Der Kandidat
In: Ossietzky: Zweiwochenschrift für Politik, Kultur, Wirtschaft, Band 19, Heft 21, S. 747-748
ISSN: 1434-7474
2912 Ergebnisse
Sortierung:
In: Ossietzky: Zweiwochenschrift für Politik, Kultur, Wirtschaft, Band 19, Heft 21, S. 747-748
ISSN: 1434-7474
In: CNE-Pflegemanagement, Band 5, Heft 5, S. 15-18
ISSN: 2626-6229
ZusammenfassungIm Oktober dieses Jahres finden die Vorstandswahlen des Bundesverbandes Pflegemanagement statt. Damit Sie wissen, für wen Sie voten sollen, stellen wir Ihnen die
Kandidaten hier vor.
In: Kommunalpolitische Blätter: KOPO ; Wissen, was vor Ort passiert! ; Stimme der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU, Band 66, Heft 7/8, S. 42-43
ISSN: 0177-9184, 0177-9184
In: Zwischen Fragmentierung und Konzentration: die Bundestagswahl 2013, S. 47-60
In: Wissenschaft und Frieden: W & F, Band 31, Heft 2, S. 5
ISSN: 0947-3971
In: Rus & samfunn, Band 2, Heft 2, S. 10-11
ISSN: 1501-5580
In: Aktuelle Frankreich-Analysen Nr. 31
In: Gescheiterte Kanzlerkandidaten: von Kurt Schumacher bis Edmund Stoiber, S. 392-423
"Kanzlerkandidat - mit diesem Begriff kann jeder halbwegs politisch interessierte Bürger in der Bundesrepublik etwas anfangen. Seine Bedeutung scheint völlig selbstverständlich zu sein. Schließlich geben sich Sozialdemokraten wie Unionsparteien im Wahlkampf redlich Mühe, ihren Kandidaten für das Kanzleramt den Wählern näher zu bringen: Von tausenden von Plakaten strahlt er dann herab, ist in Zeitungen und Magazinen unübersehbar und stellt sich im Fernsehen den mehr oder weniger kritischen Fragen von Journalisten und Bürgern. Und doch: Der Begriff "Kanzlerkandidat" findet sich in keinem Artikel der Verfassung, auch Gesetze und Verordnungen kennen ihn nicht. Selbst auf seinem Wahlzettel wird der Bürger dank separater Landeslisten den Namen eines Kanzlerkandidaten nur in seltenen Ausnahmefällen finden. In der Bundesrepublik Deutschland wählt man eben das Parlament, nicht aber den Kanzler als Regierungschef. Doch wen interessieren akademische Diskurse über den vermeintlich systemfremden Trend zum "medienzentrierten Persönlichkeitswettbewerb" und der damit verbundenen schleichenden "Präsidentialisierung" des parlamentarischen Systems, wenn in der deutschen Mediendemokratie die Frage, wer denn nun Kanzler werden soll, die Wahlkämpfe dominiert und zu einem wesentlichen Grund für die Entscheidung zu Gunsten der einen oder anderen Partei wird. Mit der gleichen Selbstverständlichkeit wird zumeist davon ausgegangen, dass es Kanzlerkandidaten nur aus den Reihen der großen Parteien geben kann. Schon ein Antreten von Spitzenpolitikern der bayerischen CSU scheint ein rechtfertigungsbedürftiges Unterfangen zu sein, wie Franz Josef Strauß und Edmund Stoiber jeweils leidvoll erfahren mussten. Dass eine kleine Partei einen Kanzlerkandidaten benennt, das verstößt in grober Weise gegen diese ungeschriebene Regel der Politik, fordert Hohn und Spott geradezu heraus. So können dann auch die Kommentare kaum verwundern, die der Kür Guido Westerwelles zum "Kanzlerkandidaten der FDP" auf dem Parteitag der Liberalen am 12. Mai 2002 in Mannheim folgten: Von "kollektivem Realitätsverlust" der FDP war die Rede. Sie sei die Partei mit dem "Gaga-Faktor". Westerwelle wurde als "Kanzlerkandidat von Fantasialand" tituliert, als "größenwahnsinnig" bezeichnet und als "Pausenclown" geschmäht. Dieses katastrophale Echo in den Medien war antizipierbar gewesen. Weder Westerwelle noch irgendjemand sonst in der Parteiführung dürfte ernsthaft erwartet haben, dass ein Liberaler ins Kanzleramt einziehen könne. Man sollte daher dem FDP-Parteivorsitzenden und seinem Wahlkampf-Team nicht unterstellen, im naiven Glauben an eine halbwegs realistische Chance diesen Schritt gewagt zu haben. Worin lagen aber dann die Gründe für Westerwelles Kanzlerkandidatur? Was erhoffte sich die FDP davon, im Wahlkampf mit einem eigenen Kandidaten aufzutreten? Und inwiefern wurden diese Erwartungen erfüllt? Der vorliegende Beitrag will versuchen, auf diese Fragen Antworten zu geben." (Textauszug)
In: Nomos Universitätsschriften. Recht Band 813
In: Nomos Universitätsschriften – Recht 813
In: Nomos eLibrary
In: Arbeits- und Sozialrecht
Welchen "Spielregeln" unterliegen Headhunter und ihre Kandidaten? Die Autorin ordnet die Beziehung zwischen Headhunter und Bewerber erstmals rechtlich ein und entwirft einen gegenseitigen Pflichtenkanon. Der Schwerpunkt liegt auf der Personalberatung (Executive Search, Management Audit und Outplacement). Um praxisgerechte Ergebnisse zu erzielen, flossen in die Arbeit Experteninterviews mit Partnern führender Personalberatungen ein. Rechtlich komplex wird das Verhältnis zwischen Personalberater und Kandidat durch die Interaktion mit dem beauftragenden Arbeitgeber. Die Autorin zieht Parallelen zu den Fällen einer "Berufshaftung" und stellt dar, wie diese Drei-Personen-Konstellation rechtlich zu erfassen ist
In: Zwischen Fragmentierung und Konzentration: Die Bundestagswahl 2013, S. 47-60
In: Kommunalpolitische Blätter: KOPO ; Wissen, was vor Ort passiert! ; Stimme der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU, Band 65, Heft 1, S. 47-52
ISSN: 0177-9184, 0177-9184
In: Zwischen Fragmentierung und Konzentration: Die Bundestagswahl 2013, S. 47-60
In: Nomos Universitätsschriften Recht 813
In: Ost-West-Gegeninformationen: Vierteljahresschrift, Band 17, Heft 4, S. 13-16
ISSN: 1812-609X
"Im Jahr 2001 stellte Makedonien seinen EU-Beitrittsantrag, vier Jahre später erhielt das Land den Kandidatenstatus. Sowohl die politische Elite als auch große Teile der Bevölkerung verbinden viele Hoffnungen mit der EU-Mitgliedschaft. Gleichzeitig herrscht aber auch das Bewusstsein, dass diese kein Allheilmittel gegen die größten Probleme des Landes wie Arbeitslosigkeit und Korruption sein wird." (Autorenreferat)