Alles unter Kontrolle?: Überwachung - Privatsphäre -Datenschutz ; 21. bis 23. Mai 2009 Weißenbach am Attersee
In: Kritik und Fortschritt im Rechtsstaat 34
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In: Kritik und Fortschritt im Rechtsstaat 34
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 120, S. 509-548
ISSN: 0003-8911
World Affairs Online
In: Veröffentlichungen zur Bioindikation und Umweltforschung Bd. 13
In: Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaft, Band 65, Heft 7-8, S. 248-252
ISSN: 1613-7566
In: Überwachungspraxen - Praktiken der Überwachung: Analysen zum Verhältnis von Alltag, Technik und Kontrolle, S. 7-17
Unterschiedliche Dimensionen der Auseinandersetzung mit Überwachung sind die theoretische, die technische, die soziale und politische sowie die rechtliche Dimension. Der Sammelband, den dieser Aufsatz einleitet, konzentriert sich jedoch auf eine weitere Dimension: die praktische Dimension. Diese Dimension kann höchst unterschiedlich ausgeprägt sein und ganz verschiedene Aktivitäten umfassen. Der Verfasser, zugleich Herausgeber des Sammelbandes, stellt die Beiträge des Bandes im Einzelnen vor. (ICE2)
In: Forum Wissenschaft, Band 23, Heft 2, S. 14-17
ISSN: 0178-6563
"Überwachungsthemen haben Konjunktur: Videoüberwachung an öffentlichen Orten, Biometrie in Reisepässen, Flughafensicherheit angesichts eines weltweit operierenden Terrorismus und der nicht selten maßlos geschürten Angst davor; die baldige Fußball-Weltmeisterschaft wirbt mit RFID-Chips in den Tickets als Sicherheitsmaßnahme gegen Schwarzhandel und faire Kartenverteilung. Angesichts dessen zeigt Nils Zurawski auf ein notwendiges sozialwissenschaftliches Forschungsfeld." (Autorenreferat)
In: Psychologie für Menschenwürde und Lebensqualität: aktuelle Herausforderung und Chancen für die Zukunft. Bd. 2, Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie, freiberufliche Psychologen, Schulpsychologie, S. 347-353
In: WIFIS-aktuell
Drohnen projizieren Macht, ohne selber verwundbar zu sein. Der Gegner bleibt scheinbar machtlos am Boden zurück. Technologisch ist die Entwicklung der Drohne ohne Zweifel revolutionär. Dabei ist die militärische und kommerzielle Nutzung unbemannter Systeme gerade erst in ihren Anfängen begriffen. Jacob Ross befasst sich mit der Frage, wie modern die Drohne als Machttechnologie ist. Denn die Machtlosigkeit der (menschlichen) Ziele schlägt immer öfter in eine Ohnmacht um, die ihrerseits mit eigenen neuen Machttechniken reagiert.
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 71, Heft 23, S. 1340-1345
ISSN: 2194-4202
In: Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft Band 134
Seit Einführung der digitalen Fernmeldetechnik wird über jede Telekommunikationsbeziehung ein Datensatz angelegt und gespeichert, über den die Telekommunikationsunternehmen auf Anforderung der Strafverfolgungsorgane Auskunft zu erteilen haben. Die Daten unterfallen dem Schutz des Art. 10 GG. Der Eingriffstatbestand (§ 12 des Fernmeldeanlagengesetzes) enthält gleichwohl keine begrenzenden Kriterien hinsichtlich der Anlaßtaten, des Verdachtsgrades und der Subsidiarität des Eingriffs. Reformvorhaben des Gesetzgebers sind gescheitert. Nach wiederholten Verlängerungen ist die Geltungsdauer des § 12 FAG nunmehr bis zum 31. 12. 2001 befristet. Der Autor erörtert in der vorgelegten Arbeit den Anwendungsbereich des Eingriffstatbestandes, analysiert seine verfassungsrechtlichen Defizite und entwickelt die Anforderungen, denen eine Nachfolgenorm zu entsprechen hat. -- Im einzelnen behandelt Jürgen Welp im Rahmen der Erörterungen zum Anwendungsbereich der Eingriffsnorm den Gegenstand der Auskunftspflicht, die Informationsbeschaffungspflicht der Telekommunikationsunternehmen, die Individualisierung des Nachrichtenverkehrs, den zeitlichen Anwendungsrahmen, das Kompetenzsystem und den Rechtsschutz. Die Verfassungsmäßigkeit der Norm wird unter den Gesichtspunkten der Erforderlichkeit und der Angemessenheit erörtert. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Zielwahl-Suche; sie besteht in einem Abgleich aller von dem Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verbindungsdaten, um die Anschlußnummern der unbekannten Anrufer eines bekannten Anschlusses zu ermitteln. Der Autor erörtert abschließend die prozessualen Befugnisse der Telekommunikationsunternehmen und die Entschädigungspflicht. -- Unter Überwachung versteht Welp die begleitende Beobachtung der Telekommunikation, unter Kontrolle die Überprüfung der hinterlassenen Datenspuren. Unter den Bedingungen der elektronischen Speicherung von Verbindungsdaten gehen beide Eingriffsformen ineinander über. Die differenzierenden Eingriffstatbestände des § 100 a StPO und des § 12 FAG werden dieser Gegebenheit nicht gerecht.
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 67, Heft 3, S. 125-128
ISSN: 2194-4202
In: Wissenschaft und Frieden: W & F, Band 26, Heft 2, S. 11-14
ISSN: 0947-3971
Das in Deutschland am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz will die (zeitlich befristete) Zuwanderung hoch qualifizierter Arbeitsmigranten regeln und den Ausschluss jener sicher stellen, die die gesetzten arbeitsmarkt- und aufnahmepolitischen Kriterien nicht erfüllen. Überwachung, Kontrolle und repressive Exklusion sind Aufgabe der Immigrationsverwaltung. Die legale ausländerrechtliche Praxis wird machtstrukturierend auf die gesellschaftlichen Verhältnisse. Die staatliche Illegalisierung von Flüchtlingen und Migranten ist ein zentraler Mechanismus der Immigrationskontrolle. Mit der gesellschaftlichen Produktion des "gefährlichen Ausländers" wird die repressive Immigrationskontrolle gerechtfertigt. (ICE2)
In: Analysen Nr. 23
In: Kultur und Medien