In dieser Masterarbeit handelt es sich grundlegend um das Konfrontationsrecht, dass in der deutschen und in der türkischen Strafprozessordnung analysiert wurde. Darüber hinaus ist das Konfrontationsrecht auch im Europäischen Menschenrechtskonvention vorhanden. Das Konfrontationsrecht wurde mit der deutschen und in der türkischen Strafprozessordnung erforscht. Zugleich wurde auf den Europäischen Menschenrechtskonvention hingewiesen. Das Konfrontationsrecht ist im Europäischen Menschenrechtskonvention relevant und reflektiert das Prinzip der Waffengleichheit. Das Recht, Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten hängt mit dem Recht auf das Gehör und dem Prinzip der Waffengleichheit zusammen. Der Beschuldigte muss die Möglichkeit haben als Subjekt an dem Verfahren mitzuwirken und darf nicht nur Objekt des Verfahrens sein. Grundsätzlich sollten alle Beweismittel in Gegenwart des Angeklagten vor Gericht im öffentlichen Prozess präsentiert werden. Es ist wichtig zu beachten, ob besonders im vorhandenen Fall angemessene Schutzmechanismen und Verfahrensregeln zum Ausgleich des beschränkten Konfrontationsrechts zur Verfügung standen, falls die Konfrontation mit dem Zeugen nicht stattgefunden hat. Gemäß dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte muss das ganze Verfahren beachtet werden, nach der beurteilt wird, ob das Verfahren in seiner Gesamtheit noch als fair anzusehen ist oder nicht. Durch fehlende Aussagen kann das Gericht keine reichhaltige İnformationen erhalten um die Wahrheit hervorzurufen und die Verhandlung rechtmäßig abzuschließen. Aufgrund dessen kommt es gelegentlich vor, dass die Identität dieser Zeugen anonym gehalten werden um für deren Aussagebereitschaft zu sorgen. Sohin wird der anonyme Zeuge nicht in Gegenwart des Angeklagten oder dem Verteidiger verhört. Demzufolge werden die Rechte der Verteidigung eingegrenzt und die Verteidigung hat keine Möglichkeit eine unmittelbare Befragung durchzuführen. Dabei ist es wichtig kompensatorische Maßnahmen zu ergreifen um einen Ausgleich zu verwirklichen damit die Rechte der Verteidigung nicht verletzt werden. Denn dies würde das Prinzip der Waffengleichheit beeinträchtigen. Anhand dieser Erklärungen ist festzustellen, dass das Ziel ist ein faires Verfahren zu schaffen und dafür zu sorgen, dass die anonymen Zeugen beschützt werden und zugleich die Rechte der Verteidigung nicht beeinträchtigt werden. İn Zusammenhang mit den verschiedenen Beschlüssen der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und deutsch- türkischen Gerichte wurde die Problematik dargestellt. Dabei wurden ebenso die Beschlüsse des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erforscht um die Auffassung des Gerichtes darlegen zu können. Die Literaturrecherche dieser Masterarbeit bestand meisthin aus den differenten Beschlüssen der dargelegten Rechtsordnungen. Das Konfrontationsrecht wurde auch im Rahmen der deutschen und dem türkischen Strafprozessordnung ausgearbeitet. Durch die Einbringung von diversen Ansichten der Rechtsordnungen wurde die Absicht dieser Masterarbeit erreicht. Die Deskription von den vielfältigen Beschlüssen führte zu einer Einsicht in die Praxis, wodurch nicht nur die Theorie illustriert wurde. ; Söz konusu tez çalışmasında Türk ve Alman Ceza Muhakemesi Hukuku çerçevesinde "gizli tanık" incelenmiştir. Bunun ötesinde iddia tanıklarını sorguya çekmek veya çektirmek Avrupa İnsan Hakları Sözleşmesinde de düzenlenmiştir. Dolayısıyla gizli tanık Avrupa İnsan Hakları sözleşmesi kapsamında da ele alınmıştır. Öncelikle Türk ve Alman Ceza Hukuku Muhakemesi düzenleri tek tek açıklanmıştır. Aynı zamanda Avrupa İnsan Hakları Sözleşmesine işaret edilmiştir. Buna bağlı olarak sadece Türk Alman içtihatlarına değil aynı zamanda Avrupa İnsan hakları Mahkemesinin içtihatlarına da yer verilmiştir. Adil yargılanma hakkı çerçevesinde iddia tanıklarını sorguya çekmek veya çektirmek, savunma tanıklarının da iddia tanıklarıyla aynı koşullar altında davet edilmelerinin ve dinlenmelerinin sağlanmasını istemek hukuki dinlenilme hakkı ile silahların eşitliği ilkesi ile bağlantılıdır. Suçlanan kimseye yargılamada süje olarak etkili olma imkânı verilmeli böylelikle kişi sadece yargılamanın bir objesi haline gelmeyecektir ve gelmemelidir. Kural olarak deliller suçlunun huzurunda açık yargılama sürecinde değerlendirilir. Burada önemli olan ve sorun teşkil edip ihlallere yol açan nokta, vuku bulan olayda suçlunun ve /veya müdafinin gizli tanık ile yüzleşmenin gerçekleşip gerçekleşmediğidir. Şayet gerçekleşmedi ise mahkemenin dengeleyici tedbirlere başvurup vurmadığı incelenecektir. Çünkü burada büyük bir ölçüde savunma hakkı kısıtlanmış oluyordur. Fakat bir hususu belirtmek gerekir ki, suçlunun veya müdafinin tanık ile yüzleşmemesi her zaman tek başına bir ihlale yol açmaz. Burada bütün yargılama süreci dikkate alınarak yargılamanın adil olup olmadığı değerlendirilecektir. Silahların eşitliği ilkesini ve meramını anlatma hakkını zedelememek için yasal düzenlemelerin olması zaruridir.Çünkü söz konusu her iki ilke adil yargılanma hakkının bir uzantısıdır. Burada kasıt gizli tanığı korumak ve aynı zamanda savunmanın haklarının zedelenmesini engellemektir. Bu her zaman her davada kolay gerçekleşmiyor. Bu bağlamda konu ile ilgili ihlalleri ve sorunları daha iyi ortaya koymak için çeşitli mahkeme kararları incelenmiştir. Burada Türk- Alman mahkeme kararlarına ve bunun yanında Avrupa İnsan Hakları Mahkemesi kararlarına da atıfta bulunulmuştur. Bunların bir sonucu olarak çeşitli hukuk düzenleri araştırılmış ve açıklanmıştır. Farklı mahkemelerin aynı konu hakkında nasıl karar verdikleri gösterilmiştir. Böylece gizli tanık konusu farklı açılar ile ele alınmıştır. Çeşitli ihlallere atıf yapılarak savunma haklarının ne derece ve nasıl kısıtlandığı gösterilmiştir. Tez Çalışması ağırlıklı olarak Türk- Alman mahkeme kararlarından ve Avrupa İnsan Hakları mahkemesinin kararlarından oluşmuştur. Söz konusu örnek kararlar savunma haklarının ne derece nasıl kısıtlandığını göstermiştir. Gizli tanık aynı zamanda Türk Alman Ceza Muhakemesi Hukuku açısından da ele alınmıştır. Farklı hukuk düzenlerin incelenmesi çeşitli bakış açıların ortaya çıkmasına vesile olmuştur. Farklı hukuk düzenlerin çeşitli mahkeme kararları ile birlikte incelenmesi sadece teoriyi göstermemekle birlikte uygulamayı da perdelemektedir.
Die sich der Fairness des Strafverfahrens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene widmende menschenrechtsbasierte Studie zeigt die Bedeutungsaspekte eines Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren auf: Dessen »Menschenrecht auf Verteidigung« ist das entscheidende Grundmoment des Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren und differenziert sich in einem dialektischen sowie menschenwürde- und menschenrechtsschützenden Strafverfahren als ein Menschenrecht des Angeklagten auf wirksame antithetische Teilnahme als Prozesssubjekt am Straf- und Beweisverfahren aus. In einem menschenrechtliche und strafverfahrensrechtliche Bestimmungen einbeziehenden Strafrechtsvergleich sowie unter Zugrundelegung philosophischer und psychologischer Erkenntnisse arbeitet die Untersuchung Inhalts- und Verwirklichungselemente des »Menschenrechts auf Verteidigung« und ihre Konkretisierungen beim Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen heraus.
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Die sich der Fairness des Strafverfahrens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene widmende menschenrechtsbasierte Studie zeigt die Bedeutungsaspekte eines Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren auf: Dessen »Menschenrecht auf Verteidigung« ist das entscheidende Grundmoment des Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren und differenziert sich in einem dialektischen sowie menschenwürde- und menschenrechtsschützenden Strafverfahren als ein Menschenrecht des Angeklagten auf wirksame antithetische Teilnahme als Prozesssubjekt am Straf- und Beweisverfahren aus. In einem menschenrechtliche und strafverfahrensrechtliche Bestimmungen einbeziehenden Strafrechtsvergleich sowie unter Zugrundelegung philosophischer und psychologischer Erkenntnisse arbeitet die Untersuchung Inhalts- und Verwirklichungselemente des »Menschenrechts auf Verteidigung« und ihre Konkretisierungen beim Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen heraus. Die menschenrechtsbasierte Studie widmet sich der Fairness des Strafverfahrens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und dem Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen. Sie zeigt in einem Strafrechtsvergleich unter Zugrundelegung philosophischer und psychologischer Erkenntnisse das »Menschenrecht auf Verteidigung« als das Grundmoment des Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren: Dieses formt sich als ein Menschenrecht des Angeklagten auf wirksame antithetische Teilnahme als Prozesssubjekt am Strafverfahren aus.
Unter den strafprozessualen Garantien des Art. 6 EMRK nimmt das Recht des Angeklagten auf konfrontative Zeugenbefragung einen besonders prominenten Platz ein. Das belegen zahlreiche Entscheidungen nationaler Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Gleichwohl fehlt es bisher an einem stimmigen dogmatischen Konzept, an dem sich der Rechtsanwender beim Umgang mit diesem Recht orientieren kann. Das Werk will diese Lücke schließen. Nach einer Untersuchung der historischen und dogmatischen Grundlagen des Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK arbeitet Matthias Krausbeck die der Rechtsprechung zugrunde liegenden Maßstäbe und Prinzipien heraus und misst diese an rechtstheoretischen und verfassungsdogmatischen Einsichten. Auf diese Weise entwickelt er eine umfassende Theorie des Konfrontationsrechts, die er schließlich für praktisch besonders relevante Fallgruppen ausdifferenziert.
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Cover -- Das rechtliche Gehörim Strafverfahren -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Einführung -- Erster Teil: Umgang mit behördlicher Geheimhaltung verfahrensrelevanter Umstände -- A. Anordnungsvoraussetzungen für Sperrerklärungen nach 96 StPO (analog) -- I. Materielle Voraussetzungen -- 1. Vorliegen eines Geheimhaltungsgrundes -- 2. Notwendigkeit der Geheimhaltung -- II. Formelle Entscheidungsvoraussetzungen -- 1. Zuständigkeit der obersten Dienstbehörde -- 2. Darlegungsobliegenheit -- B. Verwaltungsgerichtliche Prüfung der Behördenentscheidung -- I. Prüfung der Behördenentscheidung durch das Gericht der Hauptsache -- II. "In camera"-Verfahren vor dem Fachsenat -- 1. "Akteneinsichtsrechts"-Beschluss -- 2. Gesetzliches Regelungskonzept -- a) Erfordernis eines Antrags -- b) Entscheidungserheblichkeit des gesperrten Beweismittels -- c) Prüfung der Sperrerklärung -- d) Umgang mit fortbestehender Weigerung der Behörde -- III. Grundsätzlich keine Aussetzung des Strafverfahrens -- C. Folgen behördlicher Beweiszurückhaltung im Strafverfahren -- I. Neben dem Gehörsgebot zu beachtende Verfahrensgrundsätze -- 1. Fairnessgebot und Konfrontationsrecht -- a) Notwendigkeit behördlicher Geheimhaltung -- aa) Differenzierung zwischen Polizeizeugen und "disinterested witnesses" -- bb) Maßgeblichkeit der Verantwortung für die Unmöglichkeit einer Zeugenkonfrontation -- cc) Keine generelle Unverwertbarkeit von Aussagen anonymer Zeugen -- b) Grad der Entscheidungserheblichkeit -- aa) Bestimmung der Entscheidungserheblichkeit -- bb) Flexibilität des Beruhenskriteriums -- cc) Verwertbarkeit konfrontierter Aussagen eines anonymen Zeugen -- c) Kompensation der Verteidigungsbeschränkung -- aa) Verhältnis zwischen Beruhenskriterium und Kompensationserfordernis -- bb) Verhältnis zwischen Notwendigkeitskriterium und Kompensationserfordernis
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Wie muss der Staat Opferschutz im Migrationsrecht gestalten? Um rechtsdogmatische Fragestellungen zum Aufenthaltsrecht Betroffener von Hasskriminalität zu beantworten, bedient sich die vorliegende Untersuchung auch sozialwissenschaftlicher und viktimologischer Erkenntnisse. Der hybriden Rechtsmaterie wird durch die Analyse europa- und völkerrechtlicher Vorgaben sowie des deutschen Verfassungs-, Verwaltungs- und Straf(verfahrens)rechts Rechnung getragen. Darüber hinaus wird die Verwaltungspraxis in der Bundesrepublik empirisch untersucht. Deutlich wird der Bedarf einer Reform zur Klarstellung der aufenthaltsrechtlichen Position für Betroffene von Hasskriminalität. Die Arbeit schließt mit entsprechenden Gesetzesvorschlägen.