Bibliographie zum Recht der Europäischen Gemeinschaften
In: Neuerscheinungen über die Europäischen Gemeinschaften / Beilage, 1985/4
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In: Neuerscheinungen über die Europäischen Gemeinschaften / Beilage, 1985/4
World Affairs Online
In: Forum Orthodoxe Theologie 10
In: Economic Affairs Series, 118A
World Affairs Online
In: Publications de la Sorbonne
In: Histoire ancienne et medievale 110
Schlüsselseiten aus dem Exemplar der UB Osnabrück: J-IC: 8508-002 9 ; Signaturformel nach Ex. der UB Osnabrück: a8 (a1 + )(4), b - d8, A - Tt8. - Bl. d8 vakat ; Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Giesen, zu finden bey Johann Philipp Krieger. Frankfurt, gedruckt bey Henr. Ludw. Brönner, 1740. ; Frontisp. (Portr., Kupferst.)
BASE
In: Meletes kai ereunes 23
In: Institute for Balkan Studies Editions, 245
World Affairs Online
In: Salzburger Studien zum europäischen Privatrecht 26
Diese Forschungsarbeit möchte die vielen Aspekte und Vorteile der römischen Rechtserfahrung in verschiedenen Perioden darlegen. Mit der Darstellung der Rechte und Pflichten, die mit der römischen Staatsbürgerschaft und mit den anderen anerkannten stauts civitatis verbunden sind, wird gezeigt, wie sie sich in der Zeit und in den römischen Rechtsperioden änderten. Durch die Darstellung der Disziplin des Rechtsgeschäfts und des Vertrags wird belegt, dass die Mehrheit der Angehörigen der römischen Rechtsordnung, unabhängig vom status und von den verschiedenen Nationalitäten, ihren Willen frei manifestieren und ihre Interessen befriedigen konnten. Die der römischen Rechtsordnung angehörigen Personen konnten durch ein einziges gemeinsames und vor allem verständliches Recht handeln. (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)
In: Schriftenreihe der Marangopoulos-Stiftung für Menschenrechte, Athen
In: Historia
In: Einzelschriften Band 215
1966 legte Eberhard Ruschenbusch in der Historia – Einzelschrift 9 seine Sammlung der Fragmente des solonischen Gesetzeswerks aus dem Jahr 594 v.Chr. in den Originalsprachen vor. Nun folgen, aus dem Nachlass des 2007 verstorbenen Verfassers herausgegeben, die Übersetzung der 93 Fragmente, auf die Ruschenbusch die Rekonstruktion des solonischen Gesetzeswerks gründete, und ein wissenschaftlicher Kommentar, der dieses Gesetzeswerk in all seinen Dimensionen erschließt. Dabei zeigt sich Ruschenbuschs einzigartige Kennerschaft, die in gleicher Weise den Überlieferungszustand und den rechts- und sozialgeschichtlichen Gehalt der Texte betrifft. Er setzt sich kritisch mit der älteren Literatur auseinander und macht Ernst mit der Einsicht, dass erst das gesamte soziale und rechtliche Umfeld zusammen mit den Gesetzestexten das Recht Athens in archaischer Zeit ausmacht.