Beiträge zum islamischen Recht III
In: Leipziger Beiträge zur Orientforschung 13
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In: Leipziger Beiträge zur Orientforschung 13
World Affairs Online
In: Argumente zum deutsch-türkischen Dialog 8
World Affairs Online
In: Thèmes actuels 26
In: Schriften des Instituts für Türkisch-Europäische Studien 2
In: Europa-Reihe
In: Milletlerarası münasebetler türk yıllığı: The Turkish yearbook of international relations, S. 001-027
In: Deutsch-türkische Rechtsstudien 3
Verlagsinfo: Die Türkei und Deutschland haben sich ebenso wie die übrigen Mitglieder des Europarates dazu verpflichtet, allen ihrer Herrschaft unterstehenden Personen bestimmte Rechte und Freiheiten zu gewähren, die in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (EMRK) verankert sind. Der Einfluss dieser Garantien auf die Rechtssysteme und die Justizpraxis beider Staaten war Gegenstand einer deutsch-türkischen Sommerakademie, die vom 14. bis 28. September 2003 in Antalya/Kemer stattfand. Teilnehmer waren neben Studierenden, Hochschullehrern und wissenschaftlichem Nachwuchs der beteiligten deutschen und türkischen Universitäten auch hochrangige Praktiker aus Polizei und Justiz beider Länder. Der vorliegende Band will einen Teil der diskutierten Referate einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis bringen. Die behandelten Themen reichen auf strafrechtlichem Gebiet von grundsätzlichen Fragen des Folterverbotes über einzelne Probleme des Strafprozesses bis hin zu den Modalitäten des Strafvollzugs. Im Öffentlichen Recht stehen die neue Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) als europäisches Verfassungsgericht, medienrechtliche Fragestellungen, Parteiverbotsverfahren und Fragen des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes im Mittelpunkt. Im zivilrechtlichen Teil werden Probleme der Präimplantationsdiagnostik, des Persönlichkeitsschutzes und des zivilrechtlichen Umweltschutzes erörtert.
In: Milletlerarası münasebetler türk yıllığı: The Turkish yearbook of international relations, Band 25, Heft 0, S. 1
In: Milletlerarası münasebetler türk yıllığı: The Turkish yearbook of international relations, Band 24, Heft 0, S. 1
In: Milletlerarası münasebetler türk yıllığı: The Turkish yearbook of international relations, S. 001-011
In: Milletlerarası münasebetler türk yıllığı: The Turkish yearbook of international relations, Band 23, Heft 0, S. 1
In: Šu'ūn filasṭīnīya: daurīya fikrīya li-muʿālaq̄at aḥdāṯ al-qaḍīya al-filasṭinīya wa-šu'ūnihā al-muẖālifa = Palestine affairs : a bimonthly journal publ. in Arabic by the Palestine Research Center, Heft 225-226, S. 49-68
ISSN: 0258-4026
Das palästinensische Volk hat eine Sonderstellung, da ihm nicht nur seine Rechte verwehrt, sondern seine Existenz als solche in Frage gestellt wurde. Zu den elementarsten Rechten eines jeden Volkes gehört das Recht auf Selbstbestimmung, das seit 1960 in der Charta der UN verankert ist und seither zu den Grundsätzen internationalen Rechts gehört. Viele UN-Resolutionen haben sich mit dem Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes und seinem Rückkehrrecht beschäftigt. Ein weiterer Themenschwerpunkt des Aufsatzes sind die Menschenrechtssituation in Palästina und das Prinzip "Land gegen Frieden" im internationalen Recht. (DÜI-Sra)
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