Renate Weißbacher untersucht, unter welchen Bedingungen Nachfragerbündelungen als aktives Vermarktungsinstrument insbesondere für Anbieter auf B-to-B-Märkten einen Gewinnvorteil bieten. Sie zeigt Einflussmöglichkeiten des Anbieters auf und leitet Maßnahmen zur praktischen Umsetzung ab.
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Ausgangspunkt der Diskussion um den Versorgungsauftrag eines Krankenhauses ist regelmäßig die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit stationären Krankenhausleistungen. Übertragen auf den gesamten Krankenhaussektor bedeutet dies, dass idealerweise jeder Bürger bis zum Erreichen des nächsten Krankenhauses die gleiche Zeit aufwenden müsste. Vor dem Hintergrund des sich verstärkenden Wettbewerbs und steigenden Kostendrucks scheint das Versorgungsziel einer räumlichen Erreichbarkeit an Bedeutung zu verlieren. An dieser Stelle wird das vorhandene Kollisionspotenzial zwischen staatlicher Regulierung und wettbewerbsorientierter Leistungserbringung deutlich aufgezeigt. Somit ist die korrekte Interpretation des Versorgungsauftrags unter den Prämissen der staatlichen Gewährleistungsverantwortung aber auch des medizinischen Fortschritts von essentieller Bedeutung und sollte bei der strategischen Positionierung im Gesundheitsmarkt unbedingt die notwendige Beachtung finden. Ziel der Darstellungen soll es also sein, die Problemfelder zwischen bestehenden Rechtsvorschriften, unklarer ordnungspolitischer Vorgaben und der gewünschten und geforderten Flexibilität bei der Leistungserbringung abzubilden, aber auch gleichzeitig die Möglichkeiten und Chancen für die Krankenhäuser aufzuzeigen, welche sich aus der veränderten Rechtslage ergeben. Jens-Uwe Füldner (Dipl.Betriebswirt, LL.M.) wurde 1972 in Jena/ Thüringen geboren. Er absolvierte erfolgreich das Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt 'Management im Gesundheitswesen' und schloss dieses mit dem akademischen Grad des Diplom-Betriebswirts ab. Verschiedene leitende Tätigkeiten in stationären Gesundheitseinrichtungen führten zu einer intensiven Auseinandersetzung mit Fragen staatlicher Gewährleistungsverantwortung und des Versorgungsauftrags von Krankenhäusern. Vertiefend wurde diese Thematik im Rahmen des erfolgreichen Abschlusses eines berufsbegleitenden Masterstudiengangs 'Medizinrecht' mit Erlangung des akademischen Grads des LL.M. behandelt. Jens- Uwe Füldner ist heute Leiter des Medizincontrollings eines Krankenhauses der Schwerpunktversorgung und beschäftigt sich in diesem Kontext weiterhin mit allen Fragestellungen der Krankenhausplanung und des Versorgungsauftrags. Weiterhin ist er Inhaber von Lehraufträgen zu dieser Thematik an verschiedenen universitären und akademischen Einrichtungen.
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Eine Reform der Krankenhausversorgung stellt ein dringliches und weit oben auf der gesundheitspolitischen Agenda stehendes Anliegen dar. Indes stoßen Reformvorhaben auf verfassungsrechtliche Herausforderungen, ist doch die Gesetzgebungszuständigkeit für das Krankenhauswesen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt und die Abgrenzung der Kompetenzräume mit Schwierigkeiten behaftet. Zudem müssen Grundrechtspositionen der Krankenhausträger beachtet werden. Vor diesem Hintergrund entfaltet Ferdinand Wollenschläger den grundgesetzlichen, insbesondere kompetentiellen und grundrechtlichen Rahmen für eine Reform von Krankenhausversorgung und -vergütung. Auf dieser Basis unterzieht er nicht nur die aktuellen Reformvorschläge einer verfassungsrechtlichen Bewertung, vielmehr zeigt er auch weitere Gestaltungsoptionen auf.
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