Informationszugriff auf AG-Aufsichtsratsmitglieder durch Gemeinden
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 94, Heft 2, S. 248-266
ISSN: 0042-4501
Für das kommunale Beteiligungsmanagement im Hinblick auf die Aktiengesellschaft ist es essenziell, zusätzliche Informationspotenziale zu nutzen, die das Gesellschaftsrecht den Gemeinden einräumt. Hier geht es vor allem um die Paragraphen 394 und 395 AktG, die Gebietskörperschaften die Möglichkeit eines erweiterten Informationszugriffs auf Aufsichtsratsmitglieder eröffnen, die auf Veranlassung der Gebietskörperschaft gewählt oder entsandt wurden. Dies setzt allerdings eine gesetzliche Berichtspflicht gegenüber der Gemeinde voraus, wie sie sich im Kommunalwirtschaftsrecht oder Kommunalverfassungsrecht einiger Gemeindeordnungen findet. Der Geheimnisschutz muss beim Berichtsempfänger gewährleistet sein. (ICE2)