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Die akademischen Lehr- und Forschungsreisen (LFR) – die seit 2015 mit jährlich wechselnden Zielen und für in der Regel 20 MA-Studierende durchgeführt werden – ermöglichen Studierenden des MA Staats- und Sozialwissenschaften an der Universität der Bundeswehr München (Vertiefung Internationales Recht und Politik) einmalige Einblicke in die politische und rechtliche Praxis. Im Zuge der LFR 2022 nach Griechenland und Zypern erlangten die Teilnehmenden fundierte Einblicke mit Blick auf (inter-)nationale Konflikte. Diese interdisziplinär ausgerichtete Verzahnung von Theorie und Praxis stellt aus Sicht der Lehrenden einen wichtigen Ansatz zur Wissensvermittlung dar.
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Sie haben ihr Leben aufs Spiel gesetzt, für geliebte Menschen gekämpft und sich für Fremde stark gemacht. Wir stellen Verteidigerinnen der Menschenrechte aus aller Welt vor.
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Die Fidesz-Partei hat seit ihrem Regierungsantritt im Jahr 2010 einen entscheidenden Einfluss auf die Richtung des Landes ausgeübt. Unter der Führung von Viktor Orbán hat sich die Partei zu einem Zentrum konservativer und nationalistischer Werte entwickelt. Ein besonders prägnantes Merkmal ihrer Regierungszeit ist der Umgang mit der LGBTQIA+-Bewegung in Ungarn. Obwohl Ungarn einst eines der liberalsten Länder in der Region war, Homosexualität bereits Anfang der Sechzigerjahre entkriminalisiert wurde und gleichgeschlechtliche Partnerschaften 1996 anerkannt wurden, drängt der rechtspopulistische Ministerpräsensident Orbán diese Freiheiten mit scharfen Gesetzen wieder zurück. Die Politik der Fidesz-Partei im LGBTQIA+- Bereich wirft grundlegende Fragen über die Natur der ungarischen Demokratie, den Schutz von Minderheitenrechten und die zukünftige Ausrichtung des Landes auf.Die Geschichte der LGBTQIA+ Bewegung in Ungarn ist geprägt von einem Kampf um Anerkennung und Gleichberechtigung. Trotz einiger Fortschritte in den frühen 2000er Jahren bleibt die gesellschaftliche Akzeptanz in vielen Teilen des Landes begrenzt. Dies ist besonders in ländlichen und konservativen Bereichen der Fall, wo traditionelle Werte tief verwurzelt sind. Die LGBTQIA+-Bewegung in Ungarn hat es mit einer gesellschaftlichen und politischen Umgebung zu tun, die oft feindlich gesinnt ist. Ihre Bemühungen um Gleichstellung sind in einem Land, das zunehmend von konservativen und nationalistischen Ideologien geprägt ist, auf erhebliche Hindernisse gestoßen. In diesem Kontext ist die Rolle der Fidesz-Partei von besonderer Bedeutung.Im Jahr 2021 wurde Minderjährigen beispielsweise verboten, über Queerness und Transgeschlechtlichkeit aufgeklärt zu werden. Seit März 2020 hat das ungarische Parlament nämlich mehrere Gesetze verabschiedet, die die Rechte von queeren und trans Personen einschränken. Zunächst wurde Transpersonen untersagt, ihr Geschlecht legal anzuerkennen (vgl. Darida 2021). Anschließend wurde ein weiteres Gesetz erlassen, das festlegt, dass der Vater ein Mann und die Mutter eine Frau ist, wodurch queeren und alleinstehenden Personen die Adoption von Kindern untersagt wird. Das 2021 verabschiedete Gesetz ist Teil eines Pakets, das Strafverschärfungen für sexualisierte Gewalt an Kindern vorsieht und zugleich die "Propagierung" von Homosexualität verbietet.Das geplante Gesetz beinhalte ein Verbot von Büchern, Filmen und anderen Inhalten, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind und nicht-heterosexuelle Sexualität darstellen. Zudem soll jede Werbung untersagt werden, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil der Normalität erscheinen (vgl. Felschen 2021). Die ungarische Regierungspartei Fidesz verbindet nämlich seit Jahren die Themen Homosexualität und Kinderschutz (vgl. Darida 2021). In Bezug auf ein Kinderbuch mit queeren Figuren äußerte Premierminister Viktor Orbán: "Lasst unsere Kinder in Ruhe." (vgl. Darida 2021).Aktivist*innen warnen davor, dass die neue Gesetzgebung in Ungarn queere und trans Personen gefährdet, insbesondere Jugendliche, die nicht cis und/oder hetero sind. Trotz tausender Proteste vor dem Parlament wurde der Gesetzesentwurf einen Tag später mit der Zustimmung von 157 von 199 Abgeordneten verabschiedet. Das Europäische Parlament hat dieses neue ungarische Gesetz zur Behandlung von Homosexualität und Transgender 2021 scharf kritisiert. Die Abgeordneten bezeichneten es als "klaren Verstoß" gegen die Werte, Grundsätze und Rechtsvorschriften der EU (vgl. Tschirner 2021).Wie ernst Orbán es mit diesem "Homophobiegesetz" meint, erkennt man an dem Vorfall Anfang November 2023, als der Direktor des Nationalmuseum entlassen wurde, weil er wegen LQBTI- Darstellungen in einer Ausstellung gegen das Kinderschutzgesetz verstoßen haben soll. Das Kultusministerium gab bekannt, dass Simon Gesetzwidrigkeiten in seinem Haus geduldet habe, weshalb er nicht länger im Amt bleiben könne. Der Auslöser für die Entlassung war eine Ausstellung der internationalen Stiftung World Press Photo im Nationalmuseum. Diese zeigte weltweit preisgekrönte Pressefotos, darunter Bilder von Bewohnern eines Altenheimes auf den Philippinen, in dem LGBTI-Menschen leben, einige davon in Frauenkleidern.Im April 2023 wollte die ungarische Regierung ein weiteres kontroverses neues Gesetz verabschieden, das es Bürgern ermöglicht hätte, anonym gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern bei den Behörden zu melden. Kabinettschef Gergely Gulyás argumentierte, dass die Regelung die EU-Hinweisgeberrichtlinie umsetzt, die Whistleblower schützen soll. Das Gesetz erlaube Meldungen "im öffentlichen Interesse" und "zum Schutz der ungarischen Lebensweise", insbesondere wenn die "verfassungsmäßige Rolle von Ehe und Familie" infrage gestellt wird (vgl. Peer 2023). Kritiker sehen darin eine Schikane, die sich vor allem gegen LGBTQ+-Personen richtet.Die Verfassung von 2019 beschränkt die Ehe auf Mann und Frau. Besorgte Bürger befürchteten, dass Kinder aus gleichgeschlechtlichen Familien durch die neue Meldemöglichkeit in Gefahr sein könnten. Áron Demeter von Amnesty International bezeichnet das Gesetz als "legalen Nonsens", der zu Selbstzensur und Angst in der LGBTQ-Gemeinschaft führt (vgl. Peer 2023). Die französische Europaministerin Laurence Boone kritisiert das Gesetz als nicht im Einklang mit europäischen Werten und als schlechtes politisches Signal. Die ungarische Staatspräsidentin Katalin Novak hat jedoch überraschend dieses umstrittene Gesetz abgelehnt, das die Rechte von LGBTIQ- Personen enorm einschränken wurde (vgl.. o.A. 2023).In der seit 2010 währenden Amtszeit des rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán hat erstmals ein Staatsoberhaupt Einspruch gegen ein Gesetz erhoben, das für Orbáns konservative Ideologie von großer Bedeutung ist. "Das Veto der Präsidentin bedeutet, dass das Parlament das Gesetz neu verhandeln muss. Grundsätzlich kann es dieses aber auch in unveränderter Fassung neu beschließen, wogegen die Präsidentin keine Handhabe mehr hätte" (o.A. 2023).Diese Politik sorgt nicht nur innerhalb des Landes für Spannungen, sondern belastet auch Ungarns Beziehungen zu internationalen Partnern. Die Zukunft der LGBTQIA+-Rechte in Ungarn bleibt ungewiss und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, einschließlich der Innenpolitik Ungarns, dem internationalen Druck und den sich verändernden gesellschaftlichen Einstellungen.Literatur:Darida, M. (2021): "Kinder sollten lernen, dass wir Menschen sind". In: Zeit-Online. Unter: https://www.zeit.de/zett/queeres-leben/2021-06/queere-menschen-ungarn-lgbtq-gesetz-viktor-orban-minderjaehrige (letzter Zugriff 18.01.2024)Felschen, C. (2021): Tausende Ungarn demonstrieren gegen Anti- LGBT- Gesetz. In: Zeit Online. Unter: https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-06/ungarn-lgbtq-gesetz-minderjaehrige-verbot-proteste (letzter Zugriff 18.01.2024)o.A. (2023): Erstes Veto seit Orbans Machtantritt: Ungarns Präsientin Novak stoppt weiteres Anti- LQBTIQ- Gesetz". In: Tagesspiegel. Unter: https://www.tagesspiegel.de/internationales/erstes-veto-seit-orbans-machtantritt-ungarns-prasidentin-novak-stoppt-weiteres-anti-lgbtiq-gesetz-9705128.html (letzter Zugriff 18.01.2024)Peer, M. (2023): Regierung verteidigt neues LGBTQ- feindliches Gesetz. In: Zeit- Online. Unter: https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-04/ungarn-lgbtq-feindliches-gesetz-kritik-menschenrechtler(letzter Zugriff 18.01.2024)Tschirner, U. (2021): EU- Parlament verurteilt Ungarns LGBTG- Gesetz "auf das schärfste"". In: Zeit- Online. Unter: https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-07/ungarn-homosexuellen-gesetz-verabschiedung-umstritten-kritik-eu (letzter Zugriff 18.01.2024)
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Politische Auseinandersetzungen um Recht sind ein zentraler Ausgangspunkt für die themenoffene Tagung, die die Sektion Rechtssoziologie der DGS für den 12. und 13. Dezember 2024 in Marburg plant. Ausgerichtet wird die Veranstaltung vor Ort vom Internationalen Forschungs- und Dokumentationszentrum Kriegsverbrecherprozesse (ICWC). Auch politiktheoretische Perspektiven können somit in diesem Forum vorgestellt und diskutiert werden. Abstracts für […]
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Am 27. Juli 2023 wird der BGH drei Urteile in Rechtssachen verkünden, die alle um eine Frage kreisen: geht EU-Recht in internationalen Schiedsgerichtsverfahren zwischen EU-Investoren und EU-Mitgliedstaaten immer vor, selbst wenn dadurch ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag, der immer und auf alle Vertragsparteien bezogen Rechte begündet, berührt wird? Diese scheinbar rein rechtsdogmatische Frage hat völkerrechtshistorisch, wirtschaftspolitisch und rechtspolitisch weitreichende Folgen. Es geht um nicht weniger als um die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland sowie die EU und alle ihre Mitgliedstaaten weiterhin bereit sind das Völkerrecht zu achten, und zwar gerade in einer Zeit, in der die Notwendigkeit der Wirksamkeit völkerrechtlicher Rechtsbindungen nicht hoch genug gewertet werden kann.
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»Dass die neue Social-Media-Plattform ›Truth Social‹ von Donald Trump am 21. Februar, dem ›Presidents' Day‹, startet, sei ein kluger Schachzug und kein Zufall, sagt Daniel Leisegang von der Zeitschrift ›Blätter für deutsche und internationale Politik‹. Trump habe mit dem Start seiner Plattform erneut mehr als angedeutet, dass er wieder in den Ring steige und sich […]
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Zurzeit berät das Oberhaus des britischen Parlaments (House of Lords) die sog. Safety of Rwanda Bill. Zusammen mit dem Illegal Immigration Act soll dieses Gesetz die Abschiebung von Flüchtlingen nach Ruanda ermöglichen, um dort deren Asylverfahren durchzuführen. Während entsprechende Pläne auch in Deutschland Anklang finden, zeigt das Gesetzesvorhaben in bedenkenswerter Deutlichkeit, welche rechtsstaatlichen Konsequenzen mit einem solchen Outsourcing von Asylverfahren verbunden sind. Denn um einen möglichst wirksamen Abschreckungseffekt auf andere Flüchtende zu erzielen, haben die britische Regierung und das Unterhaus des Parlaments (House of Commons) bereits dafür gestimmt, Tatsachen zu erfinden, Grundrechte außer Kraft zu setzen und internationales Recht zu brechen.
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Kevin Kühnert-DebatteÜber uns - Wirtschaftsforum der SPD e.V. (spd-wirtschaftsforum.de)Goal 2: End hunger, achieve food security and improved nutrition and promote sustainable agriculture — SDG Indicators (unstats.un.org)Ending Poverty (un.org)Goal 1: End poverty in all its forms everywhere - United Nations Sustainable Development (United Nations Sustainable Development)Armut(bpb.de)Kevin Kühnert will Großkonzerne wie BMW kollektivieren - und erntet heftige Kritik (SPIEGEL ONLINE)So reagiert Kevin Kühnert auf die Kritik an seinen Sozialismus-Thesen (SPIEGEL ONLINE)Kevin Kühnert: Endlich wieder Utopien (ZEIT ONLINE)Kevin Kühnert: Was heißt Sozialismus für Sie, Kevin Kühnert? (ZEIT ONLINE)Gedankenspiele des Juso-Chefs: Kühnert will Kollektivierung von BMW (SPIEGEL ONLINE)Kommentar: Kühnert offenbart das Führungsproblem der SPD (tagesschau.de)Grundsteuer: Reformvorschlag von Olaf Scholz Fortschritte bei der Reform der Grundsteuer - Bundesfinanzministerium (Bundesministerium der Finanzen)Reform: Scholz will Zuschlag für Großstädte bei der Grundsteuer (handelsblatt.com)Streit um Länder-Öffnungsklausel: Finanzminister prescht bei Grundsteuer-Reform vor – Union droht mit Blockade (handelsblatt.com)Immobilien: Grünenchef Robert Habeck sieht Enteignungen als Option (ZEIT ONLINE)Streit um Grundsteuer: Scholz widerspricht Meldung über Stopp seiner Reform (SPIEGEL ONLINE)DIW Berlin: Grundsteuerreform: Aufwändige Neubewertung oder pragmatische Alternativen (diw.de)Grundsteuerreform: Aufwändige Neubewertung oder pragmatische Alternativen (diw.de)Wegen Verfassungsbedenken: "Termin nicht zu halten": Scholz verschiebt Grundsteuerreform (wiwo.de)Steuerreform: Die neue Grundsteuer droht zur Blamage zu werden (DIE WELT)Wegen Einspruch aus Bayern: Kanzleramt stoppt offenbar Scholz' Grundsteuer-Entwurf (SPIEGEL ONLINE)Reform der Grundsteuer - Modell Bodensteuer: Wundermittel gegen Wohnungsnot? (Deutschlandfunk)Internationale Strafgerichtsbarkeit (Interview Boris Burghardt) Afghanistan-Fall: Politische Belastungsprobe für IStGH (Legal Tribune Online)Internationale Verantwortung: Verbrechen, die alle angehen (FAZ.NET)Klagen über Den Haag (Süddeutsche.de)Die Macht triumphiert über das Recht (Süddeutsche.de)Stiefkind-Adoption Stieffamilie (Wikipedia)Bundesverfassungsgericht - Presse - Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig (bundesverfassungsgericht.de)EU-Wahl Wahl-O-Mat (bpb)Pläne der Rechtspopulisten für EU-Wahl: Gemeinsam gegen "die Gutmenschen" (SPIEGEL ONLINE)Die neue Europa-Partei VOLT | ARTE Re: Doku (YouTube)Partei - Volt Deutschland (Volt Deutschland)Einig im Zorn (Süddeutsche.de)Links wie rechts: Wo Populisten in Europa auftrumpfen (SPIEGEL ONLINE)BildnachweiseKevin Kühnert CC-BY-SA-3.0-DE Michael LucanOlaf Scholz CC-BY-SA-3.0Wahl-O-Mat (bpb)SponsorVereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. 2.019 Euro gewinnenAufnahmegebühr sparen bis 31.12.19 mit Stichwort "Podcast"HausmitteilungSpenden: BankverbindungSpenden: Banking-Program mit BezahlCode-StandardSpenden: PaypalKuechenstud.io-NewsletterKuechenstud.io Shop"Lage der Nation" bei iTunes bewerten"Lage der Nation" bei Youtube"Lage der Nation" bei Facebook"Lage der Nation" bei Instagram "Lage der Nation" bei Twitter"Lage der Nation" in der Wikipedia
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In diesem Beitrag stellt Raphael Conrad folgenden Text vor:Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (2008): Menschenrechte und Vereinte Nationen; UN Basis-Informationen, online unter: http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2009/1041/pdf/DGVN_Basisinfo40_Menschenrechte_final_screen.pdf.Der vorliegende Artikel wurde von der Politikwissenschaftlerin Claudia Engelmann im Jahr 2005 verfasst (und 2008 aktualisiert). Engelmann ist beim Deutschen Institut für Menschenrechte tätig, welches als nationale Menschenrechtsinstitution Förderung und Schutz der Menschenrechte in Deutschland vorantreiben soll und von einem entsprechenden UN-Dachverband akkreditiert wurde.Zu Beginn des Artikels wird die universelle und international vertraglich determinierte Stellung der Menschenrechte gegenüber nationalen Rechten hervorgehoben, bevor auf drei Generationen von Menschenrechten eingegangen wird. Die Menschenrechte der ersten Generation stellen dabei die bürgerlichen und politischen Rechte dar. Die Menschenrechte der zweiten Generation umfassen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Die Menschenrechte der dritten Generation sind abstrakter gefasst und bestehen beispielsweise aus dem Recht auf Entwicklung und dem Recht auf Selbstbestimmung. Während die ersten beiden Rechtsgenerationen rechtlich im 'Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte' und im 'Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte' im Jahr 1966 normiert wurden, sind die Rechte der dritten Generation bislang noch nicht einklagbar.Die Vereinten Nationen verfügen über Rechtsinstrumente, um Menschenrechtsverletzungen zu sanktionieren. So wurde die Menschenrechtskommission (MRK) bereits 1946 eingerichtet und im Jahr 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von der Generalversammlung angenommen. Global betrachtet hat die AEMR Vorbildcharakter für (trans-)nationale Menschenrechtskonventionen. Ihre teilweise rechtliche Normierung mit dem Zivil- und Sozialpakt erfolgte erst 1966 (siehe oben) und trat 1976 in Kraft.Die Überprüfung der Einhaltung erfolgt dabei über Expert*innen-Ausschüsse, die über verschiedene Verfahren zur Sanktionierung verfügen. 2006 wurden mit der 'Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung' sowie der 'Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen' zwei weitere Menschenrechtsabkommen angenommen, jedoch wurde nur erstere auch ratifiziert.Institutionell wurde das Gebiet der Menschenrechte von 1946 bis 2006 von der UN-Menschenrechtskommission bearbeitet. Engelmann stellt hier das 1503-Verfahren heraus, mit dem Individuen direkt Beschwerden an die Kommission richten konnten. Abgelöst wurde die Menschenrechtskommission schließlich durch den Menschenrechtsrat, da ihre Tätigkeit immer wieder durch einzelne Staaten blockiert wurde und sie deshalb nicht effizient arbeiten konnte.Der 2006 trotz Ablehnung einiger Mitgliedstaaten beschlossene und schließlich auch gegründete Menschenrechtsrat unterscheidet sich dahingehend, dass seine Zusammensetzung aus 47 gewählten Mitgliedsländern besser die regionalen Bevölkerungszahlen berücksichtigt und Mitglieder, die gegen Menschenrechte verstoßen, ausgeschlossen werden können. Allerdings ist der Menschenrechtsrat nicht in der Lage, Zwangsmaßnahmen gegen Staaten zu ergreifen. Mit dem Menschenrechtsrat, der ein Nebenorgan der Vereinten Nationen darstellt, erfolgte die Implementierung eines 'Universellen Periodischen Überprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review, UPR), mit dessen Hilfe 48 Mitgliedstaaten jährlich auf die Menschenrechtslage in ihrem Land überprüft werden. Ferner wurde das 1503-Verfahren in 'Beschwerdeverfahren' umbenannt.Eine weitere Instanz stellt das 'Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte' (OHCHR) dar, welches 1994 eingerichtet wurde. Mit dem Amt ist die organisationsübergreifende Koordinierung von Menschenrechtsbelangen innerhalb der Vereinten Nationen, eigene Untersuchungen in Menschenrechtsbelangen sowie Aufgaben im Sinne der Menschenrechtsbildung verbunden. Zu nennen sind außerdem noch die sogenannten 'Sondermechanismen'. Unter ihnen werden Sonderberichterstatter und Arbeitsgruppen eingesetzt, um die Menschenrechtslage thematisch oder länderspezifisch unabhängig festzustellen, zu dokumentieren und mit einer Empfehlung für den Menschenrechtsrat zu versehen. Allerdings gibt es auch hier von staatlicher Seite die Möglichkeit, Sondermechanismen zu verhindern.Neben den direkten UN-Menschenrechtsakteuren nennt Engelmann auch noch Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die die Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen unterstützen und vorrangig Informationen über die Lage in einzelnen Staaten liefern. Je nach Status ist es etablierten NGOs gestattet, sich im Menschenrechtsrat mündlich oder schriftlich zu äußern. Auf Staatenebene sollen nationale Menschenrechtsinstitutionen nach den Pariser Prinzipien von 1993 in den einzelnen Ländern implementiert und von diesen finanziert werden. Hierzulande ist das das 2001 gegründete und oben genannte 'Deutsche Institut für Menschenrechte'.Schließlich blickt Engelmann noch auf die Internationale Strafgerichtsbarkeit. Hier werden die seit 1993 existierenden UN-Tribunale angeführt, welche zur Aburteilung von Kriegsverbrechen implementiert wurden. Eine besondere Rolle kommt in diesem Zusammenhang dem 'Internationalen Strafgerichtshof' (IStGH) zu, dessen Gründung 1998 beschlossen wurde und der 2002 seine Arbeit aufnahm. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels wurde der IStGH von 106 Mitgliedstaaten anerkannt. Als weitere Organisationen hebt die Autorin noch die UNESCO sowie den 'Dritten Ausschuss der UN-Generalversammlung' hervor, der soziale, humanitäre und kulturelle Fragen behandelt und Resolutionen zur Abstimmung im Plenum der Generalversammlung entwirft.Im abschließenden Ausblick des Textes weist die Autorin auf die zunehmende Bedeutung der Menschenrechte hin und blickt auch auf die zunehmende Bedeutung von global agierenden Unternehmen zu deren Schutz. Zu diesem Zweck greifen nicht nur entsprechende Normen einer UN-Untergruppe aus dem Jahr 2003, sondern es wurde auch ein UN-Sonderbeauftragter für die Verantwortung transnationaler Unternehmen eingesetzt.Weiterhin problematisch ist die Überwachung der Einhaltung der Rechte. Hier sind die Vereinten Nationen sehr stark auf die willentliche Mitarbeit der einzelnen Staaten angewiesen. Positiv ist an dieser Stelle jedoch die internationale Strafverfolgung zu nennen, welche durch den Internationalen Strafgerichtshof verbessert wird.
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Lässt sich aus dem Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ein Streikrecht ableiten? Diese Frage hat die IAO am 10. November 2023 an den IGH gerichtet. Wie der IGH die Frage beurteilt, hat über das Arbeitsvölkerrecht hinaus grundlegende Bedeutung für das Recht der internationalen Organisationen, die internationale Streitbeilegung und nicht zuletzt auch für die verfassungsrechtliche Interpretation der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) und des Streikrechts in Deutschland und weltweit.
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Eine Frontex-Drohne am Boden – Alle Rechte vorbehalten AirbusEine Drohne, die im Auftrag von Frontext unterwegs war, hat nach einem Defekt die Landebahn des internationalen Flughafens in Malta blockiert. Im August war ein gleiches Modell vor Kreta ins Meer gestürzt. Die Küstenwache will die Trümmer bergen.
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Auf einer interaktiven Karte kann man sich die einzelnen Länderberichte anschauen. – Alle Rechte vorbehalten Amnesty InternationalMit einer neuen interaktiven Karte veranschaulicht Amnesty International Verletzungen der Versammlungsfreiheit weltweit. Auch Deutschland steht in der Kritik, weil das Grundrecht in den letzten Jahren in Gesetz und Praxis immer weiter eingeschränkt wird.
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Promotionsstipendien in Programmbereich "Internationale Organisationen und Völkerrecht" zu vergeben An der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) in Frankfurt sind im Programmbereich "Internationale Organisationen und Völkerrecht" (Leitung Professor Dr. Christopher Daase)
2 Promotionsstipendien
für die Dauer von zunächst 2 Jahren zu besetzen. Eine Verlängerung ist möglich. Die Promotionsvorhaben sollten sich an der Thematik des Programmbereichs orientieren und können sich mit Gerechtigkeitskonflikten in internationalen Organisationen oder mit Fragen von Recht und Gerechtigkeit internationaler Konfliktregelung befassen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein zur Promotion berechtigender Hochschulabschluss mit der Mindestnote "gut". Eine gute Beherrschung des Englischen in Wort und Schrift ist unabdingbar.
Die Höhe des Stipendiums beträgt Euro 1.300 monatlich. Kinderzulagen werden gemäß den Richtlinien der VolkswagenStiftung (analog DFG) gezahlt. Für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsvorhaben stehen Sachmittel im Rahmen der Projektbewilligung zur Verfügung. Das Stipendium verpflichtet zur Teilnahme am Promovierendenkolloquium der HSFK. Als Trägerin des Total E-Quality Prädikats fordert die HSFK qualifizierte Frauen verstärkt auf, sich zu bewerben. Bewerbungen aus dem Ausland sind erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Bewerbungsfrist endet am 01.04.2012.
Die Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung ist eine Stiftung öffentlichen Rechts und Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft. Mit über 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die HSFK das größte deutsche Friedensforschungsinstitut.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie mit den üblichen Unterlagen und einem max. 10-seitigen Exposé Ihres Dissertationsvorhabens bitte an
Bianca Christoffer Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung Baseler Straße 27-31 60329 Frankfurt/Main oder elektronisch an christoffer@hsfk.de