This item is part of the Political & Rights Issues & Social Movements (PRISM) digital collection, a collaborative initiative between Florida Atlantic University and University of Central Florida in the Publication of Archival, Library & Museum Materials (PALMM).
Wie kann gemessen werden, wie gut es der Bevölkerung eines Staates geht? Man kann sich zum Beispiel die Lebensqualität der Bevölkerung ansehen. Dieser Ansatz gewinnt in der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit zunehmend an Bedeutung. Das wiederum wirft die Fragen auf, was Lebensqualität genau ist und wie sie gemessen werden kann.
Weltweit ist zu beobachten, dass mittlerweile den grenzüberschreitenden Wettbewerbsproblemen eine steigende Aufmerksamkeit gewidmet ist. Durch die Globalisierung und die zurückgehenden Handelshemmnisse und –beschränkungen treten immer mehr Märkte miteinander in den Wettbewerb. Umso mehr gewinnen Maßnahmen an Gewicht, die Handel und Wettbewerb zu regeln versuchen. Den internationalen Bestrebungen hierzu ist diese Arbeit gewidmet. Dargestellt wird das Recht des Antidumping, das seit über 50 Jahren auf nationaler und internationaler Ebene ständig weiterentwickelt worden ist und sich in ein umfangreiches, internationales Rechtssystem einfügt. Behandelt werden aber auch die verschiedenen Arten von Wettbewerbspolitik, für die es bisher noch kein umfassendes internationales Regelwerk gibt. In dem Nebeneinander von beiden Systemen wird auf gemeinsame Grundtatbestände und Berührungspunkte, aber auch auf beiderseitige Schwachstellen in der praktischen Durchführung hingewiesen. Setzt man die internationale Wettbewerbspolitik und die Antidumpingregeln ins Verhältnis, so sind zwei Gesichtspunkte von Bedeutung. Zum einen kann die Anwendung beider Politiken zu Widerspruch führen, wenn nämlich durch Einsatz des Antidumpingrechtes Wettbewerbsmöglichkeiten verringert werden. Dies geschieht zumeist, obwohl die Einleitung von Antidumpingmaßnahmen regelmäßig mit der Forderung nach einem "fairen Wettbewerb" begründet wird. Dieser soll durch die Beseitigung unfairer Handelspraktiken wiederhergestellt werden. Tatsächlich ist das Instrument des Antidumping allerdings als oft "unfaires" protektionistisches Mittel anzusehen, das lediglich vorgibt, einen "fairen" Wettbewerb zu sichern. Besonders vor dem wettbewerbsrechtlichen Hintergrund wird der protektionistische Charakter der Antidumpingregelungen besonders deutlich. Die Preiskonstellationen und Geschäftspraktiken, die nach internationalem Wettbewerbsrecht unbedenklich sind, werden bei ausländischen Waren als Dumping angesehen, das zu einem "unfairen" Wettbewerb führt. Der zweite Punkt, in dem Wettbewerb und Antidumping aufeinander stoßen, ist, dass Antidumpingmaßnahmen Anreiz zum Parallelverhalten oder zu Kartellbildung zwischen Unternehmen setzen können, die bislang im Wettbewerb zueinander standen. Um sich wirksam gegen ausländische Kartelle schützen zu können, wurde wiederholt eine Zusammenlegung von Antidumping- und Wettbewerbsrecht angedacht. Eine Antidumping-freie Zone kann allerdings nur zwischen Staaten bestehen, die sich zum Abbau aller traditionellen Handelshemmnisse wie Zöllen, zollgleichen Abgaben und mengenmäßigen Beschränkungen verpflichtet haben. Allerdings muss ein umfassendes Programm der Rechtsangleichung (oder einer gegenseitigen Anerkennung nationaler Regelungen) hinzukommen, welches verhindert, dass Märkte durch technische Handelsbarrieren getrennt und so trotz Zollabbau die Gelegenheiten für Dumpingpraktiken erhalten bleiben.
,797,523 …und im Sekundentakt kommen europaweit Unterschriften bei der Online Petititon ACTA: The new threat to the net auf avaaz.org hinzu. Für den 11. Februar sind zudem Demonstrationen in 20 europäischen Staaten geplant. In Polen, Tschechien und der Slowakei wurde die Ratifizierung bereits vorerst ausgesetzt. Nachdem die Aktionen gegen SOPA und PIPA in den USA vorübergehend erfolgreich waren, erhob sich der Protest immer lauter gegen das Anti-Counterfeiting Trade Agreement. "Wir haben Pipa und Sopa erledigt, jetzt seid ihr mit ACTA dran", so lautet die transatlantische Aufforderung. Wer schließt sich in den Protesten gegen den "'gold' standard for the enforcement of intellectual property rights" [EDRI] zusammen?.
Anlässlich des Jahrtausendwechsels hatten sich im September 2000 reiche und arme Länder auf einem »Millennium Development Summit« der UNO verpflichtet, dazu beizutragen, dass innerhalb von 15 Jahren die schlimmsten Erscheinungsformen von Elend, Armut und Unterentwicklung weltweit und endgültig überwunden werden können. Diese Ziele, die »Millennium Development Goals« (vgl. Box), sind unter humanitären Gesichtspunkten so fundamental und selbstverständlich, dass sie sich kaum in Frage stellen lassen. Sehr wohl fraglich ist allerdings, auf welche Weise sie erreicht werden können und ob die Frist von 15 Jahren realistisch ist oder jemals war. In jedem Fall spielt eine erheblich erhöhte Entwicklungshilfe im Konzept der Erreichung der Millenniumsziele eine bedeutende Rolle. Dies ist der Hintergrund, der einen Blick auf die tatsächlich geleistete Entwicklungshilfe wichtiger Geberländer lohnend erscheinen lässt. Dabei geht es um den Umfang der Hilfe und seine Entwicklung im Laufe der Zeit, um ihre regionale und sektorale Verteilung, um die Lieferbindung der Hilfe und Schuldenerlass sowie um die Koordinierung der Geberleistungen. Wir betrachten die offizielle (staatliche) Entwicklungshilfe (ODA) von 17 europäischen Geberländern, der Europäischen Kommission sowie der USA und Japans.
Im Rahmen der internationalen Bildungskooperation erleben wir immer wieder, dass Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verfolgt und ins Exil getrieben werden. Wie reagiert jedoch die Internationale Gemeinschaft und welche Verpflichtung und Möglichkeiten bestehen in Deutschland, diesen Menschen Schutz und Aufnahme zu bieten? (DIPF/Orig.) ; In the context of international education cooperation, we see again and again, that students and scientists are persecuted and driven into exile. However, how does the international community react in such situations and what obligations exist in Germany, to offer refuge and protection to these people? (DIPF/Orig.)
Im vorliegenden Beitrag wird als Beispiel für eine internationale Hochschulkooperation das von der Europäischen Union (EU) finanzierte Master of Arts Programme (MAP) in "Educational Research and Development", einen internationalen erziehungswissenschaftlichen Masterstudiengang in Afghanistan, vorgestellt. Ferner werden einige der Erfahrungen im Hinblick auf Umsetzung und Ertrag dieses Programms reflektiert. Das Projekt erstreckte sich insgesamt über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren, gerechnet von der Antragstellung (Herbst 2006) bis zum Endbericht an die EU (April 2011); die Finanzierung durch die EU erfolgte von 2008 bis 2011. (DIPF/Orig.) ; This article introduces the Master of Arts Programme (MAP) "Educational Research and Development" in Afghanista, an educational Master degree programme fi nanced by the European Union (EU) as an example of international cooperation in Higher Education and reflects some of the experiences in terms of its realisation and results. The project covers a period of more than four years altogether – from the application to the EU (autumn 2006) till the final report to EU (April 2011); the financing of the project ran from 2008 till 2011. (DIPF/Orig.)
Die Ausbreitung von Covid-19 über alle Grenzen hinweg hat die Politik weltweit vor große Herausforderungen gestellt. Die Bekämpfung der Pandemie hat auch die Interdependenzen zwischen den nationalen Politikreaktionen deutlich gemacht. Nationale Maßnahmen der Pandemiebekämpfung zeitigen signifikante Auswirkungen auf andere Länder – sei es durch die Unterbrechung von Lieferketten, die Beschränkung der Personenmobilität oder auch die Entstehung von Mutationen. Angesichts der Externalitäten und Koordinationsprobleme sind nationale Politikmaßnahmen in einer globalen Pandemie typischerweise ineffizient. Wir diskutieren in diesem Beitrag eine Reihe von Externalitäten und Koordinationsproblemen, die bei der Bekämpfung einer Pandemie auftreten.
In der vorliegenden Diplomarbeit geht es um vorsorgliche Maßnahmen des Internationalen Gerichtshofs (IGH), die gemäß Artikel 41 IGH-Statut iVm Artikel 7378 Verfahrensordnung des IGH erlassen werden können. Dieses Institut ist in besonders dringlichen Angelegenheiten von großer Bedeutung, da der angestrebte Rechtsschutz aufgrund der langen Verfahrensdauer vor dem IGH nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann. Untersucht werden die einzelnen Voraussetzungen bzw Umstände, die den IGH berechtigen vorsorgliche Maßnahmen zu beschließen. Damit wird verhindert, dass streitbefangene Parteienrechte noch vor der endgültigen Entscheidung in der Hauptsache irreparabel beeinträchtigt werden. Der Rechtsprechungspraxis zufolge können die Maßnahmen aber nur angeordnet werden, wenn (1) die Zuständigkeit des IGH prima facie gegeben ist, (2) das geltend gemachte Recht zumindest plausibel erscheint, (3) ein Zusammenhang zwischen den zu schützenden Rechten und den beantragten Maßnahmen besteht, (4) die Gefahr einer irreparablen Schädigung dieser Rechte vorhanden ist und (5) Dringlichkeit vorliegt. Besonders berücksichtigt wird auch die Verbindlichkeit von vorsorglichen Maßnahmen, die seit Gründung des StIGH äußert umstritten war. Erst im LaGrand-Fall stellte der IGH ausdrücklich fest, dass die Maßnahmen verbindlich und daher grundsätzlich auch umzusetzen sind. Allerdings gibt es im Völkerrecht nach wie vor keinen zentralen Vollstreckungsapparat, weshalb die Umsetzung von vorsorglichen Maßnahmen ausschließlich vom Willen der Staaten abhängig ist. ; This thesis deals with provisional measures of protection according to Article 41 of the Statute of the International Court of Justice (ICJ) and Articles 7378 of the Rules of the Court. Such an institution is of great significance in urgent situations, due to the long duration of the proceedings before the ICJ, which are unsuitable for achieving legal protection within a reasonable time. It is aimed at examining the circumstances under which the Court may indicate measures provisionally in order to prevent the rights of one of the parties from being prejudiced before its decision on the merits. According to judicial practice provisional measures may be indicated only (1) if the Court finds that it has prima facie jurisdiction, (2) that the claimed right appears to be at least plausible, (3) that there is a link between the rights whose protection is being sought and the measures requested, (4) that there is a risk of irreparable prejudice or harm and (5) urgency. Particular consideration is also given to the binding nature of measures, that has been controversial since the establishment of the PCIJ. Eventually, the ICJ found in the LaGrand Case that its measures are legally binding, which leads to the conclusion that a state is under international obligation to comply with the order. But due to the fact that international law lacks a central enforcement mechanism, the implementation of provisional measures still depends exclusively on the will of the states. ; vorgelegt von Irena Arsenic ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2019 ; (VLID)3587962
Russland versucht seit Beginn des Jahres 2006 die Spielregeln auf dem internationalen Energiemarkt zu seinen Gunsten zu verändern und seine reichhaltigen Erdgas- und Erdölreserven für eine Rückkehr als Großmacht auf internationaler Ebene zu instrumentalisieren. Der Westen hat wenig Zeit, sich auf die neue Ära der Energieaußenpolitik einzustellen, denn seine Abhängigkeiten von Rohstoffimporten werden ansteigen. Russland glaubt, künftig zwischen den europäischen und asiatischen Märkten wählen und mit anderen Exportstaaten der Region ein Gas-Kartell aufrichten zu können. Beobachter bezweifeln, ob Russland selbst über genügend Energiereserven verfügen würde, zwei Kontinente gleichzeitig mit Öl und Gas zu versorgen und die eigene wachsende Inlandsnachfrage zu befriedigen. Die EU muss einerseits die strategische Energiepartnerschaft mit Russland weiter verfolgen, andererseits die vorhandenen Importstrukturen zu diversifizieren versuchen. ; Since early 2006, Russia has been attempting to change the rules on the international energy market to suit its own interests, with the ultimate goal of utilising its rich oil and gas reserves as an instrument to re-establish itself as a major player at the international level. The West has only little time to prepare for this new era of Russian foreign energy policy, as its dependence on imports of raw materials is increasing. Russia believes to be able to choose between serving the European and/ or the Asian market, and aims at building up a gas cartel, together with other gas exporting countries in the region. However, there is some doubt among observers about the extent to which the reserves will suffice for serving two continents at the same time with oil and gas, given an increasing national demand to be met as well. The EU is asked to continue its strategic energy partnership with Russia, but also to diversify the existing import structures.
Die Expertenkommission Forschung und Innovation betont in ihrem aktuellen Gutachten die schnell voranschreitende Internationalisierung der Forschung und Entwicklung durch multinationale Unternehmen. Um für zukünftige technologische Entwicklungen gerüstet zu sein, empfehlen die Gutachter, die bildungspolitischen Anstrengungen und die Grundlagenforschung breit anzulegen. ; The internationalisation of research and development (R&D) is continuously increasing and will also take on steadily growing importance in the future. Firms are very mobile when deciding upon their R&D locations and choose locations where they can profit from local knowledge. In the light of the high degree of specialisation in certain technology fields by German firms while at the same time foreign firms focus their R&D activities on these very same fields, the authors recommend a broad approach for policies regarding education and basic research in order to be prepared for future technological developments.
In dieser Schwerpunktstudie wird die Internationalisierung von Forschung und Entwicklung (FuE) aus deutscher Perspektive untersucht. Aktuelle Trends wurden auf Basis der internationalen FuE-Statistik identifiziert. Darüber hinaus werden patentbasierte Indikatoren berechnet, die vor allen Dingen zu den Technologiefeldern der erfinderischen Aktivitäten deutscher Unternehmen im Ausland neue Erkenntnisse liefern. Eine mikro-ökonometrische Analyse gibt Aufschluss über die relevanten Standortfaktoren für ausländische FuE in Deutschland und der EU27. Zusätzlich wurden neue Befragungsdaten zu FuE deutscher Unternehmen an "neuen Standorten" in Ost- und Mitteleuropa analysiert. Abschließend wurden an Hand eines Datensatzes europäischer multinationaler Unternehmen sowie der Fallstudie eines deutschen Konzerns strategische Faktoren und Managementpraktiken identifiziert, welche den Wissenstransfer in multinationalen Unternehmen beeinflussen. Die Ergebnisse der Schwerpunktstudie bieten somit eine belastbare Basis, um wirtschaftspolitische Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Ein Kritikpunkt am Kyoto-Protokoll lautet, dass Emissionen durch Spezialisierung und internationalen Handel ins Nicht-Kyoto-Ausland verlagert werden könnten (»Carbon Leakage«). Die Analyse sektoraler Importströme und die damit einhergehenden CO2-Importe zeigen, dass Kyoto-Länder ihr Importvolumen aus Nicht-Kyoto-Ländern erhöhen und die CO2-Importe im Schnitt um 8% ansteigen, wobei energieintensive Sektoren, wie Metallerzeugung und Papierwaren, besonders stark betroffen sind. Folglich sollte sich die internationale Politikgemeinschaft verstärkt mit Möglichkeiten auseinandersetzen, wie CO2-Grenzausgleichssteuern WTO-konform implementiert werden können.
Die Öffnung des deutschen Bilanzrechts bewirkt eine zunehmende Anwendungsbreite von internationalen Rechnunungslegungsnormen (wie insbesondere der US-GAAP und der IAS) für deutsche Rechtsanwender;1 die heterogenen Normtypen und die – damit einhergehend – unterschiedlichen ökonomischen Eigenschaften dieser Normen erfordern für einen sinnvollen Rechnungslegungsvergleich eine komparative Rechnungslegungstheorie. Eine Besinnung auf die ökonomische Theorie ist – auch ausgelöst durch die Internationalisierung der Rechnungslegung – hier grundsätzlich festzustellen,2 wie auch das moderne deutsche Bilanzrecht seine heutige Prägung durch die ökonomische Theorie – und nicht vornehmlich durch die Anwender – erhielt.3 Es ist das Ziel des Aufsatzes, einen Beitrag zu einer institutionenökonomischen Theorie der Rechnungslegung zum Zweck der Bestimmung von Informationsinhalten und Gewinnansprüchen sowie zur vergleichenden Rechnungslegungstheorie zu leisten. In einem ersten Hauptteil (2) wird im folgenden – auf dem institutionenökonomischen Forschungsprogramm aufbauend – skizziert, welche Bedeutung Institutionen im Rahmen des Nutzenkalküls von Entscheidern zuzumessen ist; danach werden die einzelnen für eine vergleichende Rechnungslegung relevanten Institutionsarten typisiert (in formale und informelle Regeln) sowie deren Attribute im individuellen Zielstromkalkül eingeführt (nämlich Prädikate der Manipulationsfreiheit und Prädikate der Entscheidungsverbundenheit). Das Verhältnis der Institutionen zueinander wird im folgenden Abschnitt (3) anhand eines rechtlich geprägten und eines ökonomischen Systemverständnisses entwickelt. Es wird gezeigt, daß beide Systembegriffe auf einer Nichtadditivität der sie konstituierenden Institutionen gründen, die den qualitativen Vergleich unterschiedlicher Systeme erschweren; man überschätzt hingegen die Unterschiede zwischen juristischem und ökonomischem Systemverständnis: beide sind funktionsähnlich. Im letzten Hauptteil (4) werden schließlich vor dem Hintergrund einer gestaltenden Theorie die hierfür relevanten Teilbereiche (Sub-Systeme) der Rechnungslegungsordnung vorgestellt sowie einzelne Publizitätsnormen funktional ausgelegt. Der Beitrag schließt mit zusammenfassenden Thesen (5). ; This paper presents some consequences of economic theory for the regulation of corporate accounting and disclosure under Geman accounting legislation (de lege lata) and in an international context. The following implications are discussed: (i) It is argued that the economic income conception provides means for a better understanding of the informational needs of accounting data-users and can serve as a guidance for the interpretation of legal rules concerning disclosure. (ii) From a Law and Economics-perspective the article develops a concept to comparing the economic content of different legal regimes in an international accounting environment. (iii) It is shown that – in the "new paradigm" of complementarities (Milgrom/Roberts) – regulation of disclosure standards can also be seen as a function of the institutional setting, e.g. of the (national) structure of corporate governance and the (national) financial system. (iv) The principle of full disclosure can be interpreted as a complementary element of the overall disclosure system in a country. Especially the fine tuning of the application of the principle of full disclosure in a national context depends on whether it figures as part of an insider control-system or an outsider control-system. (v) Finally, it is argued that the interpretation of extraordinary items in German accounting law, for the time being, does not satisfy the informational needs of market participants.