Kapitalschutz nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
In: Osnabrücker Schriften zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht 18
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In: Osnabrücker Schriften zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht 18
In: Abhandlungen zum deutschen und europäischen Handels- und Wirtschaftsrecht 165
Das neue Buch von Thomas Gebert ist das Resultat vieler Anfragen der Leser seines Börsenbriefs und seiner Kolumnen. Geht es dort in erster Linie um Aktien, erfüllt Gebert hier die Leserwünsche nach einer Beleuchtung sämtlicher Aspekte rund um Geldanlage und persönliche Finanzen. Und so greift er Themen auf wie die Wahrscheinlichkeit eines Euroaustritts Italiens, die Auswirkungen der Entwicklung der chinesischen Wirtschaft und den Sinn oder Unsinn eines Investments in Gold. Gewohnt durchdacht, sachlich und vor allem bestens informiert erläutert Gebert, mit welchen Mitteln sich seine Leser am besten gegen die drohende Gefahr des Kapitalverlusts wappnen können. Sein Rat lautet ganz klar: Bargeld halten! Ab dem Ende des Jahrzehnts könnte sich das Blatt jedoch wieder wenden...(Verlagstext)
In: Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 90
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Kapitalaufbringungs- wie Kapitalerhaltungsregeln sind für das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern verfasst. Schwierigkeiten entstehen für den Rechtsanwender, wenn verbundene Unternehmen an vermeintlich kapitalschutzrelevanten Geschäften beteiligt werden. Die Literatur hat zahlreiche Zurechnungskriterien gefunden und auch der BGH hat für etliche Beteiligungskonstellationen bereits geurteilt. Eine einheitliche Betrachtung für den gesamten Kapitalschutz fehlt überdies noch. Christoph Bielak legt mit dieser Arbeit einen Vorschlag vor, nach welchen Kriterien verbundene Unternehmen zugerechnet werden können; und zwar für den gesamten Kapitalschutz (Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung). Er erläutert einen abstrakten Lösungsansatz im ersten Kapitel, wendet diesen unter Auswertung der Rechtsprechung und Literatur auf die einzelnen Kapitalaufbringungs- sowie Kapitalerhaltungsnormen im zweiten Kapitel an und wagt einen Exkurs in das »Kapitalschutz«-Recht der Kommanditgesellschaft (KG) im dritten Kapitel
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 41, Heft 22, S. 887-894
ISSN: 0949-7676, 0012-1347
In: Bochumer Beiträge zur Unternehmensführung 74
In: Schriftenreihe innovative betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis 279
In: Schriftenreihe Innovative Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis 279
In: Rechtswissenschaftliche Forschungsberichte
Seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts hat sich mit dem Leveraged Buy-out in der internationalen Transaktionspraxis ein neues Akquisitions- und Finanzierungsmodell für die Übernahme von Unternehmen etabliert. In den USA entwickelt, hat sich dieses Modell über Großbritannien auch in Kontinentaleuropa verbreitet und wird zunehmend auch in Deutschland bei Unternehmensübernahmen angewandt . Unter einem Leveraged Buy-out (LBO) versteht man den Erwerb eines Unternehmens bei dem zur Finanzierung des Erwerbes hauptsächlich oder möglichst viel Fremdkapital und sekundär oder möglichst wenig Eigenkapital eingesetzt wird . Der Erwerb des Zielunternehmens unter Einsatz von möglichst viel Fremdkapital führt zu dem sogenannten leverage effect, wonach die Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital mit dem Anteil des für die Akquisition eingesetzten Fremdkapitals steigt, solange die Gesamtrendite von Eigen- und Fremdkapital höher ist als der für die Fremdkapitalaufnahme zu zahlende Zins . Ein LBO kann verschiedene Formen annehmen, wobei bei der begrifflichen Abgrenzung der verschiedenen Arten üblicherweise nach der Zusammensetzung der Erwerber der Zielgesell-schaft differenziert wird. Ein LBO, bei dem das Management der Zielgesellschaft die Initiative zum Erwerb des Unternehmens ergreift bzw. nach Äußerung der Verkaufsabsicht durch die Altgesellschafter den Erwerb maßgeblich betreibt und/oder an diesem nach Erwerb zumindest wesentlich beteiligt ist, wird üblicherweise als Management Buy-out (MBO) oder Leveraged Management Buy-out (LMBO) oder Management Leveraged Buy-out (MLBO) bezeichnet. Das Gegenstück zum Erwerb durch das eigene Management bildet die Akquisition der Zielge-sellschaft durch ein von außen kommendes Management Team. Dieser Vorgang wird übli-cherweise als Management Buy-in (MBI) bezeichnet. Wird die Gesellschaft durch die Beleg-schaft erworben, so soll es sich dabei um einen Belegschafts-Buy-out (BBO) bzw. einen Employee Buy-out (EBO) handeln. Geht die Initiative dagegen von institutionellen Kapitalan-legern aus bzw. wird der Erwerb nach Äußerung der Verkaufsabsicht durch die Altgesellschaf-ter hauptsächlich von solchen institutionellen Kapitalanlegern betrieben, so wird dafür neben dem Begriff "LBO" zuweilen auch die Bezeichnung Institutioneller oder Institutional Buy-out (IBO) verwandt. Die Grenzen zwischen den verschiedenen Formen sind allerdings fließend. Auch bei einem MBO liegt der von institutio ...
In: Abhandlungen zum deutschen und europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 90
In: Jenaer Studien zum deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht Band 53
In: Europäische Integration und internationale Wirtschaftsbeziehungen
In: Rechtswissenschaftliche Studien 21