In Frankreich wurde 2006 die hypotheque rechargeable eingefuehrt. Die vorliegende Arbeit untersucht dieses neue Sicherungsinstrument und vergleicht es mit den deutschen Grundpfandrechten. Bei der Betrachtung der Entstehungsgeschichte und der rechtlichen Ausgestaltung zeigen sich konzeptionelle Besonderheiten. Die hypotheque rechargeable erlischt nicht mit der gesicherten Forderung, sondern kann durch Wiederaufladung weitere Forderungen sichern. Anders als bei der Grundschuld wurde bei ihr die akzessorische Bindung an die gesicherte Forderung jedoch nicht vollstaendig aufgehoben. Die hypotheque
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Rechtsgrundlagen der Produkthaftung. Beispielfälle. Gesetze zur Produktsicherheit. Verfahrensrecht. "Entwurf 1975". (HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung)
Im Internationalen Zivilverfahrensrecht umschreibt der Begriff der Parteiautonomie die Freiheit der Parteien, mittelbar über die Wahl des international zuständigen Gerichts das anwendbare Verfahrensrecht zu bestimmen. Der Autor untersucht, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die Parteien im europäischen Zivilverfahrensrecht die internationale Zuständigkeit der Gerichte parteiautonom begründen können, wobei schwerpunktmäßig die Brüssel I-VO bzw. Brüssel Ia-VO betrachtet werden. Dabei stehen mit der Gerichtsstandsvereinbarung und der rügelosen Einlassung die traditionellen Einflussmöglichkeiten der Parteien auf die Zuständigkeitswahl im Mittelpunkt der Untersuchung. Daneben werden aber auch die anderweitigen funktionalen Äquivalente zur Einflussnahme auf die internationale Zuständigkeit analysiert
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Der Band dokumentiert die Ergebnisse der dritten IAPL-MPI Post-Doctoral Summer School, die vom 1. bis 4. Juli 2018 in Luxemburg stattfand. Die Summer School bringt herausragende junge Post-Doc-Forscher zusammen, die sich mit dem europäischen, internationalen und vergleichenden Verfahrensrecht sowie anderen relevanten Mechanismen der Streitbeilegung befassen. Ihnen wird die Möglichkeit geboten, aktuelle Forschungsprojekte offen mit jungen Kollegen und erfahrenen Wissenschaftlern zu diskutieren. Der fruchtbare Generationenmix steht im Mittelpunkt des Projekts, das sich auf prozessualer und materieller Ebene v.a. mit nationalem Recht, der Rechtsvergleichung, dem Europa- und Völkerrecht befasst.
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Im Herbst 2017 ist Jürgen Basedow als Direktor am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in den Ruhestand getreten. Dies war Anlass für das Institut und seine Schülerinnen und Schüler, unter dem Motto »Mehr Freiheit wagen« einen Leitgedanken seines Schaffens (Basedow: Mehr Freiheit wagen – Über Deregulierung und Wettbewerb, Tübingen 2002) im Rahmen eines Symposiums aufzugreifen und für seine breit gefächerten Forschungsgebiete neu zu hinterfragen. Der Band umfasst neben einem Einführungsreferat und den Geleit- und Schlussworten Beiträge aus der »Basedow-Schule« zum Bürgerlichen Recht und Versicherungsrecht, zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht, zum Kollisions- und Verfahrensrecht sowie zu den Grundlagen des Rechts und zur Rechtsvergleichung.