3. Der Krieg in der Sowjetunion: Die zweite Hälfte des Krieges
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In: Warum Krieg?: die Zukunft des Krieges - friedenspolitische Alternativen ; Beiträge zur 8. Internationalen Sommerakademie Juli 1991 auf Burg Schlaining, S. 50-65
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Kriegsberichterstattung über den Golfkrieg in den USA und Österreich und der neuen Form von Journalismus, wie er von den sogenannten Telesoldaten praktiziert wurde. Dabei wird dem militärisch-medialen Komplex nachgespürt, "um die Rationalität des Irrationalen begreifbar zu machen." Wie wurde über diesen anscheinend menschenlosen Krieg informiert, welche Bilder hat man dem Publikum präsentiert und wieso erfuhr man über diese Auseinandersetzungen mehr als über die vielen weit entfernten kollektiven Gewaltausbrüche, die in den letzten Jahren stattfanden? Das unterschiedliche Ausmaß in der Berichterstattung und somit auch an Betroffenheit in der Öffentlichkeit ist in erster Linie durch die geographische Nähe zu solchen Ereignissen zu erklären. Sie hängt auch ab von der Zugänglichkeit des Kriegsgebietes und damit von den Möglichkeiten der Berichterstattung überhaupt. Im Gegensatz zum Vietnamkrieg wurde im Golfkrieg die Arbeit der Journalisten durch wesentliche Einschränkungen behindert: Zensur, Beschränkung der Bewegungsfreiheit und die Behinderung der freien Berichterstattung durch die Einrichtung eines "Pools" ausgewählter Journalisten. In der schwedischen Presse, deren Journalisten nicht in den Pool aufgenommen wurden, entstand so der Begriff des "zensierten Krieges". Der Autor macht im Ergebnis eine "Boulevardisierung der Medieninformation" aus und kommt zu der Annahme, daß die Auswahl und die Inhalte der Nachrichten mehr über unsere Kultur aussagen als über die fremde. Nach der konstruktiven Mediennutzungstheorie verwenden Menschen Medien v.a. dazu, um eine Linie in ihr Leben zu bringen. Die Wahl der Rezeptionsstrategie hängt dabei wesentlich von Stimmungen, Ansichten und Erwartungen des einzelnen ab. (ICK)
In: Hegemoniale Weltpolitik und Krise des Staates, S. 13-23
Der Beitrag zur Weltpolitik im Zuge eines voranschreitenden ökonomischen Globalisierungsprozesses erörtert die zunehmende Bereitschaft der Kriegsführung. So werden in einem ersten Schritt die Militärstrategien der NATO und der USA beschrieben, die Europäische Sicherheitsstrategie von 2003 wird in ihren Grundzügen dargestellt. Der zweite Schritt widmet sich anschließend dem Völkerrecht gemäß der UN-Charta und dessen Entwicklung seit 1945. Dabei werden Fallbeispiele wie der Krieg im ehemaligen Jugoslawien oder der Zweite Golfkrieg im Irak herangezogen. In einem Resümee bemängelt der Autor, dass bis auf wenige Ausnahmen die herrschende politische und juristische Theorie keine Grundlagen liefert, die den Widerstand gegen die Rehabilitierung des Krieges stärken könnte. (ICG2)
In: Islamistischer Terrorismus: Hintergründe und Gegenstrategien, S. 77-95
"Obwohl analytisch wenig sinnvoll, ist die Formel Krieg gegen den Terror' keineswegs als harmlose Metapher zu verstehen. Neben medialem Sensationalismus stehen durchaus erkennbare politische Interessen hinter der missbräuchlichen Etikettierung. Die Festschreibung der Zuständigkeit der staatlichen Sicherheitspolitik, letztlich der Streitkräfte, für den Umgang mit der terroristischen Bedrohung, vor allem aber die Rechtfertigung von innenpolitischen Notstandsmaßnahmen bis hin zur Einschränkung von Grundrechten und zur Abschaffung des rechtsstaatlichen Prozesses, lassen sich durch die Suggestion einer kriegsähnlichen Situation dauerhaft rechtfertigen. Historiker und Soziologen sollten daher nicht aufhören, vor der missbräuchlichen Inflationierung des Kriegsbegriffes zu warnen. Sie verunmöglicht nicht nur - durch ihre Aufweichung der Begriffsdifferenzierungen - eine sinnvolle Diskussion der Entwicklungstendenzen bewaffneter Konflikte in der Gegenwart, sondern kann auch zu einer Militarisierung der Außen- und Innenpolitik beitragen, die auf Dauer geeignet ist, den Rechtsstaat auszuhöhlen und das Kriegsvölkerrecht zu untergraben." (Autorenreferat)
In: Menschenrechte, universelle Grundrechte und Demokratie, S. 21-54
Der Autor führt in seiner Abhandlung drei Theoriestränge und empirische Forschungslinien zusammen, die sich bisher nur unzureichend wechselseitig informiert haben. Dies ist zum einen die empirische Forschung zum "Demokratischen Frieden", die bisher fast ausschließlich von Forschern der internationalen Beziehungen geführt wurde. Zum Zweiten betrifft dies die rechtlich-normative Frage der Legalität, die vor allem von Völkerrechtlern erörtert wird. Zum Dritten handelt es sich um moralphilosophische Fragen, wie sie in der politischen Ethik zum gerechten Krieg geführt werden. Es geht also dem Autor zufolge darum, die statistischen Korrelationsanalysen der "democratic-peace"-Forschung an eine theoretisch gehaltvolle komparative Demokratieforschung heranzuführen und an die juristische und philosophische Normendebatte anzuschließen. In Anlehnung an Immanuel Kant versucht der Autor deshalb, drei grundsätzliche Fragen zu beantworten und miteinander zu verbinden: (1) Empirie: Was wissen wir? (2) Recht: Was dürfen wir tun? (3) Moral: Was sollen wir tun? (ICI2)
In: Geschichte der deutschen Frauenbewegung, S. 84-118
Die Darstellung der Frauenbewegung und ihre Polarisierung in Kriegsgegner und -befürworter während des Ersten Weltkrieges im Deutschen Reich ist Thema des Aufsatzes. Dazu beschrieb die Autorin zunächst die Lage der Frauen zwischen 1914 und 1918, sodann die Arbeit und Entwicklung der bürgerlichen, sozialdemokratischen und gewerkschaftlichen Frauenbewegung sowie der radikalen Pazifistinnen. Die Befürwortung bzw. Gegnerschaft zum Krieg als Bestimmungsmoment politischer und praktischer Arbeit ließ sich nicht auf Partei- bzw. Organisationsebene klar ablesen, sondern zog als Resultat unterschiedlicher Kriegsursachenerklärungen eine Trennungslinie quer durch die Organisationen. So waren die schweigende Mehrheit und der aktive linke Flügel der sozialistischen Frauen, der radikal-demokratische Flügel und die Stimmrechtsbewegung der bürgerlichen Frauen, die Gewerkschaftsbasis und die Pazifistinnen gegen den Krieg, während der überwiegende Teil der bürgerlichen Frauen, die Gewerkschaftsspitze und die "Mehrheitssozialistinnen" im Aufruf zum "Heimatdienst" den Ersten Weltkrieg unterstützten, was später dazu führte, daß Frauenarbeit sich beschränken sollte auf Sozialpolitik und Sozialarbeit als "Domäne der Frauen". So zeigt Wurms auf, daß der Erste Weltkrieg einen Einschnitt in die Frauenbewegung darstellt, insofern als sich der gemäßigte bis konservative Teil der bürgerlichen und der mehrheitssozialistische Flügel der proletarischen Frauenbewegung in das bestehende System integrieren ließen, während die linken Frauen der Sozialdemokratie die Kontinuität der proletarischen Frauenbewegung wahrten und die "politische Entwicklung zur Novemberrevolution" vorantreiben. (AG)
In: Politische Stabilität und Konflikt, S. 183-201
In: Soziale Bewegungen im globalisierten Kapitalismus: Bedingungen für emanzipative Politik zwischen Konfrontation und Anpassung, S. 99-111
"Der Beitrag thematisiert die Bedeutung des 11.9.2001 und die neue Rolle Deutschlands als politischer Macht mit Interventionsanspruch zur Friedensbewegung bzw. den Anti-Kriegs-Protesten in Deutschland. Er arbeitet den Übergang der deutschen Politik zu aktiver Militärpolitik heraus, die sich im Falle Jugoslawiens (ebenso wie im folgenden, noch lange nicht beendeten "Krieg gegen den Terrorismus") des Menschenrechtsdiskurses bedient. Weitere Fragestellungen des Autors behandeln das Verhältnis der EU zur dominanten US-amerikanischen Politik und die Gefahren, die sich für die Friedensbewegung ergeben, sofern sie die Rolle eines Juniorpartners der eigenen, vermeintlich "friedfertigen" Regierung zu übernehmen droht." (Autorenreferat)
In: 1989 und die Perspektiven der Demokratie, S. 65-97
Der Beitrag verknüpft drei Stränge der Demokratieforschung: die empirische Forschung verbunden mit der These zum demokratischen Frieden, die juristisch-normative Frage der Rechtmäßigkeit und die moralisch-philosophische Argumentation über gerechte Kriege. Es zeigt sich, dass die Kriterien von "jus ad bellum" und "jus post bellum" eng miteinander verknüpft sind. Menschen vor Massenmord und brutalen Menschenrechtsverletzungen zu schützen, verlangt nicht nur kurzfristige militärische Interventionen, sondern gleichermaßen auch intensive Unterstützung bei der Errichtung nachhaltiger Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Erzwungener Regimewechsel und international treuhänderisch verwaltete Protektorate können legitime und notwendige Mittel sein, um Gerechtigkeit nach kriegerischen Auseinandersetzungen zu ermöglichen und die Prinzipien des "jus ad bellum" mit den Erfordernissen des "jus post bellum" in Einklang zu bringen. Ein verfrühter Rückzug der Interventionskräfte, zum Beispiel aus Afghanistan oder dem Irak, würde eine flagrante Verletzung der Nachkriegspflichten seitens der externen Akteure bedeuten und im Fall von Afghanistan auch das "jus ad bellum" nachträglich desavouieren. (ICE2)
In: Schöne neue Demokratie - Elemente totaler Herrschaft, S. 107-124
Nach der These des Autors sind nicht die Kriegsdrohungen der USA und ihrer Verbündeten die Folge der Eskalation des gegenwärtigen Atomkonflikts mit dem Iran, sondern der Streit wurde inszeniert, um die seit vier Jahren bestehenden Kriegspläne in die Tat umzusetzen. Dies wirft ein nochmals deutliches Licht auf die Gesamtplanungen der Bush-Administration in der Region des Nahen und Mittleren Ostens, mit denen sich der Autor in seinem Beitrag kritisch auseinandersetzt. Die Drohung, den Iran militärisch anzugreifen, wenn die Forderungen der USA nicht erfüllt werden, stellt seiner Meinung nach die nächste Stufe der Abschaffung des nach 1945 errichteten Staaten-Völkerrechts und seiner Ersetzung durch das "Recht des Stärkeren" dar, das mit demokratisch oder menschenrechtlich kaschierten Argumentationsfiguren einhergeht. Der Autor wirft vor diesem Hintergrund die Frage auf, ob die "Neuen Kriege" tatsächlich neu sind und welche imperiale Struktur sie aufweisen. Er diskutiert ferner die Zusammenhänge zwischen Demokratie und Militarismus sowie die Rolle des militärisch-industriellen Komplexes. (ICI)
In: Recht, Gerechtigkeit und Freiheit: Aufsätze zur politischen Philosophie der Gegenwart ; Festschrift für Wolfgang Kersting, S. 157-174
Der Beitrag diskutiert die Frage nach den ethischen, rechtlichen und politischen Rechtfertigungsgründen für den Einsatz von militärischen Mitteln zum Zwecke der Wahrung von Menschenrechten. Der Autor stellt die Habermassche Unterscheidung von Rechtspazifismus und Gesinnungspazifismus als ein von philosophischer Seite vorgeschlagenes Instrument zur Lösung des Problems vor, weist auf deren Gefahren und vor allem auf die Notwendigkeit hin, dass der Definition "gerechter Kriege" eine von der Völkergemeinschaft anerkannte Ordnungskonzeption zugrunde liegen muss. Schwierigkeiten sieht der Autor darin, dass die UNO keine "Gerechtigkeitskooperative", sondern nur ein kollektives Sicherheitssystem ist. Insgesamt stehen zwei schützenswerte Güter miteinander in Konkurrenz: das völkerrechtliche Interventionsverbot und das menschenrechtliche Interventionsgebot. Die dilemmatische Alternative lauten daher immer: Wer interveniert, verletzt die staatliche Souveränität und gefährdet damit eine der wesentlichen Existenzgrundlagen der bestehenden Völkerrechtsordnung; wer nicht zum Schutz geschundener und bedrängter Menschen eingreift, macht sich unter Umständen der "unterlassenen Hilfeleistung" schuldig. Noch stärker als der Kosovokrieg von 1999 zeigt der Irakkrieg von 2003, dass strenge Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Intervention gestellt werden müssen, vor allem dann, wenn hierfür kein ausreichendes UN-Mandat vorliegt. (ICA2)
In: Der Widerstand gegen den Nationalsozialismus: die deutsche Gesellschaft und der Widerstand gegen Hitler
Van Roon skizziert zunächst den Bezugsrahmen für das Entstehen des Nationalsozialismus (wie auch des europäischen Faschismus), für seine Politik und auch den Widerstand bürgerich-konservativer Kreise im Krieg, nämlich die 1913 einsetzende wirtschaftliche Depressionsphase. Im folgenden Hauptteil des Vortrages wird vor allem der Einstellungswandel der meist adligen Widerständler aus Reichswehr und hoher Beamtenschaft dargestellt. Gedruckte Quellen und Sekundärliteratur wurden ausgewertet. Die Bedenken dieser Kreise richteten sich beim Expansionismus wie bei der Verfolgung innenpolitischer Gegner durch die Nazis eher gegen Tempo und Methode als gegen das Prinzip. Die Reaktion Becks und anderer späterer Oppositioneller auf die Krise des Jahres 1938 und die Anti- Kriegs-Opposition der Jahre 1939-41 und 1942-44 werden näher dargestellt. Für den deutschen Widerstand war der Krieg zugleich ein Hemmnis und ein Katalysator. Er war ein Hemmnis, weil sich aus den Reihen des Widerstands viele in den besetzten Gebieten und an der Front befanden. Auch war es während des Krieges sehr viel schwieriger, mit dem Ausland in Verbindung zu treten. Gleichzeitig wandten sich jedoch neue Generationen und Gruppen (u.a. Zwangsarbeiter) dem Widerstand zu. (STR)
In: Geschlechterverhältnisse in Krieg und Frieden, S. 87-103
In: Kriege zur Neuordnung der Welt: Imperialismus und Krieg nach dem Ende des Kalten Krieges, S. 91-115
Angesichts der Ablehnung des Krieges durch die Mehrheit der Menschen in den NATO-Staaten suchen deren Regierungen Kriege mehr als je zuvor in der Geschichte damit zu rechtfertigen, dass sie den jeweils geplanten Krieg als angeblich einzig noch verbliebenen Weg zur Abwendung schlimmster Gefahren darstellen. Diese Darstellung des Krieges als "Bedrohungsabwehr" steht in einem engen Zusammenhang mit Feindbildern, die sich seit dem Ende des Kalten Krieges vom Feindbild "Kommunismus/Sowjetunion" zum außerordentlich wirksamen Feindbild "Terrorismus" gewandelt haben. Die Widersprüchlichkeit dieser Problematik ergibt sich dem Autor zufolge einerseits daraus, dass heute die Mehrheit der Bevölkerung in den NATO-Staaten Kriege als Mittel der Politik ablehnt, dass aber andererseits dieselbe Mehrheit bisher alle Aggressionskriege geduldet hat, die ihre Regierungen seit dem Ende des Kalten Krieges geführt haben. Der Autor diskutiert die Probleme und Möglichkeiten heutiger Kriegsrechtfertigung und stellt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den USA und den anderen NATO-Staaten heraus. Er beschreibt ferner einige philosophische Positionen zur Kriegsrechtfertigung sowie die Apologetik eines "Neuen Imperialismus", der das internationale Völkerrecht außer Kraft setzt. (ICI2)
In: Der Aufstieg der Falange Española, S. 215-270