Internationales Strafrecht
In: The Military Law and the Law of War Review, Band 13, Heft 2, S. 388-389
ISSN: 2732-5520
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In: The Military Law and the Law of War Review, Band 13, Heft 2, S. 388-389
ISSN: 2732-5520
In: Politische Studien, Heft Jg. 54, S. 61-84
"Anlass zu diesem Beitrag haben die Ereignisse des 11. September gegeben, doch im Mittelpunkt der Betrachtung stehen das Phänomen "Terrorismus" schlechthin und das vorhandene rechtliche Instrumentarium zu seiner Bekämpfung. Es wird der Frage nachgegangen, welche Rolle dem Terrorismus im Frieden und im Krieg zukommt, ein Aspekt, der insbesondere im Lichte der politischen Reaktionen auf die Anschläge vom 11. September in den Vordergrund gerückt ist und der eine Analyse der rechtlichen Relevanz der politischen Stellungnahmen erfordert. Nach einem Überblick der geltenden völkerrechtlichen Normen zur Bekämpfung des Terrorismus werden die Arbeiten an einer umfassenden Definition des Terrorismus erörtert, die im Rahmen der VN und der EU gegenwärtig im Gange sind und die darauf abzielen, de lege ferenda einen möglichst einheitlichen, international anerkannten Straftatbestand zu formulieren, mit dessen Hilfe dem Terrorismus wirksamer als bisher begegnet werden kann." (Textauszug)
In: JuristenZeitung, Band 65, Heft 23, S. 1143
In: Forum Wissenschaft, Band 20, Heft 3, S. 6-9
ISSN: 0178-6563
"Dass 'Strafen' ein repressiver Akt ist und in den seltensten Fällen positive gesellschaftliche Impulse setzt, haben kritische JuristInnen und RechtspolitikerInnen oft genug angemerkt. Auf internationaler Ebene soll nun die Etablierung eines Strafgerichtshof wahre Wunder bewirken: eine effektive Durchsetzung von Menschenrechten, die Ächtung von 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit', die Beseitigung von Rassendiskriminierung etc. Oliver Tolmein zeigt die Widersprüchlichkeit einer solchen Institution auf und warnt davor, Menschenrechtsverletzungen allein strafrechtlich zu ahnden. Strukturelle Probleme, die Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen zugrundeliegen, geraten bei dieser individualisierten Betrachtungsweise schnell aus dem Blickfeld." (Autorenreferat)
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb11584119-0
von Dr. Heinrich Lammasch, o. ö. Professor des Strafrechtes, des Völkerrechtes und der Rechtsphilosophie an der K. K. Universität Innsbruck ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Crim. 159 of
BASE
In: Intergenerational justice review, Heft 1, S. 10-17
ISSN: 2510-8824
Intergenerational justice not only requires the adoption of best practices and policies, but also the prevention and repression of deleterious and morally blameworthy human behaviour which have severe impacts on the long-term health, safety and means of survival of groups of individuals. While many international crimes have indirect consequences on the well-being of present and future generations, it cannot be said that existing international criminal law is currently well-placed to directly and clearly protect intergenerational rights. As such, the development of a new type of international crime, crimes against future generations, may be a promising avenue for implementing intergenerational justice. Such a crime would penalise acts or conduct that amount to serious violations of existing international law regarding economic, social and cultural rights or the environment.
In: Humanitäres Völkerrecht: Journal of international law of peace and armed conflict, Band 6, Heft 3-4, S. 200-214
ISSN: 2625-7203
In: Journal für Generationengerechtigkeit, Band 11, Heft 1, S. 11-20
"Intergenerationelle Gerechtigkeit verlangt nicht nur bestmögliche Politik und Praxis, sondern auch die Vorbeugung und Unterbindung schädlicher und moralisch verwerflicher menschlicher Verhaltensweisen, welche schwerwiegende Auswirkungen auf die langfristige Gesundheit, die Sicherheit und die Überlebensgrundlagen von Gruppen von Individuen haben. Während viele internationale Straftaten indirekte Folgen für das Wohlergehen gegenwärtiger und zukünftiger Generationen haben, kann man nicht sagen, dass das derzeit bestehende Strafrecht geeignet ist, intergenerationelle Rechte direkt und eindeutig zu schützen. Die Entwicklung eines neuen Typs von internationalen Straftaten, des Verbrechens gegenüber künftigen Generationen, könnte ein vielversprechender Weg sein, intergenerationelle Gerechtigkeit herzustellen. Mit solch einem Verbrechen wären Handlungen oder Verhaltensweisen strafbar, durch die bestehendes internationales
Recht in Bezug auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie in Bezug auf die Umwelt ernsthaft verletzt wird." (Autorenreferat)
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 52, Heft 4, S. 197-201
ISSN: 2366-6757
In: Zeitschrift für Friedens- und Konfliktforschung
ZeFKo Zeitschrift für Friedens- und Konfliktforschung , Seite 173 - 180
In: Zeitschrift für Friedens- und Konfliktforschung, Band 1, Heft 1, S. 173-180
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 13, Heft 4, S. 457-461
ISSN: 0506-7286
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb11584002-8
von Dr. Heinrich Harburger, Privatdocent und Amtsrichter in München ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Crim. 124 i
BASE
In: American journal of international law: AJIL, Band 68, Heft 4, S. 788-788
ISSN: 2161-7953
In: American journal of international law: AJIL, Band 5, Heft 1, S. 263-265
ISSN: 2161-7953