Main description: Weltweit befinden sich Kulturgüter in staatlichem Besitz und werden aufbewahrt, ohne dass sich ein Eigentümer ermitteln lässt. Auch in Deutschland führen die verschiedensten Umstände zu der Situation, dass Kulturgüter, deren Provenienz nicht geklärt werden kann, in staatliche Obhut gelangen. Die vorliegende Arbeit widmet sich der Untersuchung rechtlicher Probleme im Umgang mit diesen, so genannten nachrichtenlosen Kulturgütern. Die Untersuchung ist bezogen auf bewegliche Kulturgüter in staatlicher Aufbewahrung in Deutschland.
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Weltweit befinden sich Kulturgüter in staatlichem Besitz und werden aufbewahrt, ohne dass sich ein Eigentümer ermitteln lässt. Auch in Deutschland führen die verschiedensten Umstände zu der Situation, dass Kulturgüter, deren Provenienz nicht geklärt werden kann, in staatliche Obhut gelangen. Die vorliegende Arbeit widmet sich der Untersuchung rechtlicher Probleme im Umgang mit diesen, so genannten nachrichtenlosen Kulturgütern. Die Untersuchung ist bezogen auf bewegliche Kulturgüter in staatlicher Aufbewahrung in Deutschland.
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Seit Dezember 2020 sind bei der Verbringung von Kulturgütern nach Deutschland sechs verschiedene unionsrechtliche und nationale Einfuhr- und Verbringungsverbote zu beachten. Diese zwischen 2003 und 2019 sukzessive erlassenen Verbotstatbestände werden in der vorliegenden Dissertation systematisch analysiert und bewertet. Dabei wird aufgezeigt, welche Verbote in welchen Einfuhrsituationen zu beachten sind, welche Schwierigkeiten bei der Anwendung der unterschiedlichen Verbote entstehen sowie deren Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Kulturgüterverkehr, den Kulturgüterhandel in der Bundesrepublik und auf die einzelnen daran beteiligten Akteure hervorgehoben.
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Das Spannungsverhältnis zwischen Freihandel und Kulturgüterschutz manifestiert sich bereits in dem Begriff des Kulturguts selbst, der seinen Doppelcharakter trefflich zum Ausdruck bringt. Einerseits wohnt dem Objekt ein kultureller, andererseits aber auch ein Kapitalwert inne, der für seine Einordnung als Ware des Freihandels verantwortlich ist. In diesem Gefüge nimmt der nationale Abwanderungsschutz neben dem Substanzschutz eine wichtige Rolle zur Erhaltung von Kulturgütern als Teil nationaler Identität ein.Der Autor untersucht die Vereinbarkeit des Abwanderungsschutzes mit den Bestimmungen des Binnenmarktes der EU sowie der Freihandelsordnung des GATT. Vor diesem Hintergrund spricht er sich für die Aufnahme einer kulturellen Bereichsausnahme in diese Regelwerke aus. Sie soll es den Nationalstaaten ermöglichen, selbst zu bestimmen, welche nationalen Kulturgüter sie durch Verhängung eines Ausfuhrverbotes bzw. einer Ausfuhrbeschränkung dem Freihandel entziehen
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Das Spannungsverhältnis zwischen Freihandel und Kulturgüterschutz manifestiert sich bereits in dem Begriff des Kulturguts selbst, der seinen Doppelcharakter trefflich zum Ausdruck bringt. Einerseits wohnt dem Objekt ein kultureller, andererseits aber auch ein Kapitalwert inne, der für seine Einordnung als Ware des Freihandels verantwortlich ist. In diesem Gefüge nimmt der nationale Abwanderungsschutz neben dem Substanzschutz eine wichtige Rolle zur Erhaltung von Kulturgütern als Teil nationaler Identität ein.Der Autor untersucht die Vereinbarkeit des Abwanderungsschutzes mit den Bestimmungen des Binnenmarktes der EU sowie der Freihandelsordnung des GATT. Vor diesem Hintergrund spricht er sich für die Aufnahme einer kulturellen Bereichsausnahme in diese Regelwerke aus. Sie soll es den Nationalstaaten ermöglichen, selbst zu bestimmen, welche nationalen Kulturgüter sie durch Verhängung eines Ausfuhrverbotes bzw. einer Ausfuhrbeschränkung dem Freihandel entziehen
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Ernst-Rainer Hönes erläutert die Historie des internationalen Denkmal-, Kulturgüter- und Welterbeschutzes in seinen Auswirkungen auf das deutsche Recht. Dabei zieht er auch in Exkursen das deutschsprachige Ausland mit ein. - - "Der internationale Schutz von Denkmälern und Kulturgütern einschließlich Welterbestätten ist verstärkt ins öffentliche Interesse gerückt, wobei es sich bei näherer Betrachtung meist um Teilgebiete handelt, je nach Art des Kulturguts oder nach Art der Gefährdung. Es geht entsprechend dem Motto des vom Europarat ausgerufenen Tags des offenen Denkmals 2005 um Krieg und Frieden, es geht um bewegliches oder unbewegliches Gut, es geht um Substanzschutz im Sinne des klassischen Denkmalschutzes ebenso wie um Abwanderungsschutz. Ursprünge und Teilgebiete des Denkmal-, Kulturgüter- und Welterbeschutzes haben somit teilweise verschiedene Wurzeln, sind vielfach verschwistert und überschneiden sich, so wie es im deutschen Sprachraum die Forderungen nach Schutz und Pflege auch tun. Es geht stets um das Erbe, seien es die "minderen Dinge", das bewegliche und unbewegliche Kulturerbe allgemein, das nationale Erbe, das europäische Erbe oder das Welterbe. Es geht dabei auch um besondere Bereiche wie das erdgeschichtliche und archäologische Erbe oder das Unterwassererbe. Es geht um das materielle und immaterielle Erbe und somit letztlich um die kulturelle Daseinsvorsorge in ihrer Vielfalt." (Ernst-Rainer Hönes)