INTERNATIONALE GESELLSCHAFT FUER MILITAERSTRAFRECHT UND KRIEGSRECHT
In: The Military Law and the Law of War Review, Band 4, Heft 1, S. 247-249
ISSN: 2732-5520
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In: The Military Law and the Law of War Review, Band 4, Heft 1, S. 247-249
ISSN: 2732-5520
Der kanadische Professor für internationales Recht und Politik (als Gastdozent auch in Deutschland) untersucht, wie die von fast allen Staaten ratifizierte UN-Charta von 1945 (im Anhang abgedruckt) berücksichtigt wird. Er zeigt, wie, wann und ob überhaupt im Nahen Osten, im Golfkrieg, im Kosovo und Irak die völkerrechtlichen Handlungsvollmachten des UN-Sicherheitsrates zur Wahrung des Weltfriedens eingesetzt werden. Entstanden ist ein noch bedrückenderes Bild des Kriegsgeschehens, vervollständigt durch kurze Rückblicke auf Korea, Vietnam, Grenada und andere Krisenherde. Byers beschreibt keine Kriegsgräuel, stellt aber deutlich heraus, dass man keineswegs Zivilpersonen verschonte, Völkermord und Folter verhinderte, Gefangene fair behandelte. Besonderes Anliegen ist ihm, zu belegen, wie die USA ihre sich selbst übertragene Rolle als Weltpolizei missbrauchen - erst recht nach dem 11. September 2001. Alle, die sich mit Zeitgeschichte und Weltpolitik auseinandersetzen, bekommen hier den dazu notwendigen Einblick in das Völkerrecht - und das in sehr lesbarer Form. (2) (Elke Günther)
In: Aktuelle Analysen, Nr. 41/1982
Maßnahmen und Ziele der polnischen Führung zur "Stabilisierung" der politischen Lage und ihre Ergebnisse nach einem Jahr Kriegsrecht. Interpretativ-analytische Bestandsaufnahme der Kräftekonstellation und der gesellschaftlichen Atmosphäre anläßlich der Aussetzung des Kriegsrechts. BIOst/Hat
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Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
In: The Military Law and the Law of War Review, Band 6, Heft 1, S. 204
ISSN: 2732-5520
In: The Military Law and the Law of War Review, Band 4, Heft 1, S. 265
ISSN: 2732-5520
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Der bellum iustum wird unter Augustinus von Hippo, Thomas von Aquin und Hugo Grotius definiert. Auch die Kirche widmet sich schon früh dem Kriegsrecht, insbesondere dem Schutz der Zivilbevölkerung. Sie lässt im 10. Jahrhundert den Pax Dei ausrufen. Neben dem Pax Dei kommt es zur Treuga Dei, einer Art Waffenstillstand. Aufbauend auf dem Lieber-Code 1863 wurden in Europa zahlreiche Kodifikationen zum Kriegsrecht erlassen, welche sich immer mehr dem ius in bello zuwenden, wie etwa die Genfer Konvention von 1864. Mit der Gründung des Völkerbundes widmete man sich speziell der Verhütung des Kriegsrechts und der Einführung eines Friedensrechts. Auch der Briand-Kellogg Pakt widmete sich dem Kriegsrecht, indem er ein partiellen Gewaltverbot beinhaltete. Erst durch die Satzung der Vereinten Nationen kam es zu einem allgemeinen Gewaltverbot. Als humanitäres Gegenstück zur Haager Landkriegsordnung wurden die Genfer Abkommen von 1949 erlassen. Das vierte Genfer Abkommen handelt vom Schutz der Zivilpersonen in Kriegszeiten. Die zwei Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen beschäftigen sich mit dem Schutz der Opfer in internationalen und nicht-internationalen Konflikten. Seit dem 20. Jahrhundert kommt es zur aktiven Beteiligung von Frauen in der Entwicklung eines Friedensrechts. Im Jahr 1946 wurde die Kommission für die Rechtsstellung der Frau gegründet, welche die Organisation der Weltfrauenkonferenzen übernahm. Auf dem Internationalen Pakt bürgerlicher und politischer Rechte basierend wurden unter anderem das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe 1984 und die speziellen Artikel des Römischen Statutes des Internationalen Gerichtshofes zum Schutz der Frau erlassen. Die Vereinten Nationen erließen zahlreiche Resolutionen zum Thema Kriegsrecht und Frauen, in welchen sie die Miteinbeziehung von Frauen in Friedensmissionen fordern. ; The movement of the bellum iustum was defined by augustine of Hippo, Thomas Aquinus and Huso Grotius. Also the church dedicated its work on the law of war, especially on the protection of the civilian people. So it called during the 10th century the Pax Dei and afterwards the Treuga Dei and the so called ?Ewiger Landfriede?. Based on the american Lieber-Code of 1863 the european experts of law created the Geneva Convention of 1864 and the Hague Convention of Laws and Customs of War on Law on Land. With the establishment of the League of Nations a international organization was created, which dedicated its work to the prevention of war and the implementation of the law of peace. In 1928 the Pact of Paris implemented a partial prohibition of force. With the establishment of the United Nations the general prohibition of force entered into force. The humanitarian equivalent to the Hague Convention of Laws and Customs of War on Law on Land were the Geneva Conventions of 1949. Especially the 4th Genevs Convention treats the protection of the civility in times of war. During the 20th century women started to be part of the hearings to the law of peace. In 1946 the Commission on the Status of Women was established to enforce this topic. Therefore it organized Worlds Women Conferences. Also the legislation changed to positive way for women, such as the articles of the Rome Statute of the ICC. The United Nations created some resolutions, which enforced peace and the protection of women. Some projects, such as DAPHNE, STOP and AGIS supported this topic too. ; vorgelegt von Manuela Furian ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011 ; (VLID)222303
BASE
In: Nordisk tidsskrift for international ret, Band 24, Heft 1, S. 17-31
ISSN: 1875-2934, 1571-8107
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 12, S. 393-407
ISSN: 0506-7286
Ottmüller, Rolf: Die Anwendung von Seekriegsrecht in militärischen Konflikten seit 1945. - Band 10, Frankfurt/Main, 1978 + Lombardi, Aldo Virgilio: Bürgerkrieg und Völkerrecht. - Berlin, 1976 + Trooboff, Peter D. (Hrsg.): Law and responsibility in warfare, the Vietnam experience. - Chapel Hill/N.C., 1975
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In: Aussenpolitik: German foreign affairs review. Deutsche Ausgabe, Band 34, Heft 2, S. 154-168
ISSN: 0004-8194
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In: Aktuelle Analysen, Nr. 6/1982
Aus dem Inhalt: Ursachen für das Kriegsrecht - Ideologische Kursrichtung nach dem 13.12.1981 - Säuberung von Reformern - Primat des Militärs - Partei in der Existenzkrise
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