Die Integration von Kultur- und Kreativwirtschaft und internationaler Kulturpolitik kann laufende Internationalisierungsprozesse erneuern: Sie kann als Ideengeber und Transmissionsriemen dienen. Sie kann in die Auslandskommunikation und in die Arbeit der Mittlerorganisationen eingebunden werden, sie kann aber auch mit der Außenwirtschaftsförderung verschränkt werden. Während Länder wie Großbritannien und Österreich wachstums- und exportorientierte Kreativwirtschaftspolitiken betreiben, haben andere Länder Europas querschnittsorientierte Politikansätze entwickelt. Die Niederlande, Frankreich und skandinavische Länder verbinden Kreativwirtschaftspotenziale mit kulturellen und gesellschaftlichen Attributen. Wie könnte eine integrierte Sicht auf eine internationale Kultur- und Kreativwirtschaftspolitik aussehen, die sich über die Dichotomie Kultur und Wirtschaft hinwegsetzt und dann beispielsweise Kreativität, Inklusion und transnationale Vernetzung in den Mittelpunkt außenpolitischer Aktivitäten stellt?
Die Integration von Kultur- und Kreativwirtschaft und internationaler Kulturpolitik kann laufende Internationalisierungsprozesse erneuern: Sie kann als Ideengeber und Transmissionsriemen dienen. Sie kann in die Auslandskommunikation und in die Arbeit der Mittlerorganisationen eingebunden werden, sie kann aber auch mit der Außenwirtschaftsförderung verschränkt werden. Während Länder wie Großbritannien und Österreich wachstums- und exportorientierte Kreativwirtschaftspolitiken betreiben, haben andere Länder Europas querschnittsorientierte Politikansätze entwickelt. Die Niederlande, Frankreich und skandinavische Länder verbinden Kreativwirtschaftspotenziale mit kulturellen und gesellschaftlichen Attributen. Wie könnte eine integrierte Sicht auf eine internationale Kultur- und Kreativwirtschaftspolitik aussehen, die sich über die Dichotomie Kultur und Wirtschaft hinwegsetzt und dann beispielsweise Kreativität, Inklusion und transnationale Vernetzung in den Mittelpunkt außenpolitischer Aktivitäten stellt?
In Verfahren mit grenzüberschreitendem Bezug hat die Frage nach den anwendbaren Beweisregeln vielfach entscheidenden Einfluss auf den Verfahrensausgang. Die EU-Verordnungen "Rom I" und "Rom II" beinhalten erstmals europaweit einheitlich geltende beweisrechtliche Kollisionsnormen für das internationale Schuldrecht.Die Arbeit widmet sich zunächst einer umfassenden Analyse dieser Regelungen unter Berücksichtigung der früheren Rechtslage im unvereinheitlichten Recht und der besonderen Systematik des internationalen Beweisrechts als einem Rechtsgebiet an der Schnittstelle von internationalem Privatrecht und internationalem Verfahrensrecht. Auf dieser Grundlage werden sodann sämtliche praxisrelevanten Beweisregeln mit Blick auf das jeweils anwendbare Recht analysiert. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Auswirkungen auf die forensische Praxis gelegt. Schließlich werden Vorschläge für eine Novellierung des internationalen Beweisrechts gemacht
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In Verfahren mit grenzüberschreitendem Bezug hat die Frage nach den anwendbaren Beweisregeln vielfach entscheidenden Einfluss auf den Verfahrensausgang. Die EU-Verordnungen "Rom I" und "Rom II" beinhalten erstmals europaweit einheitlich geltende beweisrechtliche Kollisionsnormen für das internationale Schuldrecht.Die Arbeit widmet sich zunächst einer umfassenden Analyse dieser Regelungen unter Berücksichtigung der früheren Rechtslage im unvereinheitlichten Recht und der besonderen Systematik des internationalen Beweisrechts als einem Rechtsgebiet an der Schnittstelle von internationalem Privatrecht und internationalem Verfahrensrecht. Auf dieser Grundlage werden sodann sämtliche praxisrelevanten Beweisregeln mit Blick auf das jeweils anwendbare Recht analysiert. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Auswirkungen auf die forensische Praxis gelegt. Schließlich werden Vorschläge für eine Novellierung des internationalen Beweisrechts gemacht
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Seit den 1990er Jahren nimmt die Bedeutung von Nichtregierungsorganisationen im Umweltvölkerrecht stetig zu. In Anbetracht der Vielzahl an grenzüberschreitenden Umweltproblemen, mit denen sich die Staatengemeinschaft konfrontiert sieht, erscheint eine Zunahme an Umweltschutz-NGOs geradezu als logische Konsequenz. Diese Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, die rechtlichen Grundlagen einer Beteiligung von Umwelt-NGOs, vorwiegend auf internationaler Ebene, darzustellen. Deshalb erfolgt zuerst eine Definition und Erklärung der essentialen Begriffe, um dann eine Kategorisierung von NGOs vorzunehmen. In einem nächsten Schritt werden zwei international agierende Umwelt-NGOs, Greenpeace und der WWF, ausführlich untersucht. Weiter folgt eine Analyse der Stellung von nichtstaatlichen Umweltschutzorganisationen im internationalen System der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen Union (EU). Abschließend wird die Rolle von NGOs bei der Entstehung und der Durchsetzung von internationalem Umweltrecht ermittelt, mit Fokus auf das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs und auf das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Nach eingehender Untersuchung lässt sich feststellen, dass wichtige Sonderorganisationen der VN gesetzliche Grundlagen geschaffen haben, damit sich Umwelt-NGOs in dieses System einbringen können. Anders verhält es sich hingegen bei der EU, wo Umweltschutzorganisationen keinen formellen Zugang zu den Organen haben. Auch die Partizipationsmöglichkeiten von NGOs bei internationalen Umweltabkommen sind divergent. Diese sind abhängig vom jeweiligen Vertrag und der Phase in der versucht wird Einfluss zu nehmen. Abzuwarten bleibt, ob in Zukunft der Rechtsstatus von NGOs allgemein verbindlich verankert wird. ; Since the 1990s, the significance of environmental NGOs is steadily increasing. Due to the increase of global environmental challenges, affecting not only single countries but also the international community, this development seems logical. The aim of this thesis is to examine the legal basis of the participation of environmental NGOs with an international focus.Firstly, the author defines and explains essential notions in order to categorize NGOs. Secondly, the two cases of Greenpeace and WWF are analyzed, followed by the study of the legal status of non-state environmental organizations in the international systems of the United Nations (UN) and European Union (EU). Finally, the role of NGOs in the formation and implementation process of international environmental law is examined with the cases of the International Convention for the Regulation of Whaling and the Aarhus Convention. The analysis shows, that important organizations of the UN provide a legal basis for participation of environmental NGOs in the law-making and implementation processes. On the contrary in case of the EU, the findings show that environmental NGOs dont have formal access to the significant law-making institutions. In addition, the findings show that participation possibilities for NGOs in international environmental treaties are divergent and depend on the individual contract and the phase, in which NGOs want to have influence on the treaty. For future development in this field of study, it will be interesting to see whether environmental NGOs will be granted a legally binding status. ; vorgelegt von Agnes Gruber ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2018 ; (VLID)2581372
"Der internationale Strafgerichtshof (IStGH) wurde 2002 als permanentes internationales Gericht zur Ahndung von Kriegsverbrechen, Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geschaffen. Als Friedensprojekt ins Leben gerufen, gilt er als Durchbruch bei der Bekämpfung von Gräueltaten und als ein Höhepunkt der internationalen Rechtsetzung. 2016 haben drei afrikanische Mitgliedsstaaten ihren Austritt aus dem IStGH erklärt und damit seine Legitimitätskrise offensichtlich gemacht, die schon länger schwelt. Auf die Austritte könnten weitere Rückschläge für die internationale Strafverfolgung folgen. Der Autor untersucht im vorliegenden Report, wie sich die Beziehung zwischen Afrikanischer Union und dem IStGH wandelte: von starker Unterstützung über vehemente Kritik bis hin zu Ablehnung. Er erklärt die Entwicklung, analysiert die Kritik und unterbreitet Handlungsempfehlungen zur Auflösung der Krise." (Autorenreferat)