Die Arbeit zeigt Ansätze und Möglichkeiten zum Klimaschutz auf, die zugleich zur Energie- und somit auch Kosteneinsparung in der kommunalen Abwasserentsorgung beitragen. Im Vordergrund stehen dabei die Optimierung des Energieverbrauchs von Kläranlagen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien durch Kläranlagen (u.a. Abwasserwärme- und Klärgasnutzung). Die Autorinnen und Autoren aus Köln, Mannheim, Wolfsburg, Warendorf, Waiblingen und Regensburg geben mit ihren Beiträgen Praxiserfahrungen weiter und zeigen, wie durch ganzheitliche Konzeptionen und die Umsetzung verschiedener, zum Teil ineinander greifender Maßnahmen auch in der Abwasserbehandlung ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann. Die Veröffentlichung widmet sich dem Thema "Klimaschutz und Abfallwirtschaft". Im Rahmen der Abfallwirtschaft werden klimaschädliche Treibhausgase erzeugt und kann ein großer Beitrag zum Schutz des Klimas geleistet werden - dies vor allem im Hinblick auf eine optimierte Kreislaufwirtschaft. Anhand von fünf Beispielen aus der kommunalen Praxis werden Potenziale und Möglichkeiten der Abfallwirtschaft zur Minimierung von Treibhausgasen aufgezeigt.
Die Arbeit zeigt Ansätze und Möglichkeiten zum Klimaschutz auf, die zugleich zur Energie- und somit auch Kosteneinsparung in der kommunalen Abwasserentsorgung beitragen. Im Vordergrund stehen dabei die Optimierung des Energieverbrauchs von Kläranlagen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien durch Kläranlagen (u.a. Abwasserwärme- und Klärgasnutzung). Die Autorinnen und Autoren aus Köln, Mannheim, Wolfsburg, Warendorf, Waiblingen und Regensburg geben mit ihren Beiträgen Praxiserfahrungen weiter und zeigen, wie durch ganzheitliche Konzeptionen und die Umsetzung verschiedener, zum Teil ineinander greifender Maßnahmen auch in der Abwasserbehandlung ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann. Anhand der sechs Beiträge aus der kommunalen Praxis wird deutlich: Dem hohen Energiebedarf von Kläranlagen steht durch Maßnahmen zur Energieeinsparung und -effizienzsteigerung sowie zur Energieerzeugung ein erhebliches Klimaschutzpotenzial gegenüber.
In der Dissertationsschrift wird aufbauend auf den Erkenntnissen der Climate Change Litigation und dem Phänomen der sog. Klimaklagen die Justitiabilität von Klimaschutz in Deutschland untersucht. Dabei wird der Untersuchungsgegenstand auf Klimaschutzklagen, d.h. auf vertikale Klagen von Privaten gegen den Staat mit dem Begehren auf verbesserte oder sonst adäquate Klimaschutzmaßnahmen, beschränkt. Nach einer Auseinandersetzung mit dem meist diffusen Begriff der Justitiabilität, der zumeist als Universalargument gegen Klimaklagen eingebracht wird, wird hier eine eigenständige Definition mit anschließendem Prüfungskanon entwickelt, der nach der Einklagbarkeit des Klimaschutz und der gerichtlichen Eignung zur Streitklärung fragt. Im Rahmen der Prüfung von Einklagbarkeit und Eignung werden die wesentlichen Herausforderungen der Klimaklagen identifiziert und – unter Berücksichtigung einschlägigen internationalen und europäischen Rechts – nach prozessualem und materiellem Verfassungsrecht geprüft. Unter Begründung eines subjektiven Rechts auf Klimaschutz im Sinne eines Schutzes der Freiheitsvoraussetzungen sowie unter Anwendung einer Abwägungsfehlerlehre als gerichtlicher Kontrollmaßstab wird die Justitiabilität von Klimaschutz in Deutschland bejaht. Dabei erfolgt – im deutschsprachigen Raum erstmals – eine monografische Auseinandersetzung mit dem sog. Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die Arbeit wirft damit nicht zuletzt kritische Blicke auf die Rolle des Pariser Abkommens, der langfristigen Temperaturgrenze für das Grundgesetz, die Scheidung von Schutzpflichten und Abwehrrechten, wie sie auch im Klima-Beschluss erfolgte, die Herleitung, Begründung und Reichweite eines Rechts auf Freiheitsvoraussetzung bzw. nach dem Bundesverfassungsgerichts einem Recht auf intertemporale Freiheitssicherung sowie die Rolle des IPCC, des CO2-Restbudgets als Maßstab und das Verhältnis von Gerichten und Parlament im Klimaschutz. Über den Autor Dr. jur. Michael Kalis hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt Oder mit Schwerpunkt im Völker- und Europarecht sowie an der Université du Luxembourg absolviert. Im Referendariat war er am Kammergericht Berlin, mit Stationen u.a. bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Amnesty International, RA Geulen & Klinger, Ständige Vertretung der BRD bei den VN in Genf. Aktuell ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am IKEM und seit 2022 PostDoc am IFZO.
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Raumordnung und Bauleitplanung können einen Beitrag zum Klimaschutz leisten: Emissionsminderung durch klimagerechte Siedlungsstrukturen sowie durch die Senkung des Energieverbrauchs im Verkehrs-, Siedlungs- und Gebäudebereich, Entwicklung bzw. Sicherung von Flächen für erneuerbare Energien und von Kohlenstoffsenken. Ergänzend dienen z. B. Energiekonzepte oder Kommunikationsstrategien.
Klima- und Umweltschutz spielen bereits heute eine wichtige Rolle auf dem Arbeitsmarkt. Durch den Ausbau erneuerbarer Energien, Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen sowie durch die Nachfrage nach umweltschutzorientierten Dienstleistungen und Umweltschutzgütern ergibt sich aktuell ein Beschäftigungseffekt von etwa 2,8 Mio. Personen. In Szenarienanalysen bis 2030 werden die Beschäftigungswirkungen einer umfassenden Wirtschaftswende oder einzelner Bereiche der Transformation für die Zukunft abgeschätzt. In dem überwiegenden Teil der Studien wird ein positiver Beschäftigungseffekt berechnet, der bei mehreren hunderttausend zusätzlichen Personen gegenüber einer Referenzentwicklung liegt. Insbesondere das Baugewerbe und die Elektroindustrie gehen als Gewinner hervor - außerdem können Wirtschaftsbereiche wie der Handel oder der Dienstleistungssektor von der gesamtwirtschaftlich besseren Lage profitieren. Negative Effekte auf die Beschäftigung werden für die fossile Energiewirtschaft und die Automobilbranche aufgrund des Übergangs zu erneuerbaren Energien und Elektromobilität erwartet, die im Vergleich zu den positiven Effekten jedoch gering sind. Allerdings wird die Wirtschaftswende Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, die durch die Digitalisierung und weitere Trends zu erwarten sind, zusätzlich beschleunigen. Über die Beschäftigung hinaus sind weitergehende ökonomische Effekte (z. B. auf das BIP) überwiegend positiv. Auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021 hat die Bundesregierung mit einer Erhöhung des Emissionsreduktionsziels für Deutschland auf 65 % bis 2030 gegenüber 1990 reagiert. Bis 2020 gingen die THG-Emissionen ohne Berücksichtigung der Pandemieeffekte um etwa 38 % zurück. Die Wirtschaftswende muss also drastisch beschleunigt werden. Allein durch einen stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich, der mit einer 65%igen Emissionsreduktion vereinbar ist, ergeben sich knapp 60 000 zusätzliche Erwerbstätige im Jahr 2030 gegenüber dem bisherigen Zielpfad einer 55%igen Emissionsreduktion. (.)
Schriften des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und SozialrechtDer Klimaschutz ist eine der Kernfragen unserer Zeit. Aus der Pflicht zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und der Unversehrtheit zukünftiger Generationen erwachsen dem Gesetzgeber Schutzpflichten, die potenziell die gesamte Rechtsordnung betreffen, wie das Bundesverfassungsgericht im so genannten Klima-Beschluss vom 24.3.2021 festgestellt hat. Es liegt auf der Hand, dass auch das Arbeitsrecht hiervon erfasst ist.Prof. Dr. Wolfgang Däubler entwirft eine innovative Gesamtschau, die zeigt, wo die Belange des Klimaschutzes im Arbeitsrecht relevant werden. Ausgehend von grundsätzlichen Überlegungen und persönlichen Beobachtungen beschäftigt er sich mit dem Stellenwert des Klimaschutzes gegenüber der unternehmerischen Freiheit, kollektiven Handlungsmöglichkeiten zugunsten von mehr Klimaschutz und den Aspekten, in denen der Klimaschutz im Arbeitsvertragsrecht relevantwird.Der Autor:Dr. Wolfgang Däubler, Professor i.R. für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen
Zunehmend wird klar, dass viele der Aktivitäten, die sich aus dem Tourismus ergeben, indirekt oder direkt eine Belastung für das Klima und die Umwelt bedeuten. Umgekehrt heißt dies aber auch: Hier liegt ein erhebliches Potenzial, um einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können, beispielsweise durch Mobilitätskonzepte, nachhaltige Beschaffung oder Energiemanagement. Darüber hinaus gibt es auch Angebote, sich in der Freizeit mit Möglichkeiten, das Klima aktiv zu schützen, auseinanderzusetzen. Tourismus und Klimaschutz sind also eng miteinander verbunden. Zusätzlich ist die Nachfrage nach ökologisch verträglichen "sanften" Tourismusangeboten steigend, weshalb "Klimafragen" ebenfalls ins Blickfeld rücken. Sieben Beiträge und vier Exkurse zeigen unterschiedliche Ziele und Herangehensweisen, wie Kommunen beide Themen erfolgreich miteinander verknüpfen. Außerdem werden die wichtigsten Siegel für nachhaltigen Tourismus vorgestellt.
Der Begriff der Resilienz ist in den Rechtswissenschaften erst in jüngerer Zeit und nur vereinzelt aufgegriffen worden. Bezogen auf den Klimaschutz geht es darum, rechtzeitig und effizient einem weiteren Anstieg der Temperatur entgegenzuwirken sowie schützende Anpassungsstrategien zu entwickeln. Anhand von sieben Vorträgen haben Professorinnen und Professoren der Rechtswissenschaft und weiterer Disziplinen über die interdisziplinäre und gesellschaftliche Dimension der Klimaresilienz, den Energiebinnenmarkt und die europäische Energiesolidarität, mögliche Konflikte zwischen Versorgungssicherheit und Klimaschutz, die Grundstrukturen und Gütekriterien des Klimawandelfolgenrechts sowie das Recht der Hochwasservorsorge diskutiert. Die Beiträge werden durch diesen Band einer weiteren Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Mit Beiträgen von Prof. Dr. Kurt Faßbender | Prof. Dr. Jörg Gundel | Prof. Dr. Patrick Hilbert | Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof | Prof. Dr. Harald Kunstmann | Prof. Dr. Dres. h.c. Ortwin Renn | Prof. Dr. Thomas Schmid
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Zu den zentralen Fragen in der Debatte um Klimaschutz zählt die Frage nach dem Verhältnis von Klimaschutz ("Verbotspolitik") und Freiheit ("Selbstverwirklichung ohne Einschränkung durch Verbote und ohne Rücksicht auf künftige Generationen oder den globalen Süden"). Zu den wichtigsten deutschen Stimmen in der Debatte zählt Felix Ekardt, Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig. Er hat (erneut) einen lesenswerten Gastbeitrag mit dem Titel "Erst mehr Klimaschutz ermöglicht Freiheit" für die ZEIT verfasst, der den Kern der unterschiedlichen Freiheitsverständnisse herausarbeitet und in den folgenden beiden Sätzen gipfelt:"Letztlich werden Freiheit und Klimaschutz nur gemeinsam bestehen. Wer sie gegeneinander ausspielt, zeigt, dass er es mit beiden nicht ernst meint."
Die aktuelle Veröffentlichung ist dem Thema "Klimaschutz und Denkmalschutz" gewidmet und damit zwei Belangen, die durchaus gemeinsame Ziele haben, aber auch in Konkurrenz zueinander stehen können. Anhand von Beispielen aus der kommunalen Praxis werden Möglichkeiten und Hemmnisse energetischer Sanierungen von Baudenkmälern aufgezeigt. Mit den vorliegenden fünf Beiträgen soll einer möglichst großen inhaltlichen Bandbreite Rechnung getragen werden. Zum einen wird die Palette an bautechnischen Möglichkeiten zur energetischen Sanierung eines Denkmals, wie Wärmedämmung, Austausch der Fenster, Sanierung der Beleuchtung etc., und an Gebäudenutzungen, wie Rathäuser, Schulen, soziale Einrichtungen etc., thematisiert. Zum anderen werden aber auch die besondere Problematik von Solaranlagen auf Denkmälern und die Notwendigkeit von Kooperationen zwischen Klimaschutz und Denkmalschutz sowie von fundierten Beratungen für Denkmaleigentümer und Handwerk diskutiert
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Heute hat der 11. Senat des OVG Berlin-Brandenburg die Bundesregierung dazu verurteilt, ein Sofortprogramm für den Klimaschutz gem. § 8 Abs. 2 S. 1, S. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) zu erlassen. Wieder braucht es ein Gericht, damit gesetzlich vorgeschriebene Klimaschutzmaßnahmen auch ergriffen werden. Und dies, obwohl eine Klage auf Erlass des Programms im Gesetz eigentlich gar nicht vorgesehen ist. Das Urteil schafft damit einen ebenso wichtigen wie überfälligen justiziablen Mechanismus für eine effektive Nachsteuerung bei Zielverfehlungen im Klimaschutz. Auch wenn im Lichte der anstehenden KSG-Novelle unklar ist, ob das Urteil tatsächliche Wirkungen entfalten wird, setzt es ein wichtiges Signal für mehr Rechtsdurchsetzung im Klimaschutzrecht.
Angesichts aktueller wissenschaftlicher Evidenz lässt sich nicht mehr daran zweifeln, dass die Bekämpfung des voranschreitenden Klimawandels unmittelbare staatliche und gesellschaftliche Reaktionen erfordert. Besonderes gilt dabei im Bereich des Straßenverkehrs, welcher seit Jahrzehnten einen Anstieg an klimawandelursächlichen Treibhausgasemissionen verzeichnet, gleichzeitig aber eine weitreichende gesellschaftliche und wirtschaftliche Tragweite aufweist. Schritte in Richtung einer häufig propagierten "Mobilitätswende" sind höchst an der Zeit, hierzu gesetzte Verkehrsmaßnahmen erfordern aber ein stabiles rechtliches Fundament. Die vorliegende Diplomarbeit nimmt in Form eines "Klimachecks" eine klimaschutzrechtliche Analyse in Geltung stehender Normen aus österreichischen Straßenverkehrsgesetzen vor und zeigt Gesetzesstellen mit klimaschützendem Verbesserungspotenzial auf. Eingebettet in diese Bewertung werden gesellschaftspolitisch besonders interessante Maßnahmen zur Erreichung eines klimaschutzgerechten Mobilitätssystems aufgegriffen und einer Umsetzbarkeitsbewertung anhand des höherrangigen Rechts zugeführt. Nicht zuletzt wird in Anbetracht aktueller Entwicklungen auf rezente Änderungen von relevanten unionsrechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen. ; Given current scientific evidence, there is no longer any doubt that combating advancing climate change requires immediate governmental and societal responses. This is particularly true concerning road traffic, which has been recording an increase in climate change-causing greenhouse gas emissions for decades, while at the same time having far-reaching social and economic implications. Steps towards a frequently propagated "mobility turnaround" are urgent in time but transport measures taken for this purpose require a stable legal foundation. In the form of a "climate check", this diploma thesis analyzes the legal standards of Austrian road traffic laws that are currently in force and identifies legal passages with potential for improvement in terms of climate ...