Interpretation
In: Eco-Efficiency in Industry and Science; Handbook on Life Cycle Assessment, S. 635-644
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In: Eco-Efficiency in Industry and Science; Handbook on Life Cycle Assessment, S. 635-644
In: Eco-Efficiency in Industry and Science; Handbook on Life Cycle Assessment, S. 97-108
In: Eco-Efficiency in Industry and Science; Handbook on Life Cycle Assessment, S. 389-390
In: Nationality and Statelessness in the International Law of Refugee Status
In: Serving Empire, Serving Nation: James Tod and the Rajputs of Rajasthan, S. 103-130
In: The Judicial Application of Human Rights Law, S. 159-173
In: Von geheimen Politikmachern und wissenschaftlichen Hoflieferanten, S. 163-172
In: The Oxford Handbook of the U.S. Constitution
In: Handlung und Interpretation: Studien zur Philosophie der Sozialwissenschaften, S. 27-57
Es werden eine problemfreie Version von Quines Argument für die Übersetzungsunbestimmtheit ausgearbeitet und einige Folgen dieses Arguments für das Verständnis der Interpretation in der Sozialanthropologie aufgezeigt. Quines Argument besagt, daß zwar die Theorienwahl in den Naturwissenschaften die Wahrheitsfrage aufwirft, dies aber nicht für den Fall intentionaler Handlungen zutrifft. Im Falle unterbestimmter Theorien über die Glaubenseinstellungen und Wünsche einer Person gibt es keinen sprachunabhängigen Bereich der Bedeutungen, bezüglich dessen sich die Theorien unterscheiden. Der Bereich der Sprache und des Verhaltens, über den die Theorien übereinstimmen und mit dessen Daten sie verträglich sind, ist alles, was zur Verfügung steht. Damit erhält die Wahl zwischen den Theorien eine bloß praktische Bedeutung. Es wird gezeigt, daß eine nichtrealistische Auffassung von Intentionalität vorzuziehen ist, weil sie die beste Erklärung dafür liefert, warum wir uns untereinander so gut und leicht verstehen, und weil sie auch erklären kann, wie öffentliche Bedeutungen unsere privaten intentionalen Zustände beeinflussen. (GB)
In: Methodologische Grundlagen der Psychologie, S. 98-136
Der Beitrag widmet sich dem qualitativen Verfahren der Hermeneutik in den Sozialwissenschaften. Zunächst werden die Unterschiede zwischen Verstehen und Fremdverstehen in Alltag und Wissenschaft dargestellt, um schließlich auf die Besonderheiten des sozialwissenschaftlichen Verstehens einzugehen. "Sozialwissenschaftliches Verstehen soll dazu dienen, gesellschaftliche Wirklichkeit(en) angemessen und stimmig, zuverlässig, gültig und überprüfbar zu rekonstruieren. Sozialwissenschaftliches Verstehen zielt, anders als andere artifizielle Verstehensformen auf die Erkenntnis des Typischen, und zwar sowohl des typischen Handelns als auch des mit diesem zusammenhängenden typischen Wissens, wie schließlich auch des typischen alltäglichen Verstehens. (...) Das hier vorgestellte interpretative Vorgehen ist mithin ein Interaktionsverstehen in grundsätzlicher (zeitlicher) Distanz zum Interaktionsgeschehen selber. D. h., daß das Verstehen des Sozialwissenschaftlers sich nicht auf eine aktuelle, lebendige Umwelt, sondern auf das erfahrungsgesättigte und kompetente Imaginieren einer Mit- oder Vorwelt bezieht. Sein Verstehen geschieht in einer besonderen Einstellung, die sich einerseits auf die allgemeinen Bedingungen und Verfahren sowohl alltäglicher als auch wissenschaftlicher Auslegungen und andererseits auf 'alle Probleme der Vernunft - der Vernunft in allen ihren Sondergestalten richtet'. Das aber impliziert eine Einstellung des prinzipiellen Zweifels an sozialen Selbstverständlichkeiten, eine Einstellung, die man als ,methodischen Skeptizismus' oder, etwas pointiert, auch als 'künstliche Dummheit' bezeichnen könnte. Die herkömmliche sozialwissenschaftliche Forschungspraxis klärt hingegen nicht, zumindest nicht genügend, wie ihr Wissen und Erkenntnis über die Lebenswelt des Anderen überhaupt möglich ist. Die herkömmliche Forschungspraxis setzt vielmehr ihre Gegenstände, ohne Rechenschaft darüber zu geben, wie sie sich konstituieren. Sie perpetuiert somit unreflektiert den 'gesunden Menschenverstand' des Alltags im sogenannten 'Fachverstand' der Sozialwissenschaften. Der Unterschied zwischen 'verstehenden' und 'nichtverstehenden' Verfahren besteht demnach also keineswegs darin, daß es die letzteren mit 'nackten Tatsachen' zu tun hätten, sondern eher darin, wie reflektiert bzw. unreflektiert von Beginn an die einzelnen Deutungsschritte absolviert werden." (FR2)
In: Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft; Lehrbuch Verfassungsrecht, S. 330-331
In: Gegen den Zivilismus, S. 213-288
In: Die Rolle des mittleren Managements, S. 171-191
In: Klassiker der Politikdidaktik neu gelesen. Originale und Kommentare., S. 125-141