"Kriminalität - ein Begriff, der bei jedem von uns negative Assoziationen auslöst. Mit ihm verbinden wir Gewalt, Skrupellosigkeit, Bösartigkeit, materiellen und psychischen Schaden. Zweifellos muss Kriminalität bekämpft und bestraft werden - am besten, sie entsteht erst gar nicht. Prävention heißt die neue Wunderwaffe, die im Kampf gegen Kriminalität die entscheidenden Schlachten gewinnen soll (...)" (Textauszug)
Kriminalität gehört zur Normalität von Gesellschaften, wird aber gleichzeitig als soziales Problem betrachtet. Der Artikel definiert das Phänomen zunächst und wendet sich dann den Straftaten im "Hellfeld" zu, also den angezeigten Straftaten. Weit mehr als die Hälfte aller Straftaten entfallen dabei auf Diebstahls- und Betrugsdelikte. Bei Raub, Wohnungseinbrüchen und Autodiebstahl liegt Deutschland zwar im unteren europäischen Mittelfeld - Raub, Drogendelikte und Körperverletzung haben jedoch deutlich zugenommen. Entgegen dem Empfinden in der Bevölkerung sind aber Vergewaltigungen und Tötungsdelikte rückläufig, Tötungsdelikte nahmen so seit Mitte der 1990er um 40 Prozent ab, Sexualmorde und sexueller Missbrauch an Kindern gehen sogar seit 30 Jahren kontinuierlich zurück. Schwieriger zu eruieren sind die Straftaten im "Dunkelfeld", also die nicht zur Anzeige gebrachten Taten. Hier kann Aufklärung nur durch Täter- und Opferbefragungen erlangt werden, wobei insbesondere jugendliche Täter erstaunlich auskunftsfreudig sind. Als Haupttätergruppen benennt der Beitrag männliche Jugendliche und Heranwachsende, besonders auffallend ist aber das massive Aufholen weiblicher Jugendlicher. Schließlich streift der Beitrag das Problem der Intensivtäter und der Verbreitung ethnischer Minderheiten unter Kriminellen. Tatsächlich sind Jugendliche mit Migrationshintergrund in Strafanstalten deutlich überrepräsentiert. Außerdem wurde eine höhere Gewaltneigung besonders bei türkischen Jugendlichen vorgefunden, eine Neigung zu Diebstahlsdelikten hingegen vermehrt bei polnischen Jugendlichen. Die Neigung junger Türken zu Gewalttaten wird mit Gewalt-fördernden Männlichkeitsvorstellungen in Zusammenhang gebracht. Abschließend wird festgestellt, dass die Anzeigebereitschaft höher ist, wenn Täter und Opfer unterschiedlicher ethnischer Herkunft sind. (ICB). Die Untersuchung enthält quantitative Daten. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 2008 bis 2008.
Kriminalität gehört zur Normalität von Gesellschaften, wird aber gleichzeitig als soziales Problem betrachtet. Der Artikel definiert das Phänomen zunächst und wendet sich dann den Straftaten im "Hellfeld" zu, also den angezeigten Straftaten. Weit mehr als die Hälfte aller Straftaten entfallen dabei auf Diebstahls- und Betrugsdelikte. Bei Raub, Wohnungseinbrüchen und Autodiebstahl liegt Deutschland zwar im unteren europäischen Mittelfeld - Raub, Drogendelikte und Körperverletzung haben jedoch deutlich zugenommen. Entgegen dem Empfinden in der Bevölkerung sind aber Vergewaltigungen und Tötungsdelikte rückläufig, Tötungsdelikte nahmen so seit Mitte der 1990er um 40 Prozent ab, Sexualmorde und sexueller Missbrauch an Kindern gehen sogar seit 30 Jahren kontinuierlich zurück. Schwieriger zu eruieren sind die Straftaten im "Dunkelfeld", also die nicht zur Anzeige gebrachten Taten. Hier kann Aufklärung nur durch Täter- und Opferbefragungen erlangt werden, wobei insbesondere jugendliche Täter erstaunlich auskunftsfreudig sind. Als Haupttätergruppen benennt der Beitrag männliche Jugendliche und Heranwachsende, besonders auffallend ist aber das massive Aufholen weiblicher Jugendlicher. Schließlich streift der Beitrag das Problem der Intensivtäter und der Verbreitung ethnischer Minderheiten unter Kriminellen. Tatsächlich sind Jugendliche mit Migrationshintergrund in Strafanstalten deutlich überrepräsentiert. Außerdem wurde eine höhere Gewaltneigung besonders bei türkischen Jugendlichen vorgefunden, eine Neigung zu Diebstahlsdelikten hingegen vermehrt bei polnischen Jugendlichen. Die Neigung junger Türken zu Gewalttaten wird mit Gewalt-fördernden Männlichkeitsvorstellungen in Zusammenhang gebracht. Abschließend wird festgestellt, dass die Anzeigebereitschaft höher ist, wenn Täter und Opfer unterschiedlicher ethnischer Herkunft sind. (ICB)
Hauptbeschreibung: Im Mittelpunkt der Arbeit steht das Phänomen »Weiße-Kittel-Kriminalität«. Darunter versteht man die Summe aller strafrechtlich relevanten Taten, die durch Leistungserbringer des Gesundheitswesens begangen werden: z.B. Abrechnungsbetrug, Untreue oder Korruptionsdelikte
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Der Beitrag geht zunächst auf die akademische Debatte nach der Existenz der Organisierten Kriminalität (OK) ein. Für den kriminologischen Praktiker ist dies nicht so bedeutend, da eine "Arbeitsdefinition" der OK zur Verfügung steht, die auf Organisationsformen, Ziele und Mittel eingeht. Anhand von Tabellen werden dann Charakterista der Organisierten Kriminalität dargestellt. Der Beitrag benennt die wesentlichen Betätigungsfelder der OK: Rauschgift- und Eigentumsdelikte, Schleusung, Steuer- und Zolldelikte sowie Wirtschaftskriminalität, Gewalt und Prostitution, Fälschungsdelikte, Waffenhandel, Geldwäsche und Umweltstraftaten. Anschließend wird hervorgehoben, dass es enge Verbindungen zwischen Organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität gibt. Zudem versucht Organisierte Kriminalität stets, sich einen legalen Pfeiler zu schaffen. So können auch Subventions- oder Sozialversicherungsbetrug sowie Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz unter bestimmten Umständen als OK begriffen werden; beachtet werden müssen aber auch Kontakte zu terroristischen Gruppierungen. Es wird gefordert, den Gesichtspunkt "schwerer Vermögenskriminalität durch organisierte Formen der Begehung" stärker zu berücksichtigen, und so die oft engen Verbindungen der OK ins reguläre und legale Wirtschaftsleben gegebenenfalls mit in die Definition einzubeziehen. (ICB)
"Organisierte Kriminalität meint: 1.) die Organisation von Straftaten, 2.) die Organisation von Straftätern und 3.) die Ausübung gesellschaftlicher Macht durch Straftäter allein oder in Allianz mit politischen und wirtschaftlichen Eliten." (Autorenreferat)
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Kriminalität steht im Fokus – insbesondere der Politik. Ein beliebtes und vor allem öffentlichkeitswirksames Mittel zur Bekämpfung von Kriminalität sind […] The post Kriminalität: Was sehen wir nicht alles? first appeared on Blog der Republik.
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Erzählte Kriminalität. Zur Konstitution des Gegenstandsbereichs und zu interdisziplinären Perspektiven -- Scharfrichter-Erzählungen? Von einer Berufspflichten- Statistik (1573–1616) zum "Tagebuch des Meister Franz, Scharfrichter zu Nürnberg" (gedruckt 1801) -- Zur Ausdifferenzierung des Genres 'Kriminalgeschichten' in der deutschen Literatur vom Ende des 18. bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts -- Kriminalität und Devianz in den "Berliner Abendblättern" -- Kriminalgeschichten (1815–1830) im Spektrum von der "aktenmäßigen Darstellung" bis zur "historisch-romantischen Manier" -- Die Begleitstimme der 'schönen Literatur' zur Strafrechtsentwicklung -- Bilder vom 'Verbrechermenschen' im Spiegelkabinett der rechtskulturellen Diskurse um 1900 -- "Der Irre" von Georg Heym. Verbrechen und Wahnsinn in der Literatur des Expressionismus -- Nachweise -- Personenregister -- Backmatter
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Diese Sammlung von Beiträgen, die überwiegend auf die Tagung der KrimZ im Herbst 2019 zurückgehen, nimmt vielfältige öffentliche Diskussionen zum Anlass einer näheren Auseinandersetzung mit dem kriminologischen Dauerthema "Migration und Kriminalität". Der erste Teil beginnt mit einem Überblicksbeitrag von Hacı-Halil Uslucan (Essen), der die Gewaltbelastungen von Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte und Möglichkeiten der Prävention in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt. Kaan Atanisev, Rita Haverkamp und Fynn Kunkel (Tübingen) berichten aus einer aktuellen empirischen Untersuchung über Migration und Sicherheit in der Stadt, genauer: in ausgewählten Quartieren deutscher Großstädte. Christian Walburg (Münster) resümiert Forschungsbefunde über Zusammenhänge zwischen Migration, Integration und Kriminalität. Winnie Plha und Rebecca Friedmann (Berlin) schreiben über psychosoziale Aspekte von Radikalität und Extremismus, also von Phänomenen, die keineswegs zwingend mit Migration in Verbindung stehen müssen. Im zweiten Teil beschreiben Michael Kubink und Carolin Springub (Köln) den Strafvollzug am Beispiel von Nordrhein-Westfalen als "Integrationseinrichtung". Christian Eifert (Gießen) bietet einige Einblicke in eine Untersuchung über Zuwanderer in den hessischen Anstalten des Jugendstrafvollzugs. Schließlich zeigt Marita Henderson (Haina) anhand der Praxis einer Klinik des psychiatrischen Maßregelvollzugs, welche Besonderheiten bei Therapie und Entlassung zu beachten sind, wenn Patientinnen und Patienten nicht deutsche Staatsangehörige sind.