Kriegsverbrechen im 20. Jahrhundert
In: Holocaust and genocide studies, Band 17, Heft 1, S. 191-193
ISSN: 1476-7937
188 Ergebnisse
Sortierung:
In: Holocaust and genocide studies, Band 17, Heft 1, S. 191-193
ISSN: 1476-7937
In: War in history, Band 10, Heft 4, S. 491-493
ISSN: 1477-0385
In: Schriftenreihe des Käte Hamburger Kollegs "Recht als Kultur" Band 4
Long description: Dieser Band versammelt Beiträge unterschiedlicher disziplinärer Ausrichtung, die sich mit Formen und Verfahrensweisen des Tribunals auseinandersetzen. Der Name des Tribunals steht aufgrund seiner ambivalenten Geschichte einerseits grundsätzlich im Verdacht der Willkürjustiz, andererseits jedoch in jüngerer Zeit auch für internationale und hybride Institutionen, deren Aufgabe die Be- und Verurteilung fundamentalen Unrechts ist: die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen und "Verbrechen gegen die Menschlichkeit". Die hier veröffentlichtenTexte fragen nach der Rechtskultur des Tribunals, aber auch nach literarischen und anderen ästhetischen, bisweilen selbst tribunalartige Züge aufweisenden Formen der Darstellung von Kriegsverbrechen.
In: Völkerrecht Europarecht und internationales Wirtschaftsrecht Band 17
Seit den 90er Jahren brachten zahlreiche Opfer von Wehrmachtsverbrechen, die bisher keine Entschädigung erhalten haben, Schadenersatzklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland vor den Gerichten ihres Heimatstaates ein. Am 03.02.2012 fällte der IGH das lang erwartete Urteil im Fall Jurisdictional Immunities of the State, in dem er darüber befinden musste, ob und in welchem Umfang bei solchen Klagen wegen schweren Menschenrechtsverstößen vor fremden Gerichten Staatenimmunität zu gewähren ist. Die Autorin unterzieht dieses Urteil sowie die Theorien, die in der Literatur und Rechtsprechung bzw. i
In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Band 54, Heft 3, S. 461-515
ISSN: 2196-7121
Vorspann
Kein Land hatte im Zweiten Weltkrieg so sehr unter der deutschen Besatzungsherrschaft zu leiden wie die Sowjetunion. Um so nachdrücklicher stellt sich die Frage, wie diese Verbrechen nach 1945 geahndet wurden. Im Zentrum der sowjetischen Nachkriegsprozesse stand jedoch nicht das Prinzip der Wahrheitsfindung. Stattdessen wurden diese juristischen Prozesse bestimmt von den Prinzipien von Politik, Propaganda und Ideologie. Daran lassen die hier präsentierten Dokumente keinen Zweifel.
In: Jus internationale et europaeum 29
In: EBL-Schweitzer
Christopher Verlage geht der Frage nach, ob die von den Vereinten Nationen im Jahr 2005 beschlossene » Responsibility to Protect » der Staatengemeinschaft künftig eine völkerrechtliche Pflicht auferlegt, Völkermord, schwere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit notfalls auch durch militärische Zwangsmaßnahmen zu verhindern. Nach umfangreicher Rechtsquellenauswertung stuft er die » Responsibility to Protect » als neue Norm des Völkerrechts ein und legt dar, dass sich kein Staat mehr auf den Schutzmantel seiner Souveränität und des daraus fließenden Interventionsverbots berufen kann, wenn er unwillens oder unfähig ist, schwerste Missachtungen grundlegender Menschenrechte auf seinem Territorium zu verhindern. Vielmehr geht in einer solchen Situation die Verantwortung zum Schutz der bedrohten fremden Staatsbürger in erster Linie durch den Friedenssicherungsmechanismus der UNO auf die Staatengemeinschaft als Ganzes über. Der Autor zeigt auf, dass die » Responsibility to Protect » den Sicherheitsratsmitgliedern, insbesondere den Vetomächten, einen vorher so nicht da gewesenen Handlungsdruck auferlegt, mit geeigneten und rechtzeitigen Zwangsmaßnahmen gemäß Art. 41 und 42 UNC die Unterbindung von Völkermord, schweren Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu gewährleisten. Er legt jedoch auch dar, dass sie derzeit noch keine Interventionspflicht der Staatengemeinschaft begründet. Anders verhält es sich aber bezüglich Staaten, die eine besondere Nähebeziehung zur Krisenregion haben und denen Reaktionsmaßnahmen besonders möglich und zumutbar sind.Das Buch wurde mit dem Harry-Westermann-Preis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster ausgezeichnet.
In: International review of the Red Cross: humanitarian debate, law, policy, action, Band 5, Heft 50, S. 270-270
ISSN: 1607-5889
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 134, Heft 1, S. 500-503
ISSN: 2304-4861
In: Jus internationale et europaeum 29
Hauptbeschreibung Christopher Verlage geht der Frage nach, ob die von den Vereinten Nationen im Jahr 2005 beschlossene " Responsibility to Protect " der Staatengemeinschaft künftig eine völkerrechtliche Pflicht auferlegt, Völkermord, schwere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit notfalls auch durch militärische Zwangsmaßnahmen zu verhindern. Nach umfangreicher Rechtsquellenauswertung stuft er die " Responsibility to Protect " als neue Norm des Völkerrechts ein und legt dar, dass sich kein Staat mehr auf den Schutzmantel seiner Souveränität und des daraus fließenden Interventionsverbots berufen kann, wenn er unwillens oder unfähig ist, schwerste Missachtungen grundlegender Menschenrechte auf seinem Territorium zu verhindern. Vielmehr geht in einer solchen Situation die Verantwortung zum Schutz der bedrohten fremden Staatsbürger in erster Linie durch den Friedenssicherungsmechanismus der UNO auf die Staatengemeinschaft als Ganzes über. Der Autor zeigt auf, dass die " Responsibility to Protect " den Sicherheitsratsmitgliedern, insbesondere den Vetomächten, einen vorher so nicht da gewesenen Handlungsdruck auferlegt, mit geeigneten und rechtzeitigen Zwangsmaßnahmen gemäß Art. 41 und 42 UNC die Unterbindung von Völkermord, schweren Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu gewährleisten. Er legt jedoch auch dar, dass sie derzeit noch keine Interventionspflicht der Staatengemeinschaft begründet. Anders verhält es sich aber bezüglich Staaten, die eine besondere Nähebeziehung zur Krisenregion haben und denen Reaktionsmaßnahmen besonders möglich und zumutbar sind.Das Buch wurde mit dem Harry-Westermann-Preis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster ausgezeichnet.
In: Jus Internationale et Europaeum - Band 29 v.29
Hauptbeschreibung: Christopher Verlage geht der Frage nach, ob die von den Vereinten Nationen im Jahr 2005 beschlossene "" Responsibility to Protect "" der Staatengemeinschaft künftig eine völkerrechtliche Pflicht auferlegt, Völkermord, schwere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit notfalls auch durch militärische Zwangsmaßnahmen zu verhindern. Nach umfangreicher Rechtsquellenauswertung stuft er die "" Responsibility to Protect "" als neue Norm des Völkerrechts ein und legt dar, dass sich kein Staat mehr auf den Schutzmantel seiner Souveränität und des daraus fließenden Inter
In: Krieg in der Geschichte 38
In: Schöningh and Fink History: Early Modern and Modern History E-Books Online, Collection 2007-2012, ISBN: 9783657100026
Preliminary Material -- Vorwort zur Reihe -- Vorwort -- Einleitung -- Krieg Ohne Regeln ist Unzivilisiert: Die Debatte 1872-1908 -- Kriegsverbrechen Werden Zum Thema: Balkankriege und Erster Weltkrieg -- Der weg zum Internationalen Strafgerichtshof – Eine Sackgasse? Die Debatte in Der Zwischenkriegszeit -- Der Verschlungene Weg Nach Nürnberg: die Debatte 1939-1945 -- Zusammenfassung und Ausblick -- Liste Der Abkürzungen Der Zeitschriften -- Übersicht Über Regelwerke zum ius in Bello und ius AD Bellum 1856-1945 -- Bibliographie -- Register.
In: Militärgeschichtliche Zeitschrift: MGZ, Band 82, Heft 2, S. 501-503
ISSN: 2196-6850
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 129, Heft 1, S. 790-793
ISSN: 2304-4861
In: Holocaust and genocide studies, Band 23, Heft 1, S. 97-99
ISSN: 1476-7937
In: War in history, Band 12, Heft 3, S. 356-359
ISSN: 1477-0385