Die Haltung der Kommunistischen Internationale zur Internationalen Arbeiter-Assoziation und zur II. Internationale (1919-1925)
In: BZG: Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung, Band 31, Heft 2, S. 147-156
ISSN: 0005-8068
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In: BZG: Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung, Band 31, Heft 2, S. 147-156
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In: Internationale Politik und Gesellschaft: IPG = International politics and society, Heft 3, S. 38-60
ISSN: 0945-2419
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In: Internationale Politik und Gesellschaft: IPG = International politics and society, Heft 3, S. 38-60
ISSN: 0945-2419
In: Schriften zur internationalen Entwicklungs- und Umweltforschung Bd. 4
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 27
ISSN: 0032-3470
In: Die Vereinten Nationen und ihre Spezialorganisationen Bd. 14
In: Bankhistorisches Archiv
In: Beihefte 10
In: Internationales Symposium zur Bankengeschichte 2
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In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 47/48, S. 29-45
ISSN: 0479-611X
"Durch die weltweite ökologische Problematik der zunehmenden Industrialisierung sowie durch Unglücksfälle wurden das internationale Umweltbewußtsein geschärft und das bisher vorherrschende Souveränitäts-Denken abgebaut. Die internationale Umweltpolitik beginnt mit der Stockholmer Umweltkonferenz (1972); seither ist die Dritte Welt der Auffassung, daß auch sie durch eine internationale Umweltpolitik gewinnen kann. 1982 wurde ein UN-Dokument vorgestellt, das erstmals die Elemente einer internationalen Ökologiepolitik enthält; hinzu kamen Konzepte, die zu einem gemeinsamen Management verpflichten, um das gemeinsame Ökosystem zu pflegen und zu erhalten. Die erforderliche übergreifende Ansatz, bei dem außerdem die Umweltpolitik zur Querschnittsaufgabe der anderen Politikbereiche wird, wird erst seit 1987 weltweit gefördert; vorher kam es häufig zu Belastungsverschiebungen zwischen den Umweltmedien Wasser, Boden und Luft. Die EG hat trotz der ökologischen programmatischen Anreicherung von 1987 eine zumindest faktische 'Wirtschaftslastigkeit' bis heute nicht ganz abgelegt; dennoch hat sie einige sehr anspruchsvolle Regelungen auch für das deutsche Umweltrecht geschaffen. Das United Nations Environment Programme (UNEP) hat eine ökologisch sehr ausgewogene internationale Umweltpolitik betrieben, der nicht nur die Dritte Welt viel zu verdanken hat. Ein relativ befriedigendes Ökomanagement existiert für die meisten Regionalmeere (durch UNEP), für einige internationale Flüsse, für den sauren Regen (durch die Economic Commission for Europe, ECE) und neuerdings für den grenzüberschreitenden Abfalltransport (durch UNEP). Die Zerstörung der Ozonschicht, die globale Klimakatastrophe und die Vernichtung der tropischen Wälder ('Lungen des Erdballs') stellen angesichts ihrer Dringlichkeit und Lebenserhaltung Herausforderungen dar, welche eine sehr weitgehend Aufgabe von staatlicher Souveränität zugunsten internationaler Kooperation für ein gemeinsames Ökomanagement erfordern. Die Dritte Welt scheint hierzu inzwischen bereit zu sein; auch aus dem Ostblock kommen ermutigende Ansätze. Die Industriestaaten als die Hauptverschmutzer der Welt müssen noch stärker als bisher ihre technische und finanzielle Hilfe betroffenen Staaten zur Verfügung stellen." (Autorenreferat)
In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 65, Heft 2, S. 245
ISSN: 1868-7059