Die Arbeit zeigt Ansätze und Möglichkeiten zum Klimaschutz auf, die zugleich zur Energie- und somit auch Kosteneinsparung in der kommunalen Abwasserentsorgung beitragen. Im Vordergrund stehen dabei die Optimierung des Energieverbrauchs von Kläranlagen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien durch Kläranlagen (u.a. Abwasserwärme- und Klärgasnutzung). Die Autorinnen und Autoren aus Köln, Mannheim, Wolfsburg, Warendorf, Waiblingen und Regensburg geben mit ihren Beiträgen Praxiserfahrungen weiter und zeigen, wie durch ganzheitliche Konzeptionen und die Umsetzung verschiedener, zum Teil ineinander greifender Maßnahmen auch in der Abwasserbehandlung ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann. Die Veröffentlichung widmet sich dem Thema "Klimaschutz und Abfallwirtschaft". Im Rahmen der Abfallwirtschaft werden klimaschädliche Treibhausgase erzeugt und kann ein großer Beitrag zum Schutz des Klimas geleistet werden - dies vor allem im Hinblick auf eine optimierte Kreislaufwirtschaft. Anhand von fünf Beispielen aus der kommunalen Praxis werden Potenziale und Möglichkeiten der Abfallwirtschaft zur Minimierung von Treibhausgasen aufgezeigt.
Die Arbeit zeigt Ansätze und Möglichkeiten zum Klimaschutz auf, die zugleich zur Energie- und somit auch Kosteneinsparung in der kommunalen Abwasserentsorgung beitragen. Im Vordergrund stehen dabei die Optimierung des Energieverbrauchs von Kläranlagen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien durch Kläranlagen (u.a. Abwasserwärme- und Klärgasnutzung). Die Autorinnen und Autoren aus Köln, Mannheim, Wolfsburg, Warendorf, Waiblingen und Regensburg geben mit ihren Beiträgen Praxiserfahrungen weiter und zeigen, wie durch ganzheitliche Konzeptionen und die Umsetzung verschiedener, zum Teil ineinander greifender Maßnahmen auch in der Abwasserbehandlung ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann. Anhand der sechs Beiträge aus der kommunalen Praxis wird deutlich: Dem hohen Energiebedarf von Kläranlagen steht durch Maßnahmen zur Energieeinsparung und -effizienzsteigerung sowie zur Energieerzeugung ein erhebliches Klimaschutzpotenzial gegenüber.
In der Dissertationsschrift wird aufbauend auf den Erkenntnissen der Climate Change Litigation und dem Phänomen der sog. Klimaklagen die Justitiabilität von Klimaschutz in Deutschland untersucht. Dabei wird der Untersuchungsgegenstand auf Klimaschutzklagen, d.h. auf vertikale Klagen von Privaten gegen den Staat mit dem Begehren auf verbesserte oder sonst adäquate Klimaschutzmaßnahmen, beschränkt. Nach einer Auseinandersetzung mit dem meist diffusen Begriff der Justitiabilität, der zumeist als Universalargument gegen Klimaklagen eingebracht wird, wird hier eine eigenständige Definition mit anschließendem Prüfungskanon entwickelt, der nach der Einklagbarkeit des Klimaschutz und der gerichtlichen Eignung zur Streitklärung fragt. Im Rahmen der Prüfung von Einklagbarkeit und Eignung werden die wesentlichen Herausforderungen der Klimaklagen identifiziert und – unter Berücksichtigung einschlägigen internationalen und europäischen Rechts – nach prozessualem und materiellem Verfassungsrecht geprüft. Unter Begründung eines subjektiven Rechts auf Klimaschutz im Sinne eines Schutzes der Freiheitsvoraussetzungen sowie unter Anwendung einer Abwägungsfehlerlehre als gerichtlicher Kontrollmaßstab wird die Justitiabilität von Klimaschutz in Deutschland bejaht. Dabei erfolgt – im deutschsprachigen Raum erstmals – eine monografische Auseinandersetzung mit dem sog. Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die Arbeit wirft damit nicht zuletzt kritische Blicke auf die Rolle des Pariser Abkommens, der langfristigen Temperaturgrenze für das Grundgesetz, die Scheidung von Schutzpflichten und Abwehrrechten, wie sie auch im Klima-Beschluss erfolgte, die Herleitung, Begründung und Reichweite eines Rechts auf Freiheitsvoraussetzung bzw. nach dem Bundesverfassungsgerichts einem Recht auf intertemporale Freiheitssicherung sowie die Rolle des IPCC, des CO2-Restbudgets als Maßstab und das Verhältnis von Gerichten und Parlament im Klimaschutz. Über den Autor Dr. jur. Michael Kalis hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt Oder mit Schwerpunkt im Völker- und Europarecht sowie an der Université du Luxembourg absolviert. Im Referendariat war er am Kammergericht Berlin, mit Stationen u.a. bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Amnesty International, RA Geulen & Klinger, Ständige Vertretung der BRD bei den VN in Genf. Aktuell ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am IKEM und seit 2022 PostDoc am IFZO.
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Die zum Teil schon realisierten bzw. noch bevorstehenden Schritte zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen berühren fast die gesamte Rechtsordnung und damit auch Landeskompetenzen wie schwerpunktmäßig das Bau- und Raumordnungsrecht. Gleichzeitig stellt sich die Frage nach der Rolle der Länder und der Leistungsfähigkeit des Föderalismus im Klimaschutz. Der Tagungsband zur gleichnamigen Veranstaltung, die Mitte Mai 2022 in Linz stattgefunden hat, beschäftigt sich mit der Frage nach den Schnittstellen von Unions-, Bundes- und Landesrecht sowie, welche klimarelevanten und innovativen Akzente von den Ländern selbst gesetzt werden können
In: Kommunalpolitische Blätter: KOPO ; Wissen, was vor Ort passiert! ; Stimme der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU, Band 61, Heft 7/8, S. 8-9
Raumordnung und Bauleitplanung können einen Beitrag zum Klimaschutz leisten: Emissionsminderung durch klimagerechte Siedlungsstrukturen sowie durch die Senkung des Energieverbrauchs im Verkehrs-, Siedlungs- und Gebäudebereich, Entwicklung bzw. Sicherung von Flächen für erneuerbare Energien und von Kohlenstoffsenken. Ergänzend dienen z. B. Energiekonzepte oder Kommunikationsstrategien.
Klima- und Umweltschutz spielen bereits heute eine wichtige Rolle auf dem Arbeitsmarkt. Durch den Ausbau erneuerbarer Energien, Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen sowie durch die Nachfrage nach umweltschutzorientierten Dienstleistungen und Umweltschutzgütern ergibt sich aktuell ein Beschäftigungseffekt von etwa 2,8 Mio. Personen. In Szenarienanalysen bis 2030 werden die Beschäftigungswirkungen einer umfassenden Wirtschaftswende oder einzelner Bereiche der Transformation für die Zukunft abgeschätzt. In dem überwiegenden Teil der Studien wird ein positiver Beschäftigungseffekt berechnet, der bei mehreren hunderttausend zusätzlichen Personen gegenüber einer Referenzentwicklung liegt. Insbesondere das Baugewerbe und die Elektroindustrie gehen als Gewinner hervor - außerdem können Wirtschaftsbereiche wie der Handel oder der Dienstleistungssektor von der gesamtwirtschaftlich besseren Lage profitieren. Negative Effekte auf die Beschäftigung werden für die fossile Energiewirtschaft und die Automobilbranche aufgrund des Übergangs zu erneuerbaren Energien und Elektromobilität erwartet, die im Vergleich zu den positiven Effekten jedoch gering sind. Allerdings wird die Wirtschaftswende Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, die durch die Digitalisierung und weitere Trends zu erwarten sind, zusätzlich beschleunigen. Über die Beschäftigung hinaus sind weitergehende ökonomische Effekte (z. B. auf das BIP) überwiegend positiv. Auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021 hat die Bundesregierung mit einer Erhöhung des Emissionsreduktionsziels für Deutschland auf 65 % bis 2030 gegenüber 1990 reagiert. Bis 2020 gingen die THG-Emissionen ohne Berücksichtigung der Pandemieeffekte um etwa 38 % zurück. Die Wirtschaftswende muss also drastisch beschleunigt werden. Allein durch einen stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich, der mit einer 65%igen Emissionsreduktion vereinbar ist, ergeben sich knapp 60 000 zusätzliche Erwerbstätige im Jahr 2030 gegenüber dem bisherigen Zielpfad einer 55%igen Emissionsreduktion. (.)