Presidential Address: Cultural Anthropology as Observed in a Government House Reception
The paper is based on a lecture held on 2nd February 1927.
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The paper is based on a lecture held on 2nd February 1927.
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Für den deutschen Indologen hat der Ort, an dem sich in diesem Jahre zum fünften Male die deutschen Orientalisten versammelt haben, eine ganz besondere Bedeutung. Hier in Bonn wurde bei der Wiedereröffnung der Universität im Jahre 1818 der erste deutsche Lehrstuhl für Sanskrit begründet und August Wilhelm von Schlegel übertragen. Die Regierung tat zur Förderung dieser ersten Pflanzstätte der Indologie noch mehr; sie stattete die Universitätsdruckerei mit Typen für den Druck von Sanskrittexten in Originalschrift aus, die später auch Bopp für die Berliner Akademie erlangte. Goethe urteilte damals: "Ein großes und beinahe unausführbares Unternehmen scheint mir das einer Sanskritdruckerei am Rheine; deshalb ist es jedoch um so respektabler; Indus und Ganges mögen ihren Segen dazu erteilen".
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Von dem schon lange angekündigten, mit Spannung erwarteten Sanskritkommentar zum K. A. von Gaṇapati Śāstrī liegt nun der erste Band vor, der Adhikaraṇa I und II umfasst und dem zwei weitere Bände folgen sollen.
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Seitdem ich auf der Heidelberger Tagung (1911) der Internationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre über den Inhalt des damals neu entdeckten altindischen Lehrbuchs der Politik Kauṭilīya Arthaśāstra berichtet habe, ist über dieses Werk eine ganze Reihe von Schriften entstanden, teils in Europa, teils und noch mehr in dem Lande seiner Entstehung. In diesem regen Interesse für einen keineswegs leicht verständlichen, vielmehr trotz aller gelehrten Untersuchungen und Kommentare noch immer vielfach dunklen Sanskrittext, sowie für die ganze politische Literatur Altindiens, drückt sich die große Bedeutung dieser Literatur aus, die uns die einheimische Kultur Indiens von einer ganz neuen Seite zeigt.
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Die epochemachende Entdeckung des Kauṭilīya oder Kauṭalīya Arthaśāstra hat zu weiteren Nachforschungen über die Quellen des ai. Staatsrechts veranlasst, so ist es dem unermüdlichen Jayaswal in Patna, einem trefflichen Kenner der ai. Politik und Rechtswissenschaft, gelungen drei Hss. des Rājanītiratnākara ausfindig zu machen und auf Grund desselben dieses bisher nur auszugsweise bekannte Werk im Auftrag der Bihar and Orissa Research Society kritisch herauszugeben. Gedruckt war bis dahin von dem gelehrten Minister Caṇḍeśvara, der dieses Lehrbuch der Politik verfasst hat, nur das juristische Lehrbuch Vivādaratnākara, einer der sieben Teile seiner großen Enzyklopädie des Dharma, in der Bibliotheca Indica.
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The antiquity of that unique composition, the Kauṭilīya Arthaśāstra, which has thrown such a flood of new light on the ancient political institutions of India, is abundantly proved by the numerous quotations given from it in standard Sanskrit texts.
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