Die Fragmentierung des Völkerrechts wirft die Frage auf, wie sich das Internationale Investitionsrecht zu anderen sachbezogenen Regelungsbereichen des Völkerrechts verhält. Vor diesem Hintergrund analysiert die Untersuchung die Möglichkeiten, auf Kohärenz zwischen investitionsrechtlichen Normen und sonstigen Völkerrechtsnormen hinzuwirken. Dies geschieht aus der Perspektive eines investitionsrechtlichen Rechtsanwenders sowohl für die Ebene der Auslegung als auch des anwendbaren Rechts.
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Die Fragmentierung des Völkerrechts wirft die Frage auf, wie sich das Internationale Investitionsrecht zu anderen sachbezogenen Regelungsbereichen des Völkerrechts verhält. Vor diesem Hintergrund analysiert die Untersuchung die Möglichkeiten, auf Kohärenz zwischen investitionsrechtlichen Normen und sonstigen Völkerrechtsnormen hinzuwirken. Dies geschieht aus der Perspektive eines investitionsrechtlichen Rechtsanwenders sowohl für die Ebene der Auslegung als auch des anwendbaren Rechts
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Wie können Staaten zur Sicherstellung ihres right to regulate ihr jeweiliges Verständnis eines angemessenen Ausgleichs zwischen Investorenschutz- und Regulierungsinteressen in einer Neuen Generation von Investitionsschutzabkommen verankern? Werden diese vertraglichen Vorgaben in künftigen Investor-Staat-Verfahren Beachtung finden oder sind sie vergebliche oder gar risikoträchtige Bemühungen? Entgegen pessimistischerer Stimmen sind in diese Prognose und die Bewertung der vertraglichen Gestaltungsoptionen die gewandelten Interessenslagen der Akteure und die Entwicklung der Schiedspraxis infolge eines massiven, vielfältigen und ausdauernden Widerspruchs gegen eine immer expansivere Auslegung des Investorenschutzes einzubeziehen. So belegt die Analyse der Schiedspraxis zu indirekten Enteignungen um zum Fair and Equitable Standard, dass dieser Widerspruch in Teilen bereits das bewirkt hat, was die Gestaltungsbemühungen bezwecken: Eine Rekalibrierung zugunsten staatlicher Regulierungsinteressen. Dies spricht dafür, dass vertragliche Präzisierungen, mit denen fortbestehende Auslegungsunsicherheiten ausgeräumt werden sollten, auch zukünftig bei den Schiedsgerichten nicht auf taube Ohren stoßen werden. »The Balancing of Investor Rights and the Right to Regulate in International Investment Agreements« How can states articulate their understanding of what is the right balance of investors' interests and their own interest in regulating in the public interest in a new generation of international investment agreements? Will these provisions be complied with by arbitral tribunals in future investor-state disputes or are they futile or even risky? Contrary to rather pessimistic views, assessing the contractual options and predicting their prospects of success must take account of the change in the interests of the actors involved and arbitral practice. Such change, so the author argues, has been brought about by a massive, manifold and persistent opposition to an increasingly broad interpretation of investor rights and already resulted in a recalibration to the benefit of the right to regulate in the public interest. Wie können Staaten zur Sicherstellung ihres »right to regulate« ihr jeweiliges Verständnis eines angemessenen Ausgleichs zwischen Investorenschutz- und Regulierungsinteressen in einer »Neuen Generation« von Investitionsschutzabkommen verankern? Werden diese vertraglichen Vorgaben in künftigen Investor-Staat Verfahren Beachtung finden oder sind sie vergebliche oder gar risikoträchtige Bemühungen? Entgegen pessimistischerer Stimmen sind in diese Prognose und die Bewertung der vertraglichen Gestaltungsoptionen die gewandelten Interessenslagen der Akteure und die Entwicklung der Schiedspraxis infolge eines massiven, vielfältigen und ausdauernden Widerspruchs gegen eine immer expansivere Auslegung des Investorenschutzes einzubeziehen. Dieser Widerspruch hat nach Ansicht des Autors bereits eine gewisse Rekalibrierung und Kurskorrektur zugunsten staatlicher Regulierungsinteressen bewirkt. Christian Zielonka absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften ab 2003 in Tübingen mit Schwerpunkt Internationales Wirtschaftsrecht. In 2006/2007 studierte er an der Paul Cézanne Université, Aix-En-Provence, Frankreich, mit Abschluss »Maîtrise en Droit International et Européen«. Nach dem Ersten Staatsexamen 2010 in Tübingen folgten das Rechtsreferendariat und das Zweite Staatexamen 2012 in Stuttgart. Anschließend promovierte Christian Zielonka bei Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen, zum Internationalen Investitionsschutzrecht. 2014 arbeitete er für seine Promotion als Visiting Fellow am Lauterpacht Centre for International Law, University of Cambridge, UK. Christian Zielonka ist tätig als Rechtsanwalt.
Die TTIP-Verhandlungen mit den USA sind in aller Munde und treiben hunderttausende auf die Straßen. Wenig Beachtung finden jedoch die zurzeit mit China stattfindenden Verhandlungen über ein Investitionsschutzabkommen. Über einen von der EU Ende 2014 vorgelegten Vertragsentwurf soll bis Ende 2016 Einigung erzielt werden. Wie bei den TTIP-Verhandlungen ist auch dieser Verhandlungsprozess intransparent. Deutlich ist aber, dass es bei den Verhandlungen nicht nur um ökonomische Fragen geht. Geopolitische Implikationen sind unübersehbar, denn auch das Transpacific Partnership Agreement (TPP) steht vor der Tür.
Wie können Staaten zur Sicherstellung ihres right to regulate ihr jeweiliges Verständnis eines angemessenen Ausgleichs zwischen Investorenschutz- und Regulierungsinteressen in einer Neuen Generation von Investitionsschutzabkommen verankern? Werden diese vertraglichen Vorgaben in künftigen Investor-Staat-Verfahren Beachtung finden oder sind sie vergebliche oder gar risikoträchtige Bemühungen? Entgegen pessimistischerer Stimmen sind in diese Prognose und die Bewertung der vertraglichen Gestaltungsoptionen die gewandelten Interessenslagen der Akteure und die Entwicklung der Schiedspraxis infolge eines massiven, vielfältigen und ausdauernden Widerspruchs gegen eine immer expansivere Auslegung des Investorenschutzes einzubeziehen. -- So belegt die Analyse der Schiedspraxis zu indirekten Enteignungen um zum Fair and Equitable Standard, dass dieser Widerspruch in Teilen bereits das bewirkt hat, was die Gestaltungsbemühungen bezwecken: Eine Rekalibrierung zugunsten staatlicher Regulierungsinteressen. Dies spricht dafür, dass vertragliche Präzisierungen, mit denen fortbestehende Auslegungsunsicherheiten ausgeräumt werden sollten, auch zukünftig bei den Schiedsgerichten nicht auf taube Ohren stoßen werden. / »The Balancing of Investor Rights and the Right to Regulate in International Investment Agreements« -- How can states articulate their understanding of what is the right balance of investors' interests and their own interest in regulating in the public interest in a new generation of international investment agreements? Will these provisions be complied with by arbitral tribunals in future investor-state disputes or are they futile or even risky? -- Contrary to rather pessimistic views, assessing the contractual options and predicting their prospects of success must take account of the change in the interests of the actors involved and arbitral practice. Such change, so the author argues, has been brought about by a massive, manifold and persistent opposition to an increasingly broad interpretation of investor rights and already resulted in a recalibration to the benefit of the right to regulate in the public interest.
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Gegenstand der Arbeit ist das Spannungsfeld zwischen Investitionsschutzabkommen und staatlichem Gemeinwohl. Die Thematik hat in den letzten 15 Jahren weltweit für erhitzte Diskussionen, teilweise gewalttätige Proteste und tiefgreifende Verunsicherungen gesorgt. Dass das Spannungsfeld trotz dieses vergleichsweise langen Zeitraums nichts an Brisanz verloren hat, zeigt das jüngst vom schwedischen Energiekonzern Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengte ICSID-Verfahren um das Kohlekraftwerk Moorburg bei Hamburg. Das Werk untersucht das Spannungsfeld exemplarisch am Beispiel des Tatbestands der indirekten Enteignung und seiner Abgrenzung zu nicht-entschädigungspflichtigen Regulierungen. Zur Bestimmung des Tatbestands wird im Rahmen der Vertragsauslegung nach den Regeln der Wiener Vertragsrechtskonvention ein Rechtsvergleich zwischen dem US-amerikanischen, dem deutschen Recht und dem Recht der EU sowie den regionalen Menschenrechtskonventionen, insbesondere der EMRK, vorgenommen. Dieser Rechtsvergleich bildet die Grundlage für die Bestimmung allgemeiner Rechtsprinzipien (Art. 38 (c) StIGH), die dann ihrerseits bei der Auslegung der Enteignungstatbestände der Investitionsschutzabkommen angewandt werden können. Die damit vorgenommene Untersuchung des Spannungsfelds versteht sich als juristische Aufarbeitung der gegenwärtigen Rechtslage und leistet durch die Aufarbeitung der Rechtslage einen Beitrag zu einem besseren Verständnis des Rechtsgebiets, einer Verobjektivierung der Diskussion um seine Vor- und Nachteile und damit auch zu seiner zukünftigen Entwicklung
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Einer der wesentlichen Streitpunkte zwischen den USA und der EU bei der Aushandlung des Transatlantischen Freihandelsabkommens sind die Regelungen zum Investitionsschutz. Dies soll eigentlich Investoren davor schützen, durch veränderte rechtliche Rahmenbedingungen Verluste zu erleiden. Es zielt aber auf die Wirtschaftsverfassung von Nationalstaaten, denn die Profitabilität der Investitionen ist vor allem durch Änderungen des Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutzes betroffen. Sollte es hier zu Klagen kommen, könnte dies die politische Souveränität von Staaten gefährden. ; Bilateral investment treaties (BITs) and investor-state dispute settlements (ISDS) have become highly controversial. The authors review the evidence and discuss the pros and cons of BITs and other investment agreements. Many observers are concerned that Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) regulations on investment protection could be abused by international corporations to obtain unjustified compensation from EU member states. These concerns are to some extent legitimate and should be considered more seriously in the EU negotiation strategy. International investment agreements (IIA) are necessary when host countries of FDI do not have reliable and independent judicial systems. To avoid abuse and to account for the increasing role of global production chains, agreements require more precise definitions, and ISDS needs to be more transparent and independent. With the EU developing its own new approach independently (and differently) from the one taken in the past by its member states, the current negotiations of 'mega-regionals', as well as the first standalone EU IIA with China, offer the unique possibility to answer current critique around international investment law. Is there, in the current documents, an IIA2.0 that strengthens the right to regulate and holds up high protection standards for investors? The exclusion of ISDS from TTIP negotiations risks missing a unique chance to improve the current less than perfect international investment regime.