Die Konfliktregelung im Bereich der Arbeitsbeziehungen
In: Konsolidierung zwischen Markt und Staat, S. 212-219
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In: Konsolidierung zwischen Markt und Staat, S. 212-219
In: Springer eBook Collection
In: Friedens- und Konfliktforschung 3
1. Grundfragen: Entstehung und Austragungsformen von Konflikten, Hindernisse bei ihrer Regelung und Strategien, diese zu überwinden -- 1. Bedingungen der Entstehung von Konflikten -- 2. Probleme des ungeregelten Konfliktverlaufs -- 3. Konfliktbearbeitung: Konfliktlösung oder Suche nach einem modus vivendi? -- 4. Inhaltliche Differenzierung: Interessen-, Wert- und Machtkonflikte -- 5. Die Bedeutung von Kommunikations- und Beziehungsstörungen sowie (weiteren) psychologischen Hindernissen -- 6. Strukturelle Probleme -- 7. Zur Auswahl der Quellentexte zu diesem Kapitel -- 8. Literatur -- Quellentexte -- 2. Beispiele zur Konfliktregelung im gesellschaftlichen Bereich -- Einführung -- 2.1 Recht und Gesetze als Konfliktregelungsinstrumente -- Quellentexte -- 2.2 Konfliktverlagerung: vom "Bündnis für Arbeit" zum Streit um die Lohnfortzahlung -- 2.3 Konfliktverwaltung am Beispiel der Auseinandersetzung um die Beibehaltung der Allgemeinen Wehrpflicht -- 3. Fallstudien zur Konfliktregelung im interethnischen Bereich -- Einführung -- Quellentexte -- 4. Fallstudien zur institutionellen Konfliktregelung im internationalen Bereich -- Einführung -- 4.1 Von der KSZE zur OSZE: vom "Kleinarbeiten" des einen großen Konfliktes zur simultanen "Konfliktverhütung" an zahlreichen kleineren Herden -- Quellentexte -- 5. Ausblick: Zivilisierung als Weg und Ziel der Konflikttransformation?.
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 24, S. 12-21
ISSN: 2194-3621
"Militärische Konfliktregelung ist in den neunziger Jahren zu einem wesentlichen Instrument von Bemühungen geworden, in Europa Sicherheit zu schaffen. Dabei geht es nicht nur darum, destabilisierende Auswirkungen von Transformations- und Nation-building-Prozessen zu vermeiden bzw. zu verringern, sondern auch um die Durchsetzung längerfristiger Ordnungsvorstellungen bei der Um- und Neugestaltung Europas. Diese Zielsetzungen sowie die Praxis und die Implikationen militärischer Konfliktregelung durch die westliche Allianz werden insbesondere mit Bezug auf die Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawien untersucht. Darüber hinaus sind die Rückwirkungen militärischen Krisenmanagements auf den Akteur NATO selbst Gegenstand der Betrachtung." (Autorenreferat)
Die Arbeit beschäftigt sich mit neuen Formen der außergerichtlichen Konfliktregelung (ADR), die speziell auf die Lösung von Konflikten im elektronischen Geschäftsverkehr ausgerichtet sind. Die neuen Mechanismen sollen effektiver, flexibler, billiger, schneller und sachnäher als gerichtliche Verfahren sein. Es lassen sich im Wesentlichen zwei Haupttypen von Verfahren unterscheiden. Zum einen gibt es nutzerorientierte Verfahren, die das Vertrauen der Nutzer in den elektronischen Geschäftsverkehr stärken sollen (E-Confidence). Zum anderen existieren besondere technische Mechanismen, die darauf ausgerichtet sind, Urheber- und Kennzeichenrechte vor Cyber-Piraten, Domaingrabbern und anderen Gefahren zu schützen. Nach deutschem Recht unterliegen die außergerichtlichen Verfahren bisher so gut wie keinen rechtlichen Rahmenbedingungen. Auf europäischer Ebene stellt die außergerichtliche Konfliktregelung eine mehrfach erklärte politische Priorität dar. Bisher gibt es jedoch kaum zwingende Vorschriften. Die Entwicklung und Kontrolle der neuen Systeme wird in erster Linie der privaten Initiative und den Selbstregulierungskräften im Netz überlassen. Trotz der hohen Erwartungen bestehen allerdings erhebliche Bedenken in Hinblick auf die Effektivität der neuen Verfahren und die Wahrung elementarer Rechte der Parteien. Es ist zweifelhaft, ob sich die vermeintlichen Vorteile der neuen Verfahren in dem Maße verwirklichen lassen, wie allseits erhofft. Zumindest gegenwärtig können sie den Zugang zum Recht nicht wirklich verbessern. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass sowohl die einzelnen Konfliktregelungsmechanismen als auch das gesamte Konfliktregelungsangebot nicht hinreichend transparent sind. Außerdem ist die Wahrung anerkannter Verfahrensgarantien im Rahmen der Konfliktregelung nicht sichergestellt. Die neuen Mechanismen verringern schließlich auch die Möglichkeit der Regierungen, auf die Entwicklung und Durchsetzung des materiellen Rechts Einfluss zu nehmen. Die Selbstregulierungskräfte im Netz allein sind nicht ausreichend, um den genannten Bedenken zu begegnen. Es gibt viele Gründe für ein Marktversagen, die verhindern, dass alleine durch die Selbstregulierungskräfte vernünftige und gerechte Ergebnisse erzielt werden. Die E-Commerce-Teilnehmer sind nicht an öffentliche Interessen, wie z.B. die Meinungsfreiheit, den Schutz der Privatsphäre und den Verbraucherschutz gebunden, die die Regierungen in der Offline-Welt mit den privaten Schutzrechten Dritter in Einklang bringen müssen. Auch der Einsatz neuer Technologien bietet keine Lösungen für diese Probleme. Die neuen Technologien sind auf die Durchsetzung der Konfliktregelungsergebnisse beschränkt, bieten aber keine Lösung für die Frage, wie bestimmte Standards und wichtige Werte in den Konfliktregelungsprozess eingebettet werden können. Die nationalen Regierungen und internationalen Organisationen müssen deshalb Maßnahmen ergreifen, um eine faire und effektive Konfliktregelung im elektronischen Geschäftsverkehr sicherzustellen. Da sich die Entwicklung der neuen Systeme noch in den Anfängen befindet und nicht durch voreilige und unausgereifte Regelungen gebremst werden soll, müssen zunächst die Grundbedingungen für die Entwicklung effektiver und fairer Verfahren geschaffen werden. In einem ersten Schritt sollten deshalb die bestehenden Transparenz- und Informationsdefizite angegangen werden.
BASE
In: Jenseits der Westpolitik, S. 147-158
In: Formen der Konfliktregelung, S. 327-396
In: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert, S. 125-149
In: Militante Konflikte in Asien
In: Formen der Konfliktregelung, S. 256-326
In: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert, S. 173-200
In: Politische Institutionalisierung und Konflikttransformation, S. 39-168
In: Formen der Konfliktregelung, S. 397-515
In: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, Band 19, Heft 1, S. 63-71
Alle im Jahr 1993, dem "Geburtsjahr", der Ethik-Kommission zur Kenntnis gebrachten fünf Fälle, die in ihrer Genese z.T. in die Zeit vor Inkrafttreten des Ethik-Kodex fielen, können in der Zwischenzeit als abgeschlossen betrachtet werde. Die retrospektive Betrachtung der Arbeit der Ethik-Kommission im vorliegende Beitrag zeigt, daß es sich im wesentlichen um die beiden Problembereiche "Anonymität" und faires Verfahren" in der Forschung handelt(e). Nachdem der Ethik-Kodex durch die beiden deutschen Soziologieverbände verabschiedet und die Ethik-Kommission installiert worden war, nahm die Österreichische Gesellschaft für Soziologie Verbindung auf. Die Selbstverpflichtung der Ethik-Kommission an Fragestellungen, die durch die Soziologen-Verbände vorgegeben werden, ist ein Kompromiß, der aus der Not der Situation geboren wurde, aber das Problem nur sehr begrenzt löst. Die grundsätzliche Schwierigkeit besteht darin, daß sich die Ethik-Kommission mit dieser Selbstverpflichtung in die Abhängigkeit der beiden Verbände begibt. (ICE)
In: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert, S. 201-223