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World Affairs Online
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In: Internationales und europäisches Privat- und Verfahrensrecht 13
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In: Schriften zur Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik Band 37
Wirkt sich der demographische Wandel auf die internationalen Kapitalbewegungen aus? Für die Analyse dieser Frage wird zunächst untersucht, welchen Einfluss die Verschiebung der Bevölkerungsaltersstruktur auf die gesamtwirtschaftliche Ersparnis und Investition hat. Anhand eines Modells der überlappenden Generationen wird die Richtung der internationalen Kapitalbewegungen zwischen zwei Ländern mit unterschiedlichen demographischen Entwicklungen näher betrachtet. Im Anschluss wird gezeigt, welche makroökonomische Bedeutung die internationalen Kapitalmärkte für eine alternde Gesellschaft haben. Des Weiteren versucht die Arbeit aufzuzeigen, wie das Erbschafts- und Vorsichtsmotiv, die Ausgestaltung des Rentenversicherungssystems und die internationale Integration der Kapitalmärkte diese Prozesse beeinflussen. Abschließend werden nationale und internationale Reformmaßnahmen betrachtet, die für eine alternde Gesellschaft notwendig sind, um den makroökonomischen Auswirkungen des Alterungsprozesses entgegenwirken zu können.
In: Schriften des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes – Rechtswissenschaft 111
In: Schriften des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes - Rechtswissenschaft Band 111
In: Nomos eLibrary
In: Europarecht
Die Arbeit untersucht die Anwendbarkeit von Menschenrechten im Allgemeinen und der EMRK im Besonderen in internationalen und nicht-internationalen bewaffneten Konflikten. Hierbei analysiert die Arbeit die bestehende Rechtsprechung des EGMR zur extraterritorialen Anwendbarkeit der EMRK. Ein besonderes Augenmerk wird zudem auf das Verhältnis der EMRK zum Humanitären Völkerrecht und auf die Bindung nicht-staatlicher Akteure an Menschenrechte, allen voran die EMRK, gelegt.
In: Schriften des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes - Rechtswissenschaft Band 111
Die Arbeit untersucht die Anwendbarkeit von Menschenrechten im Allgemeinen und der EMRK im Besonderen in internationalen und nicht-internationalen bewaffneten Konflikten. Hierbei analysiert die Arbeit die bestehende Rechtsprechung des EGMR zur extraterritorialen Anwendbarkeit der EMRK. Ein besonderes Augenmerk wird zudem auf das Verhältnis der EMRK zum Humanitären Völkerrecht und auf die Bindung nicht-staatlicher Akteure an Menschenrechte, allen voran die EMRK, gelegt.
World Affairs Online
In: Springer-Lehrbuch
In: Politik und Wirtschaft - bilingual
In: Schriftenreihe zur Geld- und Finanzpolitik 12
In: Schriften zur internationalen Entwicklungs- und Umweltforschung Bd. 4
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In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 199
In: EBL-Schweitzer
Bereits im materiellen Recht verursacht die Haftung für Vermögensschäden, die durch fehlerhafte Gutachten von Experten und Sachverständigen entstehen, zahlreiche Schwierigkeiten. Wenn es zu grenzüberschreitenden Haftungsfällen von Experten gegenüber Dritten kommt, stellt sich zusätzlich die Frage nach dem anwendbaren Recht und dem international zuständigen Gericht. Auch insoweit wird deutlich, dass sich die Expertenhaftung im Zwischenbereich von vertraglicher und deliktischer Haftung abspielt. Auf der Grundlage eines Vergleichs des deutschen, englischen und französischen Sachrechts untersucht Carsten Sprenger die kollisions- und internationalverfahrensrechtlichen Grundfragen der Expertenhaftung. Im Mittelpunkt steht die Qualifikation der Expertenhaftung als vertragliche oder deliktische Haftung, für die neben materiellrechtlich geprägten Kriterien vor allem die kollisionsrechtlichen Interessen der beteiligten Personen entscheidend sind. Maßgebende Topoi sind der äußere und innere Entscheidungseinklang, die Verhaltenssteuerung durch Haftungsrisiken, die Verteilung der Informations- und Transaktionskosten sowie die Einbettung der Gutachterleistung in einen Leistungsverbund. Im Ergebnis befürwortet der Autor eine vertragsähnliche Qualifikation, für die auf der Ebene der Anknüpfung zahlreiche Folgefragen (wie etwa die Möglichkeit einer Rechtswahl im Gutachten) behandelt werden. Im Rahmen der Internationalen Zuständigkeit erörtert er den Gerichtsstand am Erfüllungs- und am Erfolgsort sowie die Einräumung eines zusätzlichen Gerichtsstandes im Gutachten.