Verhandlungen, 1, Individuen und Gruppen als Konfliktparteien Ergebnisse aus sozialpsychologischer Verhandlungsforschung
In: Urban-Taschenbücher 517
In: Sozioökonomie
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World Affairs Online
In: Wirtschaft und Gesellschaft: wirtschaftspolitische Zeitschrift der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Band 8, Heft 2, S. 493-500
ISSN: 0378-5130
Bei der Analyse des Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Konfliktes zeigt sich als Gundsachverhalt, daß einige Interessen der Arbeiter mit jenen der Kapitalisten und des Managements durchaus vereinbar sind, andere mit ihnen in Widerspruch stehend, "konfligierend" sind. Die Bewältigung dieses Interessenkonfliktes wird neuerdings unter dem Titel "Mitbestimmung" oder "Industrielle Demokratie" diskutiert. Im weitesten Sinne bedeutet Mitbestimmung, daß die unternehmerische Entscheidung auch konfligierende Arbeiterinteressen berücksichtigt. Von den zahlreichen Problemen, die sich dabei ergeben können, werden hier drei näher diskutiert: 1. Die Ebene, auf der die Kompromisse ausgehandelt werden. 2. Die Situation, in der das Aushandeln erfolgt (z.B. definiert über den konjunkturellen Zustand). 3. Die Grundfrage, um die es beim Aushandeln geht (Umverteilung von Macht und Aufteilung des Produktionsergebnisses auf die beiden Konfliktparteien). Dabei wird jeweils differenzierend argumentiert mit Bezug auf Phasen der Expansion bzw. Stagnation. Die so gewonnenen theoretischen Aussagen werden sodann auf verschiedene (historische) Phasen der Entwicklung der westlichen Industriestaaten bezogen, um den Erklärungsgehalt zu überprüfen. Dabei zeigt sich, daß Expansion und Stagnation in ihrer Aufeinanderfolge zu zyklischen Schwankungen der Industriellen Demokratie führen, d.h. die Positionen der Konfliktparteien hiervon wechselseitig gestärkt oder geschwächt werden. (NG)
In: China aktuell: journal of current Chinese affairs, Band 7, S. 34-51
ISSN: 0341-6631
Analysiert werden die Meldungen aus Vietnam, Kambodscha und von sog. Bangkoker Beobachtern über den Verlauf des "Dritten Indochinakrieges" (Dezember 1977 - Januar 1978). Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Konfliktes zwischen Vietnam und Kambodscha seit April 1975 werden die Ziele der Konfliktparteien sowie mögliche Themen erneuter Verhandlungen ("besondere Beziehungen", Grenzverlauf) dargestellt. Abschließend werden die Stellungnahmen der Sowjetunion und der VR China wiedergegeben. (DÜI-Sch)
World Affairs Online
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 24, Heft 2, S. 357-372
ISSN: 0023-2653
Die bürgerkriegsähnlichen Unruhen in Nordirland seit 1968 werden von den gegensätzlichen politischen Lagern als Religionskrieg oder Klassenkampf dargestellt. Die historische und sozialstrukturelle Ausprägung des Konflikt werden neu bestimmt, ebenso wie in einem strukturellen Modell Gewicht und Zusammenwirken der Faktoren. Wesentliche Phasen des Konfliktes werden dargestellt und einige Entwicklungs- und Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Die realen Ursachen machen den in Irland entstandenen ethnischen und konfessionellen Gegensatz gleichzeitig zu einem politisch-ökonomischen. Durch die auffällige Kontinuität der tragenden Organisationen und ihrer Ideologien ist in den letzten 50 Jahren in Nord-Irland eine Versäulung eingetreten, die dazu beigetragen hat, die relative Deprivation von Katholiken im Erwerbsleben etc. und die instituionelle Diskriminierung im politischen Bereich zu verfestigen. 'Religion' beinhaltet in Nord-Irland soziale Schichtung im Sinne einer Rangordnung. Modellhaft stehen sich in der nordirischen Gesellschaft zwei durch religiöse und ehtnische Dimensionen polarisierte Säulen in einem Rangverhältnis gegenüber. Es sind zwei getrennte Gesellschaften mit nur geringer Interaktion entstanden. Spannung und Konflikt in der Interaktion der beiden Gruppen werden nach dem Statusinkonsistenz-Konzept erklärt. Die strukturelle Analyse bezeichnet Rekrutierungsfelder der Konfliktparteien und Richtung und Intensität ihrer Aktivitäten. Der Konfliktverlauf wird vor allem durch empirische Zusammenhänge und anhand eines allgemeinen Verlaufsmusters erläutert. (MM)
Die spätmittelalterliche Verfassung des Reichs beruht auf eingelebten Rechtsgewohnheiten, übereinstimmenden oder divergierenden Ansichten über das Herkommen, wenigen positivrechtlichen Normierungen und auf juristischen Doktrinen zur �plenitudo potestatis� des Kaisers nach römisch-kanonischem Recht, das auch der herrscherlichen Reskriptpraxis im Reich, an der römischen Kurie und in anderen Ländern Europas ihre rechtliche Form gibt. Es handelt sich um perspektivische, ständisch, intellektuell und situativ gebundene Überzeugungen und Behauptungen hinsichtlich dessen, was das Recht von König und Reich sei. 1. Thema der Untersuchungen sind die Begründung und die im Verlauf politischer Auseinandersetzungen weitergetriebene Ausformulierung des obrigkeitlich-amtsrechtlichen und lehnsrechtlichen Herrschaftsanspruchs des römisch-deutschen Königs und Kaisers sowie die Frage der Durchsetzung dieser Ansprüche, insbesondere die Heranziehung der Reichsstände und Reichsstädte zu Dienstleistungen für Kaiser und Reich, die auf Reichstagen vereinbart oder durch einseitiges kaiserliches Gebot eingefordert wurden. In einem Kernbereich wird der in der deutschen und europäischen Verfassungsgeschichtsschreibung wenig behandelten, aber für die Beurteilung der Verfassungsverhältnisse und der politischen Machtverteilung zentralen Frage nachgegangen, inwieweit herrscherliche Gebote in ihrer Rechtmäßigkeit grundsätzlich bestritten oder akzeptiert und befolgt wurden, inwieweit ferner die Gehorsamsleistung in dem geforderten oder vereinbarten Umfang durch kollektive Übereinkünfte, Verhandlungen mit dem Kaiserhof und individuelle Einreden von Ständen und Städten suspendiert oder gar obstruktiv vermieden wurde. 2. Ziel der Untersuchungen ist die Ermittlung verfassungsrechtlicher Elemente, die im Reich der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts während der langen Regierung Kaiser Friedrichs III. in konsistenten Problemlagen und zugespitzten Konflikten zum Vorschein kamen. Es handelt sich um die Reichs- und Territorialpolitik der Jahre 1459 � 1463 mit den sogenannten Reichskriegen gegen Herzog Ludwig von Bayern-Landshut und den Pfalzgrafen Friedrich sowie um die Auseinandersetzungen mit fremden Mächten in den Jahren 1477 � 1493, insbesondere den Eroberungskrieg des ungarischen Königs Matthias Corvinus gegen die österreichischen Erblande Kaiser Friedrichs III. Die Formulierung von Verfassungsvorstellungen erfolgte im Zusammenhang mit der Frage, ob der Kaiser berechtigt war, das Reich in den politischen Auseinandersetzungen zur Hilfeleistung aufzubieten. Erörtert wird diese Frage in der reichsweiten juristisch-politischen Propaganda der Streitgegner sowie in Verhandlungen auf Reichs- und Städtetagen. 3. Systematisch zusammenfassend wird schließlich ein Überblick über verschiedenartige Dienstleistungen von Reichsständen und Freien- und Reichsstädten gegeben mit dem Aufweis der damit verbundenen rechtlichen, aber auch sozialen Grundlagen der Reichsverfassung. Im Zusammenhang mit kaiserlichen Hilfsforderungen erscheint der Reichsverband als Großfamilie, als Verband von �gesippten Freunden�, d. h. von Verwandten des Reichsoberhaupts. Die rechtliche Struktur der Reichsverfassung wird dadurch auf einer kategorial anderen Ebene durch normative sozial-affektive Bekundungen und Verhaltensweisen, wie sie unter Verwandten gefordert sind, und entsprechende kommunikative Formen im Verkehr zwischen Kaiser und Ständen erweitert. Damit im Zusammenhang wird das Verhältnis zwischen der Rechtspflicht der Stände und Städte zu Dienstleistungen, der Freiwilligkeit von Leistungen und ihrer individuellen oder korporativen Bewilligung erörtert. 4. Das grundsätzliche Erkenntnisinteresse zielt auf das Spannungsverhältnis von Recht und Politik, auf die Verrechtlichung von Politik durch die juristischen Berater der Konfliktparteien und die Politisierung des Rechts zur Veränderung oder Stabilisierung von Machtlagen. Analysiert wird die gedankliche Arbeit, die am Kaiserhof sowie in den Ratsgremien und Kanzleien der Stände und Städte von den Experten zur Formulierung und Fortentwicklung von Positionen in den langwierigen Parteienauseinandersetzungen geleistet wurde, ferner die Entfaltung, Funktionalität und Wirkung von Begriffen, Denkformen, einzelnen Maximen und Argumenten. Neben der intellektuellen Seite von Recht und Politik werden personengeschichtliche Aspekte und solche des politischen Geschäftsbetriebs, der Kommunikation, der verkehrstechnischen Probleme und der Finanzierung von Politik berücksichtigt.
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