Revue de droit pénal militaire et de droit de la guerre: The Military law and law of war review = Zeitschrift für Militärstrafrecht und Kriegsrecht
ISSN: 0775-4566
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ISSN: 0775-4566
In: Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft im Katholischen Deutschland. Veröffentlichungen der Sektion für Rechts- und Staatswissenschaft 68
In: American journal of international law: AJIL, Band 1, Heft 2, S. 560-560
ISSN: 2161-7953
In: Revue internationale de la Croix-Rouge: débat humanitaire, droit, politiques, action = International Review of the Red Cross, Band 51, Heft 606, S. 385-386
ISSN: 1607-5889
In: American journal of international law: AJIL, Band 31, Heft 3, S. 561-561
ISSN: 2161-7953
In: Österreichische militärische Zeitschrift: ÖMZ, Band 39, Heft 3, S. 327-336
ISSN: 0048-1440
World Affairs Online
In: Völkerrecht und Außenpolitik Bd. 78
In: Ukraine-Analysen, Heft 209, S. 2-4
ISSN: 1862-555X
Am 26. November genehmigte das ukrainische Parlament die Verhängung des Kriegsrechts und bestätigte damit eine Entscheidung, die kurz zuvor Präsident Poroschenko und der Nationale Verteidigungs- und Sicherheitsrat getroffen hatten und die auch von der Opposition unterstützt wurde. Die Verhängung des Kriegsrechts, was die Regierung bisher trotz Krim-Annexion und der seit 2014 andauernden militärischen Kampfhandlungen im Donbass stets vermieden hatte, war eine Reaktion darauf, dass drei ukrainische Marineschiffe von russischer Seite mit militärischer Gewalt gestoppt wurden, als sie, auf dem Weg zum Hafen von Mariupol im Asowschen Meer, die Straße von Kertsch passieren wollten. Auf Grundlage des für 30 Tage verhängten Kriegsrechts kann die ukrainische Regierung eine ganze Reihe von Maßnahmen in den zehn Regionen, in denen das Kriegsrecht ab dem 28. November gilt, ergreifen. Eine Verschiebung der Präsidentschaftswahlen, was kurzzeitig zur Debatte stand, ist jedoch vom Tisch. Was sind die internationalen Implikationen der jüngsten Eskalation?
Forschungsstelle Osteuropa
In: Ukraine-Analysen, Heft 209, S. 2-4
Am 26. November genehmigte das ukrainische Parlament die Verhängung des Kriegsrechts und bestätigte damit eine Entscheidung, die kurz zuvor Präsident Poroschenko und der Nationale Verteidigungs- und Sicherheitsrat getroffen hatten und die auch von der Opposition unterstützt wurde. Die Verhängung des Kriegsrechts, was die Regierung bisher trotz Krim-Annexion und der seit 2014 andauernden militärischen Kampfhandlungen im Donbass stets vermieden hatte, war eine Reaktion darauf, dass drei ukrainische Marineschiffe von russischer Seite mit militärischer Gewalt gestoppt wurden, als sie, auf dem Weg zum Hafen von Mariupol im Asowschen Meer, die Straße von Kertsch passieren wollten. Auf Grundlage des für 30 Tage verhängten Kriegsrechts kann die ukrainische Regierung eine ganze Reihe von Maßnahmen in den zehn Regionen, in denen das Kriegsrecht ab dem 28. November gilt, ergreifen. Eine Verschiebung der Präsidentschaftswahlen, was kurzzeitig zur Debatte stand, ist jedoch vom Tisch. Was sind die internationalen Implikationen der jüngsten Eskalation?
In: Beihefte zu "Der Staat"
Verlagsinfo: Die Beziehungen zwischen Verfassungsordnungen und Krieg sind eine historische Konstante. Die phänomenologische Vielfalt militärischer Gewaltausübung macht die Begrenzung von Kriegen zu einer fundamentalen Herausforderung insbesondere des Verfassungs- und Völkerrechts. Denn Kriege haben auch Wirkungen auf die Strukturen und Funktionsformen von rechtlichen Ordnungen hoheitlicher Herrschaft. Die Beiträge dieses Bandes untersuchen diese Entwicklungsdynamiken im historischen Längsschnitt. Der Blick reicht vom europäischen Hochmittelalter über die frühe Neuzeit und die beginnende Moderne bis zur Gegenwart des nationalen und internationalen Kriegsrechts. Dabei zeigt sich, dass die Verflechtungen von verfassungsförmigen Ordnungen hoheitlicher Herrschaft und kriegerischen Konflikten als immer wieder neues komplexes Geschehen zu erfassen sind, auch wenn sich einzelne Muster der historischen Entwicklung ausmachen lassen.
Erstes Kapitel. Zweck und Grundrisz des Systems -- Allgemeine Andeutung des Zwecks. Das menschliche Geschlecht als faktische Gemeinschaft. Das menschliche Geschlecht als Rechtsgemeinschaft. Die Einheitlichkeit des internationalen Rechts. Grundrisz des Systems. Die positiven Normen des Kriegsrechts. Der mehr oder weniger wohlverstandene Egoismus der Staaten als Grundgedanke des internationalen Rechts (des "Völkerrechts"). Die Ausdehnung meines Stoffes. Die entzündliche Natur gewisser Untersuchungsstoffe. Die Sprache -- Zweites Kapitel. Das System, Erster Teil.Oeffentlichrechtliche Verhältnisse -- Erste Abteilung. Oberverwaltung -- Zweite Abteilung. Rechtsquellen -- Dritte Abteilung. Güter, Welche, im Groszen und Ganzen, Gemeinnützige Güter Sind -- Vierte Abteilung. Steuerwesen -- Fünfte Abteilung. Wohlfahrtspflege -- Sechste Abteilung. Sociale Abwehr -- Siebente Abteilung. Bestrafung -- Achte Abteilung. Jurisdiktion -- Neunte Abteilung. Rechtsprechung -- Zweiter Teil Des Systems -- Zehnte Abteilung. Privatrechtliche Verhältnisse im Algemeinen -- Elfte Abteilung. Personen -- Zwölfte Abteilung. Familie -- Dreizehnte Abteilung. Vermögen -- Vierzehnte Abteilung. Schuldverhaeltnisse -- Fünfzehnte Abteilung. Einflusz des Handelsrechts -- Sechzehnte Abteilung. Erbrecht -- Siebzehnte Abteilung. Zivilprozesz -- Achtzehnte Abteilung. Konkurs -- Drittes Kapitel. Anhang zum System, Ein Blick auf das positive Kriegsrecht -- Die rein positive Natur des Kriegsrechts. Die Lehre der rechtmäszigen Kriegsursachen. Die Enstehung des herkömmlichen Kriegsrechts. Die erste herkömmliche Vorschrift: "Nicht alles was dem Feind Abbruch tut, ist erlaubt". Die zweite herkömmliche Vorschrift: "Feindlichen Privatpersonen soll in der Regel nichts zuleide geschehen". Die dritte herkömmliche Vorschrift: "Neutrale haben Rechte und Pflichten". Die Folge der Ungenauigkeit des herkömmlichen Kriegsrechts. Die Kodifikation des Kriegsrechts. Ein unvermeidlicher Streifzug durch das Gebiet der Gefühlsempfindungen. Das Prinzip der Nationalitäten. Das unklare nationale Gefühl. Rassen. Glaubensbekentnisse. Sozialpolitik. Zusammenfassung der hauptsächlichen, auf dem Gebiet des Gefühls liegenden, Kriegsursachen. Einschränkung der Kriege. Humanisierung des Krieges. Verschwinden des Krieges -- Viertes Kapitel. Schlùszwort -- Erinnerung an den Ausgangspunkt dieser Arbeit. Erinnerung an den Zweck dieser Arbeit. Die angewendete Methode. Meine Ergebnisse. Der nationale Egoismus. Der Krieg.