Privatisierung kultureller Aufgaben am Maßstab der Grundrechte
In: Verwaltungsrundschau: VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, Band 47, Heft 1, S. 5-8
ISSN: 0342-5592
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In: Verwaltungsrundschau: VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, Band 47, Heft 1, S. 5-8
ISSN: 0342-5592
In: Teilhabeorientierte Kulturvermittlung
In: Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa
In: Grundrechte in Deutschland
In: Einzelgrundrechte 1
Inhalt: Band IV widmet sich - zusammen mit dem ebenfalls im Erscheinen begriffenen Band V - dem eigentlichen Kernbestand der Edition "Handbuch der Grundrechte": unter dem Titel "Individuum und Familie" erörtern insgesamt 24 Beiträge die verfassungsrechtlich verbürgten Einzelgrundrechte in Deutschland. Zunächst werden die Freiheiten des Einzelnen behandelt (v.a. Schutz der Menschenwürde, Freiheit der Person, Bewegungsfreiheit); gerade das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, der Schutz der Wohnung, aber auch der Schutz des Fernmeldegeheimnisses gewinnt mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zunehmend an Bedeutung. Im Anschluss werden die kulturellen Freiheiten (z.B. Religionsfreiheit, Gewissensfreiheit, Kunstfreiheit) und die Kommunikationsgrundrechte (Meinungs- und Informationsfreiheit, Rundfunkfreiheit, Versammlungsfreiheit) näher untersucht. Ein letztes Kapitel widmet sich schließlich den ebenfalls sehr praxisrelevanten Themen wie dem Schutz von Ehe und Familie, dem elterlichen Erziehungsrecht sowie den schulischen Grundrechten. Abgerundet wird der Band durch ein ausführliches Personen- und Stichwortregister. Der bald erscheinende Band V komplettiert die Einzelgrundrechte durch die wirtschaftlichen, politischen und Verfahrensrechte.
In: Sozialer Zusammenhalt und kultureller Pluralismus
In: Nomos Universitätsschriften Recht Band 992
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Während das Grundgesetz, in Abkehr von der Weimarer Verfassung, keine sozialen Grundrechte, sondern nur das Sozialstaatsprinzip kennt, verhält es sich in Südkorea umgekehrt. Allerdings verliert dieser Unterschied auf der Interpretationsebene an Bedeutung, da die verschiedenen sozialen Grundrechte in Südkorea zu einem allgemeinen Sozialstaatsprinzip formiert werden. Die Arbeit unternimmt den Versuch, die Sozialstaatlichkeit in Südkorea und Deutschland miteinander zu vergleichen. Herausgearbeitet werden die Gründe für die dennoch bestehenden erheblichen Unterschiede zwischen beiden Rechtsordnungen in Bezug auf die Sozialstaatlichkeit.
In: Merkur: deutsche Zeitschrift für europäisches Denken, Band 54, Heft 9/10, S. 1015-1021
ISSN: 2510-4179
Auf dem Hintergrund, dass sich die Europäische Union mit der Schaffung einer eigenen Währung, einer eigenen Aussen- und Sicherheitspolitik, einer eigenen militärischen Eingreiftruppe sowie einer Immigrations- und Sozialpolitik in einer Phase der zweiten Gründung befindet, werden in einem Rückblick auf die Gründung der Vereinigten Staaten zwischen 1776 und 1791 einige grundsätzliche Fragen behandelt, die sich heute für die EU ähnlich wie damals für die USA stellen. Diese Fragen beziehen sich vor allem auf die Kodifizierung von Grundrechten und ihre Bedeutung sowohl für die Identität als auch für die Demokratie im Ganzen. Zum Beispiel ist die Verankerung der Menschen- und Bürgerrechte in der amerikanischen Verfassung als wesentlicher Bestandteil der amerikanischen Staatsbürgerschaft aufzufassen, der wesentlich zur Überbrückung der vielfältigen sprachlichen und kulturellen Unterschiede zwischen den Bürgern in den USA beigetragen hat. Eine ähnliche Wirkung könnte ein Grundrechtskatalog in den europäischen Verträgen erzielen. Eine Stärkung der Demokratie in der EU und der europäischen Öffentlichkeit, und nicht zuletzt eine klare Grundorientierung in der EU-Aussenpolitik wären die positive Folge. (ICH)
In: Aus Politik und Kultur Nr. 15
World Affairs Online
In: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel 170
World Affairs Online
Dieses Buch stellt rechtspolitische Ansätze für den Umgang mit kulturell bedingten Grundrechtsansprüchen vor, die von der weltanschaulichen Neutralität des Staates bis hin zur Politik der Anerkennung und zu Konzepten des Minderheitenschutzes reichen. Es zeigt, wie die Gerichte anderer Staaten Europas und Nordamerikas mit Grundrechtsproblemen umgehen, die sich etwa im Bereich von Schule und Familie stellen. Und es definiert zentrale Prinzipien des Zusammenlebens von Minderheit und Mehrheit, die auch die Möglichkeiten und Grenzen der Toleranz aufzeigt. Die Darstellung wendet sich nicht nur an eine juristisch ausgebildete Leserschaft, sondern berücksichtigt auch sozialwissenschaftliche Erkenntnisse und richet sich damit an alle, denen das friedliche Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft ein Anliegen ist. Walter Kälin studierte Rechtswissenschaften in Fribourg, Bern und Cambridge/USA. Seit 1985 ist er Professor für Staats- und Völkerrecht an der Universität Bern. Seine Forschungsschwerpunkte sind das Flüchtlingsrecht, der internationale Menschenrechtsschutz und Fragen der Verfassungsgerichtsbarkeit. In diesen Bereichen ist er als Experte, u.a. für die UNO, im In- und Auslnd tätig.
In: Jus publicum 60
In: HSI-Schriftenreihe Band 39
In: Soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede: Verhandlungen des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in München. Teilbd. 1 und 2, S. 1126-1139
Europa bietet heute ein in vielfältiger Weise zerrissenes, man könnte auch sagen mannigfaltiges Bild. Dies gilt in Bezug auf Sprache, Schule, Bildung, politische Kultur, Alltagskultur, Religion, Geschichte und Geographie. Eine Mitgliedschaft in der EU steht jedem europäischen Staat offen, der sich zu den Grundsätzen der Freiheit, Demokratie, Menschen- und Grundrechte sowie Rechtsstaatlichkeit bekennt. Konkretisiert werden die Beitrittsbedingungen in den Kopenhagener Kriterien. Der Beitrag zeigt die Vorteile eines EU-Beitritts für die Türkei auf, differenziert die Kosten eines solchen Beitritts und zeigt, dass ein türkischer Beitritt zu einer Rebalancierung des Verhältnisses von großen und kleinen EU-Staaten führen könnte. (ICE)
In: Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht Band 54
In: Kollektion 70 Jahre Grundgesetz
Der Glaube, daß der Mensch eine Funktion seiner rechtlichen Verhältnisse ist, führt notwendig zu der Forderung, daß man die Rechtsordnung humanisieren muß, um dem Menschen zu seinem von Natur aus guten Wesen zu verhelfen. Die Selbstverwirklichung des Menschen ist der Kern aller Rechtsordnung geworden. Erziehung zur Selbstverwirklichung des Menschen wird mit aufklärerischer Begeisterung neu als rechtliches Programm verkündet. Nun sollte es eine Reform geben, das Recht sollte weiter säkularisiert und vermenschlicht, es sollte human werden. Je vielfältiger und komplizierter unser Dasein wird, um so mehr bemächtigt sich der Staat und das von ihm gesetzte Recht jedes Lebensbereiches. Ein wichtiges Beispiel dafür ist die Schule. Nur eine schulische Erziehung, die ohne zu missionieren Verständnis und Respekt vor dem Wesensgehalt des Verfassungsstaates vermittelt und die geistigen Grundlagen der pluralistischen Gesellschaft auch in ihrer kulturellen Dimension präsent werden läßt, schafft die Basis für ein fruchtbares Miteinander unterschiedlicher Kulturen im pluralistischen Kulturstaat. Nur indem man den Schüler zum Mittelpunkt des Denkens in der Schule macht, ist das Selbstverwirklichungsrecht des Schülers als Kern des Grundrechts auf Bildung im verfassungsrechtlichen Sinne in die Praxis umzusetzen.
In: Orient: deutsche Zeitschrift für Politik, Wirtschaft und Kultur des Orients = German journal for politics, economics and culture of the Middle East, Band 40, Heft 3, S. 453-467
ISSN: 0030-5227
World Affairs Online