Handbuch der internationalen Rechts- und Verwaltungssprache, Deutsch-Russisch, Bd. 2, Mestnoe samoupravlenie: russko-nemeckij
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In: Deutsch-Russisch Bd. 6
In: Gosudarstvo i pravo: State and law, Heft 3, S. 64-70
ISSN: 1026-9452, 0132-0769
Die Konstitution der Rußländischen Föderation berührt viele wichtige Fragen des internationalen Rechts. Zwei dieser Problemkreise werden von dem Autor in dem Beitrag einer näheren Betrachtung unterzogen. Das betrifft zum einen den in der russischen Verfassung verwendeten Begriff der "allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des internationalen Rechts" und zum zweiten die "nicht in Kraft getretenen Verträge der Rußländischen Föderation". (BIOst-Mrk)
World Affairs Online
In: Meždunarodnaja žizn': ežemesjačnyj žurnal ; problemy vnešnej politiki, diplomatii, nacional'noj bezopasnosti = International affairs, Heft 10, S. 21-28
ISSN: 0130-9625
Die Nato-Luftangriffe auf Jugoslawien stellen den ersten Versuch dar, die neue internationale Rechtsdoktrin der universellen Verteidigung von Menschenrechten in der Praxis durchzusetzen. Der Autor hält die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung dieser Rechte ohne die Billigung entsprechender Aktionen durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen jedoch für nicht legitim. Zudem kritisiert er die selektive Haltung der Nato in dieser Frage. Er plädiert für eine Rückkehr zum alten internationalen Recht, das den Nationen das Recht auf Souveränität und Nichteinmischung in ihre nationalen Angelegenheiten garantiert. (BIOst-Mrk)
World Affairs Online
In: Meždunarodnaja žizn': ežemesjačnyj žurnal ; problemy vnešnej politiki, diplomatii, nacional'noj bezopasnosti = International affairs, Heft 2, S. 66-75
ISSN: 0130-9625
Die tiefgreifende Reform des staatlichen, politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Systems in Rußland machte eine Institution zur Gewährleistung der Verfassungsmäßigkeit der Praxis politischer Entscheidungen notwendig. Charakterisiert werden die Aufgaben und Kompetenzen des per Gesetz neu geschaffenen russischen Verfassungsgerichtes hinsichtlich des internationalen Rechts und internationaler Verträge. Abschließend wird eine Reihe von Bewertungen auch ausländischer Experten zum neuen russischen Gesetz kurz vorgestellt. Dabei werden trotz generell positiver Reaktion einige Mängel und Unklarheiten bei der Formulierung beanstandet. (BIOst-Rgl)
World Affairs Online
In: Meždunarodnaja žizn': ežemesjačnyj žurnal ; problemy vnešnej politiki, diplomatii, nacional'noj bezopasnosti = International affairs, Heft 10, S. 45-52
ISSN: 0130-9625
Die Tendenzen und Probleme, die der Kosovokonflikt weltweit mit sich gebracht hat, werden in vorliegendem Beitrag vor allem unter dem Blickwinkel des Verhältnisses zwischen NATO und Rußland betrachtet. Der Autor ist der Ansicht, daß die NATO-Aktivitäten auch Einfluß auf die russische Innenpolitik zeitigen. Ein weiteres Kapitel befaßt sich mit dem internationalen Recht und der entstandenen "humanitäen Krise". Sehr kritisch geht er auf die durch den Kosovo- Faktor entstandenen Polaritäten ein, richtet sich entschieden gegen die Dominanz von USA und NATO und formuliert abschließend die allgemeinen weltpolitischen Ziele der russischen Regierung. (BIOst-Rgl)
World Affairs Online
In: Mirovaja ėkonomika i meždunarodnye otnošenija: MĖMO = World economy and international relations, Heft 6, S. 5-17
ISSN: 0131-2227, 0026-5829
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands gewinnen die Fragen der künftigen Entwicklung Europas eine neue Aktualität. Schon jetzt steht fest, daß die beiden deutschen Staaten eine Schlüsselrolle im europäischen Prozeß spielen werden. Die deutsche Nation hat das Recht auf Selbstbestimmung und Gründung eines einheitlichen Staates. Die Wiedervereinigung beider deutscher Staaten würde eine Trennung Europas beseitigen und Integrationsprozesse zwischen Ost und West beschleunigen. Die Gründung eines vereinigten deutschen Staates ohne seine Zugehörigkeit zu militärischen Blocks könnte der Entpolitisierung der bestehenden Militärblocks in Europa beitragen und die Entwicklung neuer europäischer Sicherheitsstrukturen beschleunigen. Die positive Lösung der deutschen Frage stehe somit in keinem Widerspruch zu der Konzeption des Aufbaus des "gemeinsamen Hauses Europa" und zu den Normen des internationalen Rechts. (BIOst-Ldg)
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