen. (RW)
"Quellenverzeichnis" in each volume. ; Each volume in 3 parts. ; "Quellenverzeichnis" in each volume. ; Mode of access: Internet. ; "Verlag der Kommunistischen Internationale." ; Reprint of the original edition published in Hamburg and Berlin by C. Hoynn Nachf. and L. Cahnbley.
"Quellenverzeichnis" in each volume. ; V. 1. 1922-23 -- v. 2. 1923-24 -- v. 3. 1925-26. ; Each volume in 3 parts. ; "Quellenverzeichnis" in each volume. ; Mode of access: Internet. ; "Verlag der Kommunistischen Internationale." ; Reprint of the original edition published in Hamburg and Berlin by C. Hoynn Nachf. and L. Cahnbley.
Die deutsche Rechtsprechung hält trotz früh geäußerter Kritik für alle Bereiche des IER am Grundsatz der Territorialität in st. Rspr. fest. Gleiches gilt für die hL. Damit beschränkt sich die Prüfung einer fremdstaatlichen Enteignung auf die Belegenheit des enteigneten Vermögenswertes im Gebiet des Enteignerstaates sowie auf die Vereinbarkeit der Enteignung mit dem inländischen ordre public. Hauptansatzpunkte der Kritik sind einmal die an der Geltung des Territorialitätsprinzips geäußerten Zweifel, weiterhin die Schwächen des Belegenheitsbegriffs, die durch das Territorialitätsprinzip bedingte Verlagerung der Prüfung in den ordre public sowie die mangelnde Berücksichtigung des allgemeinen Völkerrechts durch die hL. Im Rahmen dieses Überblicks konnten nur einige wenige der Probleme des deutschen internationalen Enteignungsrechts aufgeworfen werden. Deutlich geworden dürfte aber sein, daß die scheinbar einfache Lösung der hM. insbesondere was die komplexen Fragen im Zusammenhang mit der Enteignung von Gesellschaften betrifft, auf schwer zu überwindende Schwierigkeiten stößt. Dies zeigen auch die vielfältigen Vorschläge, durch Abkehr von den Grundsätzen der hM und vor allem durch Bildung positiver Anerkennungsvoraussetzungen die bestehenden Unsicherheiten zu beseitigen. Notwendig ist hier der Versuch, nicht nur auf einzelstaatlicher, sondern auf internationaler Ebene eine konsensfähige Lösung zu finden.
Ein seit langem ungelöstes Problem der EG ist eine allgemein akzeptierte Verteilung der Finanzierungslasten und Ausgaben auf die Mitgliedsstaaten. Dabei sind die Fragen nach den Grössenordnungen der Distributionswirkungen sowie nach einem normativen Rahmen immer wieder von aktuellem politischen Interesse. Die vorliegende Studie versucht nun, zum einen genauere und umfassendere empirische Ergebnisse als bisher zu liefern. Zum anderen werden diese Verteilungswirkungen anhand der für die Finanzwirtschaft der Gemeinschaft ableitbaren Zielsetzungen und postulierbaren normativen Masstäbe beurteilt und wird die Richtung möglicher Korrekturen aufgezeigt.