Kein Kulturrelativismus
In: Politische Urteilskraft, S. 276-288
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In: Politische Urteilskraft, S. 276-288
In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie: ARSP = Archives for philosophy of law and social philosophy = Archives de philosophie du droit et de philosophie sociale = Archivo de filosofía jurídica y social, Band 96, Heft 1, S. 51-63
ISSN: 2363-5614
In: Zeitschrift für Kulturphilosophie: Journal for cultural philosophy, Band 2007, Heft 2, S. 154-162
ISSN: 2366-0759
In: Die politische Meinung, Band 39, Heft 301, S. 45-50
ISSN: 0032-3446
World Affairs Online
In: Bürger & Staat, Band 55, Heft 1-2, S. 26-30
ISSN: 0007-3121
Menschenrechte sind bis heute nicht unumstritten. Vor über einem halben Jahrhundert verfasste die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte mit dem Anspruch auf universale, angeborene und unveräußerliche Menschenrechte. Die Jahresberichte von amnesty international und Human Rights Watch zeugen jedoch von anhaltenden Menschenrechtsverletzungen. Im philosophischen Diskurs wird die Legimitation von Menschenrechten hinterfragt: das Menschenrechtskonzept zwischen Universalität und Kulturrelativismus. Dieser Diskurs soll in der vorliegenden Studie näher beleuchtet werden. Die zentrale Fragestellung lautet dabei: Inwieweit ist das Konzept der Menschenrechte mit den verschiedenen kulturellen Traditionen vereinbar? Kann oder darf es Subjekt der Modifizierung sein, um sich einzelnen kulturellen Traditionen anzupassen? Oder müssten vielmehr die jeweiligen kulturellen Traditionen, die nicht mit dem Menschenrechtskonzept vereinbar sind, angepasst und modifiziert werden?
In: KAS-Auslandsinformationen, Band 20, Heft 2, S. 70-97
ISSN: 0177-7521
In: Nord-Süd aktuell: Vierteljahreszeitschrift für Nord-Süd und Süd-Süd-Entwicklungen, Band 12, Heft 4, S. 662-666
ISSN: 0933-1743
World Affairs Online
In: Rissener Rundbrief, Heft 4-5, S. 57-66
In: Nord-Süd aktuell: Vierteljahreszeitschrift für Nord-Süd und Süd-Süd-Entwicklungen, Band 12, Heft 4, S. 662-666
ISSN: 0933-1743
In: Vorgänge: Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, Band 46, Heft 3, S. 110-119
ISSN: 0507-4150
Da in den aktuellen Diskussionen zur multikulturellen Gesellschaft der Begriff der Toleranz oftmals unklar bleibt, geht der Autor zunächst auf die dialektische Dimension des Toleranzverständnisses ein, die durch ein Spannungsverhältnis von Abweichung und Akzeptanz geprägt ist. Er skizziert anschließend die unterschiedlichen Ebenen, Grenzen und Konzeptionen der Toleranz und interpretiert den Kulturrelativismus als Ausdruck einer kritikwürdigen Indifferenz gegenüber fremden Kulturen. Er diskutiert im weiteren die Frage, welche Auffassungen einem mit dem Kulturrelativismus verbundenen kollektivistischen und werterelativistischen Verständnis entgegengestellt werden können. Er umreißt auf dieser Grundlage die Minimalbedingungen für das soziale Miteinander in der multikulturellen Gesellschaft für Tolerierende wie Tolerierte, welche bei den praktischen Auswirkungen sowohl Benachteiligungen wie Bevorzugungen von Menschen mit anderer ethnischer oder religiöser Herkunft ausschließen. Sein Beitrag schließt mit einer kurzen Erörterung der Ambivalenzen und praktischen Probleme des Kulturpluralismus. (ICI)
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 30, Heft 1, S. 136-157
ISSN: 0023-2653
Der Kulturrelativismus (Kr) wird im Hinblick auf seine erkenntnistheoretischen Mängel, seine problematischen Aussagen und seine widersprüchliche Praxis untersucht. Der Versuch einer Trennung von Wissenschaft und Philosophie führt zu einer Reduzierung der Wissenschaft auf Empirie. Kultur wird als Abstraktion, als psychisches Phänomen in den Köpfen von Individuen betrachtet, was letztendlich zur Reduktion der Ethnologie auf die Psychologie führt. Durch seine Verabsolutierung der Differenz von Mensch und Tier bleiben für den Kr Ursprung wie Entwicklung von Kulturen unbegriffen. Der Kr zieht eine scharfe Trennung zwischen Individuum und Gesellschaft/Kultur. Die Kultur ist das handelnde Subjekt, welches die Individuen fast total determiniert. Die Differenzierungen zwischen Individuen einer Kultur werden auf biologische Determinanten zurückgeführt. Ungelöst bleibt dabei das Problem der Unterschiede der Individuen als gesellschaftliche Wesen. Für die Grenzen der Variationsbreite einer Kultur wie für ihren Fortschritt werden Naturfaktoren namhaft gemacht, bzw. wird auf isolierte Individuen zurückgegriffen. Der Kr ist unfähig, reale gesellschaftliche Verhältnisse und sozialen Wandel als gesellschaftliches Phänomen zu erfassen, und bedient sich deshalb einer psychologischen Erklärungsweise. Die Praxis der Vertreter dieser Schule weist den als Toleranz verstandenen Indifferentismus gegenüber den Kulturen als Ideologie aus. Ein "Relativismus findet nicht statt". Die Normen der herrschenden Gesellschaft/Kultur, in diesem Fall der USA, gelten als verbindlich, und über die Bewertung einer Kultur entscheidet der Grad ihrer Angepaßtheit bzw. Anpassungsfähigkeit an diese Norm. In der BRD ist der Kr kaum rezipiert worden und wenn, dann nur oberflächlich. Eine positive Überwindung seiner Positionen hat hier nicht stattgefunden. (HM)
In: Widerspruch: Beiträge zu sozialistischer Politik, Band 18, Heft 35, S. 206-215
ISSN: 1420-0945
In: Wechselnde Blicke: Frauenforschung in internationaler Perspektive, S. 152-187
Die Autorin nimmt die Strafprozesse zur Exzision an afrikanischen Mädchen und Frauen in Frankreich zum Anlaß, um mit die Argumentationslinien der einzelnen Parteien, die auch den öffentlichen Diskurs bestimmen, zu analysieren. Dabei wird die dominante Polarisierung zwischen einerseits kulturrelativistischen Positionen, die im Namen von Toleranz und Antirassismus die Kriminalisierung von Exzision als einer kulturellen Tradition verurteilen, und andererseits eher universalistischen Überlegungen, die auf die Unteilbarkeit des französischen Rechts insistieren bzw. die Unversehrtheit des weiblichen Körpers als ein Menschenrecht einklagen, ins Zentrum der Überlegungen gerückt. Insgesamt macht die Autorin deutlich, wie schwierig es ist, vor dem Hintergrund des liberaldemokratischen Rechtssystems einerseits, der französischen Kolonialgeschichte und der bestehenden Ungleichheit zwischen Frauen und Männern andererseits akzeptable Antworten auf das Probleme der Exzision zu finden. Der Fall der Exzision in Frankreich ist aufschlußreich für die Notwendigkeit, "daß Feministinnen eine konkrete Verbindung zu den Frauen aufrechterhalten, für die sie sich entschlossen haben zu handeln, und daß sie ein Verständnis für die sozialen, ökonomischen, kulturellen und politischen Zusammenhänge entwickeln, in denen diese Frauen leben." (ICD)
In: Kultur und soziale Praxis